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Montabaur

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Dies gefährdet die Wiederverwertung.

Daher ist jeder aufgerufen, Altpapier in Zukunft noch besser zu sortieren:

Was gehört zum Altpapier und damit in die grüne Tonne? Zeitungen, Zeitschriften, alte Bücher und Hefte, Werbeschrif­ten, Kartonagen, Kataloge, Konzeptpapier, Papierverpackun­gen aller Art wie z.B. Soßenpäckchen, Zahnpasta-, The- und Kä­seschachteln, Papiertüten aller Art und ähnliches.

Was darf nicht in die grüne Ibnne?

Gewachste Lebensmittelverpackungen, wie z.B. Milch- und Safttüten, Partyteller und -becher, Haferflockentüten, Ver­packungen, die teilweise mit »Silberpapier« versehen sind (z.B. Bonbon-, Keks- und Kaffeeverpackungan), Cellophan- und Kunststoffverpackungen, Kohlepapier und stark verschmutz­tes Haushaltspapier, sonstige Abfallstoffa Hier ist jeder Bürger auf gerufen, eine genaue Sortierung der Ab­fälle vorzunehmen - übrigens auch Gewerbebetriebe.

Die Westerwaldkreis-Abfallbeseitigung gibt Ihnen gerne unter der Tfelefon-Nr. 02602/69064 weitere Auskünfte.

mErwachsenenbildung

Der neue Arbeitsplan für das Herbst-ZWintersemester 1990/91

liegt ab 18. Juli 1990 bei der Geschäftsstelle der VHS Monta­baur vor und beinhaltet wieder viele neue und interessante An­gebote.

Besorgen Sie sich solange der Vorrat reicht einen Plan, der nicht nur bei der Geschäftsstelle; Ttel. 02602/126106) sondern auch bei allen Banken, Apotheken, einigen Behörden und Ge­schäften erhältlich ist.

Kreatives Wochenende für Maler und Vollwertköstler

Die Kreis-VHS führt von Samstag, 28. Juli 1990 bis Sonntag, 29. Juli 1990 im Jugendheim in Dreifelden ein kreatives Wochenen­de für M aler und Vollwertköstler durch. (Für Anfänger und Fort­geschrittene).

Dem gemeinsamen Kennenlernen der beiden Gruppen steht nichts im Wege, da die Mahlzeiten, die die Vollwertköstler zube­reitet haben, gemeinsam mit den Malern eingenommen werden, sowie die Abendstunden gemeinsam gestaltet werden sollen. Nähere Information und ausführliches Prospekt erhalten Sie bei der Kreis-VHS Westerwald aV., Kreishaus, 6430 Montabaur, Iblefon 02602/124420.

MONTABAUR

Änderung der Richtlinien

zur Bezuschussung von Maßnahmen zur Gestaltung und In­standhaltung der Bebauung im Stadtgebiet und den Stadttei­len

Aus gegebenem Anlaß war es notwendig geworden, die beste­henden Richtlinien zu ändern. Nachstehend sind die neuen Richtlinien in der vom Stadtrat am 07. Juni 1990 beschlossenen Form abgedruckt:

Richtlinien

zur Bezuschussung von Maßnahmen zur Gestaltung und In­standhaltung der Bebauung im Stadtgebiet und den Stadttei­len

I.

Die Maßnahmen beziehen sich auf den Geltungsbereich der Sat­zung über die Art der Gestaltung und Instandhaltung der Be­bauung im historischen Tfeil der Stadt Montabaur vom 04. Ja­nuar 1988 sowie auf erhaltenswerte, denkmalgeschützte oder kulturhistorische Gebäude in den Stadtteilen.

Für die Bezuschussung gelten folgende Richtlinien:

1. Fassadenanstriche werden an allen Häusern, insbesondere an Fachwerkhäusern, bezuschußt.

2. Das Freilegen und die Instandsetzung von bisher verdeck­tem Fachwerk wird in besonderem Maße gefördert.

3. Bruchsteinmauerwerk an Gebäudesockeln und derglei­chen, welches freigelegt und verfugt oder steinsichtig ver­putzt wird, wird bezuschußt.

