Einzelbild herunterladen

Seite 13

Nr. 14/90

f^anntmachung gemäß § 50 Abs. 1

|B Baugesetzbuch (BauGB)

des Umlegungsgebietes »Unter dem Dorf« ^Üfrsausschuß der Ortsgemeinde Ruppach- r faßte in seiner Sitzung am 21.03.1990 gemäß § 52

ßÄSÄÄ*-»«. « werden nachfol- fejrtf Flurstücke einbezogen:

Ce Goldhausen:

SsScks-Nr. 1317/3.173/3,1316/6 Cücks-Nr. 523/5.1389/2,528/2 Estücks-Nr. 806/9, 823/2 FlSücks-Nr. 963/4, 986/4,1446/6, 960/5,1446/8

ESs-Nr. 600/2 - 682 683/2> 686/2 699/2 > 700/2 >

i fi 7 70 - 771 > 772/2, 2492/6 > 2471/8 > 2486/4 > 2483/3,

Ihlratucke liegen südlich der K153 (Umgehungsstraße) und IchderK 103 (Heiligenroth-Goldhausen).

Flurstücke Gemarkung Ruppach, Flur 7, Flurstücks-Nr. Ld 670 (Haus Sabel) werden aus der Umlegung herausge-

lüderung des Umlegungsgebietes ist erforderlich, um die änderten Bebauungsplan »Unter dem Dorf« ausgewiese- sgleichsflächen (Grünflächen) für die Kreisstraßen ei­srechtlich zu regeln, irirkungen:

e aus dem Umlegungsverfahren herausgenommenen jtiicke endet die Beteiligung gemäß § 48 B auGB am Umle- »rfahren. Die Verfügungs- und Verändenmgssperre f§61 BauGB ist damit aufgehoben.

Bchung des im Grundbuch auf den genannten Flur­neingetragenen Umlegungsvermerks wird von der Um­stelle veranlaßt.

fcteiligte im Umlegungsverfahren und Aufforderung zur j von Rechten

(548 BauGB sind im Umlegungsverfahren Beteiligte: te Eigentümer der im Umlegungsgebiet gelegenen Rundstücke,

pe Inhaber eines im Grundbuch eingetragenen oder rch Eintragung gesicherten Rechts an einem im Umle­ngsgebiet gelegenen Grundstück oder an einem das irundstück belastenden Recht, jie Inhaber eines nicht im Grundbuch eingetragenen " jchts an dem Grundstück oder an einem das Grund- |ück belastenden Recht,

nspruch mit dem Recht auf Befriedigung aus dem |Grundstück

rsönlichen Rechts, das zum Erwerb, Besitz oder [zur Nutzung des Grundstücks berechtigt oder den Verpflichteten in der Nutzung des Grundstücks beschränkt,

feOrtsgemeinde Ruppach-Goldhausen

fe Verbandsgemeinde Montabaur.

pter 3. bezeichneten Personen werden zu dem Zeitpunkt

«indem die Anmeldung ihres Rechts demUmlegungs-

p zugeht.

Meldung kann bis zur Beschlußfassung über den Umle- 5>lan(§66 Abs. 1 BauGB) erfolgen. Bestehen Zweifel anei- pgemeldeten Recht, so wird der Umlegungsausschuß dem Wenden unverzüglich eine Frist zur Glaubhaftmachung s Hechts setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist er » Glaubhaftmachung seines Rechts nicht mehr zu beteili- s. 3 BauGB).

die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur jjgimg am Umlegungsverfahren berechtigen, sind binnen 1n ^, 3 nac b der Bekanntmachung des Umlegungsbe- s bei dem Umlegungsausschuß anzumelden.

ers t nach Ablauf eines Monats an gemeldet oder Mufderdurch den Umlegungsausschuß gesetzten Frist r" gemacht, so muß der Berechtigte die bisherigen Ver­bgen und Festsetzungen gegen sich gelten lassen, wenn e gungsausschuß dies bestimmt.

