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Montabaur

Seite 20

Nr. 51/52/83

Von diesem Punkt geht die Grenzziehung nunmehr in süd­

südwestlicher Richtung entlang der Flurgrenze der Fluren 15 und 19 auf einer Länge von ca. 100 m, überquert den Wirt­schaftsweg Flurstück 2659/3, Flur 19 und trifft nach weiteren 5 m auf die südliche Grenze gleichen Flurstückes, die auch Flur­grenze zwischen den Fluren 19 und 25, beide Gemarkung Rup­pach, ist. Von diesem Punkt verläuft die Grenzziehung jetzt in Flur 25, Flurstück 2417/3 in südlicher Richtung auf einer Länge von 100 m.

Nach dieser Länge knickt die Grenzlinie nach Süd-Westen in dem Flurstück ohne besonderen Markierungspunkt ab und trifft nach 160 m auf den süd-östlichen Grenzstein der Wegepar­zelle 2692/1, Flur 23, der auch gleichzeitig die Fluren 23 und 25 trennt.

Von dem beschriebenen Punkt geht die Schutzzone jetzt in west­licher Richtung in Flur 23, überquert den Wirtschaftsweg 2692/1, die Flurstücke 2322, 2321, 2329, 2328, 2327, 2326 und den Wirtschaftsweg 2694 bis zum nord-östlichen Grenzpunkt des Flurstückes 2336. Oie zuletzt beschriebene Grenzlinie hat eine Länge von etwa 180 m. Die Schutzzone geht nun in nord­westlicher Richtung auf einer Länge von 80 m entlang der nörd­lichen Grenze des Flurstückes 2336, verspringt dann etwa 5 m nach Norden, um alsd ann wieder in nord-westlicher Richtung entlang der nördlichen Grenze des Flurstückes 2351 mit einer Länge von 80 m bis zur westlichen Grenze des Flurstückes 2696, Flur 23, einem Wirtschaftsweg, weiter zu verlaufen.

Von dem Punkt an der Wegeparzelle knickt die Grenzziehung nun nach Nord-Nord-Westen ab, überquert den Wirtschaftsweg und die Flurstücke 2369,2701 (einen Graben), 2370,2371,2702 (ebenfalls Graben), 2372, 2703 (einen Wegseitengraben) und trifft nach etwa 130 m wie zuletzt beschrieben auf einen Grenz­stein auf der Süd-Grenze der Wegeparzelle 2659/1, die auch die Fluren 19 und 23 trennt.

Von dem Grenzstein knickt die Schutzgrenze nochmals leicht nach Norden ab, überquert die Wegeparzelle 2659/1, geht in das Flurstück 1909/1, beide Flur 19 und erreicht nach 100 m die Süd­grenze der Kreisstraße 101, Flurstück 2657, Flur 19.

Nachdem die K 101 erreicht ist, verläuft die Schutzzone nun­mehr entlang der südlichen Grenze der Kreisstraße in nord­östliche Richtung, die auch gleichzeitig nördliche Grenze der Flurstücke 1909/1,1927/4,2660/3,1944 ist, wobei in dem zuletzt genannten Flurstück nochmals in etwa die Hälfte und am östli­chen Grenzpunkt nochmals geringfügige Änderungen in östli­cher Richtung erfolgen, dann entlang der nördlichen Grenze des Flurstückes 1960, anschließend den Wirtschaftsweg 2661 über­querend zum Ausgangspunkt der Beschreibung. Die zuletzt be­schriebene nördliche Grenze der Schutzzone II hat eine Länge von 370 m.

Die Zone II hat eine Größe von 160.332 qm = 16,03 ha (ohne die Schutzzone I mit F = 0,69 ha).

Schutzzone III (Weitere Schutzzone)

Die Beschreibung der Schutzzone III erfolgt auf der Grundlage des Lageplanes M = 1: 5.000.