Nr. 28/90f 5

4. Die Renovierung und Neueindeckung von Dach- und Fas-' sadenflächen mit Naturschiefer erhält eine Förderung, auch bei Neubauten, sofern er in altdeutscher Art verlegt j wird.

6. Zuschußfähig ist ebenfalls das Instandsetzen besonderer r Gebäudeteile, die in ihrer Gestaltung charakteristisch für | das Stadtbild bzw. Ausdruck besonderen handwerklichen' Könnens sind. }

6. Die Förderung entfällt, wenn die Maßnahme bereit sin den ; \ letzten acht Jahren gefördert wurde.

7. Zuschüsse anderer öffentlich-rechtlicher TVäger sind vor- 4 .

rangig auszuschöpfen. Insofern sind z.B. ?;

a) Zuschüsse aus Dorfemeuerungsmitteln des Wester-1; waldkrdses und/oder Fördermittel des Landesamtes füll;; Denkmalpflege bei Maßnahmen im Bereich der Stadt!, Montabaur (ohne Stadtteile)

b) Zuschüsse aus Dorfemeuerungsmitteln des Landes, desP Westerwaldkreises und der Verbandsgemeinde Monta-- baur bei Maßnahmen in den Stadtteilen

anzurechnen. In allen Antragsfällen (Stadt als auch StadtteüeM wird jedoch der durch Zuschüsse Dritter nicht abgedeckte Fi-f* nanzierungsanteildurchZuschüssenach diesen Richtlinien auf-|(\ gestockt. Hierbei ist jedoch sicherzustellen, daß der jeweilige - Zuschußnehmer einen Mindesteigenanteil in Höhe von 10 v.H,| trägt.

Sofern Zuschüsse Dritter nicht bewilligt werden, wird die Höhe| des Zuschusses nach den folgenden Festsetzungen berechnet,] Auch in diesen Fällen trägt der Antragsteller mindestens 101 v.H. der Gesamtkosten.

II. Die Höhe des Zuschusses beträgt

1. Anstrich von Mauerwerkflächen 60 % der nachgewiesenen j Kosten, max. jedoch 16,00 DM/qm

2. Renovierung von Fachwerkflächen: a) Anstrich von freiliegendem Fachwerk, ein sc hl der Gefa­che

60 % der nachgewiesenen Kosten, max. jedoch 22,00 DM/qm

b) Freilegung und Erneuerung von Fachwerk, einschL An­strich

90 % der nachgewiesenen Kosten, max. jedoch 200,00 DM/qm.

In diesem Zusammenhang anfallende besondere Ausführun­gen, z.B. Begleitanstrich auf den Gefachen, Bemalungen von Schnitzereien, Gesimsen usw. wird auf Nachweis mit 60 % der entstandenen Kosten bezuschußt.

3. Renovierung von Bruchsteinmauerwerk 60 % der nachgewiesenen Kosten, max. jedoch 60,00 DM/qm

4. Naturschieferaindeckung

a) Dachfläche: 60 % der nachgewiesenen Kosten, max. je­doch 66,00 DM/qm

b) Fassadenflächen: 50 % der nachgewiesenen Kosten, max. jedoch 100,00 DM/qm.

5. Instandsetzung besonderer Gebäudeteile 60 % der nachgewiesenen entstandenen Kosten.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Höchstwerte dem allgemei­nen Baupreisindex jährlich anzupassen.

Über jeden Einzelfall entscheidet der Haupt- und Finanzaus­schuß.

In besonders begründeten Ausnahmefällen ist der Haupt- und Finanzausschuß ermächtigt, Zuschüsse über die vorgenannten Richtsätze hinaus zu gewähren.

Die Richtlinien treten ab 07. Juni 1990 in Kraft.

6430 Montabaur, 18. Juni 1990 Dr. Possel-Dölken

Bürgermeister

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Kinderspielplatz in der Jahnstraße vorübergehend geschlossen

Der Kinderspielplatz in der Jahnstraße wird während des Aus­baues von Jahn- und Fritz-Bluhm-Straße für die Lagerung von Baumaterialien usw. beansprucht.

Nach Beendigung der Bauarbeiten wird der Kinderspielplatz , wieder hergerichtet und den Kindern auch wieder zur Verfügung gestellt. 1

Wir bitten um Verständnis.