^bereines im Grundbuch nicht ersichtlichen Rechts, das m ? i Un 8 3111 Umlegungsverfahren berechtigt, muß die iOffiw eSV ? r ^ er A nme ldung eingetretenen Fristablaufs ® e ^ en lassen, wie der Beteiligte, dem gegen- Voide 8 ^ ese Bekanntmachung zuerst in Lauf ge-

IILVerfügungs- und Veränderungssperre Nach § 51 BauGB dürfen von der Bekanntmachung des Umle­gungsausschusses bis zur Bekanntmachungder Unanfechtbar­keit des Umlegungsplanes (§ 71 BauGB) im Umlegungsgebiet nur mit schriftlicher Genehmigung des Umlegungsausschus-

9GS.

1. ein Grundstück geteilt oder Verfügungen über ein Grund­stück undüber Rechte an einem Grundstück getroffen oder Vereinbarungen abgeschlossen werden, durch die einem an­deren ein Recht zum Erwerb, zur Nutzung oder Bebauung eines Grundstücks oder Grundstücksteils eingeräumt wird

2. Baulasten begründet, geändert oder aufgehoben werden.

3. erhebliche Veränderungen der Erdoberfläche oder wesent­lich wertsteigemde sonstige Veränderungen der Grund­stücke vorgenommen werden;

4. nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig ge, aber wertsteigernde bauliche Anlagen errichtet oder wertsteigemde Änderungen solcher Anlagen vorgenom­men werden;

5. genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtige bau­liche Anlagen errichtet oder geändert werden.

Vorhaben, die vor dieser Bekanntmachung baurechtlich geneh­migt worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Verände­rungssperre nicht berührt.

IV. Vorbereitende Maßnahmen

Den Beauftragten der zuständigen Behörden ist nach § 209 BauGB zur Vorbereitung der von Ihnen nach diesem Gesetz zu treffenden Maßnahmen das Recht eingeräumt, alle dem Verfah­ren unterworfenen Grundstücke zu betreten, um Vermessun­gen, Abmarkungen, Bewertungen oder ähnliche Arbeiten aus­zuführen.

Die Vermessungsarbeiten haben bereits begonnen.

Der Umlegungsbeschluß gilt am 09. April 1990 als bekanntge­macht.

Rechtsbebelfsbelehrung

Gegen den Umlegungsbeschluß k ann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Wi­derspruch ist bei dem Katasteramt, Schloßweg 6, 6430 Monta­baur als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Orts­gemeinde Ruppach-Goldhausen schriftlich oder zur Nieder­schrift zu erheben.

Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Wider­spruch noch vor dem Ablauf dieser Frist beim vorstehend ge­nannten Katasteramt eingegangen ist.

Montabaur, den 28.03.1990

Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses

(Siegel) Reichling

Kath. öffentliche Bücherei Ruppach-Goldhausen

Achtung Kinderl Für Euch gibt es in den Osterferien ein beson­deres Angebot in der Bücherei:

Am Dienstag, dem 10.4.1990, tun 16.30 Uhr seid Ihr alle in die Bücherei eingeladen. Geboten werden Diavorführungen zu den Kinderbüchern »Das gehört mir« von Leo Leonni und »Selim und Susanne« von Ursula Kirchberg.

Turn- und Sportverein 1921 Ahrbach e.V.

Abteilung Jugendfußball

Samstag, 7.4.1990

13.00 Uhr Abfahrt ab Bahnhof Ruppach-Goldhausen der D- Jugend zum Bundesligaspiel Eintracht Frankfurt gegen SV Werder Bremen.

Sonntag, 8.4.1990

10.00 Uhr TUmierteilnahme der D-Jugend bei einem Türmer der Eisbachtaler Sportfreunde auf dem Sportplatz in Nombom. Zu erwähnen ist, daß die D-Jugendmannschaft der Eintracht Frankfurt an diesem TUmier teilnimmt.

TüS Ahrbach 1921 e.V.

Vorschau auf das Programm am Sonntag, 8.4.1990 11.00 Uhr Sportplatz Girod

Spitzenspiel der Damenfußballverbandsliga zwischen dem TUS Ahrbach und dem SC 07 Bad Neuenahr. In diesem Spiel wird die Meisterschaft entschieden. Es geht ebenfalls um die Qualifika­tion für die Damenfußballbundesliga.

13.00 Uhr Sportplatz Ruppach-Goldhausen

Spitzenspiel der Kreisliga D-Ost zwischen der SG Großholbach-

Ahrbach II und Fortuna Holler. Unsere Mannschaft empfängt