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Hübingen

'Ibanisverein Hübingen

®^^ te ~?Witterung müssen die Endspiele der Jugend- ^ÜÜrschaft auf Samstag, den 30. Sept., verlegt werden. ^Swwerb der Jüngsten (bis 10 Jahre) um 13.00 Uhr; tplan i : männlichen Jugend um 14.30 Uhr; im Anschluß an ÄS findet die Siegerehrung statt.

. j Tueendliche, die ander Jugendvereinsmeister- Änomin® haben, sind herzlich mit ihren Eltern und m zu diesem Ereignis eingeladen. Jeder Tbilnehmer ea. Preis i® Rühmen des »Chiquita-Jugend-Cups«,

die unbedingt hinkommen.

tändlich gin( j ^ Veremsmitgheder als Zuschauer rlfenniaanlage herzlich willkommen!

^£1 Herren-Doppel werden am Mittwoch, dem 03. Ok- ,,1990 ausgetragen. Die Begegnungen werden neu ange- "t Die Auslosung im Aushangkasten bitte beachten!

ndschaftsspiel gegen Winden

Samstag, dem 29. September 1990, tragen wir ein Freund- Jtsspielin Winden aus. Genauere Angaben beim Sport wart, ner, erfragen.

MGV Frohsinn Hübingen

atag, 30. September 1990,8.15 Uhr. Abfahrt zum Wertungs- snnachEitelbom. Treffpunkt: Gaststätte »Thimm«.

05.45 Uhr: Treffen in der Buchfinkenlandhalle, anschl.

FZM »Zur Dorisch änke 73« Hübingen 12 . Oktober, ab 20.00 Uhr, feiern wir in der Buchfinkenland- Jen Abend vor der Einheit. Hierzu laden wir alle Einwoh- Hübingens und des Umlandes ein. Auf großen Monitoren den die Höhepunkte der Entwicklung der letzten Zeit sowie ^Ausschnitte des Volksfestes am Brandenburger Tbr ge- Selbstverständlich gibt es Musik und ausreichend feste [flüssige Verpflegung. Kostenbeitrag; 3,- DM.

[Mitglieder der FZM treffen sich am Montag, dem 01. Okto- 0, um 20.00 Uhr, zum Herrichten der Halle.

EISBACHGEMEINDEN

Girod

öffentliche Bekanntmachung

Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes »Kleinholbach« der Ortsgemeinde Girod gemäß § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) ekanntmachung gemäß § 12 des Baugesetzbuches (BauGB)

Ortsgemeinderat von Girod hat in seiner Sitzung am 05. i 1990 die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes dnholbach« gemäß § 13 BauGB beschlossen.

Änderung hat zum Inhalt:

Ortsgemeinderat beschließt die vereinfachte Änderung des »uungsplanes »Kleinholbach« gemäß § 13 BauGB mit dem daß die Busbucht (vor Flurstück Nr. 36) entfällt, statt- n soll eine Insel im Mittelbereich der Fahrbahn als Über- Ä eingebaut werden. Die Kreisverwaltung des We- aldkreises hat der vereinfachten Änderung des Bebau- l es pmäß § 24 GemO zugestimmt.

.gsplanänderungsunterlagen können bei der Ver-

, deverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 219, ü-Adenauer-Platz 8,5430 Montabaur, während der Dienst- (montags, dienstags und mittwochs von 7.30 bis 12.45 [ j Von ^.30 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 7.30 bis 12.45 bvoiHßü ^^is 18.30 Uhr und freitags von 7.30 bis 13.00 llnh ff" 81111 ^ehen werden. Jedermann kann über Lai 1 . Bebauungsplanes bzw. der Bebauungsplanän- Auskunft verlangen.

^anntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. llNr j^wiesen, daß die Verletzung der in § 214 f 1 1? d 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Form- Wahr» °^ nn - 'Nächtlich ist, wenn sie nicht innerhalb Gemein 3611 ^ e9er Bekanntmachung schriftlich gegenüber feinde geltend gemacht worden ist.

Abwägung sind ebenfalls imbeachtlich, wenn sie

Nr. 39/90

gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.

Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Form­vorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädi­gungsansprüche wird hingewiesen.

§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlan­gen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnach­teile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

§ 44 Abs. 4 BauGB:

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteüe eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinl.-Pfalz (GemO) (Auszug): Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Gemeindeverwaltung gel­tend gemacht worden ist.

Girod, Hannappel,

den 19. September 1990 Ortsbürgermeister

Private Nothilfe Rumänien in der Gemeinde Girod

Nachdem wir an Pfingsten das unvorstellbare Elend in Weisen- und Altenheimen gesehen haben, wollen wir Ende Oktober einen weiteren Transport organisieren.

Es fehlt an allem!

Insbesondere unverderbliche Nahrungsmittel wie Hafer­flocken, Grieß, Reis, Zwieback, Milchpulver, Dosenfleisch, Do­senobst, Dosengemüse etc. und Hygieneartikel jeder Art: Neu­tralseife, Babyöl, -puder, -creme etc sowie Bettwäsche, Handtü­cher, Wolldecken, Tteller und Bestecke, Kleider und Schuhe aller Art für Erwachsene und Kinder und auch Spielsachen.

Auch mit einer Geldspende können Sie uns weiterhelfen, zum Kauf weiterer Artikel und für Benzin für unser Fahrzeug, das wir benötigen, um die Spenden vor Ort an die Heime verteilen zu können!

Wer sich für Fotos von unserer ersten Fahrt interessiert, kann diese in der Raiffeisenbank Girod an sehen. Für Geldspenden steht dort ein Spendenbehälter bereit oder:

Spendenkonto: Raiffeisenbank Girod - Kennwort:

»Private Nothilfe Rumänien«

BLZ.: 57263015 - Kto.-Nr.: 4047391 Ansprechpartner und Fam. Dieter Feiden, Hauptstr. 56, Sammelstelle: 5431 Girod - TfeL: 06485/595

Fam. Thomas Leitzbach, Bomwiese 4, 5431 Girod-Tbl.: 06486/8783.

Frauengemeinschaft Girod

Wallfahrt der Frauen nach Bornhofen amDienstag, dem 16. Ok­tober 1990. Abfahrt: 12.30 Uhr, ab Bushaltestelle.

Für Mitglieder ist die Fahrt frei. Nichtmitglieder zahlen 6,-- DM. Anmeldung bis zum 11. Oktober 1990 beim Vorstand.

SchUtzenverein »Punkt 12 e.V.« Kleinholbach Vorankündigung:

Unsere diesjährigen Vereinsmeisterschaften finden am 05., 06., 12. und 13. Oktober 1990 im Schützenhaus statt.

.Folgendes Programm ist vorgesehen:

Fr., 05.10.1990, 17.00 Uhr Luftgewehr, Dreistellung Schüler Sa., 06.10.1990, 19.30 Uhr: Luftgewehr, Alters- u. SchützenkL Fr., 12.10.1990, 16.00 Uhr: Luftgewehr, Dreistellung Jugend Sa., 13.10.1990, 14.00 Uhr Luftgewehr, Jgd., Schüler, Jun. Gleichzeitig machen wir noch einmal auf die TYainingsabende aufmerksam: Dienstag, 20.00 Uhr: Schützenklasse, Altersklas­se; Mittwoch, 18.30 Uhr Schüler, Jugend, Junioren.

Alle Mitglieder, aber auch Nichtmitglieder, sind zu den Tlrai- ningsabenden bzw. Probeschießen herzlich eingeladen.