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Montabaur

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Nr. 51/5 2 /ft Q

(4) Die Gehwege sind erforderlichenfalls mehrmals am läge so zu streuen, daß während der allgemeinen Verkehrszeit von 07.00 bis 21.00 Uhr auf den Gehwegen keine Rutschgefahr besteht.

§9

Umfang der besonderen Reinigung Werden öffentliche Straßen, insbesondere bei der An- und Ab­fuhr von Erdaushub, Baumaterialien, Bodenvorkommen oder anderen Gegenständen oder bei der Abfuhr von Schutt, durch Leckwerden oder Zerbrechen von Gefäßen, beim Viehtrieb oder auf andere ungewöhnliche Weise verunreinigt, so müssen sie von demjenigen, der die Verunreinigung verursacht hat, sofort gerei­nigt und der zusammengekehrte Unrat beseitigt werden. Wird der Verursacher nicht ermittelt, so obliegt dem sonst zur Reini­gung Verpflichteten (§ 1) auch diese außerordentliche Reini­gung.

§10

Abwässer

Den Straßen, insbesondere den Rinnen, Gräben und Kanälen dürfen keine Spül-, Haus-, Fäkal- oder gewerbliche Abwässer zu­geleitet werden. Ebenfalls ist das Ableiten von Jauche, Blut oder sonstigen schmutzigen oder übel riechenden Flüssigkeiten verboten. Das in den Rinnen, Gräben und Kanälen bei Frost ent­stehende Eis ist in der gleichen Weise zu beseitigen wie die durch Frost oder Schneefall herbeigeführte Glätte.

§H

Geldbuße und Zwangsmittel

(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die §§ 6,6, 7,8,9 und 10 der Satzung oder eine aufgrund der Satzung ergangene voll­ziehbare Anordnung verstößt, handelt ordnungswidrig im Sin­ne des § 53 Abs. 1 Nr. 3 des Landesstraßengesetzes. Eine Ord­nungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000,00 DM geahndet werden. Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) vom 19.02.1987 (BGBl. I S. 603) findet Anwendung.

(2) Die Anwendung von Zwangsmitteln richtet sich nach den Vorschriften des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes für Rheinland-Pf alz.

§12

Inkrafttreten

Diese Satzungtritt amlägenach ihrer öffentlichen Bekanntma­chung in Kraft, zum gleichen Zeitpunkt tritt die Ortssatzung über die Reinigung und Reinhaltung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze in der Gemeinde Boden vom 31.03.64 außer Kraft. Boden, 14. Dez. 1989 (S.) Eulberg, Ortsbürgermeisterin

Hinweis

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419), BS 20 20-1, wird auf fol­gendes hingewiesen:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

a) die Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse (§ 22 Abs. 1 GemO) und

b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach die­ser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün­den können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad-Adenauer-Platz, 5430 Montabaur, geltend gemacht worden ist.

Ortsgemeinde Boden Eulberg, Ortsbürgermeisterin

Brennholzverkauf

Im Gemeindewald in RichtungNiederahr rechts der B 255 wur­den ca. 25 rm Brennholz, größtenteils Esche, eingeschlagen, die zum Verkauf angeboten werden. Der Kaufpreis beträgt 60,- DM/rm.

Interessenten werden gebeten, ihren Bedarf bis zum 15.01.1990 beim Ortsbürgermeister anzumelden.

Eulberg, Ortsbürgermeisterin

Altkleidersammlung

Im Auftrag der Ortsgemeinde hat das DRK am Kirmesplatz ei­nen Altkleider-Container aufgestellt.

Altkleider können in diesen gebündelt oder in Säcken verpackt, eingeworfen werden.

