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doch nicht angehen, daß Kinder nur noch Zerstöreri- R am haben.
°7dieEltern, auf ihre Kinder einzu wirken, daß das Allge- ^der Gemeinde nicht mutwillig zerstört wird, jlaratur, Säuberung und Wiederherstellung verursacht Gemeinde unnötige Geldausgaben, die im Endeffekt von Ä j getragen werden müssen, mündlichen Grüßen „acher, Ortsbürgermeister
Ablagerungen auf dem Platz des Martinsfeuers untersagt
dort sind Ablagerungen brennbaren Materials jeglicher piatz des Martinsfeuers untersagt.
Bacher, Ortsbürgermeister
Nr. 15/90
Großholbach
Eisbachtaler Sportfreunde 1919 e.V.
Alte Herren Eisbachtal G.G. lamstag, dem 14.4.90, um 16.00 Uhr erwarten wir im näch- Heimspiel unsere Sportfreunde aus Bad Marienberg. Spiel-
Heilberscheid
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öffentliche Bekanntmachung
ichste Sitzung des Ortsgemeinderates Heilberscheid fin-
Dienstag, dem 17. April 1990, um 19.30 Uhr
|Schule statt.
tag; mtliche Sitzung:
ratungund Beschlußfassung über die Vergabe von Ar- leiten für den Um- und Anbau der ehemaligen Schule zum rfgemeinschaftshaus
Los 4; Dachdecker- und Klempnerarbeiten |Los 11: Fliesenarbeiten lLos 12; Schreinerarbeiten [Los 13: Flexible Trennwände lLos 14; WC-TVennwände ■Los 15: Malerarbeiten lLos 16: Natur- und Kunststeinarbeiten |Los 17: Parkettarbeiten rs 18: Bodenbelagsarbeiten s 19: Garagentor in Holz (Los 20: Innenbeleuchtung [Los 21: ftockenputzarbeiten |Los22: Außenputzarbeiten lLos 23: Schlosserarbeiten |Los 24: Blitzschutzarbeiten ichiedenes
Kleid, den 3.4.1990 fein, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung Satzung
Liderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Heilberscheid vom 02. April 1990 meinderat hat aufgrund der §§ 24 und 26 der Gemeinderl 111 Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14. Dezember 1973 | ■ 419), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes / UU1988 (GVB1. S. 135), BS 2020-1, in Verbindung mit P »Verordnung zur Durchführung der Gemeindeord- pemuDVQ) vom 21. Februar 1974 (GVBL S. 98), zuletzt teuren Gesetz vom 22.12.1982 (GVBL S. 476), BS 2020 irdnung über die Aufwandsentschädigung für Eh- Ll?p eme mden und Verbandsgemeinden (Entschä- FJbemeinden) vom 2 . März 1974 (GVBL S. 105), zu- jJJJ durc .h Verordnung vom 12. Mai 1989 (GVBL S. M-3 die folgende Hauptsatzung beschlossen:
, § 1 L,^ t2un S Ortsgemeinde Heilberscheid vom 26. Li,. zuletzt geändert durch Satzung vom 5. April t folgt geändert:
■Satzung erhält folgende Fassung:
»§ 9
Aufwandsentschädigung des ehrenamtlichen , Ortsbürgermeisters
(1) Die monatliche Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters wird auf 693,- DM festgesetzt.
( 2 ) Sofern die EntschädigungsVO-Gemeinden nicht entgegenstehende Regelungen enthält, wird für den Ortsbürgermeister Lohn- und Verdienstausfall in entsprechender Anwendung des § 8 Abs. 2 gezahlt.«
§2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.1990 in Kraft. 6431 Heilberscheid, den 02.04.90 (S.) Schmidt, I. Ortsbeigeordneter Hinweis:
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVBL S. 419), BS 2020-1, wird auf folgendes hingewiesen:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
a) die Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse (8 22 Ab9.1 GemO) und
b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO) ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachungschriftlichunter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad-Adenauer-Platz,
5430 Montabaur, geltend gemacht worden ist.
Ortsgemeinde Heilberscheid Schmidt, I. Ortsbeigeordneter
Öffentliche Bekanntmachung
Bekanntmachung der Beitragssätze für die Ausbaubeiträge für Verkehrsanlagen gemäß § 2 Abs. 1 Satz 4 in Verbindung mit § 42 Abs. 11 Satz 5 Kommunalabgabengesetz Für die nachstehend aufgeführten Verkehrsanlagen werden folgende Beitragssätze öffentlich bekanntgemacht: Ortsgemeinde Heilberscheid
Straße verlaufend von bis Beitragssatz pro
qm beitragspflichtiger Grundstücksfläche
Schul- u.Issel-
bacher Str. (K165) Ortsdurchfahrt
Einmündung Bu- chenstr.- 6.208768 DM
Einmündung Fried- endgültige hofstraße/ Abrechnung
Thnnenstr.
5431 Heilberscheid, 04. April 1990 Reichwein, Ortsbürgermeister
Seniorenfahrt
Die Ortsgemeinde beabsichtigt, am Mittwoch, dem 06. Juni 1990 wieder eine Seniorenfahrt durchzuführen. Der genaue Ablauf wird noch mitgeteilt.
Alle Senioren ab dem 65. Lebensjahr (bzw. ein Ehepartner) sind hierzu recht herzlich eingeladen.
Wegen der weiteren Vorbereitung der Fahrt bitte ich alle, die mitfahren wollen, sich bis zum 16. Mai 1990 beim Ortsbürgermei- ster anzumelden.
Reichwein, Ortsbürgermeister
Fahnenbestellung
Da bereits 70 Fahnen bestellt sind, beträgt der Preis je Fahne 58,00 DM.
Ich möchte darauf hinweisen, daß bis zum 16.04.1990 eine Fahnenbestellung noch möglich ist. Bei weiteren Bestellungen verringert sich der aa. Preis.
Reichwein, Ortsbürgermeister
Nentershausen
Breitbandverkabelung
Die Deutsche Bundespost - Fernmeldeamt Gießen - teilt auf Anfrage mit, daß die für Anfang 1990 vorgesehene Informations- veranstaltungüber die Vorzüge des Kabelanschlusses nunmehr am Donnerstag, dem 26. April 1990,19.00 Uhrin der alten Thrn- halle stattfindet.
Von der Verkabelung betroffene Bürger werden zu dieser Veranstaltung durch das Fernmeldeamt scnriftlich eingeladen. Sonstige interessierte Bürger sind ebenfalls willkommen.
Perne, Ortsbürgermeister
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