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Montabaur

Seite 12

N

Neuhäusel

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinde­rates vom 29.03.1990

Haushaltsplan und Haushaltssatzung der Gemeinde für 1990 verabschiedet

Nach vorbereitenden Beratungen im Haupt- und Finanzaus­schuß wurde dem Ortsgemeinderat die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 1990 nebst Haushaltsplan und Investitions­programm vorgelegt. Der Ortsbürgermeister stellte das Plan­werk vor und unterstrich dabei die erfreuliche Tatsache, daß nach Vornahme einer Sondertilgung im vergangenen Jahr das letzte Darlehen abgelöst wurde und die Gemeinde damit nach mehr als 20 Jahren wieder schuldenfrei ist.

Nach kurzer Beratung und Erörterung stimmte der Ortsge­meinderat dem Erlaß der Haushaltssatzung sowie dem Haus­haltsplan und dem Investitionsprogramm einstimmig zu. Die Haushaltssatzung enthält die folgenden Festsetzungen:

Verwaltungshaushalt

Einnahme. 1.346.000,- DM

Ausgabe. 1.346.000,- DM

Vermögenshaushalt

E innahm e. 2.781.000,-DM

Ausgabe. 2.731.000,- DM

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen beläuft sich auf 864.869,- DM. Kredite zur Finanzierung der anstehen­den Vorhaben sind nicht angesetzt.

Die Steuersätze zur Erhebung der Gemeindesteuer bleiben ge­genüber dem Vorjahr unverändert und werden wie folgt festge­

legt:

Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A). 220 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B). 240 v.H.

Gewerbesteuer. 300 v.H.

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemein­degebietes gehalten werden:

für den ersten Hund. 60,- DM

für den zweiten Hund. 75,- DM

für jeden weiteren Hund. 100,- DM

Der Oberflächenentwässerungsanteil für Verkehrsanlagen be­trägt 11,60 DM pro qm Verkehrsfläche.

Verwaltungshaushalt

Der Verwaltungshaushalt verzeichnet in seinen Einnahmeposi­tionen gegenüber dem Vorjahr einen Anstieg um 52.000,- DM. Dies wird durch deutlich höhere Zinseinnahmen bei der Anlage von Rücklagemitteln und durch Mehreinnahmen im Steuerbe­reich bewirkt. Den Einnahmeschwerpunkt bilden die Steuerein­nahmen in Höhe von insgesamt 1.154.839,-- DM = 86,80 %. Die Entwicklung der einzelnen Steuerarten gegenüber dem vergan­genen Jahr läßt sich aus der folgenden Gegenüberstellung ent­nehmen.

1989 1990

Grundsteuer A 2.000 DM 1.750 DM

Grundsteuer B 140.600 DM 147.600 DM

Gewerbesteuer 135.000 DM 170.000 DM Einkommensteueranteil

843.000 DM 827.000 DM Hundesteuer 4.500 DM 4.500 DM

sonstige steuerähnliche Einnahmen 4.088 DM 4.800 DM

Schlüsselzu­weisungen 0 DM 0 DM

Gegenüber dem Vorjahr ist ein weiteres Ansteigen der örtlichen Steuerkraft zu verzeichnen.

1989 1990

Steuerkraft­meßzahl 1.128.946 DM 1.168.657 DM

Auf der Ausgabenseite steht im Vergleich zu den gestiegenen Einnahmen ein etwas geringeres Anwachsen der laufenden Aus­gaben gegenüber, das mit 136.000DM einen gegenüber dem Vor­jahr um 5.000 DM höheren Zuführungsbetrag zum Vermögens­haushalt ermöglicht. Die deutlichsten Ausgabensteigenmgen sind hier bei den Umlagen zu verzeichnen, wie die folgende Über­sicht zu erkennen gibt.

