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Montabaur

Seite 20

Streunende Hunde im Ortsgebiet

Vor einigen Wochen wurde an dieser Stelle auf Belästigungen und Gefahren durch streunende Hunde hingewiesen.

Die Bitte an die Hundehalter, in Zukunft für eine ordnungsge­mäße Tierhaltung zu sorgen, ist offensichtlich nicht in dem not­wendigen Maße beachtet worden.

Zur Gefahrenabwendung ist daher in begründeten Einzelfällen der Erlaß von Polizeiverfügungen nicht auszuschließen.

Aber auch ohne polizeiliche Zwangsmaßnahmen sollte jeder Hundehalter genügend Verantwortungsbewußtsein besitzen, um sich der Gefahren bewußt zu sein, die von einem streunenden Hund auf den Straßenverkehr sowie auf andere Mitbürger - ins­besondere Kinder - ausgehen.

Wir bitten daher noch einmal eindringlich alle Hundehalter, ihre Tiere nicht frei und imbeaufsichtigt herumlaufen zu lassen. Verbandsgemeindeverwaltung - als Ortspolizeibehörde -

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

in verschiedenen Tteilen unserer Gemeinde erschweren Sträu- cher und Zweige, die von Privatgrundstücken in Bürgersteige, Geh- und Zwischenwege hineinragen, die Benutzung dieser den Fußgängern vorbehaltenen Flächen.

Die Grundstückseigentümer bzw. Nutzungsberechtigten sind verpflichtet, sämtliche in den öffentlichen Verkehrsraum (Fahr­balm, Bürgersteige, Geh- und Zwischenwege) ragenden Zweige und Sträucher zurückzuschneiden.

Um eine ungehinderte Benutzung dieser Wege sicherzustellen, bitte ich Sie, dieser Verpflichtung nachzukommen. Ich bedanke mich bereits jetzt und grüße Sie Willi Bode, Ortsbürgermeister

Einkehrtag fUr alle Frauen unserer Gemeinde Für Dienstag, 20.3.1990, um 14.00 Uhr lädt die Frauengemein­schaft zum Einkehrtag ins Pfarrheim Niederelbert ein. Schwe­ster Felicitas aus Dernbach spricht zum Thema* Leben als Christ in der heutigen Zeit.

Der Einkehrtag schließt mit einer Eucharistiefeier um 16.00 Uhr. Alle Frauen sind herzlich eingeladen.

SV Blau-Weiß Niederelbert, Abt. Alte-Herren Am 10.3.1990, haben wir ein Auswärtsspiel gegen die AH- Mannschaft von Ransbach. Spielbeginn: 16.00 Uhr, Abfahrt: 16.15 Uhr.

ASV Niederelbert 1922 e.V. Jahreshauptversammlung

Wir möchten alle unsere Mitglieder daran erinnern, daß am 26.03.1990, um 17.30 Uhr die Jahreshauptversammlungim Ver­einslokal Keul stattfindet. Die Tagesordnungspunkte sind u.a. Berichte des Vorstandes und Neuwahlen.

Rheinland-Meisterschaf t

Am 11.3.1990, findet in der Elberthalle die Rheinland- Meisterschaft der Jugend A, B, D, E statt. Beginn: 11.00 Uhr. Alle, die Spaß am Ringen haben und die, die diese Sportart noch kennenlemen möchten, sind herzlich eingeladen.

_ Oberelbert _

öffentliche Bekanntmachung

SATZUNG

Uber die Erhebung damaliger Beiträge fUr öffentliche Verkehrsanlagen der Ortsgemeinde Oberelbert vom 26. Februar 1990

Der Ortsgemeinderat von Oberelbert hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 42 Abs. 11,17 Abs. 3,18 Abs. 3 Satz 1 und 19 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 5 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Sat­zung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird*

§1

Beiträge für einzelne Verkehrsanlagen Die Ortsgemeinde Oberelbert erhebt abweichend von den §§ 13 und 14 KAG Beiträge für einzelne oder Abschnitte von öffentli­chen Verkehrsanlagen nach § 42 Abs. 11 KAG.

