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„rBesuchsreise gesammelten Erfahnmgen bestärkten r Ansicht, daß Sebnitz die geeignete Partenschaft für ur sei. Aus diesem Grunde schlage er ebenfalls Sebnitz , ers tadt vor.
^hweizer schlug vor, mit dem Abschluß der Partner- ^ vertrage bis zum Zeitpunkt nach der Kommunalwahl in EnnRimMai d.J. zu warten, damit der neue, frei gewählte Arat von Sebnitz über die Begründungeiner Städtepartner- •ft entscheiden kann.
Lorenz (»Bürger für Montabaur«) macht den Vorschlag, in 11W mg mit dem Land Rheinland-Pfalz und dem Westerns mit einer Stadt aus Thüringen eine partnerschaftÜ- Zbindungzu suchen.
«meister Dr. Possel-D ölken schlug vor, die offiziellen part- Wtlicben Beziehungen zu Sebnitz im Rahmen der Feier- 41 Q anläßlich des Jubiläums der Städtepartnerschaften isrre und Brackley zu begründen. Dadurch werde der * e ^er deutschen Vereinigung im Rahmen des europä- ßusanunenschlusses gut zum Ausdruck gebracht. lAnschluß daran wurde bei 2 Enthaltungen die Begründung Partnerschaftlichen Beziehungen der Stadt Montabaur zur iLtadt Sebnitz in der DDR beschlossen. Die Verwaltung nie beauftragt, der Stadt Sebnitz diesen Beschluß mitzutei- unddieseumMitteilungzu bitten, ob auch die Stadt Sebnitz Ifleser Partnerschaft bereit ist. Der Abschluß der Partner- "aftsverträge soll mit dem neu zu wählenden Stadtrat von aitz erfolgen. Außerdem wird die Verwaltungbeauftragt, die Verliehen Vorbereitungen zum Abschluß der Partner- ftsvereinbarungzu treffen und Vorschläge für die offizielle ndungund Entwicklung partnerschaftlicher Beziehun- (zu erarbeiten.
konnation der Revierbeamten Uber die Sturmschäden im wald und Hospitalwald; Genehmigung einer außerplan- ishaltsausgabe
i Tagesordnungspunkt gaben die Revierbeamten Lberger und Kloft einen Sachstandsbericht über die ischäden im Bereich des Stadt- und Hospitalwaldes sowie Iden Bereich des Gelbachtales.
iFoistamt Montabaur schätzt, daß sich die Schadholzmen- ifca. 70.000 fm beläuft. Das Forstrevier Gelbachtal ist im jfickMontabaur-Gelbachtal mit ca. 1.500 fm betroffen. Von [«gestürzten Bäumen sind ca. 75 % Fichten. Hierfür gibt ilMtigeUrsachen, wie z.B. die N eigung zur Flachwurzelbil- |g, der hohe Luftwiderstand, die Wurzelschwächung durch ssionsbedingte Bodenversauerung sowie der hohe Anteil [Fichtenholzes an der Gesamtwaldfläche. iAnfarbeitung des Windwurfes wird voraussichtlich zu Beides Herbstes erfolgt sein. Zur Unterstützung der eigenen ldarbeiter werden ab April ca. 25 bis 30 polnische Fachkräfte setzt.
ItOQO fm Nadelstammholz werden naß gelagert. Diese La- pgsarthatzum Ziel, das Holz gegen Käfer- und Pilzbefall zu ptzenund auch das Überangebot auf dem Holzmarkt zu ver-
i. Die Kosten dafür werden bei ca. 3 DM/fm Holz liegen. terKloft, der zuständige Förser für den Bereich Gelbachtal, [ttaevon den Schwierigkeiten in seinem Bereich durch die iidene Hanglage, den Straßen am Wald bzw. den im Gelltalvorhandenen Überlandleitungen, jat erhob sich die Frage, wie die Holzrückstände beseitigt " Es wurde befürchtet, daß die bereits vorhandene ilastung der Luft durch Verbrennen dieser Rückstände jtgrößert werde. Förster Reifenberger führte dazu aus, ' das Verbreimen der Holzrückstände weitestmöglich wet werde, vielmehr werde versucht, die Rückstände zu sein,
geordneter Dr. Hütte erläuterte, daß der Forsthaus- ^achsten Jahr nicht ausgeglichen sein werde, da in 1991 ®°k®®schlag ratsam sei. Auch der Verkauf der K j™ s *®de im nächsten J ahr sei nicht zu empfehlen, da pdustrie zu diesem Zeitpunkt noch über TVockenlager- onv 1 ^ Möglicherweise sei eine Erstattung in Höhe Jjbis24DM pro fm Holz für dieNaßlagerung vom Land
J^j^BartholcMne (SPD) erkundigte sich bei den anwe- L^uten, inwieweit der erhöhte Holzemfall zum Ein- liaßhfl'H Forstamtsrat Reifenberger führte dazu dziimp’ ^ a ^ a g erun g grundsätzlich keine chemischen itT ~~"Matz kämen, bei der TVockenlagerung jedoch der ■jUnpPkwd erforderlich sei. Dies sei bei ca. 1000 cbm |v R 1 1 t® fügte ergänzend hinzu, daß bei der Verwen- t flKl PKord mit einem schnellen Abbau zu rechnen ist.
