Montabaur
Seite 8
Dieses Mal wird bei dem Sirenenprobebetrieb um 10.09 das Signal »Rundfunkgeräte einschalten - auf Durchsagen achten« ausgelöst. In dieser Bedeutung wird der Sirenenheulton von 1 Minute Dauer im Frieden in besonderen Situationen verwendet, in denen eine schnelle Unterrichtung der Bevölkerung über Art und Ausmaß eines Unglücksfalles, einer Katastrophe oder eines sonstigen wichtigen Ereignisses notwendig ist. Wer künftig dieses Signal außerhalb eines Probebetriebes hört, sollte den regionalen Rundfunksendereinschalten und auf dienach kurzer Zeit erfolgenden besonderen Durchsagen achten. Auch die Nachbarn sollten hierüber verständigt werden, da das Signal von einem Bürger möglicherweise nicht gehört wird.
Im Verteidigungsfall wird dieses Signal wie bisher mit der Bedeutung »Luftalarm« für die Warnung vor drohenden Angriffen verwendet. E s ist d ann sofort ein Schutzraum oder Keller aufzusuchen und auf Rundfunkdurchsagen zu achten.
Wichtige Hinweise zur Vorsorge und Eigenhilfe des Bürgers - zum Selbstschutz - entnehmen Sie bitte den letzten Seiten des Amtlichen Verzeichnisses der Ortsnetzkennzahlen für den Selbstwählfemdienst der Deutschen Bundespost (AVON).
Nähere Auskunft erteilen auch die örtlich zuständigen Dienststellen des Bundesverbandes für den Selbstschutz. Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur • Bauamt •
“Bücherei-Info”
Neu in der Stadtbücherei Montabaur
»Das verletzte Herz« von Gion Condrau und Marlis Gassmann. Der herzkranke Mensch leidet nicht nur an einer »Organstörung«, er ist in seiner ganzen Existenz bedroht. Das Herz ist nicht lediglich eine mechanische Pumpe, die den Blutkreislauf in G anghält, sondern das Zentrum des Lebens schlechthin. Das belegen die Autoren auf eindrucksvolle Weiset indem sie die Herz-Kreislauf-Krankheiten aus »psychosomatischer« Sicht betrachten.
»Krankheit als Lebenserfahrung: Berichte von Frauen« Herausgegeben von Renate Möhrmann und Natascha Würzbach. Weibliche Erfahrung von Krankheit als lebensverändem- de und persönlichkeitsprägende Krise wird in 16 Erlebnisberichten von Frauen dargestellt. Für Betroffene, Außenstehende und alle, die beruflich mit Krankheit zu tun haben, bietet dieses Buch eine Erweiterung ihrer Sichtweise.
»Freud: Eine Biographie für unsere Zeit« von Peter Gay. Peter Gays Lebens- und Werkbeschreibung des Psychoanalyse- Begründers Sigmund Freud besticht durch Stoff- und Gedankenfülle, durch stilistische Brillanz und kunstvollen Aufbau. Das monumentale Werk kann zugleich als Einführungin Freuds Lehre dienen. Nie zuvor ist die Entstehung der Psychoanalyse so überzeugend mit dem Leben ihres Begründers und den historischen und geistesgeschichtlichen Bedüngungen in Beziehung gesetzt worden.
Öffnungszeiten der StadtbUcherei Montabaur
Montag:. 16.00 -18.30 Uhr
Dienstag und Donnerstag:. 16.00 -18.00 Uhr
Samstag:. 10.00 -12.00 Uhr
“MONTABAUR”
Städtische Zuschüsse für Maßnahmen zur Gestaltung und Instandhaltung der Bebauung im Stadtgebiet
und den Stadtteilen bzw. für Modernisierung und Verbesserung von Wohnungen im Bereich des Rebstockes Im Hinblick auf das im nächsten Jahr bevorstehende Stadt jubi- läum möchte die Stadt Montabaur nochmals auf die Möglichkeit der Bezuschussung von gewissen Baumaßnahmen hin weisen.
Im Nachfolgenden sind nochmals die Richtlinien der Stadt Montabaur für die Gewährung städtischer Zuschüsse zur Modernisierung und Verbesserung von Wohnungen im Bereich des Rebstockes bzw. zur Bezuschussung von Maßnahmen von Gestaltung und Instandhaltung der Bebauung im Stadtgebiet und den Stadtteilen aufgeführt.
