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Nr. 28/90

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§ 13 Aufwandsentschädigungen der ehrenamtlichen Wehrlei­ter, Wehrführer und Fahrer mit Aufgaben, die denen des Wehr- führers gleichgestellt sind sowie deren ehrenamtliche Geräte­warte der Freiwilligen Feuerwehr

(1) Der Wehrleiter, der Vertreter mit Aufgaben, die Wehrführer der Stützpunktfeuerwehren, die Wehrführer der übrigen Feuer- fwehren sowie die ehrenamtlichen Gerätewarte der Freiwilligen Feuerwehr erhalten eine Aufwandsentschädigung.

(2) Mit der Aufwandsentschädigung sind die mit der Wahrneh­mung des Ehrenamtes verbundenen notwendigen baren Ausla­gen und die sonstigen persönlichen Aufwendungen abgegolten.

(3) Die Aufwandsentschädigung ist monatlich im voraus zu Zah­lung« ^

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zungfr (4) Die Aufwandsentschädigung ruht,

>n 60,oj 1. wenn der Betreffende ununterbrochen länger als drei Mo- i ausg nate das Ehrenamt nicht wahmimmt, für die über drei i, an di i' Monate hinausgehende Zeit,

2 .

solange der Ehrenbeamte vorläufig seines Dienstes ent­hoben oder ihm die Führung seiner Dienstgeschäfte ver­boten ist.

) ihn« derat«J igenei '©zahlt*

t W Ein etwaiger Verdienstausfall wird in Anwendung des § 13 ückrn ffAbs. 2 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die allgemei- L_i ® fne Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) vom 02. Novem- y^ber 1981 (GVB1. S. 247) - BS 213-60 ersetzt und ist bei Arbeit- , Sjnehmem durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers nachzu-

fürd «Preis [emein*

isen.

8X1 f § 15 Höhe der Aufwandsentschädigung

es (§ m. (i) Qi e Aufwandsentschädigung wird in Form eines monatli-

lersab ichen Pauschalbetrages gewährt.

für dlt (2) Die monatliche Aufwandsentschädigung beträgt für nd sei a) den Wehrleiter 316,00 DM, rberei b) den stellvertretenden Wehrleiter 168,00 DM, isAuejl c) die Wehrführer der Stützpunktfeuerwehren Montabaur, Nen tershausen und Neuhäusel 66,00 DM, g wiri; d) alle übrigen Wehrführer 36,00 DM, hg wit a) die Gerätewarte der voll eingerichteten Stützpunktfeuer- ingijtr wehren 60,00 DM iiert.

(3) Sofern die Entschädigungssätze nach der Feuerwehr- res bft* Entschädigungs-Verordnung geändert werden, verändern sich ach M Ifdi® Beträ ® 0 um den gleichen vom-Hundertsatz. Der sich hierbei . . j Vergebende neueGesamtbetragist auf volle 60 Pfennig aufzurun- lTO /den.

edib! ^ Wehrführer oder Vertreter erhalten für die Ibilnahme an ; Dienst versammlungen ein Sitzungsgeld in Höhe von 10,00 DM,

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| (6) Die Mitglieder des Feuerwehrausschusses erhalten für jede !'Teilnahme an einer Sitzung des Feuerwehrausschusses ein Sit- [ zungsgeld in Höhe von 10,00 DM.

§ 16 Inkrafttreten

(1) Diese Satzung tritt rückwirkend ab 01. J anuar 1990 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Montabaur vom 30." Jovember 1984 außer Kraft.

6430 Montabaur, 06. Juli 1990

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Hinweis:

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419), BS 2020-1, wird auf fol- ; gendes hingewiesen:

| Eine Verletzung der Bestimmungen über ä) die Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse (§ 22 Abs. 1 GemO) und

b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO) ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach die­ser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün­den können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad-Adenauer-Platz, 6430 Montabaur, geltend gemacht worden ist.

