Montabaur
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N
Neuhäusel
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates vom 29.03.1990
Haushaltsplan und Haushaltssatzung der Gemeinde für 1990 verabschiedet
Nach vorbereitenden Beratungen im Haupt- und Finanzausschuß wurde dem Ortsgemeinderat die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 1990 nebst Haushaltsplan und Investitionsprogramm vorgelegt. Der Ortsbürgermeister stellte das Planwerk vor und unterstrich dabei die erfreuliche Tatsache, daß nach Vornahme einer Sondertilgung im vergangenen Jahr das letzte Darlehen abgelöst wurde und die Gemeinde damit nach mehr als 20 Jahren wieder schuldenfrei ist.
Nach kurzer Beratung und Erörterung stimmte der Ortsgemeinderat dem Erlaß der Haushaltssatzung sowie dem Haushaltsplan und dem Investitionsprogramm einstimmig zu. Die Haushaltssatzung enthält die folgenden Festsetzungen:
Verwaltungshaushalt
Einnahme. 1.346.000,- DM
Ausgabe. 1.346.000,- DM
Vermögenshaushalt
E innahm e. 2.781.000,-DM
Ausgabe. 2.731.000,- DM
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen beläuft sich auf 864.869,- DM. Kredite zur Finanzierung der anstehenden Vorhaben sind nicht angesetzt.
Die Steuersätze zur Erhebung der Gemeindesteuer bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert und werden wie folgt festge
legt:
Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A). 220 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B). 240 v.H.
Gewerbesteuer. 300 v.H.
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund. 60,- DM
für den zweiten Hund. 75,- DM
für jeden weiteren Hund. 100,- DM
Der Oberflächenentwässerungsanteil für Verkehrsanlagen beträgt 11,60 DM pro qm Verkehrsfläche.
Verwaltungshaushalt
Der Verwaltungshaushalt verzeichnet in seinen Einnahmepositionen gegenüber dem Vorjahr einen Anstieg um 52.000,- DM. Dies wird durch deutlich höhere Zinseinnahmen bei der Anlage von Rücklagemitteln und durch Mehreinnahmen im Steuerbereich bewirkt. Den Einnahmeschwerpunkt bilden die Steuereinnahmen in Höhe von insgesamt 1.154.839,-- DM = 86,80 %. Die Entwicklung der einzelnen Steuerarten gegenüber dem vergangenen Jahr läßt sich aus der folgenden Gegenüberstellung entnehmen.
1989 1990
Grundsteuer A 2.000 DM 1.750 DM
Grundsteuer B 140.600 DM 147.600 DM
Gewerbesteuer 135.000 DM 170.000 DM Einkommensteueranteil
843.000 DM 827.000 DM Hundesteuer 4.500 DM 4.500 DM
sonstige steuerähnliche Einnahmen 4.088 DM 4.800 DM
Schlüsselzuweisungen 0 DM 0 DM
Gegenüber dem Vorjahr ist ein weiteres Ansteigen der örtlichen Steuerkraft zu verzeichnen.
1989 1990
Steuerkraftmeßzahl 1.128.946 DM 1.168.657 DM
Auf der Ausgabenseite steht im Vergleich zu den gestiegenen Einnahmen ein etwas geringeres Anwachsen der laufenden Ausgaben gegenüber, das mit 136.000DM einen gegenüber dem Vorjahr um 5.000 DM höheren Zuführungsbetrag zum Vermögenshaushalt ermöglicht. Die deutlichsten Ausgabensteigenmgen sind hier bei den Umlagen zu verzeichnen, wie die folgende Übersicht zu erkennen gibt.
