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Montabaur

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Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes »Auf der Haid»

Es war von Bauinteressenten der Antrag gestellt worden, bei ih­rem Wohnhaus eine Dachneigung von 45 Grad zuzulassen. Als Begründung wurde darauf verwiesen, daß das Wohnhaus nach den Planunterlagen vom Niveau her wesentlich tiefer als be­nachbarte Gebäude liegt und nur 5,09 m über Straßenhöhe hin­ausragt, also nachbarliche Belange nicht beeinträchtigt wer­den.

Der Rat stimmte am Ende der Beratung einer Dachneigung für das Wohnhaus der Antragsteller von 45 Grad zu und erklärte sich damit einverstanden, daß insoweit gemäß § 81 Abs. 2 BauGB Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungspla­nes »Auf der Haid« erteilt wird. Der Rat machte seine Zustim­mung jedoch von der Bedingung abhängig, daß das Gebäude in bezug auf sein Niveau wie in den Bauantragsunterlagen darge­stellt errichtet wird und nur 5,09 m über die Straßenhöhe hin­ausragt. In seinem Beschluß stellte der Rat weiter fest, daß diese Zust immun g nach § 31 Abs. 2 BauGB nur auf diesen Fall bezo­gen ist und keinen Berufungsfall abgibt.

Wohnungen im Gewerbegebiet »Feldchen« zugelassen In einer Bauantragssache, die die Aufstockung eines betriebli­chen Bürogebäudes im Gewerbegebiet »Feldchen« mit einem Wohntrakt zum Inhalt hatte, war die Ortsgemeinde um ihre Stellungnahme gebeten worden. Der Rat stimmte der Auf­stockung des Bürogebäudes zu Wohnzwecken gemäß § 8 Abs. 3 BauNVO zu mit der Maßgabe, daß die Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinha- ber und Betriebsleiter bestimmt sind.

Renovierung von Sitzbänken in der Gemarkung Neuhäusel Dieser Tagesordnungspunkt war auf Antrag einer Ratsfraktion in die Tagesordnung auf genommen worden. Er wurde damit be­gründet, nach verschiedentlichen Hinweisen aus der Bevölke­rung seien in der Gemarkung Neuhäusel aufgestellte Sitzbänke bisher vernachlässigt und sollten generalüberholt werden. In der folgenden Diskussion konnten auf Befragen konkrete Hin­weise auf angeblich in der Pflege vernachlässigte Sitzbänke der Gemeinde nicht gegeben werden. Der Ortsbürgermeister gab dazu bekannt, daß alle im Eigentum der Gemeinde stehenden Sitzbänke innerhalb der Gemarkung Neuhäusel über Winter ab­gebaut und Jahr für Jahr repariert werden und erforderlichen­falls einen neuen Anstrich erhalten. Er verwahrte sich deshalb gegen pauschale Wertungen ohne konkrete Hinweise und stellte die Frage, ob die Informanten überhaupt die Grenzen der Ge­markung Neuhäusel kennen und möglicherweise B änke in frem­den Gemarkungen angesprochen haben.

Die Ratsfraktion stellte darauf den Antrag, den Punkt von der Tagesordnung abzusetzen. Diesem Antrag entsprach der Orts­gemeinderat.

Ausrichtung eines Architektenwettbewerbs Uber Planung und Gestaltung der »Dorfmitte»

Auch dieser Punkt war auf Antrag einer Ratsfraktion in die Ta­gesordnung auf genommen worden. Bei Begründung der Ange­legenheit wurde seitens der beantragten Fraktion erklärt, nach dem gegenwärtigen Stand des angestrebten Projektes »Dorf­mitte« sei ein Architektenwettbewerbs nicht sinnvoll, weil sich nicht absehen läßt, ob und wie das Projekt zu verwirklichen ist. Die Fraktion beantragte deshalb, den Punkt von der Tagesord­nung abzusetzen. Dem entsprach der Ortsgemeinderat. Austausch bzw. Reinigen des Sandes auf den gemeindlichen Spielplätzen

Der Tagesordnungspunkt, der ebenfalls auf Antrag einer Rats­fraktion in die Tagesordnung der Sitzung auf genommen worden war, wurde damit begründet, daß der Sand auf den gemeindli­chen Spielplätzen verunreinigt sei und ausgetauscht bzw. gerei­nigt werden müsse. Vor allem sei Hundekot festzustellen. In der Diskussion zeigte sich der Rat verständnislos gegenüber dem Verhalten von Mitbürgern aus dem Umfeld von Kinderspielplät­zen, die ihre Hunde auf Kinderspielplätze ausführen oder es zu­lassen, daß ihre Tiere auf diesen Plätzen und sogar in den Sand­kästen ihre Notdurft verrichten.

