Montabaur
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(4) Die Gehwege sind erforderlichenfalls mehrmals am läge so zu streuen, daß während der allgemeinen Verkehrszeit von 07.00 bis 21.00 Uhr auf den Gehwegen keine Rutschgefahr besteht.
§9
Umfang der besonderen Reinigung Werden öffentliche Straßen, insbesondere bei der An- und Abfuhr von Erdaushub, Baumaterialien, Bodenvorkommen oder anderen Gegenständen oder bei der Abfuhr von Schutt, durch Leckwerden oder Zerbrechen von Gefäßen, beim Viehtrieb oder auf andere ungewöhnliche Weise verunreinigt, so müssen sie von demjenigen, der die Verunreinigung verursacht hat, sofort gereinigt und der zusammengekehrte Unrat beseitigt werden. Wird der Verursacher nicht ermittelt, so obliegt dem sonst zur Reinigung Verpflichteten (§ 1) auch diese außerordentliche Reinigung.
§10
Abwässer
Den Straßen, insbesondere den Rinnen, Gräben und Kanälen dürfen keine Spül-, Haus-, Fäkal- oder gewerbliche Abwässer zugeleitet werden. Ebenfalls ist das Ableiten von Jauche, Blut oder sonstigen schmutzigen oder übel riechenden Flüssigkeiten verboten. Das in den Rinnen, Gräben und Kanälen bei Frost entstehende Eis ist in der gleichen Weise zu beseitigen wie die durch Frost oder Schneefall herbeigeführte Glätte.
§H
Geldbuße und Zwangsmittel
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die §§ 6,6, 7,8,9 und 10 der Satzung oder eine aufgrund der Satzung ergangene vollziehbare Anordnung verstößt, handelt ordnungswidrig im Sinne des § 53 Abs. 1 Nr. 3 des Landesstraßengesetzes. Eine Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000,00 DM geahndet werden. Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) vom 19.02.1987 (BGBl. I S. 603) findet Anwendung.
(2) Die Anwendung von Zwangsmitteln richtet sich nach den Vorschriften des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes für Rheinland-Pf alz.
§12
Inkrafttreten
Diese Satzungtritt amlägenach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft, zum gleichen Zeitpunkt tritt die Ortssatzung über die Reinigung und Reinhaltung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze in der Gemeinde Boden vom 31.03.64 außer Kraft. Boden, 14. Dez. 1989 (S.) Eulberg, Ortsbürgermeisterin
Hinweis
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419), BS 20 20-1, wird auf folgendes hingewiesen:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
a) die Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse (§ 22 Abs. 1 GemO) und
b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad-Adenauer-Platz, 5430 Montabaur, geltend gemacht worden ist.
Ortsgemeinde Boden Eulberg, Ortsbürgermeisterin
Brennholzverkauf
Im Gemeindewald in RichtungNiederahr rechts der B 255 wurden ca. 25 rm Brennholz, größtenteils Esche, eingeschlagen, die zum Verkauf angeboten werden. Der Kaufpreis beträgt 60,- DM/rm.
Interessenten werden gebeten, ihren Bedarf bis zum 15.01.1990 beim Ortsbürgermeister anzumelden.
Eulberg, Ortsbürgermeisterin
Altkleidersammlung
Im Auftrag der Ortsgemeinde hat das DRK am Kirmesplatz einen Altkleider-Container aufgestellt.
Altkleider können in diesen gebündelt oder in Säcken verpackt, eingeworfen werden.