Für Auskünfte steht Ihnen das Bäumt der Verband Verwaltung Montabaur zur Verfügung. "*8
Richtlinien der Stadt Montabaur für die Gew», städtischer Zuschüsse zur Modernisierung und VeL von Wohnungen im Bereich des Rebstock«**
§ 1 - Förderungszweck
Die Förderung der Wohnungsmodemisierung mit stu Mitteln soll durch einen finanziellen Anreiz der PriJr zur Verbesserung der Wohnqualität des Rebstöcken Montabaur führen, um dadurch der Abwanderung <Jfe! völkerung aus der Innenstadt entgegenzuwirken! " Schwerpunktmäßig soll die Modernisierung familiei Wohnungen gefördert werden.
§ 2 • Förderungsfähige Maßnahmen
1 . Förderungsfähig sind ModemisierungsmaßnaL
Sinne des M odemisierungs- und EnergieeinsparuZ zes (ModEnG) und den Richtlinien des Ministerium! nanzen Rheinland-Pfalz in der jeweils gültigen Fas Vorrangig ist die Verbesserung der Lärm- und Wära rung, die Umstellung von Einzelöfen auf Sanunelk die Verbesserung der sanitären Anlagen und die V» rung des Wohnungszuschnittes. Instandsetzungsarbeiten, die durch die Moden bedingt sind, können mitgefördert werden.
Das gleiche gilt für die Erhöhung des Gebrauchs«, Wohnungen durch besondere bauliche Maßnahmen hinderte und alte Menschen, wenn die Wohnungmaiü] er für sie bestimmt sind. 1
2. Förderungsfähig sind sowohl frei finanzierte Maßna als auch solche, die den Bedingungen des nungsbaues unterworfen sind.
3. Mit den Zuschußmitteln der Stadt können auch Mai men gefördert werden, für die gleichzeitig Mittel aua| ren Förderungsprogrammen in Anspruch ( den.
4. Vorrangig gefördert werden sollen Modernisiert nahmen an Gebäuden, für die gleichzeitig Investi Schüsse zur Erhaltung und Erneuerung historiscl bäude (Satzung der Stadt Montabaur über dieArtda staltung und der Instandhaltung der Bebauungim sehen Tfeil der Stadt) beantragt und gewährt werdtaj
§ 3 - Art und Höhe der Förderung
1. Es werden alle Wohnungen im Bereich des Rebsto fördert. Förderbar sind Kosten, die mindestens 3.001)1 pro Wohnung betragen.
2. Der Förderbetrag wird als verlorener Zuschuß gewäh beträgt pro Wohnung 60 % der entstehenden Kosten,] stens 16.000,- DM. Kosten für mit der Maßnahme« dene Instandsetzungsarbeiten sind nur bis zur Hö) 60 % der eigentlichen Modemisierungskosten zuri hig. Der Zuschußbetrag ist auf volle 100,-DMnaci| aufzurunden.
3. Werden für den gleichen Zweck Zuschüsse von a öffentlich-rechtlichen Tkägern bewilligt, darf die Ges zuschussung 60 v.H. der entstehenden Kosten nicht| schreiten.
4. Unabhängig vom Forderungsbetrag nach Abs. 1 nen wegen stadtgestalterischer Auflagen e Mehrkosten bis zu 100 % von der Stadt übemom den. Hierunter fallen nicht die Maßnahmen, < Satzung der Stadt Montabaur über die Art derGesäj und der Instandhaltung der Bebauung im historiser der Stadt und der dazu ergan genen Richtlinien bezi werden können.
Eine wiederholte Förderung ist zulässig, solan Höchstgrenzen nicht erreicht sind.
§ 4 - Antragsberechtigt Antragsberechtigt sind:
1) die privaten Hauseigentümer,
2) die Mieter, sofern sie mit schriftlicher Zusto Hauseigentümers als Auftraggeber der Maßnal ten,
3) Betreiber wohnungswirtschaftlicher Unterneu Seilschaft bzw. juristische Personen.
2. Auf die Gewährung des Zuschusses besteht kein» sprach. Die Bewilligung erfolgt im Rahmen der ren Haushaltsmittel und, soweit nach dieser Sat® Prioritätenfolge vorgesehen ist, in zeitlicher» der Antragseingänge.
- Lesen Sie weiter auf Seite 11 ■
6.
1 .

