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Montabaur

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Die Verlegung von Versorgungsleitungen in den für die

Betriebsansiedlung vorgesehenen Bereich seien voreilig. Wei­terhin wurde ausgeführt, daß die Ansiedlung der Fa Ef fern auch unter dem Gesichtspunkt der Schaffung von Arbeitsplätzen nicht interessant sei, weil Gewerbebetriebe auf gleichgroßer Fläche bedeutend mehr qualifizierte und sicherere Arbeitsstel­len bieten könnten. Es wurde der Vorwurf erhoben, die Verwal­tung riskiere »daß weiterhin Geld in den Sand gesetzt werde«.

Mit dieser Begründung wurde daher von der F WG-Fraktion ge­fordert, alle in Gang gesetzten Maßnahmen imZusammenhang mit dem geplanten Werk Effem zu stoppen. Die endgültige Ent­scheidung über den Bebauungsplan »Auf der Birke« in Heili- genroth sollte abgewartet weiden.

In der Ratssitzung erklärte Ratsmitglied Claudia Bellessem (FWG), im Ortsgemeinderat Heiligenroth bestehe derzeit eine Pattsituation, so daß keine Basis gegeben sei, einen wirksamen Satzungsbeschluß für den Bebauungsplan »Auf der Birke« zu fassen. Von der Verbandsgemeinde eingeleitete Maßnahmen in bezug auf die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Verlegung von Versorgungsleitungen seien gegenwärtig nicht erforderlich und sollten daher gestoppt werden.

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken erklärte, es sei nicht Aufgabe der Verbandsgemeinde, in die Kompetenzen der Gemeinde Hei­ligenroth einzugreifen. In seinen weiteren Ausführungen ver­wies er darauf, daß die beabsichtigten Änderungen im Flächen­nutzungsplan losgelöst von einer bestimmten Betriebsansied­lung zu betrachten seien. Der Flächennutzungsplan schaffe le­diglich die Grundlage für die Ausweisung eines Gewerbegebie­tes. Die von der Verbandsgemeindeverwaltung vorgeschlagenen Änderungen im Flächennutzungsplan stün­den nicht zwingend im Zusammenhangmit der Betriebsansied­lung der Fa Effem. Der in die Planung aufgenommene Bereich umfasse eine Fläche von ca 37 ha Für die Betriebsansiedlung durch die Fa Effem würden ca 18 ha benötigt.

Zu dem Vorwurf, es seien voreilig Versorgungsleitungen verlegt worden, entgegnete der 1. Beigeordnete Rausch, die im Bereich des Industriegebietes Heiligenroth verlegten Leitungen erfüll­ten insgesamt 3 Funktionen;

1. die Ver- und Entsorgung des Industriegebietes,

2. die Sicherung der Wasserversorgung für den Ostteil der Verbandsgemeinde

3. Bau einer Umgehungsleitung um Montabaur zur Be­schickung des Hochbehälters am Himmelfeld.

Daß diese Bauarbeiten kurzfristig in Angriff genommen wor­den seien, stünde nicht im direkten Zusammenhang mit den Be­strebungen zu der erwähnten Betriebsansiedlung. Vielmehr ha­be man im Rahmen eines Bund/- Länderprogrammes Zuschuß­mittel (40 %) vereinnahmen können für Maßnahmen, die im Zu­sammenhangstünden mit denag. Aufgaben. DadieBezuschus- sungnur für den Fall der Realisierungim Jahre 1989 in Betracht komme,sei eine kurzfristige Ausführung erforderlich. Der Werksausschuß habe dem einstimmig zugestimmt.

Nach Abschluß der Diskussion richtete der Vorsitzende an die antragstellende Fraktion die Frage, ob eine Abstimmung über deren Eingabe im Rat gefordert werde. Dies wurde von dem Fraktionsvorsitzenden der FWG Günter Windeck verneint. Ratsmitglied Richard Bertram (FWG) erklärte, man werde die Ablehnung zu der Leitungsverlegung bei der Entscheidung über den Nachtragswirtschaftsplan zum Ausdruck bringen.

2. Änderung zum Flächennutzungsplan einstimmig entspro­chen

Seitens der Verwaltung wurde dem Rat der Vorschlag unterbrei­tet, im Rahmen des derzeit laufenden Novellierungsverfahrens eine Änderung vorzusehen, wonach in der Ortsgemeinde Holler im Gemarkungsbereich »In der Unterwiese« östlich der L 326 der Standort für die vorgesehene Kläranlage zur Entsorgung der Ortsgemeinden Niederelbert, Untershausen und Holler aus­gewiesen wird. Zur Begründung wurde darauf verwiesen, daß die Verbandsgemeinde als Träger der Abwasserbeseitigung be­absichtige, für die benannten Ortsgemeinden in der Gemarkung Holler eine Kläranlage zu errichten. Die planungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür sollten durch den Flächennutzungs­plan und den Bebauungsplan der Ortsgemeinde Holler geschaf­fen werden. Die Landespflegebehörden, Wasserbehörden und das Wasserwirtschaftsamt hätten den vorgesehenen Standort befürwortet. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung liege vor.

In Kenntnis dieser Fakten erklärte der Verbandsgemeinderat einstimmig die Zustimmung zur Änderung des Flächennut­zungsplanes im Rahmen des 2. Novellierungsverfahrens.

