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j 3 .___ Nr. 11/90

6. Umbauarbeiten am Sportplatz

und Sportplatzgebäude. 18.000,00 DM

7. Umbau der alten Tbmhalle. 200.000,00 DM

8. Zuweisungen für

Dorfemeuerungsmaßnahmen. 2.000,00 DM

9. Erwerb von Straßenparzellen. 1.000,00 DM

10. Neugestaltung des Friedhofes. 30.000,00 DM

Die Finanzierung dieser Ausgaben erfolgt durch Erschlie­ßungsbeiträge (100.000,00 DM), Grundstückserlöse (50.000,00 DM), durch die Zuführung vom Verwaltungshaushalt (347.000,00 DM) sowie durch eine Rücklagenentnahme von 6.000,00 DM.

Ausblick 1991 -1993

Dorferneuerungszuschüsse, die Fertigstellung der Erschlie* ßungs gebiete »Im Wiesenmorgen« und »Im Wolfen - Am hohen Rain«, der Ausbau des Marktplatzbereiches sowie die Anbin­dung des Wiesenmorgen an die B 49 bilden die Investitions- Schwerpunkte der kommenden Jahre.

Wie der mittelfristigen Finanzplanung zu entnehmen ist, wird nach derzeitigen Erkenntnissen die Finanzierung ohne Aufnah­me von Fremdkapital möglich sein. Dafür garantiert der derzeit hohe Rücklagenbestand der Ortsgemeinde, wobei man in den Jahren 1991,1992 und 1993 mit weiteren Rücklagenzuführun­gen rechnet.

Die Übersicht über die Entwicklung der freien Finanzspitze be­scheinigt weiterhin eine solide Leistungsfähigkeit:

1989 . Überschuß 153.000,00 DM

1990 . Überschuß 347.000,00 DM

1991 . Überschuß 342.000,00 DM

1992 . Überschuß 346.000,00 DM

1993 . Überschuß 347.000,00 DM

Übernabmeder Sozialhilfeaufwendungen für Ausländer, bei de­nen das Asylverfahren endete, zugestimmt

Einstimmig entsprach der Ortsgemeinderat der Regelung, daß die Verbandsgemeinde die 25 %ige Kostenbeteilig ung der Orts­gemeinden an der Hilfe zum Lebensunterhalt für Ausländer, bei denen das Asylverfahren endete, übernimmt.

Durch diese Regelung soll einer Schlechterstellung derjenigen Gemeinden, die sich zur Aufnahme von Asylbewerbern bereit­finden, entgegengewirkt werden, da diese bislang über die Be­reitstellung des Wohnraumes hinaus auch 25 % der Sozialhilfe­aufwendungen tragen mußten. Eine Gesetzesänderung im Jah­re 1988 schuf die Möglichkeit, daß die Verbandsgemeinde an­stelle der Ortsgemeinden diese Kostenlast übernimmt. Voraus­setzung hierfür ist, daß die verbandsangehörigen Ortsgemeinden dieser Regelung zustimmen. Der Verbandsge­meinderat hat bereits in seiner Sitzung am 14.12.1989 die Über­nahme der Kosten beschlossen und die entsprechenden Mittel im Haushaltsplan 1990 bereitgestellt.

Erlaß einer neuen Ausbaubeitragssatzung beschlossen Jüngste Grundsatzentscheidungen des Oberverwaltungsge­richtes Rheinland-Pfalz über die Anforderungen bei der Festle­gung des Abrechnungsmaßstabes von Ausbaumaßnahmen nach dem Erlaß des neuen Kommunalabgabengesetzes gaben den Anstoß für die Erarbeitung einer Satzungsänderung, die vom Ortsgemeinderat einstimmig beschlossen wurde Durch diese Satzungsänderung soll künftig bei der Beitragsbemes­sung eine Unterscheidung nach folgenden drei Fallgruppen er­möglicht werden:

a) Rein wohnlich oder vergleichbar genutzte (nutzbare Grundstücke),

b) gemischt genutzte Grundstücke,

c) ausschließlich gewerblich oder ähnlich genutzte bzw. nutzbare Grundstücke.

In der Gemeinde vorhandene Gewerbebetriebe und sonstige Einrichtungen z. B. Schulen, Kindergärten, erfordern eine un­terschiedliche beitragsmäßige Behandlung, so z. B. durch die Erhebungeines Gewerbezuschlages, danur so eine rechtmäßige Abrechnung gewährleistet werden kann.

