Einzelbild herunterladen

Seite 11

Nr. 14/90

'-'-TTmtverschuldung der Ortsgemeinde Heiligenroth be­faß VermB:'h7um Jahresende 1989 auf 1.004.424,54 DM. Hieraus rt eine Pro-Kopf-Verschuldung von 742,36 DM, die aller- itlieh über ^ em vergleichbaren Landesdurchschnitt & 21 -DM liegt.

13 fl3 iocK -U« der geschilderten Umstände darf festgestellt wer- alich die finanzielle Ausgangslage für die Aufstehung i ushaltes 1990 günstiger darstellt, als man dies nach dem attungav^Biauf der Haushaltswirtschaft 1989 zunächst erwarten

ücksana^P* Haushalt 1990

Gesamtvolumen beläuft sich auf 2.268.000,-- DM. Hiervon U auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt j - DM und auf den ausgeglichenen Vermögenshaus- ltrag HmEoOO,- DM. Dies sind die Festsetzungen des § 1 der altäsatzung.

j 0 rt 9 gemeinde im Haushaltsjahr 1990 weder eine Ver­tone für kommende Haushaltsjahre eingehen will, noch tebenötigt, erübrigen sich Festsetzungen in § 2 der Haus- isatzung.

Iteuersätze zur Erhebung der Gemeindesteuern werden ge- §3 der Haushaltssatzung wie folgt festgelegt: meinilÄdsteuer A. 220 v. H.

tungf*B* 9teuer . 320 V - H<

Sitzung*^. 75,- DM

everwalltJ 11 '. 100,- DM

eUteJali® ittlte ie Änderung gegenüber dem Vorjahr ein. tabüreer^ft erfolgt die Festsetzung, daß der Oberflächenentwässe- md demlBsanteil für Verkehrsanlagen 11,60 DM pro qm Verkehrsflä-

dt9jahrl^wträgt.

Ja-StmiH Verwaltungshäushalt

linnahmen des Verwaltungshaushaltes reduzieren sich von ««hiedet^pOOO,-DMin 1989 um 177.000,-DM auf 1.806.000,-DM in teinÄbs^R Dieser Rückgang geht allein zu Lasten des itzungv^fcbesteueraufkommens (./. 190.000,- DM). Einige Mehrein- ellungna^B® im Steuerbereich und höhere Holzgeldeinnahmen ge­bet dem Vorjahr begrenzen letztlich das Minus auf anlderH^BOO,-DM.

i-Stimme^fcterer beachtenswerter Gesichtspunkt im Verwaltungs- läamms^Ralt stellt dieTatsache dar, daß der Ausgleich nur über eine mdeFes^pnmg vom Vermögenshaushalt - 9.000,- DM - erreicht Hier wird deutlich, daß Einnahmen und Ausgaben im Ver- igshaushalt unterschiedlich rückläufig sind. Das heißt, , 805 . 0 ÜO^^Rückgung bei der Gewerbesteuer fällt deutlich stärker aus Rückgang sämtlicher Ausgaben, und daher kann der 453.000H^ des Verwaltungshaushaltes nur durch eine Zufüh- fomVermögenshaushalt bewirkt werden, itigsten Einnahmefaktor stellen dennoch die Steuer­ten der Ortsgemeinde dar. Sie stellen mit 76,42 % den

f iteil aller Einnahmen. Die nachfolgende Darstellung eutlichen, wie sich das Steueraufkommen zusammen- Iwie sich die Änderungen gegenüber 1989 auftun: 1989 1990

'teuer A 4.200 DM 4.200 DM DM

ft^iteuerB 197.000 DM 200.000 DM + 8.000 DM

>r 750.000 DM 560.000 DM -190.000 DM

idzumHÄf?'

Btei1 682.000 DM 572.000 DM - 10.000 DM

'teuer 3.000 DM 3.000 DMDM

igesteue- lEinnah-

ßewuui^ 18.369 DM - 22.202 DM + 3.833

»W* 1.664.669DM 1.361.402DM -193.167DM

' St der Zuwachs bei der Gnmdsteuer B bedingt «ien k^B»i 0rtSC ^ re ^ un S en ^d auslaufende Grundsteuerver- m 64D^Kt n* 1 das Aufkommen bei der Grundsteuer A «ivhei^BL _? s Gewerbesteueraufkommen ist aufgrund des tat- ^htÄTÄ bnisse3 1989 um 190.000,- DM nach unten kor- g daßdie^Rista ' ^ckgang beim Gemeindeanteil an der Ein-

nutl^^R, uenst Auswirkungder Steuerreform anzusehen. v-D^^K b; 6 ? ahmen der Ortsgemeinde Heiligenroth setz-

