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Nr. 5

Montabaur

Seite 11

Nr. 28/89

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Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie bei ..nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung ^gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.

Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Form- vöpchrifteu oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzßlegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fähigkeit k und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche plflgg iingewieeen.

44 (Abs. 3 BauGB (Auszug)

_ier Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlan­gen, ^venn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnach­teile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches da­durch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung aiiHgtf t.lir.h bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

§ 44f\bs. 4 BauGB:

Ein (Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von 'drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs.|3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile ein getreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung f Ur Rheinland-Pfalz (GemO) (Aus-

Einefyerletzung der Bestimmungen über

1. Aljeschließungsgründe (§ 22 Abs. 1) und

2. dieEinberufungund die Tagesordnung von Sitzungen des Ge- meinÜerates (§ 34) ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb ei­nes Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Gemeinde­verwaltung geltend gemacht worden ist.

Das {Planungsgebiet liegt im Gemarkungsteil »Oben aufm Hühnerberg« und an der Gemarkungsgrenze zu Vallendar. S^Hönera, 07.07.1989 Schneider, Ortsbürgermeister

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EITELBORN

Jahrgang 1934

Wir fahren am Samstag, 15. Juli 1989, um 9.00 Uhr von »Der it bemj 'Rift« nach Buchholz.

Liegen Alle, (die am Ausflug teilnehmen, bitte ich um pünktliches Er- äffentl scheinen.

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KADENBACH

j Kolpingfamilie/Pfarrgemeinderat Kadenbach Mit dem Motto »Briefmarken sammeln für die Dritte Welt« la­den firir Sie zum Mitmachen ein. Bitte, werfen Sie die Briefmar­ken in den auf gestellten Behälter in unserer Kirche, oder geben Sie'dieselben bei Heinz Jansen, Westerwaldstr. 12,5411 Kaden­bach ab.

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BUCHFINKENLAND

HORBACH

Urlaub

In der Zeit vom 17. Juli bis 6. August 1989befindet sich der Bür­germeister Winfried Wilhelmi in Urlaub.

In dieser Zeit wird der 1. Beigeordnete, Clemens Noll, die Amts­geschäfte führen.

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GACKENBACH

Buchfinken Senioren

Für die Fahrt der Buchfinkenaenioren in die Wildschönau am Mittwoch, dem 19. Juli ist ein Platz freigeworden. Kurzent­schlossene Interessenten setzen sich bitte mit Bernhard Wilhel­mi, Gackenbach in Verbindung.

8PD-Ortaverein Buchfinkenlwnd/Q^lbachhöhen Kulturfest am 2J3J9.

Am 2./3. September feiert der SPD-Ortsverein sein 26-jähriges Bestehen mit einem KULTURFEST in Horbach. Viele Hel­fer/innen sind notwendig, um dieses Jubiläum zu organisieren. Alle Mitglieder werden daher am Donnerstag, 20.7. um 19.30 Uhr im Gasthaus »Zum grünen Baum« in Horbach erwartet. Wer an diesem 'Reffen nicht teilnehmen kann aber trotzdem als Helfer zur Verfügung steht, kann sich melden bei Uli Schmidt, TbL 02608/636.

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EISBACHGEMEINDEN

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GIROD

NEUHÄUSEL

Großer Flohmarkt in Neuhäusel Jugendarbeit Neuhäusel Amjäamstag, 29.7.1989, von 14.00 -19.30 Uhr großer Flohmarkt amHL-Markt (Kirmesplatz).

Zu diesem Flohmarkt sind Aussteller und Kunden aus nah und femfecht herzlich eingeladen. Standgeld wird wie im vergange­nen Jahr als Spende für die Jugendarbeit erhoben. Neuwaren­händler sind ausgeschlossen.

Offene Jugendarbeit Neuhäusel

ainK« SIMMERN

§ 2143pm Kirmesgesellschaft Simmem

Fonnf Diejlirmes ge seil schaft Simmem 1989, trifft sich am Samstag, halb cii) dem 22.7.1989,14.00 Uhr auf dem Gemeindeplatz »Am Schul- mübel hoff« zum Einsammeln der Eier.

Wir bitten hiermit alle Simmemer Bürger, kräftig Eier auszu­blasen.

Kirmes in Girod

Nach alter TFadition findet am Sonntagnach dem Einweihungs- tag der Kirche (12. Juli) die Kirmes statt.

Somit feiert unsere Gemeinde vom 15. -17.7.79 ihr Kirchweih­fest. Das Hochamt wird am Sonntagum 9.30 Uhr gefeiert. Nach dem Hochamt findet die Gedenkfeier am Ehrenmal unter Betei­ligung aller Vereine statt. Hierzu wird um rege 'Ihilnahme der Dorfbevölkerung gebeten.

Beide Gaststätten sind für die Kirmestage gut gerüstet, und sorgen wie immer für ausreichend gutes Bier sowie Getränke al­ler Art. Thnz ist am Samstag und Sonntag im Saale Meurer mit der bekannten und bewährten Stimmungskapelle Papillon. Auch die Schaustellerfamilie Pfeifer, Limburg, wird bemüht sein, jung und alt zu erfreuen.

Der traditionelle Umzug der Kirmesjugend ist am Sonntag um 14.00 Uhr. Nach dem Umzug etwa gegen 15.00 Uhr startet die Kirmesgesellschaft eine Verlosung mit großem Preisangebot. Montags in beiden Gaststätten Frühschoppen.

Die Gemeindeverwaltung wünscht der Kirmes jugend viel Hu­mor und ein gutes Gestalten der Kirmes 1989 und sagt allen ,die bei der Pflege des Brauchtums mithelfen, herzlichen D ank. Für die Kinder von Girod und Kleinholbach wird freies Fahren im Karussell oder Autoscooter am Montag etwa 13.30 Uhr er­möglicht.

Allen Gästen rufen wir ein herzliches Willkommen zu und wün­schen ihnen und allen Bürgern frohe Kirmestage.

Hannappel, Ortsbürgermeister

Anmerkung:

Die Beteiligung an der Gedenkfeier in Kleinholbach sowie in Gi­rod läßt von seiten der Bürger sehr zu wünschen übrig. Deshalb die dringende Bitte an alle, die Gedenkfeier zu besuchen. Die