Die Beschreibung der Schutzzone III soll am süd-östlichsten Punkt der Schutzzone beginnen, die ein unregelmäßiges Vieleck ist und sich auf den Gemarkungen Ruppach und Dahlen er­streckt.

Der süd-östliche Eckpunkt der Grenzbeschreibung liegt auf der Nord-Grenze der K 100, etwa 1,6 km östlich der Ortslage Rup­pach-Goldhausen in der Gemarkung Ruppach, Flur 24.

Von diesem Punkt geht die Grenzziehung in westlicher Rich­tung entlang der nördlichen Grenze der K100, oberhalb der Ge­markungsbezeichnungen »Ober dem Hendel«, »In der Hendel« und »Auf dem Mauerstein«. Nach 190 m knickt die Grenzlinie nochmals leicht südlich ab und folgt dann weiter der K100 in ge­nerell westlicher Richtung um weitere 400 m.

Von dieser Stelle, wo unter anderem ein Wirtschaftsweg in die K100 mündet, der auch gleichzeitig die Fluren 24 und 22 trennt, biegt die Grenzlinie nach Nord-Westen ab und geht in Flur 22, Gemarkung Ruppach, quert die Gemarkung mit der Bezeich­nung »Weidenheck« und trifft nach etwa 520 m in vor beschrie­bener Richtung auf den südlichen Eckpunkt der Flur 23.

An dem zuletzt genannten Punkt biegt die Grenzlinie nochmals leicht südlich ab, überquert die Gemarkungsbezeichnungen »Auf dem Beul«, Flur 22 und trifft nach etwa 200 m auf die Gren­ze zwischen den Firnen 22 und 23, Gemarkung Ruppach.

Die Flurgrenze wird überschritten, die Grenzlinie geht nun ent- langder südlichen Grenze der Flur 23, die auch nördliche Grenze der Flur 16 ist, in westlicher Richtung 180 m bis zum süd­westlichen Eckpunkt der Flur 23, an welcher die Flur 18, Gemar­kung Ruppach angrenzt.

An dieser Stelle knickt dieGrenzlinienachNord-Westen ab geht

in Flur 18, quert die Gemarkung mit der Bezeichnung »Auf dem

Flurzaun« und trifft nach etwa 220 m auf die südliche Grenze der

Die Schutzzonengrenze folgt nun der südlichen Grenze der K 101 in generell nord-östlicher Richtung, verläßt nach etwa 210 mdieFlur 18 und geht über die Flur 19, immer entlangderK 101 bis zum nord-westlichen Eckpunkt der Schutzzone II. Von die­ser Stelle knickt die Grenzziehung nach Nord-Westen ab, über­quert die K101 und geht auf die Flurgrenze zwischen den Fluren 19 und 26, Gemarkung Ruppach. Auf der Flurgrenze biegt die Grenzlinie mit der Flurgrenze nach Nord-Nord-Ost ab und folgt der Flurgrenze auf einer Länge von etwa 150 m und erreicht als­dann die Gemarkungsgrenze Ruppach, Flur 26, Dahlen Flur 36. Die Schutzzonengrenze folgt jetzt der Gemarkungsgrenzeinge^ nerell östlicher Richtungbis zum Grenzpunkt der Fluren 36 und 8, GemarkungDahlen. Die Grenze läuft weitere 90 m entlangder südlichen Flurgrenze 8, die auch gleichzeitig Gemarkungsgren­ze ist.

Nun biegt die Grenzziehung nach Nord-Osten ab und erreicht nach etwa 355 m wieder die K101, überquert diese und folgt wei­tere 240 m der südlichen Grenze der K101, wo ein Wirtschafts­weg einmündet, der die Gemarkungen mit den Bezeichnungen »Im Würzgarten« und »Über der Wasch« trennt.

