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Nr. 15/90

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aaßstabes nach Nutzungsmaß und Nutzbarkeit ue von der Verwaltung vorgeschlagene Satzung ^Forderung des Gerichts Rechnung durch die Eintei-

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^ niirh gewerblich oder ähnlich genutzte bezw. nutzba-

.meinderat beschloß den Entwurf der insoweit geän- | ngin der vorgelegten Form. Die Satzung tritt rück- i ßl. Januar 1990 in Kraft.

hmeder Sozialhilfeaufwendungen für Ausländer, bei de- "Lvlverfahren endete, zugestimmt.

Luit sprach sich der Ortsgemeinderat dafür aus, daß die Kostenbeteiligung der Ortsgemeinden an der Hilfe zum Lnterhalt für Ausländer, bei denen das Asylverfahren der Verbandsgemeinde Montabaur übernommen

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diese Regelung soll eine Schlechterstellung der Gemein- riiieden werden, die sich zur Aufnahme von Asylbewer- »itgefunden haben imd nach Beendigung des Asylver- ununmehr für diesen Personenkreis 25% der Sozialhilfe* idungen tragen müssen. Durch die beschlossene Rege- Kostenübemahme durch die Verbandsgemeinde soll ei- Bchmäßige Belastung aller Ortsgemeinden erreicht

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n pahma des Ortsgemeinderates Neuhäusel zur Ortsum- g Neuhäusel

Irtsbürgermeister trug zur Begründung des Tägesord- puaktes vor, daß die Ankündigung des Straßenbauamtes jchenblatt der Verbandsgemeinde Montabaur über Ver- ingsarbeiten in den Gemarkungen Neuhäusel, Eitelbom [adenbach zur Untersuchung einer Süd-Ost-Umgehung jtemative zu der in Planung befindlichen Nord-West- hungin der hiesigen Bevölkerung wie in den Ortsgemein- ielboraund Kadenbach eine erhebliche Unruhe ausgelöst jiahlreichen Beschwerden geführt hat. Er halte es für un- jterforderlich, daß der Ortsgemeinderat nicht zuletzt im jsseder hier betroffenen Bürger eine klare Stellungnahme tuen Standpunkt in dieser Angelegenheit abgibt. Eerbreitete den Ratsmitgliedera alsdann den Entwurf ei- tsprechenden Beschlusses als Diskussionsgrundlage. Bei Wenden Erörterung sprach sich der Ortsgemeinderat ein- ligfür diesen Vorschlag aus undfaßte folgenden Beschluß:

|)rtsgemeinderat Neuhäusel hat von der Absicht der Stra- twaltung und des Straßenbauamtes Kenntnis genom- lu der in Planung befindlichen Nord-West-Umgehung Insel der B 49 als Alternativlösung die Möglichkeiten ei- idOst-Umgehungzu untersuchen und hierüber eine Plan- puerarbeiten. Angesichts der beträchtlichen Unruhe, die jkündigung dieser Untersuchung in der Bevölkerung der jade Neuhäusel und in den Nachbargemeinden Eitelborn [adenbach hervorgerufen hat, gibt der Ortsgemeinderat M zur Frage einer Süd-Ost-Umgehung folgende Stel­le ab:

fr Ortsgemeinderat Neuhäusel sieht in der Nord-West- psgehung die einzig realisierbare Möglichkeit zur Lösung »Verkehrsproblems in der Ortsdurchfahrt der B 49 in Wäusel. Der Rat fordert deshalb mit Nachdruck ihre be- Sueunigte Verwirklichung und gibt seiner Befürchtung psdruck, daß bei weiterem Zögern der in Aussicht stehen- * Ausbau der West-Ost-Verbindungen zwischen der BRD Jd der DDR sowie der Schnellbahn Köln-Frankfurt eine FjMjige beträchtliche Verkehrszunahme in der Orts- Wahrt Neuhäusel der B 49 verursachen und eine Ver- pätfung der bereits jetzt unzumutbaren Verkehrssitua- ®uaOrt mit sich bringen wird.

® Ortsgemeinderat Neuhäusel zeigt Verständnis dafür, wüb Rahmen des Planungsverfahrens auch Altemati- l zur Nord-West-Umgehung objektiv untersucht wer- ") am nicht durchführbare Planungs Varianten rechtzei- zu können. Er wendet sich aber mit Ent- S. Sßgen Versuche Außenstehender, die aus . sachgerechten Erwägungen die eingeleitete Untersu- pagvon Alternativlösungen dazu benutzen wollen ,die inIl SlerUng ^ er n i ß ht realisdierbaren Süd-Ost- fest-U ^ au betreiben, um die Verwirklichung der N ord- m gehung zu vereiteln oder zu verzögern.