1709 J.99U

Gewerbesteuer­umlage 23.400 DM 29.500 DM

Kreisumlage 825.000 DM 360.600 DM

Verbandsgemeinde-

umlage 388.000 DM 397.400 DM

Vermögenshaushalt Das Volumen des Vermögenshaushalts beläuft sichfii 2.731.000 DM. Schwerpunktprojekt des Jahres 1990k der Sportanlage oberhalb der Augst-Schule. Für dieses ben stehen Haushaltsmittel in Höhe von 1.500.000 DM fügung. Die Gesamtkosten des Projekts belaufen 2.399.000 DM. Die restlichen Mittel werden im Haushi veranschlagt. Damit erforderlichenfalls eine Gesamt vergäbe vorgenommen werden kann, sind Verpflicht mächtigungen in Höhe von 864.869 DM festgesetzt. Baumaßnahme werden Zuweisungen des Landes, dfo der Verbandsgemeinde und der Ortsgemeinde Eitelboi he von insgesamt 1.813.700 DM erwartet, diemitl.134/ in 1990 kassenwirksam werden.

Ansonsten sindfür 1990 folgende größereMaßnahmenvi hen:

1. Verbesserungs arbeiten im

Gemeindehaus..

2. Kostenanteil für Baumaßnahmen

im Kindergarten..

3. Ortsverschönerungsmaßnahmen .33

4. Ausbau des Festplatzes am

Höhenweg/Thunusstraße.70

5. Bau einer Ibilettenanlage an der

Schutzhütte.30

6. Ausgleichszahlungen an Beteiligte im

Umlegungsverfahren »Feldchen« .

7. Zuschüsse für Dorferneuerungsmaßnahmen

8. Ausbau des Bürgersteiges zwischen

Haskenstraße und Tannenweg.20

9. Erschließung des Gewerbegebietes

»Feldchen«.150

10. Ausbau des Bebauungsplanbereichs

»Dorfmitte« .100

11. Straßenbeleuchtungserweiterung.18

12. Friedhofsausbau und -erweiterung.50.

13. Umbauarbeiten an der Friedhofshalle .3.0

14. Restarbeiten an der neuen Fahrzeughalle...

16. Erwerb von Grundstücken . 700,0

Die Finanzierungder Vorhaben ist-wie auchin den vergi Jahren - ohne Darlehensaufnahme möglich. Sie werden] sentlichen durch die oben erwähnten Kostenbeteiligunj Landes, Kreises, der Verbandsgemeinde und der Ortsgi Eitelbom zu der Sportanlage (1.134.040 DM), durch Bj (5.000 DM), durch die Zuführung des Verwaltern gshauj (136.000 DM), durch sonstige Zuweisungen für dielbile läge und die Verbesserungsarbeiten im Gemeindehaus! DM), durch Einnahmen aus der Veräußerung von f stücken (88.319 DM) und durch eine Entnahme aus der a nen Rücklage (1.350.641 DM) finanziert.

In den kommenden Jahren bilden die Fertigstellung des platzes, Ortsverschönerungsmaßnahmen, die Friedhof terung, der Erwerb von Grundstücken sowie der Ausbau] reichs »Dorfmitte« Schwerpunkte gemeindlicher Invesf tätigkeit. Nach der mittelfristigen Finanzplanung sindj haben finanzierbar, wenn auch in 1991 eine Neuverschj einkalkuliert werden muß, die jedoch in 1992 bereits r tilgt werden kann.

Bebauungsplan »Auf der Haid«

Der Rat hatte in der Sitzung am 07.09.1989 den Be« faßt, den Bebauungsplan im Bereich der Straße »In derJ an der Südseite der Flurstücke Nr. 119 -1261 dem, daß die im Plan ausgewiesenen Garagenplätze ausj bauungsplan herausgenommen werden und hierfür e überbaubare Grundstücksfläche ausgewiesen wird. M stimmte der Ortsgemeinderat dieser Änderung des Beoj planes »Auf der Haid« zu und beschloß diese Bebauung derung als Satzung gemäß §§10 BauGB, 24 GemU

Neue Satzung über die Erhebung einmaliger Beiträge! fentliche Verkehrsanlagen beschlossen J

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hattej

Erlaß des neuen Kommunalabgabengesetzes ersmy

Grundsatzentscheidungen zur Maßstabswahl bei J nung von Ausbaubeiträgen getroffen, die eine Di»