Montabaur
Seite 16
_ Hübingen _
Gebäudeeinmessung in der Gemarkung Hübingen
In der Gemarkung Hübingen werden in den nächsten Wochen die bisher in den amtlichen Flurkarten noch nicht oder unvollständig nachgewiesenen Gebäude gemäß § 2 des Landesgesetzes über den Grenznachweis bei Neubauten und die Gebäudeeinmessung vom 12.06.1953 - GVB1. S. 60 - eingemessen. Die örtlichen Vermessungsarbeiten werden durch das Katasteramt Montabaur durchgeführt.
Es wird darauf hingewiesen, daß gemäß § 3 dieses Gesetzes die Grundstückseigentümer verpflichtet sind, das Betreten ihrer Grundstücke zwecks Ausführung der Vermessungsarbeiten zu gestatten, und daß die Einmessung aller nach dem 01.07.1953 errichteten Neubauten, Um- und Anbauten gebührenpflichtig ist. Entsprechende Gebührenbescheide werden zu gegebener Zeit durch das Katasteramt Montabaur verschickt. Montabaur, den 09.04.1990 Katasteramt Montabaur
Tennisverein Hübingen e.V. -Jugendtraining •
Am Ostersamstag, 14.4.90, findet kein Trainingin der Turnhalle Horbach statt. Die Ttennisplätze sind soweit wieder für den Spielbetrieb hergerichtet, daß das Sommertrainingwahrschein- lich in der Woche nach Ostern auf den Plätzen beginnen kann. Dies gilt natürlichnur bei entsprechender Witterungund Platzfreigabe. Nähere Informationen ergehen vom Jugendwart; bitte den Aushang an der Itennisanlage beachten!
“EISBACHGEMEINDEN”
Girod
Benutzung der Sportanlage untersagt
Wegen der Pflegemaßnahmen am Rasensportplatz in Girod ist die Benutzung der Sportanlage für alle untersagt. Die Bolzplätze sind gemäht und können benutzt werden.
Hannappel, Ortsbürgermeister
Tennisverein Girod e.V.
Ab sofort besteht die Möglichkeit, dem Tfennisverein Girod als förderndes Mitglied beizutreten und somit seine Verbundenheit zu zeigen. Der Beitrag beträgt 60,00 DM pro Jahr. Interessierte können jederzeit eines der Vorstandsmitglieder ansprechen. TiS Girod/Kleinholbach
Im Achtelfinale des Kreispokals treffen wir am Ostersamstag, 14.04.1990, auf die SG Ellingen/Bonefeld II. Das Spiel findet um 14.30 Uhr auf dem Sportplatz in Willroth statt. Zuschauer sind herzlich eingeladen.
_ Görgeshausen _
öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Görgeshausen findet am
Mittwoch, 18. April 1990, um 19.30 Uhr im Rathaus statt.
Tagesordnung: öffentliche Sitzung:
1 . Beratungund Beschlußfassungüber ein Dorferneuerungskonzept für das Jahr 1991
2. Beratung und Beschlußfassung über den Ausbau der Mittelstraße, Grabenstraße und der Straße »Auf der Bitz« im Jahre 1991
3. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung der Hauptsatzung.
4. Verschiedenes Görgeshausen, 06.04.1990 Schumacher, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Görgeshausen für das Jahr 1990 vom 09.04.1990
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVB1.
- Nu
S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die l
nehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur i S ichtsbehörde vom 02.04.1990 hiermit bekanntgepv»-^ 3 '
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1990 wird im
VERWALTUNGSHAUSHALT
in der Einnahme auf. 588 000
in der Ausgabe auf. ßsa'nnn i
im VERMOGENSHAUSHALT UUU '"
in der Einnahme auf. 240 000 .
in der Ausgabe auf. 240.000 -i
festgesetzt. ri
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf..
2. der Gesamtbetrag der r
Verpflichtungsermächtigungen auf. n
§ 3 Ur
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für da haltsjahr wie folgt festgesetzt:
1 . Grundsteuer:
a) für die land- und forstwirtschaftl. Betriebe
(Grundsteuer A). 2
b) für Grundstücke (Grundsteuer B). 2401
2. Gewerbesteuer:
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital.;
3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
für den ersten Hund. 50 , 05 ]
für den zweiten Hund. 75 I 00 ]
für jeden weiteren Hund . lOO Ool
§4
Der Oberflächenentwässerungsanteil für Verkehrsanlagi trägt 11,60 DM pro qm Verkehrsfläche.
Genehmigung der Haushaltssatzung:
Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Görgeshai für das Haushaltsjahr 1990 werden gemäß § 24 Abs. 2 da meindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GV 419) keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben. 6430 Montabaur, 02.04.1990 Kieisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029/901-10 (S.) Im Aufträge: Md
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 17.04.199i 26.04.1990 während der allgemeinen Dienststunden im] haus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus. Görgeshausen, den 09.04.1990 Ortsgemeindeverwaltung Görgeshausen (S.) Schumacher, Ortsbürgermeister Hinweis:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1 . Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzung Ortsgemeinderates (§ 34 GemO) ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines JahresnaclJ ser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter I~ nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung bed den können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Görgea sen oder der VerbandsgemeindeverwaltungMontabaur, gefl gemacht worden ist. (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnunf Rheinland-Pfalz -GemO- vom 14.12.1973 (GVBL S. 4191 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 2.07.1 (GVBl. S. 135).
An alle Mitbürger
Es ist wiederholt festgestellt worden, daß durch Kinder uni gendliche auf dem Kinderspielplatz, am Schulgebäude u| der Ttelefonzelle mutwillige Beschädigungen verursacht j
Hier wurden Fensterscheiben, Briefkästen und TürscW| zum Tfeil völlig zerstört.
An dem neu gepflanzten Bäumchen in der Nähe der TNep wurden mit einem Messer erhebliche Tfeile der Rinde ab(T so daß es fraglich ist, ob daraus ein gesunder großer Bau den k ann .
Am 02. April wurde die Tbilettenanlage der Schule, diesj Rathaus befindet, mutwillig so versaut, daß es fastunzcJiu| ist, einer Person die Säuberung zu übertragen. Die hier gesetzten Papierhandtücher können verheerende log*"' sich bringen.

