Montabaur
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Dies gefährdet die Wiederverwertung.
Daher ist jeder aufgerufen, Altpapier in Zukunft noch besser zu sortieren:
Was gehört zum Altpapier und damit in die grüne Tonne? Zeitungen, Zeitschriften, alte Bücher und Hefte, Werbeschriften, Kartonagen, Kataloge, Konzeptpapier, Papierverpackungen aller Art wie z.B. Soßenpäckchen, Zahnpasta-, The- und Käseschachteln, Papiertüten aller Art und ähnliches.
Was darf nicht in die grüne Ibnne?
Gewachste Lebensmittelverpackungen, wie z.B. Milch- und Safttüten, Partyteller und -becher, Haferflockentüten, Verpackungen, die teilweise mit »Silberpapier« versehen sind (z.B. Bonbon-, Keks- und Kaffeeverpackungan), Cellophan- und Kunststoffverpackungen, Kohlepapier und stark verschmutztes Haushaltspapier, sonstige Abfallstoffa Hier ist jeder Bürger auf gerufen, eine genaue Sortierung der Abfälle vorzunehmen - übrigens auch Gewerbebetriebe.
Die Westerwaldkreis-Abfallbeseitigung gibt Ihnen gerne unter der Tfelefon-Nr. 02602/69064 weitere Auskünfte.
m “Erwachsenenbildung”
Der neue Arbeitsplan für das Herbst-ZWintersemester 1990/91
liegt ab 18. Juli 1990 bei der Geschäftsstelle der VHS Montabaur vor und beinhaltet wieder viele neue und interessante Angebote.
Besorgen Sie sich • solange der Vorrat reicht • einen Plan, der nicht nur bei der Geschäftsstelle; Ttel. 02602/126106) sondern auch bei allen Banken, Apotheken, einigen Behörden und Geschäften erhältlich ist.
Kreatives Wochenende für Maler und Vollwertköstler
Die Kreis-VHS führt von Samstag, 28. Juli 1990 bis Sonntag, 29. Juli 1990 im Jugendheim in Dreifelden ein kreatives Wochenende für M aler und Vollwertköstler durch. (Für Anfänger und Fortgeschrittene).
Dem gemeinsamen Kennenlernen der beiden Gruppen steht nichts im Wege, da die Mahlzeiten, die die Vollwertköstler zubereitet haben, gemeinsam mit den Malern eingenommen werden, sowie die Abendstunden gemeinsam gestaltet werden sollen. Nähere Information und ausführliches Prospekt erhalten Sie bei der Kreis-VHS Westerwald aV., Kreishaus, 6430 Montabaur, Iblefon 02602/124420.
“MONTABAUR”
Änderung der Richtlinien
zur Bezuschussung von Maßnahmen zur Gestaltung und Instandhaltung der Bebauung im Stadtgebiet und den Stadtteilen
Aus gegebenem Anlaß war es notwendig geworden, die bestehenden Richtlinien zu ändern. Nachstehend sind die neuen Richtlinien in der vom Stadtrat am 07. Juni 1990 beschlossenen Form abgedruckt:
Richtlinien
zur Bezuschussung von Maßnahmen zur Gestaltung und Instandhaltung der Bebauung im Stadtgebiet und den Stadtteilen
I.
Die Maßnahmen beziehen sich auf den Geltungsbereich der Satzung über die Art der Gestaltung und Instandhaltung der Bebauung im historischen Tfeil der Stadt Montabaur vom 04. Januar 1988 sowie auf erhaltenswerte, denkmalgeschützte oder kulturhistorische Gebäude in den Stadtteilen.
Für die Bezuschussung gelten folgende Richtlinien:
1. Fassadenanstriche werden an allen Häusern, insbesondere an Fachwerkhäusern, bezuschußt.
2. Das Freilegen und die Instandsetzung von bisher verdecktem Fachwerk wird in besonderem Maße gefördert.
3. Bruchsteinmauerwerk an Gebäudesockeln und dergleichen, welches freigelegt und verfugt oder steinsichtig verputzt wird, wird bezuschußt.
