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Montabaur

Seite 10

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öffentliche Bekanntmachung

Berufung eines Nachfolgers in den Ortsgemeinderat Herr Rudolf Eulberghat sein Mandat als Ratsmitgliednicht an­genommen.

Gemäß § 46 Abs. 1 und 4 des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlge­setz - KWG) wird hiermit als Nachfolger der nächste noch nicht berufene Bewerber mit der höchsten Stimmanzahl Herr Helmut S chmi tt.

Hauptstraße 19,6431 Boden, in den Ortsgemeinderat berufen.

Die Voraussetzungen der Wählbarkeit nach § 4 KWG liegen vor. Die Berufung wird hiermit gemäß § 66 Abs. 3 KWO öffentlich bekanntgemacht.

6431 Boden, 11.07.1989 Eulberg, Ortsbürgermeisterin als GemeindewahUeiterin

öffentliche Bekanntmachung

Berufung eines Nachfolgers in den Ortsgemeinderat Herr Rudolf Wölf hat sein Mandat als Ratsmitglied nicht ange­nommen.

Gemäß § 46 Abs. 1 und 4 des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (KommunalWahlge­setz - KWG) wird hiermit als Nachfolger der nächste noch nicht berufene Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl Herr Ewald Noll

Ahrbachstraße 1,6431 Boden, in den Ortsgemeinderat berufen.

Die Voraussetzungen der Wählbarkeit nach § 4 KWG liegen vor. Die Berufung wird hiermit gemäß § 66 Abs. 3 KWO öffentlich bekanntgemacht.

6431 Boden, 11.07.1989 Eulberg, Ortsbürgermeisterin als Gemeindewahlleiterin

RUPPACH-GOLDHAUSEN Herzlichen Dank für die Mithilfe beim Dorffest

Das Dorffest am 09.07.1989 zu Ehren unserer erfolgreichen Fußball-Damen wurde übereinstimmend als gelungene Veran­staltung bezeichnet, an das sich das Dorf und auch die auswärti­gen Gäste noch lange erinnern werden.

Ich darf auf diesem Wege den Vereinen und der gesamten Dorf­bevölkerung für die tatkräftige Mithilfe bei der Vorbereitung und Durchführung des Festes herzlich danken. Herzlichen D ank auch den vielen Spendern, die Kaffee und Kuchen zur Ver­fügung gestellt haben.

Ein Ergebnis der Festtage ist natürlich noch nicht ermittelt, da noch ein Großteil der Rechnungen aussteht. Dieses wird sobald wie möglich nachgemeldet.

Der ThS Ahrbach will den Reinerlös seiner indischen Paten­schaft in Karun apur am (7.000 Einwohner) für die Bohrung eines weiteren Wasserbrunnens zur Verfügung stellen.

Ferdinand, Ortsbürgermeister

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HEILIGENROTH

Busausflug in den Rheingau

Am Donnerstag, dem 17. August 89 unternimmt die Kath. Kir­chengemeinde Heiligenroth einen Busausflug in den Rheingau (Abfahrt 9.00 Uhr Feuerwehrhaus). Die Route führt über Bad Ems, Nassau und Bäderstraße an den Rhein nach Oestrich, wo das Mittagessen eingenommen wird. Weitere Ziele sind das Klo­ster Eibingen und das Niederwalddenkmal. Nach einem weite­ren Aufenthalt in Rüdesheim führt die Rückfahrt rheinab nach Koblenz, wo im Weindorf der Abschluß sein wird.

Fahrtkosten: 10,00 DM. Interessenten mögen sich bitte umge­hend bei Herrn Fred Weiler, TbL 16474 anmelden.

Ferienspiele in Heiligenroth

am Freitag, 4. August 1989 und Samstag, 5. August 1989 Wo: Jugendräume

Unser Moto in diesem Jahr »Zauberwald«

Eingeladen sind alle 6 -12jährigen Kinder aus Heiligenroth.

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Programm:

Freitag, 4. August 9.00 Uhr Kindergottesdienst Män

10.00 13.00 Uhr spielen und basteln zum Motto: »Zauberv^üchl 13.00 -14.00 Uhr Mittagspause gege

14.00 -16.00 Uhr Spielenachmittag Der!

Samstag, 5. August vors<

9.00 -12.00 Uhr Spiele und basteln darz

12.00 -13.00 Uhr Mittagspause Auf

13.00 -17.00 Uhr »Zauberwald-Öko-Rallye« Bau'

-Grillfest (mit Zauberwürsten und Zaubergetränken)

Für die Betreuung der Kinder sind ausreichend Helfer vor#?, den. "Wirt

Die Ferienspiele werden veranstaltet von der Jugendpfleg der VG-Montabaur und dem Jugendtreff Heiligenroth. Der Anmelden können sich die Kinder bis Montag, 31. Juli 19891p? Ibbias Ortseifen, Moselstraße 10, TbL 02602/18316 telle Nicole Zerfas, Breslauer Str. 22, TbL 02602/16606 (Bei den Helfern gibts auch die Anmeldezettel).

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Ihm- und Sportverein 1921 Ahrbach e.V.,

Abt. Jugendfußball

Ureff der C-Jugend 89/90 der JSG Ahrbach Wir laden alle Jugendlichen im Alter von 12 -14 J ähren, teresse haben, Fußball zu spielen, mit ihren Eltern amü 3 woch, dem 19.7.89, um 19.00 Uhr ins Sportjugendheimi §24 Ruppach-Goldhausen ein. zug)

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EITELBORN

öffentliche Bekanntmachung

Berufung eines Nachfolgers in den Ortsgemeinderat Ortsbürgermeister Walter Hümmerich hat sein Mandat Ratsmitglied nicht angenommen.

Gemäß § 46 Abs. 1 und 4 des Landesgesetzes über die Wi zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunal' setz - KWG) wird hiermit als Nachfolger der nächste nochu, berufene Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl des Wahlif Schlages der Wählergruppe Hümmerich Herr Leo Keul

Hunselwegl9,5411 Eitelbom, in den Ortsgemeinderat Die Voraussetzungen der W ählbarkeit nach § 4 KWG liegen Die Berufung wird hiermit gemäß § 66 Abs. 3 KWO offen! bekanntgemacht.

6411 Eitelbom, 11.07.1989 Hümmerich, Ortsbürgermeister als Gemeindewahlleiter

SIMMERN

öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan »Oben aufm Hühnerberg der Ortsgemdd Simmem bac

Inkrafttreten gemäß § 12 des Baugesetzbuches (BauGB).

Der vom Ortsgemeinderat Simmem am 29.03.1989 als Satzl beschlossene Bebauungsplan »Oben aufm Hühnerberg wa der Kreis verwaltung des Westerwaldkreises gemäß § 11 Bat angezeigt.

Die Kreisverwaltung hat am 03.07.1989 (Az. 6A/60,610-13|| klärt, daß der Bebauungsplan Rechtsvorschriften nicht' An letzt. am

Die Bebauungsplanunterlagen können bei der Verbann Zu meindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad-Adenaj f e n Platz 8, Zimmer 219,6430 Montabaur während der Dienst^ nei den (montags, mittwochs, donnerstags und freitags von V häi 12.46 Uhr und 13.30 -16.00 Uhr sowie dienstags von 7.30-13] Ofi und 13.30 18.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden ' Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes A|

Mil

der

ker

kunft verlangen.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan isKij Es wird darauf hingewiesen, daß die Verletzung der in § 214A|

1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Forfflfl Dii Schriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb Ä dei Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber* hoi Gemeinde geltend gemacht worden ist. Wi

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