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Montabaur

Seite 22

_ Großholbach _

öffentliche Bekanntmachung

SATZUNG

über die Erhebung einmaliger Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen der Ortsgemeinde Großholbach vom 7. März 1990

Der Ortsgemeinderat von Großholbach hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 42 Abs. 11,17 Abs. 3,18 Abs. 3 Satz 1 und 19 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 5 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Sat­zung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:

§1

Beiträge für einzelne Verkehrsanlagen Die Gemeinde erhebt abweichend von den §§13 und 14 KAG Beiträge für einzelne oder Abschnitte von öffentlichen Ver- kehrsanlagen nach § 42 Abs. 11 KAG.

§2

Maßstab

1. Maßstab ist die Geschoßfläche (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 KAG, § 5 KAVO).

2. In Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten werden die Grundmaßstabsdaten nach Abs. 1 um 20 % erhöht; das glei­che gilt für ausschließlich gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzte Grundstücke in sonstigen Bauge­bieten. Bei teilweise gewerblich, industriell oder ähnlicher Weise genutzten Grundstücken (gemischt genutzte Grund­stücke) in sonstigen Baugebieten erhöhen sich die Grund­maßstabsdaten um 10 %.

§3

Tiefenmäßige Begrenzung der Grundstücksfläche Als tiefenmäßige Begrenzung der beitragspflichtigen Grund­stücksfläche nach § 19 Abs. 1 Nr. 1 KAG werden 60 m festgelegt.

§4

Inkrafttreten/Außerkrafttreten

1. Diese Satzung tritt rückwirkend ab 16. Mai 1986 in Kraft.

2. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Aus­baubeiträgen vom 3. August 1987 außer Kraft.

Großholbach, 7.3.1990

(S.) Röther, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVBL S. 419), BS 2020-1, wird auf fol­gendes hingewiesen:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

a) die Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse (§ 22 Abs. 1 GemO) und

b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines J ahies nach die­ser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün­den können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad-Adenauer-Platz, 6430 Montabaur, geltend gemacht worden ist.

Ortsgemeinde Großholbach Röther, Ortsbürgermeister

Alte Herren Eisbachtal GG.

Am Samstag, 17.3.90 um 16.00 Uhr, spielen wir bei unseren Sportfreunden in Sessenhausen. Spielkleidung blau. Abfahrt 16.20 Uhr.

_ Heilberscheid _

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Heilberscheid vom 6. März 1990

Neue Satzung Uber die Erhebung einmaliger Beiträge für öf­fentliche Verkehrsanlagen beschlossen.

Nach dem Erlaß des neuen Kommunalabgabengesetzes sind Ende des Jahres 1989 erstmals zwei Grundsatzentscheidungen ergangen, die sich mit der Problematik der Maßstabswahl bei der Abrechnung von Ausbaubeiträgen befaßten. Diese grund­sätzlichen Aussagen veranlaßten die Verwaltung dazu, einen

neuen Satzungsentwurf auszuarbeiten und samt

meinden vorzulegen mit der Empfehlung, diese Satzmi

le der bislang gültigen Ausbaubeitragssatzung zu beslf

Der Ortsgemeinderat stimmte dieser Empehlungi

zu.

Mit dem Erlaß dieser neuen Satzung ist nunmehr einen« zierung nach Nutzungsmaß und Nutzbarkeit der 2 pflichtigen Flächen möglich. Dementsprechend gibtes? terteilung in drei Fallgruppen: 0

a) Rein wohnlich oder vergleichbar genutzte (n Grundstücke,

b) gemischt genutzte Grundstücke,

c) ausschließlich gewerblich oder ähnlich genutzte bzw j

nutzbare Grundstücke. ''

Die Einführung dieser neuen Regelung wird auch für k Gemeinden als erforderlich angesehen, da vor hand ener len, Gaststätten, Kindergärten oder ähnliche Einrichtui ne entsprechende Differenzierung erfordern.

Der Wortlaut der vorerwähnten Satzung wird nach derVoi bei der Kreis Verwaltung sowie der Ausfertigungdurch<M bürgermeister in einer der nachfolgenden Ausgaben dieses! chenblattes öffentlich bekanntgegeben. 1

Übernahme der Sozialhilfeaufwendungen für Ausländer J

nen das Asylverfahren endete, zugestimmt 1

Einstimmig entsprach der Ortsgemeinderat der RegeltiMj die Verbandsgemeinde die 26 %igeKostenbeteiligung(M gemeinden an der Hilfe zum Lebensunterhalt für Auslände denen das Asylverfahren endete, übernimmt.

Durch diese Regelung soll einer Schlechterstellung da _ Gemeinden, die sich zur Aufnahme von AsylbewerberaS finden, entgegengewirkt werden, da diese bislang über (£| reitstellung des Wohnraumes hinaus auch 26 % der Sw aufwendungen tragen mußten. Durch eine Gesetzesändq im Jahre 1988 wurde die Möglichkeit geschaffen, < bandsgemeinde anstelle der Ortsgemeinden diese Kos übernimmt. Voraussetzung hierfür ist, daß die verband) hörigen Ortsgemeinden dieser Regelung zustimmen.! bandsgemeinderat hat bereits in seiner Sitzung am 14,111 die Übernahme der Kosten beschlossen und die entspn Mittel im Haushaltsplan 1990 bereitgestellt.

Antrag auf Änderung der Vorfahrtsregelung inneM] Ortsdurchfahrt fand keine Mehrheit 4 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, so lautete das Abstimnoi gebnis über den Antrag auf Änderung der Vorf ahrtsregi nerhalb der Ortsdurchfahrt (Schulstraße, IsselbacherS Entsprechend diesem Votum wird also keine Änderungder| kehrssituation herbeigeführt.

Änderung der Hauptsatzuug beschlossen Einkommensteuerrechtliche Änderungen zum Ol.OLlSfl ben den Anstoß für die Erarbeitung einer Satzung zurAj rung der Hauptsatzung mit dem Ziel, die für den Ortsbe

meister zu erwartenden Einnahmeeinbußen zu red

Vermeidung steuerlicher Nachteile wurde die Ai Schädigung um monatlich 46,00 DM gekürzt, so c Gemeinde auf diesem Wege eine Entlastung erfährt.

Keine Teilnahme am diesjährigen Wettbewerb »UnserD schöner werden«

Wegen der z. Zt. im Ort befindlichen Baustellen ent» Rat einstimmig, nicht an dem diesjährigen Kreiawett» »Unser Dorf soll schöner werden« teilzunehmen.

Anschaffung von Fahnenschmuck

Wie bereits in der Dezemberausgabe 89 angekün _ sichtigt, einheitliche Fahnen für das 100 jährige KircM im August anzuschaffen.

Es liegt ein Angebot für eine Fahne mit Dorf wappen x 2.00) bei einer Bestellung von 100 Stück = 60, 00 DM,j = 58,00 DM, 60 Stück = 68 DM, vor.

Da die Preise wesentlich günstiger liegen, als bei vom Dezember, wird es sicher noch einige Interessen»« j Anschaffung eines Fahnenschmuckes geben.

Ich möchte bitten, mir dies spätestens bis zum 30.3$® len, damit die Lieferung auch zu unserer Kirchweih p stet ist.

Reichwein, Ortsbürgermeister