Montabaur
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Nr.
Entscheidungen zur Fortführung von Bebauungsplanverfah
ren
Jeweils einstimmig entschied der Rat über die Anordnung des Baulandumlegungsverfahrens für einen Tfeilbereich des Baugebietes »ln den Wolfen - Am hohen Rain«, die Erweiterung des Bebauungsplanes »Steinbitz« sowie die Änderung des Bebauungsplanes »Ortsmitte«.
Die Anordnung des Baulandumlegungsverfahrens für einen Tfeilbereich des Baugebietes »In den Wolfen • Am hohen Rain« steht im Zusammenhang mit dem Vollzug des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes, der die Flurstücke Nr. 35/3, 35/4,2920 • 2925 und 2948 - 2956 als gewerbliche Baufläche ausweist. Durch die Baulandumlegung sollen die Grundstücke im Sinne dieser Planung geordnet werden.
Zur Erweiterung des Bebauungsplanes »Steinbitz« ergingen durch den Rat der Zustimmungsbeschluß, die Entscheidung zum Verzicht auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung sowie der Offenlegungsbeschluß.
Dieses Verfahren beinhaltet die Ausweitung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes der gegenwärtig am westlichen Ende der Bergstraße eine Wohnbebauung ermöglicht, dies jedoch ausschließlich auf eine Bautiefe entlang der Bergstraße Die nördlich hiervon gelegenen Grundstücksteilflächen sind in den Bebauungsplan nicht einbezogen. Aus umlegungstechnischen Gründen wurde jedoch empfohlen, den Geltungsbereich um die im Beschluß vom 24.11.1989 benannten Grundstücke zu erweitern, um so auch eine Zuteilung der Flächen im Umlegungsverfahren an die zu bebauenden Grundstücksteile vornehmen zu können. Der in der Sitzung am 8.3.1990 vorgelegte Planentwurf schafft nur die Möglichkeit an der Bergstraße weitere 4 Baugrundstücke zu bilden.
Zur Änderung des Bebauungsplanes »Ortsmitte«, erklärte der Rat einstimmig den Zustimmungsbeschluß und erteilte zugleich den Äuftrag, die vorgezogene Bürgerbeteiligung duich- zufühien.
Dieses Änderungsverfahren geht ebenfalls auf einen Beschluß des Rates vom 24.11.1989 zurück und sieht für den Einmündungsbereich Koblenzer Straße/Niederbacher Straße eine Änderung der Straßenführung vor.
Hauptschule Nentershausen
Am Samstag, 24.3.1990, findet ein Eltemsprechtag unserer Schule statt.
Die Lehrkräfte sind in der Zeit von 8.00 bis 11.00 Uhr in den Klassen- oder Fachräumen zu sprechen.
Um den Eltern unnötige Wartezeiten zu ersparen, bitten wir, rechtzeitig mit den Leinpersonen feste Tfermine für die Besprechung zu vereinbaren unff einbehalten. An diesem Tag findet kein Unterricht statt.
Freiwillige Feuerwehr Nentershausen DienächsteFeuerwehrübungfindet am Samstag, 18.3.1990, um
9.30 Uhr, statt.
Treffen des Jahrgangs 1940
Wir treffen uns wie abgesprochen zu unserer fälligen frohen Runde am 23.3.1990, 20.00 Uhr, im Gasthaus Ohly.
Eisbachtaler SF Samstag, 17. März 1990
15.00 Uhr: JSG Asbach/Buchholz - Eisbachtaler SF in Asbach, Spiel der C-Jugend-Leistungsklasse.
15.30 Uhr: JSG Hamm/Bitzen/Siegtal - Eisbachtaler SF in Oppertsau, Spiel der B-Jugend - Gruppenliga Ost.
Unsere D-Jugend hat spielfrei.
