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Nr. 14/90
'-'-■TTmtverschuldung der Ortsgemeinde Heiligenroth befaß VermB:'h7um Jahresende 1989 auf 1.004.424,54 DM. Hieraus rt eine Pro-Kopf-Verschuldung von 742,36 DM, die aller- ‘ itlieh über ^ em vergleichbaren Landesdurchschnitt & 21 -DM liegt.
13 fl3 iocK -„U« der geschilderten Umstände darf festgestellt wer- 9ä ™ alich die finanzielle Ausgangslage für die Aufstehung i ushaltes 1990 günstiger darstellt, als man dies nach dem attungav^Biauf der Haushaltswirtschaft 1989 zunächst erwarten
ücksana^P* Haushalt 1990
Gesamtvolumen beläuft sich auf 2.268.000,-- DM. Hiervon U auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt j - DM und auf den ausgeglichenen Vermögenshaus- ltrag HmEoOO,- DM. Dies sind die Festsetzungen des § 1 der altäsatzung.
j 0 rt 9 gemeinde im Haushaltsjahr 1990 weder eine Vertone für kommende Haushaltsjahre eingehen will, noch tebenötigt, erübrigen sich Festsetzungen in § 2 der Haus- isatzung.
Iteuersätze zur Erhebung der Gemeindesteuern werden ge- §3 der Haushaltssatzung wie folgt festgelegt: meinilÄdsteuer A. 220 v. H.
tungf*B* 9teuer . 320 V - H<
Sitzung*^. 75,- DM
everwalltJ“ 11 '. 100,- DM
eUteJali® ittlte “ ie Änderung gegenüber dem Vorjahr ein. tabüreer^ft erfolgt die Festsetzung, daß der Oberflächenentwässe- md demlBsanteil für Verkehrsanlagen 11,60 DM pro qm Verkehrsflä-
dt9jahrl^wträgt.
Ja-StmiH Verwaltungshäushalt
linnahmen des Verwaltungshaushaltes reduzieren sich von ««hiedet^pOOO,-DMin 1989 um 177.000,-DM auf 1.806.000,-DM in teinÄbs^R Dieser Rückgang geht allein zu Lasten des itzungv^fcbesteueraufkommens (./. 190.000,- DM). Einige Mehrein- ellungna^B® im Steuerbereich und höhere Holzgeldeinnahmen gebet dem Vorjahr begrenzen letztlich das Minus auf anlderH^BOO,-DM.
i-Stimme^fcterer beachtenswerter Gesichtspunkt im Verwaltungs- läamms^Ralt stellt dieTatsache dar, daß der Ausgleich nur über eine mdeFes^pnmg vom Vermögenshaushalt - 9.000,- DM - erreicht Hier wird deutlich, daß Einnahmen und Ausgaben im Ver- igshaushalt unterschiedlich rückläufig sind. Das heißt, , 805 . 0 ÜO^^Rückgung bei der Gewerbesteuer fällt deutlich stärker aus Rückgang sämtlicher Ausgaben, und daher kann der 453.000H^ des Verwaltungshaushaltes nur durch eine Zufüh- fomVermögenshaushalt bewirkt werden, itigsten Einnahmefaktor stellen dennoch die Steuerten der Ortsgemeinde dar. Sie stellen mit 76,42 % den
f iteil aller Einnahmen. Die nachfolgende Darstellung eutlichen, wie sich das Steueraufkommen zusammen- Iwie sich die Änderungen gegenüber 1989 auftun: 1989 1990
'teuer A 4.200 DM 4.200 DM — DM
ft^iteuerB 197.000 DM 200.000 DM + 8.000 DM
>r 750.000 DM 560.000 DM -190.000 DM
idzumHēf?'
Btei1 682.000 DM 572.000 DM - 10.000 DM
'teuer 3.000 DM 3.000 DM —DM
igesteue- lEinnah-
ßewuui^ 18.369 DM - 22.202 DM + 3.833
»W* 1.664.669DM 1.361.402DM -193.167DM
' St der Zuwachs bei der Gnmdsteuer B bedingt «ien k^B»i 0rtSC ^ re ^ un S en ^d auslaufende Grundsteuerver- m 64D^Kt n* 1 ’ das Aufkommen bei der Grundsteuer A «ivhei^BL _? s Gewerbesteueraufkommen ist aufgrund des tat- ^htÄTÄ bnisse3 1989 um 190.000,- DM nach unten kor- g daßdie^Rista ' ^“ckgang beim Gemeindeanteil an der Ein-
’nutl^^R, uenst Auswirkungder Steuerreform anzusehen. v-D^^K b; 6 ? ahmen der Ortsgemeinde Heiligenroth setz-
’ ' lJ ™ P ,™ tol 6 t zusammen:
rfabrAHÜi. 2,38%
iauptst®Z!’ aus Verkauf, Mieten etc. 9,63 %
SfclÄEi*-*-.w»
tü. 4,04 %
5. Sonstige Finanzeinnahmen. 1,00 %
6. Zuführung vom Vermögenshaushalt. 0,50 %
Wie bereits schon erwähnt, fällt der Ausgabenrückgang gegenüber 1989 nicht so umfangreich aus wie bei den Einnahmen. Nachfolgend sollen die Ausgaben der wichtigsten Unterabschnitte des Verwaltungshaushaltes dargestellt werden und ihre Veränderungen gegenüber dem Vorjahr:
1. Unterabschnitt 4600 • Kindergärten
1989 1990
169.530,-DM 180.600,-DM + 11.070,- DM
Die Steigerung wird insbesondere hervorgerufen durch den Anstieg der Personalkosten infolge von Lohn- und Zulagenerhöhungen.