Nr. 28/90f 5
4. Die Renovierung und Neueindeckung von Dach- und Fas-' sadenflächen mit Naturschiefer erhält eine Förderung, auch bei Neubauten, sofern er in altdeutscher Art verlegt j wird.
6. Zuschußfähig ist ebenfalls das Instandsetzen besonderer r Gebäudeteile, die in ihrer Gestaltung charakteristisch für | das Stadtbild bzw. Ausdruck besonderen handwerklichen' Könnens sind. }
6. Die Förderung entfällt, wenn die Maßnahme bereit sin den ; \ letzten acht Jahren gefördert wurde.
7. Zuschüsse anderer öffentlich-rechtlicher TVäger sind vor- 4 .
rangig auszuschöpfen. Insofern sind z.B. ?;
a) Zuschüsse aus Dorfemeuerungsmitteln des Wester-1; waldkrdses und/oder Fördermittel des Landesamtes füll;; Denkmalpflege bei Maßnahmen im Bereich der Stadt!, Montabaur (ohne Stadtteile)
b) Zuschüsse aus Dorfemeuerungsmitteln des Landes, desP Westerwaldkreises und der Verbandsgemeinde Monta-- baur bei Maßnahmen in den Stadtteilen
anzurechnen. In allen Antragsfällen (Stadt als auch StadtteüeM wird jedoch der durch Zuschüsse Dritter nicht abgedeckte Fi-f* nanzierungsanteildurchZuschüssenach diesen Richtlinien auf-|(\ gestockt. Hierbei ist jedoch sicherzustellen, daß der jeweilige - Zuschußnehmer einen Mindesteigenanteil in Höhe von 10 v.H,| trägt.
Sofern Zuschüsse Dritter nicht bewilligt werden, wird die Höhe| des Zuschusses nach den folgenden Festsetzungen berechnet,] Auch in diesen Fällen trägt der Antragsteller mindestens 101 v.H. der Gesamtkosten.
II. Die Höhe des Zuschusses beträgt
1. Anstrich von Mauerwerkflächen 60 % der nachgewiesenen j Kosten, max. jedoch 16,00 DM/qm
2. Renovierung von Fachwerkflächen: a) Anstrich von freiliegendem Fachwerk, ein sc hl der Gefache
60 % der nachgewiesenen Kosten, max. jedoch 22,00 DM/qm
b) Freilegung und Erneuerung von Fachwerk, einschL Anstrich
90 % der nachgewiesenen Kosten, max. jedoch 200,00 DM/qm.
In diesem Zusammenhang anfallende besondere Ausführungen, z.B. Begleitanstrich auf den Gefachen, Bemalungen von Schnitzereien, Gesimsen usw. wird auf Nachweis mit 60 % der entstandenen Kosten bezuschußt.
3. Renovierung von Bruchsteinmauerwerk 60 % der nachgewiesenen Kosten, max. jedoch 60,00 DM/qm
4. Naturschieferaindeckung
a) Dachfläche: 60 % der nachgewiesenen Kosten, max. jedoch 66,00 DM/qm
b) Fassadenflächen: 50 % der nachgewiesenen Kosten, max. jedoch 100,00 DM/qm.
5. Instandsetzung besonderer Gebäudeteile 60 % der nachgewiesenen entstandenen Kosten.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Höchstwerte dem allgemeinen Baupreisindex jährlich anzupassen.
Über jeden Einzelfall entscheidet der Haupt- und Finanzausschuß.
In besonders begründeten Ausnahmefällen ist der Haupt- und Finanzausschuß ermächtigt, Zuschüsse über die vorgenannten Richtsätze hinaus zu gewähren.
Die Richtlinien treten ab 07. Juni 1990 in Kraft.
6430 Montabaur, 18. Juni 1990 Dr. Possel-Dölken
Bürgermeister
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Kinderspielplatz in der Jahnstraße vorübergehend geschlossen
Der Kinderspielplatz in der Jahnstraße wird während des Ausbaues von Jahn- und Fritz-Bluhm-Straße für die Lagerung von Baumaterialien usw. beansprucht.
Nach Beendigung der Bauarbeiten wird der Kinderspielplatz , wieder hergerichtet und den Kindern auch wieder zur Verfügung gestellt. 1
Wir bitten um Verständnis.