Der Stadtrat faßte mit 24 Ja-Stimmen bei 2 Enthaltungen den Beschluß, die Verwaltung damit zu beauftragen, aufgrund der momentanen Situation des Stadtrates Förderungsanträge bei der Bezirksregierung Koblenz zu stellen.
Beteiligung der Verbandsgemeinde an den Sozialhilfeaufwen- düngen für Ausländer, bei denen das Asylverfahren endet Nach § 2 Abs. 1 des Landesaufnahmegesetzes erstattet das Land den kommunalen Gebietskörperschaften die Aufwendungen, die ihnen durch die Aufnahme von Asylbewerbern auf- gimnd des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) entstehen. Die Erstattungspflicht des Landes endet jedoch, wenn der zugewiesene Ausländer den Status als Asylbewerber verliert. Dies ist dann der Fall, wenn der zugewiesene Ausländer
1. als Asylbewerber anerkannt wird oder
2. das Asylverfahren durch Ablehnungsbescheid bestandskräftig abgeschlossen wird oder
3. das Asylverfahren durch Rücknahme des Antrages endet. In der Regel besteht in den Fällen, in denen das Asylverfahren endete und eine Abschiebung durch die Au sländerbehörde nicht erfolgt, auch weiterhin eine Bedürftigkeit dieser Personen, so daß sie die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem BSHG weiter zu gewähren ist. Nach § 8 Abs. 1 Satz 1 des Landesgesetzes zur Ausführung des BSHG (AG BSHG) haben die kreisangehörigen Gemeinden dem Landkreis 25 % dieser Aufwendungen zu erstatten. Dies kann für die Ortsgemeinde, in der der Ausländer untergebracht wurde, eine recht hohe Belastung bedeuten. Insbesondere sind die Ortsgemeinden hiergegen ungeschützt, in denen Unterkünfte für Asylbewerber bereitstehen.
Für die Entscheidung, ob ein Asylbewerber abgeschoben wird oder nicht, ist die Kreisverwaltung zuständig. Zuständigkeiten der Stadt oder Verbandsgemeinde bestehen diesbezüglich nicht.
Durch das Änderungsgesetz vom 22.07.1988 zum AG BSHG wurde die M öglicheit geschaffen, daß die Verbandsgemeinde anstelle der Ortsgemeinden die 25%ige Kostenbeteiligung übernimmt. Voraussetzung ist, daß die verbandsangehörigen Gemeinden zustimmen. Der Verbandsgemeinderat hatte bereits in seiner Sitzung am 14.12.1989 die Übernahme der Kosten beschlossen und die entsprechenden Mittel im Haushaltsplan bereitgestellt. Der Stadtrat stimmte mit 25 Ja-Stimmen bei 1 Nein-Stimme der Regelung zu, daß die Verbandsgemeinde die 25%ige Kostenbeteiligung der Ortsgemeinden an der Hilfe zum Lebensunterhalt für Ausländer, bei denen das Asylverfahren endete, übernimmt.
Entwurf der Satzung Uber die Erhebung einmaliger Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen
Zwei Grundsatzentscheidungen des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz hatten es notwendig gemacht, die Satzung über die Erhebungeinmaliger Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen zu ändern. Die Entscheidungen lassen sich in den folgenden Leitsätzen zusammenfassen:
1. Das neue Kommunalabgabengesetz (KAG 1986) gebietet bei der Beitragserhebung für den Ausbau von Verkehrsan- iagen grundsätzlich einen Beitragsmaßstab, der (neben dem Nutzungämaß) auch im wesentlichen für den Umfang der Vorhaltungen beachtlichen Unterschiede in der Art der Nutzung (Nutzbarkeit) der beitragspflichtigen Grundstücke im Abrechnungsgebiet Rechnung trägt.
2. Eine wesentlich unterschiedliche Art der Nutzungist allerdings regelmäßignicht gegeben, wenn im Abrechnungsgebiet lediglich wohnliche und landwirtschaftliche sowie wenig künden- und personalintensive betriebliche Grundstücksnutzungen aufeinandertreffen.
Die Folge davon ist, daß bei wesentlichen Nutzungsunterschieden der bisher alleinige Maßstab, nämlich die gewichtete Grundstücksfläche nach § 20 Abs. 1 KAG, nicht mehr ausreicht, sondern die Einführung eines Gewerbezuschlages erforderlich macht, da ansonsten keine rechtmäßige Abrechnung aufgrund der Geschoßflächenzahlen mehr möglich ist.
Für Abrechnungen, deren Entscheidungen noch nicht bestandskräftig sind, ist ein rückwirkendes Inkrafttreten erforderlich.
Der Stadtrat beschloß den Entwurf der Satzung in der in der Sitzung vorgelegten Form rückwirkend ab 16.05.1986 mit 25 Ja- Stimmen bei 1 Enthaltung.
Kulturelle Veranstaltungen; Buseinsatz für die Stadtteile; Haushaltsplan 3300.5840 • Antrag der SPD-Fraktion vom 26.01.1990-
Ratsmitglied Bartholome von der SPD-Fraktion erläuterte m der Sitzung den von seiner Fraktion eingebrachten Antrag