Die Spiele der Play-off-Runde der E- und F-Jugend beginnen am kommenden Wochenende Sonntag, 18. März 1990:
10.30 Uhr: JSG Salmrobr - Eisbachtaler SF in Salmrohr, Spiel der A-Jugend - Verbandsliga Rheinland.
TTC Nentershausen - Vorschau Spiele des TTC Nentershausen am Samstag, 17.3.1990
1. Mannschaft: Herren I - Görgeshausen, 19.00 Uhr
2. Mannschaft: Herren II - Irmtraut, 16.30 Uhr
3. Mannschaft: Herren III - Niederahr, 19.00 Uhr Damen: Damen - Kölbingen/Möllingen, 17.00 Uhr Jugend: Heiligenroth II - Jungen, 15.00 Uhr Schüler: Eigendorf - Schüler 1,15.00 Uhr Schüler-Nachwuchs: Sainschaid - Schüler II, 15.00 Uhr. Interessierte Tischtennisfans sind gerne als Zuschauer willkommen. Der Vorstand des TTC würde sich freuen, sie als Fans begrüßen zu können.
Eisbachtaler Sportfreunde
Sonntag, 18.3.1990:
10.30 Uhr: A-Jugend, Verb.-Liga: JSG Salmrohr - Eisb Salmrohr ^
15.00 Uhr Bezirksliga: Eisbachtal 2 - VFL Bad Emo o ■ tershausen a
15.00 Uhr: Verbandsliga: TUS Argenthal - thal.
SV 1920 Niedererbach e.V.
Am 18.3.1990 spielt die 1. Mannschaft um 15.00 Uhr in« hausen. "
Die 2. Mannschaft hat Heimrecht gegen Heiligenroth it Spiel beginnt um 13.00 Uhr.
JSG
Die A-Jugend spielt am 18.3.1990 um 10.30 Uhr in Leut« Am 17.03.1990 spielt die B-Jugend um 16.00 Uhr in Ni«
Nomborn
öffentliche Bekanntmachung
SATZUNG
Uber die Erhebung einmaliger Beiträge fUr öffentliche Verkehrsanlagen der Ortsgemeinde Nombora vom 8. März 1990
Der Ortsgemeinderat von Nombora hat aufgrund des §24 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und d §§42 Abs. 11 ,17 Abs. 3 ,18 Abs. 3 Satz lundl9Abs.lNr,li Abs. 5 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folg« zung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Beiträge für einzelne Verkehrsanlagen Die Gemeinde erhebt abweichend von den §§ 13 und 14 K Beiträge für einzelne oder Abschnitte von öffentliches i kehrsanlagen nach § 42 Abs. 11 KAG.
§2
Maßstab
1. Maßstab ist die Geschoßflache (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 KAGj KAVO).
2. In Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten i Grundmaßstabsdaten nach Abs. 1 um 20 % erhöht; dasgj che gilt für ausschließlich gewerblich, industriell oder] ähnlicher Weise genutzte Grundstücke in sonstigen Bit bieten. Bei teilweise gewerblich, industriell oder äh Weise genutzten Grundstücken (gemischt genutzteGnj stücke) in sonstigen Baugebieten erhöhen sich die Gra maßstabsdaten um 10 %.
§3 i
Tiefenmäßige Begrenzung der GrundstUcksflSdiej Als tiefenmäßige Begrenzung der beitragspflichtigen Gij stücksfläche nach § 19 Abs. 1 Nr. 1 KAG werden öOmfestg’
Inkrafttreten/Äußerkrafttreten
1. Diese Satzung tritt rückwirkend ab 16. Mai 1986inK
2. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung voM baubeiträgen vom 3.12.1986 außer Kraft.
Nomborn, 8. März 1990 (S.) Brach, Ortsbürgermeister
Hinweis:
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rh -GemO-vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419), BS 2020-1, wird»| gen des hingewiesen:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
a) die Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse (!|j Abs. 1 GemO) und
b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitz#
des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO) .
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres» ser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter r nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung den können, gegenüber der Verbandsgemeindevw^ Konrad-Adenauer-Platz, 5430 Montabaur, geW worden ist.
Ortsgemeinde Nomborn Brach, Ortsbürgermeister