Eulberg, Ortsbürgermeisterin
ASV Boden - Abt. Tischtennis
Am Freitag, 22. Dezember, finden in der Ahrbachhalle in Boden die jährlichen Vereinsmeisterschaften statt. Die Jugend beginnt um 16.00 Uhr mit der Einzelkonkurrenz. Die Herren spielen ab 19.00 Uhr ihre Sieger im Einzel und Doppel aus. P
| Heiligenroth
Bericht über die Sitzungen des Ortsgemeinderates Heiligenroth vom 14.11.1989 und 21.11.1989
14.11.1989
Wirtschafte- und Fällungsplan 1990 verabschiedet Einstimmig genehmigte der Ortsgemeinderat den in der Sitzungvorliegenden Wirtschafts- und Fällungsplan für das Forstwirtschaftsjahr 1990. Dieser sieht Gesamteinnahmen in Höhe von 129.898 DM und Gesamtausgaben in Höhe von 137.317 DM vor. Der Fehlbedarf wird durch allgemeine Deckungsmittel im Haushalt 1990 finanziert. Der Fällungsplan sieht einen Holzeinschlag von insgesamt 1230 fm Holz vor. Dieser teilt sich auf folgende Baumsorten auf: 80 fm Eiche, 140 fm Buche, 905 fm Fichte und 105 fm Kiefer.
Neue Geschäftsordnung fand keine Mehrheit Die von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur vorgelegte Geschäftsordnung fand nicht die erforderliche 2/3 Mehrheit. Für die jetzige Legislaturperiode gilt daher die Mustergeschäftsordnung des Innenministeriums. Sie beinhaltet zum einen allgemeine Bestimmungen, wie z.B. Bekanntmachung und Öffentlichkeit von Sitzungen sowie spezielle Vorschriften über den Ablauf der Sitzungen (Befugnisse des Vorsitzenden, Antragsrechte der Ratsmitglieder, Durchführung von Wahlen im Gemeinderat).
Vertrag zur Errichtung eines Breitbandnetzes zugestimmt Einstimmig sprach der Ortsgemeinderat dem im Entwurf vorgelegten Gestattungsvertrag mit der Firma SÜWEDA, Mainz, der die Errichtung eines Breitbandnetzes in der Ortsgemeinde zum Inhalt hat.
Informationen über die Ausgestaltung dieses Gestattungsvertrages werden im Rahmen einer gesonderten Veröffentlichungin einem der nachfolgenden Ausgaben des Wochenblattes bekanntgegeben, da dieser Vertrag inhaltsgleich sämtliche Ortsgemeinden in der Verbandsgemeinde Montabaur zur Entscheidung vorgelegt wird.
Die wesentlichen Aussagen dieses Vertrages beziehen sich auf die Gestattung seitens der Gemeinde, der Firma SÜWEDA, die öffentlichen Verkehrsflächen für die Errichtung und Betreibung einer Breitbandverteilanlage bereitzustellen. Die Verkabelungsoll innerhalb von 36 Monaten flächendeckend in der Verbandsgemeinde erfolgen. Auf Antrag erhalten die Anschlußnehmer Anschluß an die Breitbandverteilanlage. Das Entgelt für den Kabelanschluß, das im Einvernehmen mit der Ortsgemeinde festgesetzt wird, beträgt als Monatsgebühr maximal 29,80 DM pro Wocheneinheit incl. Mehrwertsteuer bzw. als Alternative die noch zu vereinbarenden Sonderpreise (Einmalzahlung, Vorauszahlung).
Baustopp für Flutlichtanlage
Auf Antrag von Ratsmitglied Uwe Schönberg beschloß der Ortsgemeinderat:
1. Die Beschlußfassung über die Gestaltung der Oberfläche der Laufbahn wird ausgesetzt.
2. Für den weiteren Ausbau der Flutlichtanlage wird ein sofortiger Baustop angeordnet.
3. In der nächstmöglichen Ratssitzung soll die Entfernung der Betonsockel in der Laufbahn nach Anhörung des Bauausschusses behandelt werden.
Dem Antrag wurde mit 7 Ja-Stimmen bei 8 Enthaltungen zugestimmt.
Dünnbettbelag für die Industriestraße Mehrheitlich bei einer Enthaltung beschloß der Rat die Industriestraße für ca. 15.000 bis 20.000 DM mit einem Dünnbettbelag zu versehen.
Resolution zur Schnellbahntrasse
Einstimmig verabschiedete der Ortsgemeinderat nachfolgende Resolution:
Resolution vom 15. November 1989 des Ortsgemeinderates Hei- ligenroth gegen die geplante Schnellbahntrasse:
1. Der Ortsgemeinderat lehnt den Verlauf der Trassierung durch den Westerwald ab.