Die Grenzziehung knickt nach Süd-Süd-Ost ab, folgt der West- Grenze des Wirtschaftsweges 310 m bis zu einem Wegekreuz, biegt nach Süd-Westen ab und folgt der nördlichen Grenze abgehenden Wirtschaftsweges weitere 160 m. Nach Erreichen dieses Punktes biegt die Grenzlinie nach Süden ab, läuft entlang der Ost-Grenze eines Wirtschaftsweges mit der Gemarkungsbe­zeichnung »Auf dem Schlag« und erreicht nach 240 m die Ge­markungsgrenze Dahlen, Flur 8 und Ruppach, Flur 24.

Von der nördlichen Grenze der Flur 24 knickt die Grenzlinie nochmals leicht nach Osten ab, quert die Flur 24 bis zu deren südlicher Grenze mit einer Länge von 200 m. Von hier folgt die Schutzzone der Flurgrenze in ost-süd-östlicher Richtung über die Flurgrenze hinaus auf einer Länge von insgesamt 270 m, im­mer noch in der Flur 24, einem Wirtschaftsweg folgend.

Nach Erreichen dieser Stelle, wo ein Wirtschaftsweg von Süden nach Norden verlaufend einmündet, biegt die Grenzlinie noch­mals leicht nach Süden ab und quert die unter dem Wirtschafts­weg hegende Gewann in einer Länge von 230 m, bis ein weiterer Wirtschaftsweg erreicht wird.

Nach Erreichen dieses Wirtschaftsweges knickt die Grenzzie­hung fast genau in südlicher Richtung ab und erreicht nach 230 m den Ausgangspunkt der Beschreibung.

Die Schutzzone III hat eine Größe von 102,50 ha.

Darin enthalten ist die Schutzzone II mit F = 16,03 ha und die Schutzzone I mit F = 0,69 ha Schutzzone III S (Erweiterte Schutzzone)

Südlich und nord-westlich der Schutzzone III wurde angren­zend noch jeweils eine Schutzzone III S ausgewiesen.

Die Schutzzone III S im südlichen Tbil beginnt 410 m westlich des süd-östlichen Punktes der Schutzzone III an der K100, Ge­markungsbezeichnung »Auf dem Mauerstein«. Von diesem Punkt aus verläuft die Schutzgrenze in west-südwestlicher Richtungbis zu einem Wirtschafts weg, der nach 200 m erreicht wird.

Von hier aus verläuft die Grenzziehung in mm fast völlig westli­cher Richtung parallel zur K 100 entlang einer quer zu den an­grenzenden Parzellen verlaufenden Grenze, verspringt nach 600 m nochmals leicht nach Süden um d ann weitere 330 m parallel zur K 100 bis in die Ortslage an eine Dorfstraße zu verlaufen.

Am Ende der Dorf Straße knickt die Grenzlinie nach West-Nord- West ab und trifft nach 120 m auf einen P unk t, an dem die K100 auf die K 101 trifft. Dieser Punkt befindet sich noch in der be­bauten Ortslage.

Die Grenzziehung folgt nun von hier aus der östlichen Grenze der K 101 in nord-nord-östlicher Richtung, knickt nach 160 m nochmals leicht nach Osten ab, um nach 270 m wieder auf die Schutzzone III zu treffen. Die nördliche Grenze der Schutzzone IIIS in diesem Bereich bildet die westliche Grenze der Schutzzo­ne III.

Der zweite Tfeil der Schutzzone IIIS beginnt 120 m nördlich des zuletzt beschriebenen Punktes der südlichen Schutzzone IIIS. Beginnend auf der Ost-Grenze der K101 überquert die Grenzzie­hung die K 101 etwa rechtwinklig und geht in die Gemarkung Ruppach, Flur 26, in eine Tbngrube mit der Gemarkungsbe­zeichnung »Ruppacher Erlen«. Nach etwa 380 m ereicht die Schutzzone einen Wirtschaftsweg, der nach Nord-Nord-Ost ab­biegt.