^ er Ort sgemeinderat Neuhäusel stellt klar und unmißver- standlich fest, daß er eine Süd-Ost-Umgehung Neuhäusel rar nicht durchführbar ansieht und eine derartige Trassen­führung im Interesse der Gemeinde und ihrer Bürger aus folgenden Gründen als nicht akzeptabel ablehnen muß:

a) Eine Süd-Ost-Umgehung Neuhäusel durchschneidet nach dem veröffentlichten Plan den Randbereich des Neubauge­bietes »Auf der Haid«, verursacht damit den Abbruch ver­schiedener, erst in letzter Zeit errichteter Wohngebäude, beeinträchtigt in erheblichem Maße durch Lärm- und Ab- gasemmissionen den Wohnwert ausgedehnter Bereiche so­wohl dieses Gebietes als auch weitere Dorfbereiche in Neu­häusel (vor allem der Randlagen: Eitelbomer Straße, Unter dem Dorf, Römerstraße, Straße »Am Hang«) und in den Nachbargemeinden Eitelbora und Kadenbach und macht schließlich die Anstrengungen vieler Bürger um ein Woh­nen in ruhiger Lage zunichte

b) Durch ihren Verlauf unmittelbar am Gelände der Augst- Schule (Grund- und Hauptschule für die Kinder der Ge­meinden Eitelbom, Kadenbach, Neuhäusel und Simmera) vorbei beeinträchtigt sie durch Lärm und Abgase in unzu­mutbarer Weise Kinder und Lehrpersonen sowohl im Un­terricht als auch außerhalb. Sie berührt außerdem die Si­cherheit des Schulweges für die Kinder aus Neuhäusel.

c) Die zu untersuchende TVasse einer Süd-Ost-Umgehung trennt im übrigen in einer jeder modernen Fortentwick­lung im Wege stehenden Weise die aufeinander zuwachsen- den Gemeinden Eitelbom, Neuhäusel und Kadenbach. Sie macht außerdem, da sie das für den in Kürze anlaufenden Bau von Sportanlagen vorgesehene Gelände oberhalb der Augst-Schule durchschneidet, die Bemühungen der Ver­bandsgemeinde Montabaur und der Gemeinden Neuhäu­sel undEitelbora um eine Verbesserung des Schul- und Ver­einssports zunichte

d) N ach unserer Auffassung erfüllt eine Süd-Ost-Umgehung die an sie zu stellenden Anforderungen in keiner Weise Sie löst nicht die in Neuhäusel bestehenden Verkehrsproble­me sondern verlagert sie lediglich in einen anderen Bereich mit den oben angeführten Folgen. Dies kann nicht Sinn ei­ner kostenaufwendigen Ortsumgehung sein.

4. Bei allem Verständnis für die Notwendigkeit, alternative Lösungen zur Ortsumgehung Neuhäusel zu untersuchen, muß der Ortsgemeinderat Neuhäusel die Forderung erhe­ben, daß diese zusätzlichen Untersuchungen keinesfalls zu einer Verzögerung des Projektes an sich führen dürfen. Er verlangt aus diesem Grande die zügige Weiterplanung der Nord-West-Umgehung.

5. Der Ortsgemeinderat Neuhäusel stellt fest, daß mit dem Bau der Südtangente Tteil II die Verkehrsprobleme in den Stadtteilen Koblenz-Niederberg und Koblenz- Ehrenbreitstein zwar gelöst, letztlich aber lediglich in die Ortsdurchfahrt der B 49 in Neuhäusel zu Lasten der An­wohner unserer Gemeinde verlagert worden sind. Der Rat appelliert deshalb eindringlich an Politiker und sonst Ver­antwortliche, die Gemeinde Neuhäusel und ihre Bürger mit ihrem Verkehrsproblem nicht allein zu lassen und sich da­für einzusetzen, daß mit dem Bau der Ortsumgehung Neu­häusel in möglichst naher Zukunft dieses unser Gemeinwe­sen bedrohende Problem gelöst und Neuhäusel wieder zu einer Gemeinde wird, in der es sich zu leben lohnt.

Erstellung eines Dorferaeuerungskonzeptes beschlossen Diesem Tagesordnungspunkt vorausgegangen war ein Referat, das Herr B auamtsrat Stenzei von der Kreisverwaltung vor eini­gen Wochen vor hiesigen Ratsmitgliedera über Möglichkeiten und Zielsetzung der Dorfemeuerung abgehalten und in dem er über die verschiedensten Förderungsmöglichkeiten im privaten und gemeindlichen Bereich informiert hatte. Aufbauend auf die­sem Vortrag beschoß der Ortsgemeinderat die Aufstellungeines qualifizierten Dorferneuerungskonzeptes. Die Verbandsge- meindeverwaltung Montabaur wurde in diesem Beschluß gebe­ten, geeignete Planer vorzuschlagen, die in einer späteren Rats­sitzung ihre Vorstellungen vortragen sollen.

Bauvoranfragen . ,.

Dem Rat lagen zwei Bauvoranfragen zur Entscheidung vor, die sich mit der rückwärtigen Bebauung von Grundstücken an der Hauptstraße und in der Römerstraße befaßten. In beiden Fällen gab der Ortsgemeinderat zu den Bauvoranfragen dem Grunde nach seine Zustimmung.