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Montabaur

Seite 10

AHRBACHGEMEINDEN

|_ Boden _

öffentliche Bekanntmachung Satzung

zur Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Boden vom 02.04.1990

Der Gemeinderat hat aufgrund der §§ 24 und 25 der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14. Dezember 1973 (GVBL S. 419), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Juli 1988 (GVBl. S. 136), BS 2020-1, in Verbindung mit der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeord­nung (GemODVO) vom 21. Februar 1974 (GVBL S. 98), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.1982 (GVBl. S. 476), BS 2020 der Landesordnung über die Aufwandsentschädigung für Eh­renämter in Gemeinden und Verbandsgemeinden (EntschädigungsVO-Gemeinden) vom 2. März 1974 (GVBl. S. 105), zuletzt geändert durch Verordnung vom 12. Mai 1989 (GVBl. S. 129), BS 2020-1-3 die folgende Hauptsatzung be­schlossen:

§i

Die Hauptsatzung der Ortsgemeinde Boden vom 10. Dezember 1979, zuletzt geändert durch Satzung vom 31. März 1983 wird wie folgt geändert:

§ 9 der Hauptsatzung erhält folgende Fassung:

>*§9

Aufwandsentschädigung des ehrenamtlichen Ortsbürgermeisters

(1) Die monatliche Aufwandsentschädigung des Ortsbürger­meisters wird auf 916 DM festgesetzt.

(2) Sofern die EntschädigungsVO-Gemeinden nicht entgegen­stehende Regelungen enthält wird für den Ortsbürgermeister Lohn- und Verdienstausfall in entsprechender Anwendung des § 8 Abs. 2 gezahlt.«

§2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt rückwirkend ab 1. Januar 1990 in Kraft.

5431 Boden, 02.04.1990

(S.) Korbach, I. Ortsbeigeordneter

Hinweis:

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz -GemO-vom 14.12.1973 (GVBL S. 419), BS 2020-1, wird auf fol­gendes hingewiesen:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

a) die Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse (§ 22 Abs. 1 GemO) und

b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§34 GemO) ist imbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntma­chung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine sol­che Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Ver­bandsgemeindeverwaltung, Konrad-Adenauer-Platz,

5430 ontabaur, geltend gemacht worden ist.

Ortsgemeinde Boden Korbach, I. Ortsbeigeordneter

_ Heiligenroth _

öffentliche Bekanntmachung

DienächsteSitzungdes Ortsgemeinderates Heiligenroth findet am

Dienstag, dem 10. April 1990, um 19.30 Uhr im Sitzungssaal des Gemeindezentrums statt.

I. öffentliche Sitzung:

1. Genehmigung des Protokolls vom 13.03.1990

2. Beratung und Beschlußfassung über eine Auftragsver­gabe

3. Beratung und Beschlußfassung über eine Änderung des Bebauungsplanes »Dorfmitte« - Umlegungsverfahren »Hinter der Kirch«

4. Sachstandsbericht zur Aufschlüsselung der Kosten »Auf der Birke« - Antrag der SPD-Fraktion -

---Nu

6. Erneute Beratung und Beschlußfassungüber eine v tung der Vogelsanghalle Ven

6. Verschiedenes

II. Nichtöffentliche Sitzung:

1. Genehmigung des Protokolls vom 13.02. und 13 03 iq

2. Beratung und Beschlußfassung über eine Personals genheit

3. Beratung und Beschlußfassungüber eine Gestattum»

einbarung ^

4. Beratung und Beschlußfassung über Grundstücks») genheiten

6. Beratung und Beschlußfassung über den Verkauf eines meindeeigenen Grundstückes 63

6. Beratung und Beschlußfassung über einen Antrag

- auf Nutzungsänderung 8

- auf Tbilungsmessung

- auf Geltendmachung des Vorkaufsrechtes

7. Verschiedenes Heiligenroth, 02.04.1990 Zerfas, Ortsbürgermeister

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeindi rates Heiligenroth vom 20.03.1990

Haushaltsrechnung 1988 beschlossen und Entlastung fUri Haushaltsjahr 1988 erteilt

Nachdem es in der Rechnungsprüfungsausschußsitzungi 08.03.1990 zu keinen Beanstandungen kam, beschloß der 01 gemeinderat nun die von der Verbandsgemeindeverwalt] Montabaur für das Haushaltsjahr 1988 aufgestellte Jal rechnung. Gleichzeitig wurde beschlossen, dem Ortsbürger ster, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und dem] geordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr lj Entlastungzu erteilen. Der Beschluß wurde mit 11 Ja-Stin bei 2 Enthaltungen gefaßt.

Haushaltsplan/Haushaltesatzung 1990 verabschiedet!

Die VerbandsgemeindeverwaltungMontabaur hatte inAbsf

mung mit der Gemeinde einen Planentwurf zur SitzungviJ legt. Nach Erläuterungen zum Planinhalt und Stellungnal der einzelnen Fraktionen zum Haushaltsplan 1990 gabderii gemeinderat seine Zustimmung zum Haushaltsplan/der Hj haltssatzung 1990 mit 9 Ja-Stimmen bei 5 Gegen-Stin Die Haushaltssatzung, die die summarische Zusamma sung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Fes zungen:

Verwaltungshaushalt

Einnahmen/Ausgaben.je 1.805.000|

Vermögenshaushalt

E innahm en/Ausgaben .je 453.000|

Eine Kreditaufnahme ist nicht vorgesehen.

Die Steuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgi

Grundsteuer A. 2

Grundsteuer B.21

Gewerbesteuer. .

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gei degebietes gehalten werden:

für den 1. Hund .^

für den 2. Hund.251

für jeden weiteren Hund.

Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation und zum h haltsjahr 1990 enthält der dem Haushaltsplan beigefüg*" 1 2 3 4 bericht, der nachfolgend abgedruckt ist:

Vorbericht .

zum Haushaltsplan der Ortsgemeinde Heiligenn>tn| für das Haushaltsjahr 1990 Nachdem die vorläufige Jahresrechnung für das 1 Haushaltsjahr 1989 vorliegt, kann festgestellt werden,' ursprünglich planmäßig vorgesehene Rücklagenzu Höhe von 126.142,-- DM nicht ganz realisiert wert Tatsächlichkönnen der allgemeinen Rücklage 84.073, 0^4 geführt werden, so daß für den Haushalt 1990 dennoch? samtguthaben von 176.312,34 DM zur Verfügungstj®. Tatsache ist umso erfreulicher, wenn man bedenkt, dal)® gemeinde bei der Gewerbesteuer, die ursprünglich mit 1 DM angesetzt war, einen Einbruch von rd. 288.000,- « J kraften hat. Dieser Einbruch wird teilweise kompeß® 1 Einsparungen von Kosten bei Grenzregelungsverfai^J reinnahmen beim Einkommensteueranteil sowiehaup^ durch Ausgabenverlagerungen im Vermögensh 1990.