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Nr. 11/90

_ - in Großholbach Dickheck. Die Waldbege- _ ; durch die Herren Wehr und Noll.

, 1 ^unserem Gebiet hinwegbrausenden Stürme mit n he«endea Folgen erscheint mir die Begehung äußerst

Breitbandverkabelung in Girod und Kleinholbach

Hauseigentümer in Girod und Kleinholbach ergeht die de Bitte, den Anschluß zur Breitbandverkabelung un­terlegen zu lassen. Die Verlegung bis in den Keller ist ko- ^ Der Hauseigentümer oder Wohnungseigentümer be- f ob überhaupt und wann er an das Kabelnetz ange- i werden will. Erst ab diesem Zeitpunkt entstehen Ge*

oäterer Straßenaufbruch für einen einzelnen Tfeilnehmer y« gemacht werden kann, ist zu bezweifeln und mögli- 6 ise mit hohen Kosten verbunden.

Bannappel, Ortsbürgermeister

Freiwillige Feuerwehr Girod lunz zur Jahreshauptversammlung der freiwilligen Feu- Girodam 23. März 1990,20.00 Uhr, im Saale Schönber- i anstehender Neuwahlen bitten wir um vollzähliges

leinen.

ORK-Ortsverein Nentershausen e.V. Kleidercontainer in Girod | Gemeinde Girod steht ab sofort auf dem kleinen Park­er dem Kirmesplatz (Trafostation) ein Kleidercontainer utschen Roten Kreuzes.

»rinnen Sie Ihre Kleidungsstücke in einem geschützten Isack einwerfen. Verschmutzte, nasse Kleidungsstücke o leider nicht mehr sinnvoll verwendet werden, ter bitten wir, den auf gestellten Container nicht mit Tbppi- Gardinen sowie Unrat zu füllen.

fop tninflr wird wöchentlich von den Helfern unseres Orts-

®sgeleert.

Tennisverein Girod e.V. eitag, 16.3.1990, findet um 20.00 Uhr im G asthaus Schön* [.unsere Jahreshauptversammlung statt. Wegen anste* (Neuwahlen bitten wir um zahlreiches Erscheinen.

TüS Girod/Kleinholbach e.V.

Jugendfußball Jleinteressierten Jugendlichen der Jahrgänge 1983 -1985 den Mittwoch von 16.00 -17.00 Uhr in der Tbrnhalle in Eäch-Goldhausen ein Hallentraining durchgeführt. An- partner ist Walter Wirth, Ruppach-Goldhausen, Tbl. »16.

Görgeshausen

öffentliche Bekanntmachung

jchste Sitzung des Ortsgemeinderates Görgeshausen fin-

Dienstag, 20. März 1990, um 20.00 Uhr,

paus statt, nung: jjjptliche Sitzung

TJchlußfassung über die Haushaltsrechnung 1988 und »tntlastungserteilimg für das Haushaltsjahr 1988 fatungund Beschlußfassung über den Haushalts- Fdie Haushaltssatzung 1990 sowie das Investitions- ffiramm bis 1993

jfatung und Beschlußfassung über ein Dorfemeue- pkonzept für 1991

iiafw® ^ Beschlußfassung über den Ausbau der H Straße, Grabenstraße und der Straße »Auf der Jahre 1991

Beschlußfassung über die Sperrung der tghin ^ Stra ^ un( ^ ^er Parkstraße zum Wirtschafts-

atungund Beschlußfassung über die Vergabe der Be­ider Feldstraße

uptsatzuif ® e8c ^ u Bfassung über die Änderung der

II. Nichtöffentliche Sitzung 1 . Verschiedenes Görgeshausen, 9.3.1990 Schumacher, Ortsbürgermeister

öffentliche Bekanntmachung

SATZUNG

Uber die Erhebung einmaliger Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen der Ortsgemeinde Görgeshausen vom 8.3.1990

Der Ortsgemeinderat von Görgeshausen hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 42 Abs. 11,17 Abs. 3,18 Abs. 3 Satz 1 und 19 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 5 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Sat­zung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:

§i

Beiträge für einzelne Verkehrsanlagen Die Gemeinde erhebt abweichend von den §§ 13 und 14 KAG Beiträge für einzelne oder Abschnitte von öffentlichen Ver­kehrsanlagen nach § 42 Abs. 11 KAG.

§2

Maßstab

1. Maßstab ist die Geschoßfläche (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 KAG, § 5 KAVO).

2 . In Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten werden die Grundmaßstabsdaten nach Abs. 1 um 20 % erhöht; das glei­che gilt für ausschließlich gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzte Grundstücke in sonstigen Bauge­bieten. Bei teilweise gewerblich, industriell oder ähnlicher Weise genutzten Grundstücken (gemischt genutzte Grund­stücke) in sonstigen Baugebieten erhöhen sich die Grund­maßstabsdaten um 10 %.

§3

Tiefenmäßige Begrenzung der Grundstücksfläche Als tiefenmäßige Begrenzung der beitragspflichtigen Grund­stücksflächen nach § 19 Abs. 1 Nr. 1 KAG werden 60 m festge­legt.

§4

Inkrafttreten/Außerkrafttreten

1 . Diese Satzung tritt rückwirkend ab 01. Jan. 1990 in Kraft.

2 . Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Aus­baubeiträgen vom 10. November 1986 außer Kraft.

Görgeshausen, 08.03.1990

(S.) Schumacher, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz -GemO - vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419), BS 2020-1, wird auf fol­gendes hingewiesen:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

a) die Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse (§ 22 Abs. 1 GemO) und

b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines J ahres nach die­ser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün­den können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad-Adenauer-Platz, 5430 Montabaur, geltend gemacht worden ist.

Ortsgemeinde Görgeshausen Schumacher, Ortsbürgermeister

Frauenchor »Georgia« Görgeshausen Am Samstag, 17. März 1990, um 20.00 Uhr, veranstaltet der Frauenchor »Georgia« sein traditionelles Frühjahrskonzert in der Löwensteinhalle, Görgeshausen. Es wirken mit: Frauenchor Heili genr oth, MGV »Liederkranz« Eisenbach L Turnus, Gern. Chor »Eintracht« Linter, MGV »Liederkranz« Himmelstadt b. Würzburg, MGV »Concordia« Görgeshausen.

Alle Mitbürgerinnen und Mitbürger sind hierzu herzlich einge­laden.

Schulhof zum Spielen

Den Schulkindern der Ortsgemeinde Görgeshausen steht der Schulhof der Grundschule täglich bis 19.00 Uhr zum Spielen zur Verfügung. Zur Vermeidung von Beschädigungen und Verlet­zungen ist radfahren, Moped fahren und Fußball spielen verbo­ten. Ab 19.00 Uhr ist der Schulhof nur für Besucher des Rathau­ses und der Löwensteinhalle zugänglich.

Sportverein Grün-Weiß e.V. Görgeshausen Das nächste Spiel von Grün-Weiße. V. Görgeshausen gegen den SV Steinefrenz-Weroth findet am Sonntag, 18.3.1990, um 15.00 in Görgeshausen statt.