1709 J.99U
Gewerbesteuerumlage 23.400 DM 29.500 DM
Kreisumlage 825.000 DM 360.600 DM
Verbandsgemeinde-
umlage 388.000 DM 397.400 DM
Vermögenshaushalt Das Volumen des Vermögenshaushalts beläuft sichfii 2.731.000 DM. Schwerpunktprojekt des Jahres 1990k der Sportanlage oberhalb der Augst-Schule. Für dieses ben stehen Haushaltsmittel in Höhe von 1.500.000 DM fügung. Die Gesamtkosten des Projekts belaufen „ 2.399.000 DM. Die restlichen Mittel werden im Haushi veranschlagt. Damit erforderlichenfalls eine Gesamt vergäbe vorgenommen werden kann, sind Verpflicht mächtigungen in Höhe von 864.869 DM festgesetzt. Baumaßnahme werden Zuweisungen des Landes, dfo der Verbandsgemeinde und der Ortsgemeinde Eitelboi he von insgesamt 1.813.700 DM erwartet, diemitl.134/ in 1990 kassenwirksam werden.
Ansonsten sindfür 1990 folgende größereMaßnahmenvi hen:
1. Verbesserungs arbeiten im
Gemeindehaus..
2. Kostenanteil für Baumaßnahmen
im Kindergarten..
3. Ortsverschönerungsmaßnahmen .33
4. Ausbau des Festplatzes am
Höhenweg/Thunusstraße.70
5. Bau einer Ibilettenanlage an der
Schutzhütte.30
6. Ausgleichszahlungen an Beteiligte im
Umlegungsverfahren »Feldchen« .
7. Zuschüsse für Dorferneuerungsmaßnahmen
8. Ausbau des Bürgersteiges zwischen
Haskenstraße und Tannenweg.20
9. Erschließung des Gewerbegebietes
»Feldchen«.150
10. Ausbau des Bebauungsplanbereichs
»Dorfmitte« .100
11. Straßenbeleuchtungserweiterung.18
12. Friedhofsausbau und -erweiterung.50.
13. Umbauarbeiten an der Friedhofshalle .3.0
14. Restarbeiten an der neuen Fahrzeughalle...
16. Erwerb von Grundstücken . 700,0
Die Finanzierungder Vorhaben ist-wie auchin den vergi Jahren - ohne Darlehensaufnahme möglich. Sie werden] sentlichen durch die oben erwähnten Kostenbeteiligunj Landes, Kreises, der Verbandsgemeinde und der Ortsgi Eitelbom zu der Sportanlage (1.134.040 DM), durch Bj (5.000 DM), durch die Zuführung des Verwaltern gshauj (136.000 DM), durch sonstige Zuweisungen für dielbile läge und die Verbesserungsarbeiten im Gemeindehaus! DM), durch Einnahmen aus der Veräußerung von f stücken (88.319 DM) und durch eine Entnahme aus der a nen Rücklage (1.350.641 DM) finanziert.
In den kommenden Jahren bilden die Fertigstellung des platzes, Ortsverschönerungsmaßnahmen, die Friedhof terung, der Erwerb von Grundstücken sowie der Ausbau] reichs »Dorfmitte« Schwerpunkte gemeindlicher Invesf tätigkeit. Nach der mittelfristigen Finanzplanung sindj haben finanzierbar, wenn auch in 1991 eine Neuverschj einkalkuliert werden muß, die jedoch in 1992 bereits r tilgt werden kann.
Bebauungsplan »Auf der Haid«
Der Rat hatte in der Sitzung am 07.09.1989 den Be« faßt, den Bebauungsplan im Bereich der Straße »In derJ an der Südseite der Flurstücke Nr. 119 -1261’ dem, daß die im Plan ausgewiesenen Garagenplätze ausj bauungsplan herausgenommen werden und hierfür e überbaubare Grundstücksfläche ausgewiesen wird. M stimmte der Ortsgemeinderat dieser Änderung des Beoj planes »Auf der Haid« zu und beschloß diese Bebauung derung als Satzung gemäß §§10 BauGB, 24 GemU
Neue Satzung über die Erhebung einmaliger Beiträge! fentliche Verkehrsanlagen beschlossen J
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hattej
Erlaß des neuen Kommunalabgabengesetzes ersmy
Grundsatzentscheidungen zur Maßstabswahl bei J nung von Ausbaubeiträgen getroffen, die eine Di»