§2

Maßstab

1. Maßstab ist die Geschoßfläche (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 KAG, § 6 KAVO).

2. In Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten werden die Grundmaßstabsdaten nach Abs. 1 um 20 % erhöht; das glei­che gilt für ausschließlich gewerblich, industriell oder in

ähnli cher Weise genutzte Grundstücke in sonstigen Ba bieten. Bei teilweise gewerblich, industriell oder ähnll Weise genutzten Grundstücken (gemischt genutzte^ 1 ? stücke) in sonstigen Baugebieten erhöhen sich die Gru^

maßstabsdaten um 10

§3

Tiefenmäßige Begrenzung der Grundstttcksflttche Als tiefenmäßige Begrenzung der beitragspflichtigen Gn, stücksflächen nach § 19 Abs. 1 Nr. 1 KAG werden 60 m 1 legt.

§4

Inkrafttreten/Außerkrafttreten

1 . Diese Satzung tritt rückwirkend ab 01. Jan. 1990inKraft.j

2. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von aJ

baubeiträgen vom 28.12.1986 außer Kraft. 1

Oberelbert, 26.02.1990 (S.) Jung, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-PfJ - GemO - vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419), BS 2020-1, wirdau/f] gendes hingewiesen:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

a) die Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse (§ 22 Abs. 1 GemO) und

b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzun g des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahresnachdi ser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezt nung der Thtsachen, die eine solche Rechtsverletzung begi den können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltii Konrad-Adenauer-Platz, 6430 Montabaur, geltend gen worden ist.

Ortsgemeinde Oberelbert Jung, Ortsbürgermeister

Bekanntmachung

über die Offenlegung des Liegenschaf tskatastersgemfl6§3Ei taste rgesetz vom 7. Dezember 1959(GVB1. S. 243,1960S.29),ij letzt geändert durch Landesgesetz vom 23. Dezember IM (GVB1. S. 459), BS 219-10 Das Liegenschaftskataster der Gemeinde Oberelbert Gei kung Oberelbert, ist aus Anlaß der Aufstellung des autom sierte Liegenschaftskatasters erneuert worden.

Die Ergebnisse der Erneuerung werden anstelle einer besoadl ren Mitteilung durch Offenlegung der Flurkarten und des aut| matisierten Liegenschaftskatasters in den Diensträumemlt Katasteramtes Montabaur, Schloßweg 6, vom 16. März bis 1| April 1990 während der Dienststunden von 8.00 bia 12 . 001 ' den Grundstückseigentümern und den Inhabern grundstüda gleicher Rechte bekannt gegeben.

Mit Ablauf der Offenlegungsfrist treten die in das Lief Schaftskataster übernommenen Angaben an die Stelle der !| herigen Angaben des Liegenschaftskatasters.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die in das Liegenschaftskataster übernommenen A ben kann innerhalb eines Monats nach Beendigungder Offd gung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch istjj dem oben genannten Katasteramt schriftlich oder zur Nie« schrift einzulegen. Bei schriftlicher Einlegung des Wiij spruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn« Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Btm eingegangen ist.

Montabaur, den 28. Februar 1990 (Siegel) Katasteramt I.V. Hachenberg

SV Oberelbert, Abteilung: Alte-Herren Auf in die Berge mit den Alten-Herren des SV ObereiWl Für die Fahrt vom 24. bis 27. Mai 1990 sind noch einige'iy frei Interessenten bitte bei Heini Müller (Tbl. 260) meid®] Am Samstag, 10.3.1990, spielen wir um 16.30 Uhr inOb gegen Horressen. Platzabzeichnen: Günter Hahn, Edg nappel.

Welschneudorf

MGV »Eintracht« Welschneudorf Die Chorprobe am Freitag, 9.3.90, fällt wegen Verhindert Chorleiters aus. Dafür findet eine Ersatzprobe am a* 11.3.90, um 10.00 Uhr statt. Wir bitten die Sänger um* tung.