, Verbandsgemeinde Montabaur

(S.) Dr. Possel-Dölken Bürgermeister

ÖTDie Verwaltung informiert

Ermäßigungskarte

für den Besuch kultureller, sportlicher und schulischer Veran­staltungen

Arbeitslose, ausbildungsplatzsuchende Jugendliche und Emp­fänger von Sozialhilfe erhalten für sich und ihre im Haushalt le­benden Angehörigen eine Ermäßigungskarte von der Verbands- gemeinde Montabaur.

Bei Vorlage dieser Ermäßigungskarte wird eine 60%ige Gebüh­renermäßigung gewährt

- beim Besuch des Hallen- und Freibades in Montabaur,

- bei der Teilnahme an Veranstaltungen der Volkshochschule der Verbandsgemeinde Montabaur,

- beim Besuch von Konzerten und Theaterveranstaltungen der Stadt Montabaur.

Außerdem erhalten Inhaber der Ermäßigungskarte u.a. Nach­lässe auf Eintrittspreise bei Veranstaltungen folgender Vereine:

- Fanfarenzug Horressen e.V.

Mannergesangverein Harmonia Liederkranz Eschelbach

Männergesangverein Wohlgemut Montabaur-Ettersdorf

Rassegeflügelzuchtverein Horressen und Umgebung

- SG Horressen/Elgendorf

- Folklore Chor Montabaur

- TUS Montabaur

- Chorgemeinschaft Daubach-Stahlhofen

- Männergesangverein »Frohsinn« Daubach

- Westerwaldverein Daubach

- Sportverein »Grün-Weiß« Görgeshausen

- Spvgg. 1920 Horbach e.V.

- Ski-Club Nentershausen

- SG Neuhäusel

- Sportverein 1928, Oberelbert

Eine solche Ermäßigungskarte können erhalten:

- Arbeitslose und ihre im Haushalt lebenden Angehörigen, sofern die Angehörigen nicht selbst erwerbstätig sind oder Rente beziehen,

- Personen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, wenn die­se beim Arbeitsamt als Ausbildungsplatz- oder Arbeitssu­chende gemeldet sind,

- Sozialhilfeempfänger und ihre im Haushalt lebenden Ange­hörigen, wenn sie Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten.

Die Ausstellung der Karten erfolgt während der Dienststunden der Verbandsgemeindeverwaltung im Altbau des Rathauses, 1. Stock, Zimmer Nr. 11. Sozialhilfeempfänger können die Ermäßi­gungskarte auch telefonisch unter der Durchwahl 126.163 bean­tragen.

Für die Beantragung legt der Arbeitslose oder Ausbildungsp­latzsuchende für sich einen gültigen Leistungsbescheid oder ei­ne Arbeitslosenbescheinigung des Arbeitsamtes vor. Sozialhil­feempfänger erhalten die Ermäßigungskarte ohne besonderen Nachweis.

Für jedes berechtigte Familienmitglied wird eine eigene Ermä­ßigungskarte ausgestellt.

Manöver der Bundeswehr

Am 24. und 26. Juli 1990 findet im Manöverraum Koblenz - Mon­tabaur - Westerburg - Steinefrenz ein Manöver der übenden Ein­heit 3./PzBtL 344, 6400 Koblenz statt.

Fahrzeugeinsatz: 20 Räderfahrzeuge, 20 Kettenfahrzeuge, Hub­schrauber

Truppenstärke: 100 Soldaten

Die Bevölkerung wird um Beachtung gebeten.

Altpapier besser sortieren Seit über zwei Jahren wirdnun schon im Westerwaldkreis Altpa­pier und Pappe mit der grünen Wertstofftonne getrennt gesam­melt und wiederverwertet. Im Jahre 1989 waren dies über 8.000 Tbnnen. Diese Menge wurde durch die Industrie zu neuem Pa­pier verarbeitet.

Genauso wichtig ist aber auch, daß dadurch entsprechend weni­ger Abfälle auf unseren Deponien entsorgt werden mußten. Es muß alles dafür getan werden, die erfolgreiche Papiersammlung so fortzusetzen oder gar noch zu verbessern. In jüngster Zeit er­hält die Westerwaldkreis-Abfallbeseitigung jedoch Klagen über zunehmende Verschmutzung des Altpapiers.