Entscheidungen über die 4. Änderung des Flächennutzon'

nes sowie die Einleitung des 5. N ovellierungsverfahrensv P Nach umfassender, teilweise kontroverser Sachdiskussi ^ schied der Verbandsgemeinderat, sowohl die EntscheM 0 über die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes alsaurW, die Einleitung des Verfahrens zur 5. Novellierung zu Das 4. Änderungsverfahren betrifft die Ausweisung eher Bauflächen in der Gemarkung Heiligenroth ün IWu!? 255/Bahnlinie Montabaur Staffel/K 103. Im Rahmen des^T derungsverfahrene standen Entscheidungen über Bedsnl und Anregungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung^ über Eingaben der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pn der Ortsgemeinden Ruppach-G oldhausen und der StadtMönf baur an. Während die Landwirtschaftskammer die ExiateS^l nes Landwirtschaftsbetriebes, der ca 30 % des PlanberSf bewirtschafte, als gefährdet ansah, meldete die Ortsgemey Ruppach-Goldhausen Bedenken wegen der Ausweitungen^: Plangebietes »Auf der Birke« und »Industriegebiet« - Er\Jzj rung« in Richtung Ruppach-Goldhausen an. Dies führe zueind Zerstörung des einzigen und wichtigen Naherholungsgeb» * zwischen Ruppach-Goldhausen, Heiligenroth und Boden. Weil terhin wurde die Nähe zur Wohnbebauung in RuppaT Goldhausen, die zu erwartende Emmissionsbelastung 1 Ruppach-Goldhausen, der durch Betriebsansiedlung niemer tende hohe Nutz wasserverbrauch und die damit im Zusarno« hang stehende Gewässerbelastung kritisiert. Ferner wurde d Stellungnahme der Stadt Montabaur zur Kenntnis gegebe Die Stadt hat angeregt, alle erdenklichen Vorkehrungen zu trdl fen, um den Wasserverbrauch des geplanten Industriebetrieb« zu verringern.

Während die Bedenken der Landwirtschaftskammer zurück noch mehrheitlich zurückgewiesen wurden, erfolgte noch kei Entscheidung über die von der Ortsgemeinde Euppa« Goldhausen vorgetragenen Bedenken. Insbesondere die i_ Diskussion stehende Betriebsansiedlung der Fa. Effemunddä für den Fall der Realisierung zu erwartende hohe Wai brauch, wurden kritisch angesprochen. Um den Bedarf i_ Frischwasser zu reduzieren, wurde von Ratsmitglied Schien) mer (SPD) der Vorschlag unterbreitet, man möge untersucl inwieweit der Fa. Effem Oberflächenwasser aus dem schon b. siedelten Industriegebiet Heiligenroth zugeleitet werden krä na Seitens der Verwaltung wurde zugesagt, solche Möglicl ten zu überprüfen. Im übrigen legte der 1. Beigeordnete Ren in einer umfassenden Stellungnahme dar, daß auch bei einem Verfügungstellung der Maximalwassermenge an das in ] stehende Gewerbeunternehmen die Wasserversorgung in t Verbandsgemeinde nicht gefährdet sei.

Umfangreiche vor Jahren bereits durchgeführte Untersuchet gen über vorhandene Wasservorräte belegten dies eindeutig j

Ratsmitglied Wölfgang Müller (CDU) unterbreitete den Vor schlag, die Verwaltung möge nochmals mit der Ortsgemeindi Ruppach-Goldhausen Verhandlungen über die vom Orts# meinderat geäußerten Bedenken führen.

Diesem Vorschlag entsprach der Rat einstimmig bei einer Ent] haltung.

Ausgangspunkt für die kontroverse Sachdiskussion zur Einlej tung des 5. Novellierungsverfahrens für den Flächennutzun| plan stellte Ziffer 17 des Änderungsvorschlages dar, < Weiterungeiner Sonderbaufläche entsprechend des Bebauung) planes der Ortsgemeinde Simmem »Oben aufm Hühnerbergi (Priesterzentrum »Berg Sion«), Größe ca. 5 ha (einschL Griinfll che) vorsah.

Von der F WG-Fraktion wurde von Richard Bertram der Antrag eingebracht, diesen Punkt aus dem ÄnderungskatalogfürdM Novellierung herauszunehmen. Zur Begründung wurde aus# führt, daß sich im Ortsgemeinderat Simmem geänderte Mehr heiten ergeben hätten, die die gegenwärtige Bebauungsplanung nicht befürworteten und eine Änderung anstrebten. Bürgenna 1 ; ster Dr. Possel-Dölken verwies darauf, daß durch den vom Rat zu fassenden Einleitungsbeschluß das Novellierungs verfahret lediglich in Gang gesetzt werde und der Fortgang von den weit«; ren Stellungnahmen der betroffenen Ortsgemeinden abhänp ff sei. Daher sei die vorzeitige Herausnahme des Änderungsv Schlages nicht erforderlich. Für die SPD-Fraktion erklärte j ren Fraktionsvorsitzender Reiner Schlemmer, er unterstuts den von der FWG eingebrachten Antrag. Nach seiner Auf» sung seien dem Ortsgemeinderat Simmem zum Zeitpunkt® Aufstellung des Bebauungsplanes »Oben aufm Hühnerber? falsche Informationen voreeleert worden.