2. Unterabschnitt 6620 • Vogelsanghalle
1989 1990
126.450,-DM 126.050,-DM -1.400,-DM
Infolge von Einsparungen bei den Bewirtschaftungskosten reduzieren sich die Ausgaben für die Vogelsangballe gegenüber 1989.
3. Unterabschnitt 6100 • Orts- undRegionalplanung
1989 1990
123.200,- DM 47.300,-DM -76.900,-DM
In 1989 standen u.a. Mittel für Planungskosten in der Größenordnung von 80.000,- DM zur Verfügung. In 1990 werden nur 6.000,- DM für Bebauungsplanänderungen benötigt. Außerdem kann der Ansatz für Gerichtskosten um 1.000,- DM reduziert werden.
4. Unterabschnitt 7710 • Bauhof
1989 1990
60.400,-DM 58.850,-DM -1.660,-DM
Einsparungen bei den Lohnkosten bewirken den Ausgabenrückgang gegenüber 1989.
5. Unterabschnitt 8550 • Forst
1989 1990
110.726,-DM 137.317,-DM +26.592,-DM
Die Ausgaben des Hauungs- und Kulturplanes, der vom zuständigen Revierförster erläutert wurde, erhöhen sich um 26.692,- DM.
6. Unterabschnitt 9000 • Umlagen
Zur Zahlung der Umlagen müssen 46.375,- DM weniger bereit- gestellt werden. Die nachfolgende Übersicht gibt Aufschluß über die Umlagenentwicklung:
1989 1990
fln/arKfiOfan a.
rumlage 121.875 DM 91.000 DM -30.876 DM
Kreisumlage 426.500 DM 431.000 DM + 4.500 DM Verbandsge-
meindeumlage 508.500 DM 488.500 DM - 20.000 DM
1.066.876 DM 1.010.600 DM -46.876 DM
Die Gewerbesteuerumlage reduziert sich infolge des Rückganges der Gewerbesteuer. Eine gegenüber dem Vorjahr deutlich niedrigere Umlagegrundlage
1989 1990
1.494.754,-DM 1.436.581,-DM -68.173,-DM
bewirkt bei der Verbandsgemeindeumlage einen Rü ckg ang, während die Kreisumlage durch die Anhebung des Umlagesatzes von 28,5 v. H. auf 30 v. H. geringfügig ansteigt. Es soll nicht unerwähnt bleiben, daß die Umlagen mit 55,98 % den Ausgabenschwerpunkt des Verwaltungshaushaltes ausmachen.
7. Unterabschnitt 9100 - Sonstige allgemeine Finam. Wirtschaft 1989 1990
160.406,-DM 82.795,-DM -77.611,-DM
Die Zinsausgaben reduzieren sich infolge günstigerer Konditionen bei Umschuldungen um 6.909,- DM. Während in 1989 dem Vermögenshaushalt noch 84.000,- DM zugeführt werden konnten, beschränkt sich der Zuführungsbetrag des Jahres 1990 auf 14.298,- DM (Pflichtzuführung).
Als freie Finanzspitze für das Haushaltsjahr 1990 errechnet sich unter Beachtung des Zuführungsbetrages vomVermögens- haushalt, der als einmalig anzusehenden Sachkosten für Grenzregelungsverfahren und der ordentlichen Tilgungsleistungen ein Betrag von Ü 31.000,- DM, siehe Seite 100.
Abschließend ist zu den Ansätzen des Verwaltungshaushaltes zu bemerken, daß es sich um die ständig wiederkehrenden Einnahmen und Ausgaben der Ortsgemeinde handelt. Die veranschlagten Mittel orientieren sich an den Erfahrungswelten der Vorjahre oder beruhen auf Berechnungen.

