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Montabaur
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als Tabellenführer den Verfolger aus Holler. Drei Spieltage vor Saisonschluß hat dieses Spiel Endspielcharakter.
15.00 Uhr Sportplatz Girod:
Die SG Großholbach-Ahrbach I hat beim TUS Girod anzutreten. Nur bei einem Sieg kann die Chance auf den zweiten Tabellenplatz gewahrt werden.
“AUGST”
Arbeitsgemeinschaft Umweltschutz • Augst Wir laden ein zu unserem regelmäßigen Stammtisch im Octo- pus/Neuhäusel an jedem 2. und 4. Donnerstag im Monat, 20.00 Uhr. Nächstmals also am 12. und 26. April, 10. und 24. Mai usw. Besprechungspunkte sind u.a. die Biotopkartierungund die Aktion »Saubere Augst« (5. Mai).
Interessierte Bürger sind herzlich eingeladen.
Eitelborn
Eitelborner Schützengesellschaft 1984 e.V.
Die Eitelborner Schützengesellschaft gibt bekannt, daß das traditionelle Ostereierschießen nur am Sonntag, dem 8. April ab 11.00 Uhr im Schützenhaus stattfinden kann. Wie schon erwähnt, ist die Bevölkerung von Eitelbom und die Bürger der anderen Augstgemeinden herzlich zur Tbilnahme eingeladen.
SG Eitelborn/Neuhäusel
Die SG Eitelbom/Neuhäusel bestreitet am kommenden Sonntag, 8.4.1990, 16.00 Uhr ein Heimspiel gegen den SSV Urmitz/Bahnhof. Zuschauer sind recht herzlich eingeladen.
Kadenbach
Sitzung des Ortsgemeinderates
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Kadenbach findet am
Dienstag, 10. April 1990,20.00 Uhr im Sitzungssaal des Gemeindehauses statt.
Tagesordnung: öffentliche Sitzung:
1. Bericht des Bürgermeisters
2. Beratung und Beschlußfassung über
a) die Planungund Ausschreibung der Zu wegung sowie der « Außenanlagen zum Gemeinde- und Feuerwehrhaus
b) die Planung des ehemaligen Schulhofes und des Vorgartenbereiches zum Wohngebäude
Info: Die Planung wird durch Herrn Jäger erläutert
3. Beratung und Beschlußfassung zur Hangregulierung des Dorfplatzes im Westteil
Info: Die Arbeitsausführung kann erst nach der Kirmes erfolgen.
4. Entscheidung über die Beleuchtung unterhalb der Kirche Info: Dieser Bereich ist nicht beleuchtet.
6. Zustimmung zu Sicherungsmaßnahmen des alten Brunnens Nähe Spielplatz Westerwaldstraße
6. Vergabe von Aufträgen zum Ausbau der ehemaligen Diensträume
7. Verschiedenes Kadenbach, den 29.03.1990 Dombo, Ortsbürgermeister Fraktionssitzungen:
WG-Brand wird intern geregelt. CDU: Montag, 09.04.1990, 19.00 Uhr Gemeindehaus. SPD, FWG-Dombo, 09.04.1990, Gemeindehaus.
öffentliche Bekanntmachung Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kadenbach für das Jahr 1990 vom 28.03.1990
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde- ordnungfür Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVBl. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Geneh- migungdurch dieKreisverwaltungMontabaur als Aufsichtsbehörde vom 23.3.1990 hiermit bekanntgemacht wird.
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1990 wird im
VERWALTUNGSHAUSHALT
in der Einnahme auf. 1.022.000,- DM
in der Ausgabe auf. 1.022,000,-DM
im VERMÖGENSHAUSHALT
in der Einnahme auf. 346 Oün
in der Ausgabe auf. 3460^'
festgesetzt. Uö0 '
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf. 173 snn
2. der Gesamtbetrag der '
Verpflichtungsermächtigungen auf.
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für dai haltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer:
a) für die land- und forstwirtschaftl. Betriebe
(Grundsteuer A). 2
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) . . . . ;. 2 ,.
2. Gewerbesteuer:
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital.,
3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde,
die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten weiden
für den ersten Hund. .
für den zweiten Hund.
für jeden weiteren Hund .
§4
Der Oberflächenentwässerungsanteil für Verkehrsanlai trägt 11,50 DM pro qm Verkehrsfläche.
Genehmigung der Haushaltssatzung:
Die nach §96 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland! vom 14.12.1973 (GVBL S. 419) erforderliche Genehmigt, folgenden Tfeilen der Haushalsatzung der OrtsgemeindeK bach für das Haushaltsjahr 1990 wird hiermit erteilt:
I. Zu dem Gesamtbetrag der Kredite von .... 173.600,1 6430 Montabaur, 23.03.1990 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029/901-10 (S.) Im Aufträge:)
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 09.04,lüj 20.04.1990 während der allgemeinen Dienststunden iiq haus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus. Kadenbach, den 28.03.1990 Ortsgemeindeverwaltung Kadenbach (S.) Dombo, Ortsbürgermeister
Hinweis:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzung! Ortsgemeinderates (§ 34 GemO) ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres na| ser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter I nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzungb den können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Kadsj oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, gelt« macht worden ist. (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordmu Rheinland-Pfalz -GemO- vom 14.12.1973 (GVBl. S. 411 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 2.ÖI (GVBl. S. 136).
öffentliche Bekanntmachung Satzung
Uber die Erhebung einmaliger Beiträge für öffentlid Verkehrsanlagen der Ortsgemeinde Kadenbach vom 31.03 Der Ortsgemeinderat von Kadenbach hat aufgrund des) 1 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und derl Abs. 11,17 Abs. 3,18 Abs. 3 Satz 1 und 19 Abs. 1 Nr.lmf 5 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satz« schlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Beiträge für einzelne Verkehrsanlagen Die Gemeinde erhebt abweichend von den §§ 13 und 1 Beiträge für einzelne oder Abschnitte von öffentncMf kehrsanlagen nach § 42 Abs. 11 KAG.
§2
Maßstab ,
1. Maßstab ist die Geschoßfläche (§ 20 Abs. 1 Nr. l KAVO).
2. In Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten w« Grundmaßstabsdaten nach Abs. 1 um 20 % ei “. 1 gleiche gilt für ausschließlich gewerblich, Indus