' lJ P , tol 6 t zusammen:

rfabrAHÜi. 2,38%

iauptst®Z! aus Verkauf, Mieten etc. 9,63 %

SfclÄEi*-*-.w»

. 4,04 %

5. Sonstige Finanzeinnahmen. 1,00 %

6. Zuführung vom Vermögenshaushalt. 0,50 %

Wie bereits schon erwähnt, fällt der Ausgabenrückgang gegen­über 1989 nicht so umfangreich aus wie bei den Einnahmen. Nachfolgend sollen die Ausgaben der wichtigsten Unterab­schnitte des Verwaltungshaushaltes dargestellt werden und ih­re Veränderungen gegenüber dem Vorjahr:

1. Unterabschnitt 4600 Kindergärten

1989 1990

169.530,-DM 180.600,-DM + 11.070,- DM

Die Steigerung wird insbesondere hervorgerufen durch den An­stieg der Personalkosten infolge von Lohn- und Zulagenerhö­hungen.

2. Unterabschnitt 6620 Vogelsanghalle

1989 1990

126.450,-DM 126.050,-DM -1.400,-DM

Infolge von Einsparungen bei den Bewirtschaftungskosten re­duzieren sich die Ausgaben für die Vogelsangballe gegenüber 1989.

3. Unterabschnitt 6100 Orts- undRegionalplanung

1989 1990

123.200,- DM 47.300,-DM -76.900,-DM

In 1989 standen u.a. Mittel für Planungskosten in der Größen­ordnung von 80.000,- DM zur Verfügung. In 1990 werden nur 6.000,- DM für Bebauungsplanänderungen benötigt. Außer­dem kann der Ansatz für Gerichtskosten um 1.000,- DM redu­ziert werden.

4. Unterabschnitt 7710 Bauhof

1989 1990

60.400,-DM 58.850,-DM -1.660,-DM

Einsparungen bei den Lohnkosten bewirken den Ausgaben­rückgang gegenüber 1989.

5. Unterabschnitt 8550 Forst

1989 1990

110.726,-DM 137.317,-DM +26.592,-DM

Die Ausgaben des Hauungs- und Kulturplanes, der vom zustän­digen Revierförster erläutert wurde, erhöhen sich um 26.692,- DM.

6. Unterabschnitt 9000 Umlagen

Zur Zahlung der Umlagen müssen 46.375,- DM weniger bereit- gestellt werden. Die nachfolgende Übersicht gibt Aufschluß über die Umlagenentwicklung:

1989 1990

fln/arKfiOfan a.

rumlage 121.875 DM 91.000 DM -30.876 DM

Kreisumlage 426.500 DM 431.000 DM + 4.500 DM Verbandsge-

meindeumlage 508.500 DM 488.500 DM - 20.000 DM

1.066.876 DM 1.010.600 DM -46.876 DM

Die Gewerbesteuerumlage reduziert sich infolge des Rückgan­ges der Gewerbesteuer. Eine gegenüber dem Vorjahr deutlich niedrigere Umlagegrundlage

1989 1990

1.494.754,-DM 1.436.581,-DM -68.173,-DM

bewirkt bei der Verbandsgemeindeumlage einen ckg ang, während die Kreisumlage durch die Anhebung des Umlagesat­zes von 28,5 v. H. auf 30 v. H. geringfügig ansteigt. Es soll nicht unerwähnt bleiben, daß die Umlagen mit 55,98 % den Ausga­benschwerpunkt des Verwaltungshaushaltes ausmachen.

7. Unterabschnitt 9100 - Sonstige allgemeine Finam. Wirtschaft 1989 1990

160.406,-DM 82.795,-DM -77.611,-DM

Die Zinsausgaben reduzieren sich infolge günstigerer Konditio­nen bei Umschuldungen um 6.909,- DM. Während in 1989 dem Vermögenshaushalt noch 84.000,- DM zugeführt werden konn­ten, beschränkt sich der Zuführungsbetrag des Jahres 1990 auf 14.298,- DM (Pflichtzuführung).

Als freie Finanzspitze für das Haushaltsjahr 1990 errechnet sich unter Beachtung des Zuführungsbetrages vomVermögens- haushalt, der als einmalig anzusehenden Sachkosten für Grenz­regelungsverfahren und der ordentlichen Tilgungsleistungen ein Betrag von Ü 31.000,- DM, siehe Seite 100.

Abschließend ist zu den Ansätzen des Verwaltungshaushaltes zu bemerken, daß es sich um die ständig wiederkehrenden Ein­nahmen und Ausgaben der Ortsgemeinde handelt. Die veran­schlagten Mittel orientieren sich an den Erfahrungswelten der Vorjahre oder beruhen auf Berechnungen.