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.. j^alfcunebesonders zu leiden. (Für manchezählt der Hund
JfSmehr als das Kleinkind).
In kann und darf nicht länger hingenommen werden.
Hundebesitzer hat sein Tier so zu führen und zu halten, I irtes seiner ständigen Aufsicht unterliegt, wobei er auch dafür lr."“trazt daß die Verunreinigung unseres Ortsbildes durch äStotusw. unterbleibt.
laiUte dieser wiederholte Appell wiederum nur geringe Beach- P“ fin den, müssen - leider - entsprechende Gegenmaßnahmen
|W«e — [ ^rgrden.
öffentliche Bekanntmachung
liufstellung des Bebauungsplanes »Campingpark Denzerhei- |A ^ j er Ortsgemeinde Eitelbora; Veröffentlichung zur Ände- I . deg Planentwurfes und erneute öffentliche Auslegung 1 i § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB).
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^Ortsgemeinderat von Eitelbom hat in 1980 die Aufstellung s Bebauungsplanes » Campingpark Denzerheide« beschlos- ’>• ™ vorgezogene Bürgerbeteiligung nach § 2 a Abs. 1 und s Bundesbaugesetzes (BBauG) wurde durchgeführt, ebenso u “^Serbeteiligung nach § 2 a Abs. 6 BBauG, zuletzt durch p öffentliche Auslegung der Planunterlagen in 1986.
Sitzung am 18.10.1989 hat der Ortsgemeinderat den “muß gefaßt, den bisherigen Geltungsbereich des Bebau- m ^ nes in 2 Teilbereiche aufzuteilen:
Gebiet südlich des Weges Nr. 20/6, Trasse für die Verlegung der Bundesstraße Nr. 261 und Bereich westlich dieser TVasse (Reithalle, Golfhotel, Reit- 
