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Montabaur

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herzlich zur Teilnahme eingeladen. Mit ein bißchen Glück gewin­nen Sie eine Martinsgans.

Freiwillige Feuerwehr Eitelbom Die Freiwilige Feuerwehr Eitelbom lädt alle aktiven und inakti­ven Mitglieder mit Begleitung zu ihrer traditionellen Wande­rung an Buß- und Bettag ein.

Wir würden uns freuen, wenn sich am Mittwoch, den 22.11.89 viele Interessenten am Parkplatz »Westerwäler Hof« einfinden würden.

MGV Eitelbom 1866

Ausnahmsweise ist unsere Chorprobe in dieser Woche am Frei­tag, dem 10. November 1989, 20.30 Uhr im Vereinslokal »Zur

Sporkenburg«. , ,

Am kommenden Samstag, dem 11. November 1989 nehmen wir am Festkonzert in Hübingen teil. Abfahrt des Omnibusses ist um 19.30 Uhr ab Dorfplatz, Gaststätte »Westerwälder Hof«.

Crosslauf in Eitelbom

Am Samstag, dem 18. November findet in Eitelbom der diesjäh­rige Herbstcrosslauf statt. Auf dem Sportplatz »Auf der Nörr«, Nähe Golfplatz Denzerheide, fällt um 13.00 Uhr der erste Start­schuß für die Schülerklassen. Anschließend laufen Jugend-, Frauen- und Männerklassen um Urkunden und Pokale Anmeldung bei Peter Vilz, TteL 02620/8216.

Die Bevölkerung der umliegenden Gemeinden sind, wie jedes Jahr, wieder recht herzlich eingeladen. Für das leibliche Wohl wird bestens gesargt.

TV »Jahn« Leichtathletik

Ab sofort findet wieder jeden Montagabend von 18.30 bis 20.00 Uhr in der Sporthalle Eitelbom die Leichtathletik-Übungs­stunde statt. Jugendliche^ Frauen und Männer können kom­men.

Autorenlesung in der Gemeindebttcherei Eitelbom Während der Kinder- und Jugendbuchwochen mit dem Thema »Detektivgeschichten« las der Kriminaloberkommissar Rein­hard Bottländer in der Gemeindebücherei von Eitelbom für Kinder. Die spannenden Geschichten von Polly, Pauly und dem Polizeihund Karo und die »abenteuerliche Reise zur Schokoladeninsel« fesselten die Kinder. Anschließend wurde der Polizeibeamte über seinen Beruf und wie er zum Schreiben gekommen ist, ausgefragt.

Kadenbach

Martinszug in Kadenbach

Der diesjährige Martinszug der Ortsgemeinde Kadenbach fin­det am Donnerstag, dem 9. November 1989 statt. Beginn mit ei­nem Martinsspiel tun 17.15 Uhr in der Kirche. Anschließend um 18.00 Uhr Beginn des Zuges. Zugweg Römerstraße, THftstraße, West erwaldstraße, Bergstraße In der Eck. Wir bitten die Bevöl- kerungentlangdes Zugweges ihre Häuser mit Lichtem entspre­chend auszustatten.

Verein der Freunde und Förderer der Freiw. Feuerwehr Kadenbach

D er Verein der Freunde und Förderer der Freiwilligen Feuerwehr Kadenbach lädt am Mittwoch, dem 22. November 1989, am Buß- und Bettag zum traditionellen Spaziergang ein. Treff­punkt ist 9.30 Uhr auf dem Kirmesplatz in Kadenbach, der Spa­ziergang endet an der alten Schutzhütte, wo für alle Thilnfthmcr Suppe mit Würstchen und Getränke zur Verfügung stehen.

Für Sp6iSQ und Gfitränko wird ©in kl©in©r Uokostonboiträf &

hoben. Es sind alle Mitglieder des Fördervereins eingeladenumi auch Gäste willkommen. Q

I_Neuhäusel~

öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Neuhäusel find et

Donnerstag, 16. November 1989,20.00 Uhr im Sitzungssaal des Gemeindehauses statt.

Tagesordnung

I. öffentliche Sitzung:

1. Stellungnahme der Ortsgemeinde Neuhäusel zur 4. Novst lierung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemein, de Montabaur

2. Beratung und Beschlußfassung über die Einholung ejng Entwurf splanung zur Neugestaltungund Belegung^ gj. teren Thils des Friedhofes

3. Beratung und Beschlußfassung über die Einholung einer Entwurfsplanungzur Gestaltungeiner Tbilfläche des Fest­platzes am Höhenweg/Thunusstraße

4. Beratung und Beschlußfassung über die evtL Errichtung einer öffentlichen sanitären Anlage auf dem Friedhof.

6. Beratung und Beschlußfassung über die Erweiterung ^ Straßenbeleuchtungs anlage Ln Bereich Coermannstra- ße/Im Windegut.

6. Verschiedenes

II. Nichtöffentliche Sitzung:

1. Grundstücksangelegenheit

2. Beratungund Beschlußfassungüber einen Zuschußantrag

3. Verschiedenes Neuhäusel, den 04.11.1989 Hümmerich, Ortsbürgermeister

öffentliche Bekanntmachung Hauptsatzung der Ortsgemeinde Neuhäusel vom 25. Oktober 1989

Der Gemeinderat hat aufgrund der §§ 24 und 25 der Gemeinde- Ordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14. Dezember 1973 (GVBL S. 419), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Juli 1988 (GVBL S. 135), - BS 2020-1 - in Verbindungmit der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeord­nung (GemODVO) vom 21. Februar 1974 (GVBL S. 98), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 1982 (GVBL S. 476)- BS 2020 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädi­gung für Ehrenämter in Gemeinden und Verbandsgemeinden (EntschädigungsVO-Gemeinden) vom 2. März 1974 (GVBL 8. 105), zuletzt geändert durch Verordnung vom 12. Mai 1989 (GVBL S. 129) - BS 2020-1-3 - die folgende Hauptsatzung be-j schlossen:

1. ABSCHNITT I

öffentliche Bekanntmachungen § 1

Form der öffentlichen Bekanntmachung

(1) öffentliche Bekanntmachungen erfolgen im Wochenblatt der Verbandsgemeinde Montabaur und der ihr angehörendenj Ortsgemeinden.

(2) Karten, Pläne oder Zeichnungen sowie damit verbundene j Tfexte und Erläuterungen werden im Dienstgebäude der Va-I bandsgemeindeverwaltung Montabaur zur Einsicht ausgelegt. Die Auslegung erfolgt an sieben Werktagen, an denen die Ein­sichtnahme möglich ist, während der Dienstzeit. Gegenstand,! Ort (Gebäude und Raum), Frist und Zeit der Auslegung werden spätestens am Th ge vor Beginn der Auslegung öffentlich be- kanntgemacht. Auslegungen nach Satz 1 und 2 können nach­richtlich im Dienstzimmer des Ortsbürgermeisters während da Sprechstunde vorgenommen werden. Satz 4 hat keine rechtsbe­gründende Wirkung.

(3) In den Fällen, in denen eine dringliche Sitzung des OrtsgH meinderates nicht rechtzeitig in der Form des Abs. 1 öffentlich bekanntgemacht werden kann, erfolgt die Bekanntmachung! durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln am Bürgermei-1 steramt. Die öffentliche Bekanntmachungist mit Ablauf desST sten vollen Thges des Aushangs vollzogen. Das Schriftstuc* I darf erst am läge nach der Sitzung abgenommen werden- I