Der Rat beschloß, daß der Sand in den Spielkästen der Kinder­spielplätze »Im Windegut« und »Auf der Haid« ausgetauscht und die große Sandfläche auf dem Spielplatz im Neubaugebiet »Auf der Haid« von den Gemeindearbeitern gesäubert wird. Ein Austausch des Sandes soll hier nur unter und im Umkreis um das große Spielgerät vorgenommen werden.

Ausgestaltung des neuen Sportplatzes oberhalb der Augst- Schule

Der Beratungsgegenstand war auf Antrag einer Ratsfraktion in die Tagesordnung auf genommen worden. Zur Begründung des

Punktes wurde vorgetragen, imZusammenhangmitd henden Bau der Sportanlagen oberhalb der Augst-SchT ne Beratung über die Ausgestaltung des Sportlerßeb" j forderlich. & au<1

Dabei wurde auf die gemeinsame Sitzung der Ortseem

von Neuhäusel und Eitelborn am 22.01.1990 Bezug gon Der Vorsitzende teilte dazu mit, daß am 02.04. eine! eso unter Beteiligung der Ortsbürgermeister von Neuhäu Eitelborn, der Vertreter der sporttreibenden Vereine beid meinden sowie der mit der Planung des Gebäudes befaßt! genieure stattfindet, in der Bedarf und Umfang der Rau keiten (z.B. Umkleideräume, Duschen etc.) abgegrenztv soll.

Näheres über die Ausgestaltung des Sportlergebäudes t daher erst nach dieser Besprechung gesagt werden. * Ein Beschluß wurde in der Sache nicht gefaßt.

Sonstiges

Im weiteren Verlauf der Sitzung stimmte der Ortsgemeinl in einem Bereich des Bebauungsplanes »Auf der Haid« ii sowohl Einzel- als auch Doppelhausbebauung zulässigisi Teilung eines Grundstückes zu. ,

Der Rat gewährte weiter einen Zuschuß in Höhe von looi für die diesjährige Aktion »Saubere Augst«. Außerdem? sich der Rat dafür aus, daß im Zuge einer Kabelverleg Mittelweg eine zusätzliche Straßenleuchte installiert v Im nichtöffentlichen Tteil der Sitzung behandelte der Rat P nalangelegeheiten. Unter dem Punkt »Auftragsvergabet sen Behandlung von einer Ratsfraktion beantragt wordei wurde der Ortsgemeinderat auf die bereits früher gegeba, formation nochmals davon unterrichtet, daß der Ortsbu meister den im vergangenen Jahr vom Rat beschlossend vergebenen Planungsauftrag Ende November 1989 wegen] falls der Geschäftsgrundlage zurückgenommen und stoi hat.

Hümmerich, Ortsbürgermeister

Simmern

Friedhof in Simmern

Seit einiger Zeit wird leider festgestellt, daß Besucher des Ij hofs Sträucher abbrechen oder umknicken. Die auf demF hof gepflanzten Sträucher dienen der Verschönerung dej samtbildes und der Auflockerung der einzelnen Grabfell Wir bitten um Hinweise aus der Bevölkerung über die Ver eher.

Des weiteren möchten wir darauf hinweisen, daß außerhal Friedhofs ein Container auf gestellt wurde Wir bitten allej eher des Friedhofs, den Container für die Abfallbeseitig benutzen.

Friedhofsverwaltung

BUCHFINKENLAND

Gackenbach

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Gackenbach vom 29. März 1990

Änderung der Hauptsatzung Nach der Genehmigung einer Niederschrift über eine vor! gangene Ratssitzung stand unter TagesordnungspunktI Beratung und Beschlußfassung über die Änderung der Hl Satzung an. Einstimmig beschloß der Ortsgemeinderat, wandsentschädigung für den Ortsbürgermeister auf 693,1 festzusetzen. I

Die Satzung wird nach der Vorlage bei der Kreisverwaltuj einer der nächsten Ausgaben des Wochenblattes öffentr kanntgegeben.

Anschaffung von zwei Aushangtafeln Mit 6 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltungbeschloß der Ortsge _ rat, zwei Aushangtafeln für öffentliche Bekanntma 'j und Bekanntmachungen der Vereine anzuschaffen.

Ersatzbohlen für gemeindeeigene Ruhebänke und_Tistb*J Einstimmig erging der Beschluß über die Anschaltung B ankbohlen, einen Tisch und zwei N aturbänken für die? deeigenen Ruhebänke und Tische.