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Nr. 11/90
_ - in Großholbach Dickheck. Die Waldbege- _ ; durch die Herren Wehr und Noll.
, 1 ^unserem Gebiet hinwegbrausenden Stürme mit n he«endea Folgen erscheint mir die Begehung äußerst
Breitbandverkabelung in Girod und Kleinholbach
Hauseigentümer in Girod und Kleinholbach ergeht die de Bitte, den Anschluß zur Breitbandverkabelung unterlegen zu lassen. Die Verlegung bis in den Keller ist ko- ^ Der Hauseigentümer oder Wohnungseigentümer be- f ob überhaupt und wann er an das Kabelnetz ange- i werden will. Erst ab diesem Zeitpunkt entstehen Ge*
oäterer Straßenaufbruch für einen einzelnen Tfeilnehmer y« gemacht werden kann, ist zu bezweifeln und mögli- 6 ise mit hohen Kosten verbunden.
Bannappel, Ortsbürgermeister
Freiwillige Feuerwehr Girod lunz zur Jahreshauptversammlung der freiwilligen Feu- ■Girodam 23. März 1990,20.00 Uhr, im Saale Schönber- i anstehender Neuwahlen bitten wir um vollzähliges
leinen.
ORK-Ortsverein Nentershausen e.V. Kleidercontainer in Girod | Gemeinde Girod steht ab sofort auf dem kleinen Parker dem Kirmesplatz (Trafostation) ein Kleidercontainer utschen Roten Kreuzes.
»rinnen Sie Ihre Kleidungsstücke in einem geschützten Isack einwerfen. Verschmutzte, nasse Kleidungsstücke o leider nicht mehr sinnvoll verwendet werden, ter bitten wir, den auf gestellten Container nicht mit Tbppi- Gardinen sowie Unrat zu füllen.
fop tninflr wird wöchentlich von den Helfern unseres Orts-
®sgeleert.
Tennisverein Girod e.V. eitag, 16.3.1990, findet um 20.00 Uhr im G asthaus Schön* [.unsere Jahreshauptversammlung statt. Wegen anste* (Neuwahlen bitten wir um zahlreiches Erscheinen.
TüS Girod/Kleinholbach e.V.
Jugendfußball Jleinteressierten Jugendlichen der Jahrgänge 1983 -1985 den Mittwoch von 16.00 -17.00 Uhr in der Tbrnhalle in Eäch-Goldhausen ein Hallentraining durchgeführt. An- partner ist Walter Wirth, Ruppach-Goldhausen, Tbl. »16.
Görgeshausen
öffentliche Bekanntmachung
jchste Sitzung des Ortsgemeinderates Görgeshausen fin-
Dienstag, 20. März 1990, um 20.00 Uhr,
paus statt, nung: jjjptliche Sitzung
TJchlußfassung über die Haushaltsrechnung 1988 und »tntlastungserteilimg für das Haushaltsjahr 1988 fatungund Beschlußfassung über den Haushalts- Fdie Haushaltssatzung 1990 sowie das Investitions- ffiramm bis 1993
jfatung und Beschlußfassung über ein Dorfemeue- pkonzept für 1991
iiafw® ^ Beschlußfassung über den Ausbau der H Straße, Grabenstraße und der Straße »Auf der Jahre 1991
Beschlußfassung über die Sperrung der tghin ^ Stra ^ un( ^ ^er Parkstraße zum Wirtschafts-
atungund Beschlußfassung über die Vergabe der Beider Feldstraße
uptsatzuif ® e8c ^ u Bfassung über die Änderung der
II. Nichtöffentliche Sitzung 1 . Verschiedenes Görgeshausen, 9.3.1990 Schumacher, Ortsbürgermeister
öffentliche Bekanntmachung
SATZUNG
Uber die Erhebung einmaliger Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen der Ortsgemeinde Görgeshausen vom 8.3.1990
Der Ortsgemeinderat von Görgeshausen hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 42 Abs. 11,17 Abs. 3,18 Abs. 3 Satz 1 und 19 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 5 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:
§i
Beiträge für einzelne Verkehrsanlagen Die Gemeinde erhebt abweichend von den §§ 13 und 14 KAG Beiträge für einzelne oder Abschnitte von öffentlichen Verkehrsanlagen nach § 42 Abs. 11 KAG.
§2
Maßstab
1. Maßstab ist die Geschoßfläche (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 KAG, § 5 KAVO).
2 . In Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten werden die Grundmaßstabsdaten nach Abs. 1 um 20 % erhöht; das gleiche gilt für ausschließlich gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzte Grundstücke in sonstigen Baugebieten. Bei teilweise gewerblich, industriell oder ähnlicher Weise genutzten Grundstücken (gemischt genutzte Grundstücke) in sonstigen Baugebieten erhöhen sich die Grundmaßstabsdaten um 10 %.
§3
Tiefenmäßige Begrenzung der Grundstücksfläche Als tiefenmäßige Begrenzung der beitragspflichtigen Grundstücksflächen nach § 19 Abs. 1 Nr. 1 KAG werden 60 m festgelegt.
§4
Inkrafttreten/Außerkrafttreten
1 . Diese Satzung tritt rückwirkend ab 01. Jan. 1990 in Kraft.
2 . Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Ausbaubeiträgen vom 10. November 1986 außer Kraft.
Görgeshausen, 08.03.1990
(S.) Schumacher, Ortsbürgermeister
Hinweis:
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz -GemO - vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419), BS 2020-1, wird auf folgendes hingewiesen:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
a) die Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse (§ 22 Abs. 1 GemO) und
b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines J ahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad-Adenauer-Platz, 5430 Montabaur, geltend gemacht worden ist.
Ortsgemeinde Görgeshausen Schumacher, Ortsbürgermeister
Frauenchor »Georgia« Görgeshausen Am Samstag, 17. März 1990, um 20.00 Uhr, veranstaltet der Frauenchor »Georgia« sein traditionelles Frühjahrskonzert in der Löwensteinhalle, Görgeshausen. Es wirken mit: Frauenchor Heili genr oth, MGV »Liederkranz« Eisenbach L Turnus, Gern. Chor »Eintracht« Linter, MGV »Liederkranz« Himmelstadt b. Würzburg, MGV »Concordia« Görgeshausen.
Alle Mitbürgerinnen und Mitbürger sind hierzu herzlich eingeladen.
Schulhof zum Spielen
Den Schulkindern der Ortsgemeinde Görgeshausen steht der Schulhof der Grundschule täglich bis 19.00 Uhr zum Spielen zur Verfügung. Zur Vermeidung von Beschädigungen und Verletzungen ist radfahren, Moped fahren und Fußball spielen verboten. Ab 19.00 Uhr ist der Schulhof nur für Besucher des Rathauses und der Löwensteinhalle zugänglich.
Sportverein Grün-Weiß e.V. Görgeshausen Das nächste Spiel von Grün-Weiße. V. Görgeshausen gegen den SV Steinefrenz-Weroth findet am Sonntag, 18.3.1990, um 15.00 in Görgeshausen statt.