Eulberg, Ortsbürgermeisterin

ASV Boden - Abt. Tischtennis

Am Freitag, 22. Dezember, finden in der Ahrbachhalle in Boden die jährlichen Vereinsmeisterschaften statt. Die Jugend be­ginnt um 16.00 Uhr mit der Einzelkonkurrenz. Die Herren spie­len ab 19.00 Uhr ihre Sieger im Einzel und Doppel aus. P

| Heiligenroth

Bericht über die Sitzungen des Ortsgemeinderates Heiligenroth vom 14.11.1989 und 21.11.1989

14.11.1989

Wirtschafte- und Fällungsplan 1990 verabschiedet Einstimmig genehmigte der Ortsgemeinderat den in der Sit­zungvorliegenden Wirtschafts- und Fällungsplan für das Forst­wirtschaftsjahr 1990. Dieser sieht Gesamteinnahmen in Höhe von 129.898 DM und Gesamtausgaben in Höhe von 137.317 DM vor. Der Fehlbedarf wird durch allgemeine Deckungsmittel im Haushalt 1990 finanziert. Der Fällungsplan sieht einen Holz­einschlag von insgesamt 1230 fm Holz vor. Dieser teilt sich auf folgende Baumsorten auf: 80 fm Eiche, 140 fm Buche, 905 fm Fichte und 105 fm Kiefer.

Neue Geschäftsordnung fand keine Mehrheit Die von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur vorge­legte Geschäftsordnung fand nicht die erforderliche 2/3 Mehr­heit. Für die jetzige Legislaturperiode gilt daher die Musterge­schäftsordnung des Innenministeriums. Sie beinhaltet zum ei­nen allgemeine Bestimmungen, wie z.B. Bekanntmachung und Öffentlichkeit von Sitzungen sowie spezielle Vorschriften über den Ablauf der Sitzungen (Befugnisse des Vorsitzenden, An­tragsrechte der Ratsmitglieder, Durchführung von Wahlen im Gemeinderat).

Vertrag zur Errichtung eines Breitbandnetzes zugestimmt Einstimmig sprach der Ortsgemeinderat dem im Entwurf vor­gelegten Gestattungsvertrag mit der Firma SÜWEDA, Mainz, der die Errichtung eines Breitbandnetzes in der Ortsgemeinde zum Inhalt hat.

Informationen über die Ausgestaltung dieses Gestattungsver­trages werden im Rahmen einer gesonderten Veröffentlichungin einem der nachfolgenden Ausgaben des Wochenblattes be­kanntgegeben, da dieser Vertrag inhaltsgleich sämtliche Orts­gemeinden in der Verbandsgemeinde Montabaur zur Entschei­dung vorgelegt wird.

Die wesentlichen Aussagen dieses Vertrages beziehen sich auf die Gestattung seitens der Gemeinde, der Firma SÜWEDA, die öffentlichen Verkehrsflächen für die Errichtung und Betrei­bung einer Breitbandverteilanlage bereitzustellen. Die Verka­belungsoll innerhalb von 36 Monaten flächendeckend in der Ver­bandsgemeinde erfolgen. Auf Antrag erhalten die Anschluß­nehmer Anschluß an die Breitbandverteilanlage. Das Entgelt für den Kabelanschluß, das im Einvernehmen mit der Ortsge­meinde festgesetzt wird, beträgt als Monatsgebühr maximal 29,80 DM pro Wocheneinheit incl. Mehrwertsteuer bzw. als Al­ternative die noch zu vereinbarenden Sonderpreise (Einmalzah­lung, Vorauszahlung).

Baustopp für Flutlichtanlage

Auf Antrag von Ratsmitglied Uwe Schönberg beschloß der Ortsgemeinderat:

1. Die Beschlußfassung über die Gestaltung der Oberfläche der Laufbahn wird ausgesetzt.

2. Für den weiteren Ausbau der Flutlichtanlage wird ein sofor­tiger Baustop angeordnet.

3. In der nächstmöglichen Ratssitzung soll die Entfernung der Betonsockel in der Laufbahn nach Anhörung des Bau­ausschusses behandelt werden.

Dem Antrag wurde mit 7 Ja-Stimmen bei 8 Enthaltungen zuge­stimmt.

Dünnbettbelag für die Industriestraße Mehrheitlich bei einer Enthaltung beschloß der Rat die Indu­striestraße für ca. 15.000 bis 20.000 DM mit einem Dünnbettbe­lag zu versehen.

Resolution zur Schnellbahntrasse

Einstimmig verabschiedete der Ortsgemeinderat nachfolgende Resolution:

Resolution vom 15. November 1989 des Ortsgemeinderates Hei- ligenroth gegen die geplante Schnellbahntrasse:

1. Der Ortsgemeinderat lehnt den Verlauf der Trassierung durch den Westerwald ab.