Der Wortlaut dieser Satzung wird zu gegebener Zeit im Rahmen einer öffentlichen Bekanntmachung zur Kenntnis gegeben. B i l dun g eines Bau- und Hallenausschusses beschlossen Einstimmig entschied der Rat einen Bau- und Hallenausschuß zu bilden, der beratend bei Baumaßnahmen sowie der Verwal­tung der Halle mit wirkt. In dieses Gremium wurden als Mitglie­der entsandt:

Josef Wagner, Egon Meudt, Werner Hörig, Hans-Werner Reifen- scheidt und Sonja Klaus.

Nentershausen

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Nentershausen

vom 8.3.1990

Wtsplan/Haushaltssatzung 1990 und damit zugleich fJLkungen einstimmig beschlossen Pinkt 1 der öffentlichen Sitzung des Rates am 8.3.1990 HMsEntscheidungüber den Haushaltsplan/die Haushalts- e 1990 an. In seiner Haushaltsrede verwies Ortsbürger- ter Perne auf das im Entwurf vorgelegte Planwerk. Beson- tavorgehoben wurde von ihm, daß mit der Entscheidung den Haushalt zugleich die bereits seit zwei Jahren ange- liete Steuersenkung für die Grund- und Gewerbesteuer um- Itzt werde. Dieser Schritt sei zum gegenwärtigen Zeitpunkt Lh nachdem man den Bau der Dorf gemeinschaftshalle fi­liert habeund nach wie vor über beachtliche Rücklagemittel

fige.

äßden Festsetzungen der Haushaltssatzung 1990 schließt ferwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben ausge- lenmit 1.792.000,00 DM, imVermögenshaushaltinEinnah- und Ausgaben ausgeglichen mit 503.000,00 DM ab. Eine itaufnahme wird auch für das Jahr 1990 nicht erforderlich. Iteuersätze werden um jeweils 10 % reduziert und betragen:

idsteuerA. 210%

idsteuer B. 230 %

ibesteuer. 290 %

lundesteuer bleibt imverändert und beträgt für den 1. idl8,00 DM, für den 2. Hund 27,00 DM und für jeden weite- ;Hund 36,00 DM.

'bereicht über die Finanzsituation der Gemeinde vermit- len Mitgliedern des Rates auch der zum Haushaltsplan er- Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Infor- ,en zur Kenntnis gegeben: iblick auf das Haushaltsjahr 1989

jas Haushaltsjahr 1989 konnte positiv herausgestellt wer­laß dieurspriinglich vorgesehene Rücklagenentnahme von ,000 DM nicht in voller Höhe notwendig wurde Nach den «artigen Berechnungen können hier ca. 400.000 DM ein- t weiden, so daß die Gemeinde zum Jahresende 1989 noch !in Rücklagenpolster von ca. 2,3 Mia DM verfügt. Einspa- beiden Erschließungsmaßnahmen »Im Wiesenmorgen« lim Wolfen« sowie Mehreinnahmen aus dem Verkauf von stücken zeichneten verantwortlich für den verbesserten laltsbeschluß. alt 1990

Itungshaushalt

ahmepositionen erhöhen sich gegenüber dem Vorjahr 000,00 DM. Allein verantwortlich für diesen Zuwachs ien die erheblichen Mehreinnahmen von Zinsen aus der igung nicht benötigter Rücklagenmittel. Ttotz der be- isenen Senkung des Steuerhebesatzes, verbleibt das Auf- len bei der Grundsteuer A sowie der Gewerbesteuer kon- t.Bei der Grundsteuer B wird sogar ein etwas erhöhtes Auf- m erwartet, bedingt durch Wertfortschreibungen und lende Grundsteuervergünstigungen. Die beim Einkorn- sueranteil eriechneten Mindereinnahmen von 13.000,00 ^^toZusammenhangmit den Auswirkungen der Steu-

fgleich zu den Einnahmen steigen die Ausgaben in einem Rom Maß an, so daß gegenüber dem Vorjahr ein

pi.000 DM verbesserter Überschuß (347.000 DM) ver- " ~ em Vermögenshaushalt zugeführt wird. Haupt ver- ^ ^ ese positive Veränderung sind verminderte poelastungen (Kreisumlage - 60.460 DM; Verbandsge- pumlage- 94.600 DM), die sich aufgrund gegenüber dem stark reduzierter Umlagegrundlagen ergeben. ®|genshaushalt:

®ien wer ^ en bereitgestellt, um folgende Vorhaben zu

Hi 0 e der Ortsgemeinde für

pacnulturnhalle. 100.000,00 DM

uweisungabetrag an die Verbandsgemeinde

6 m Bau der Schultumhalle. 119.000,00 DM

^ügestaltung von Kinderspielplätzen . 10.000,00 DM

FfairSiK. 811 Eisbachtaler Sportfreunde

f K, | lutüchtmsta ndsetzung. 6.000,00 DM

' uf eifl es Spmdelmähers. 17.000,00 DM

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