Einzelbild herunterladen

ibaur

Seite 9

Nr. 28/89

Weitere Bereitschaftsdienste

9/6211 Gast

Ferasprechentstörungsdienst der Pest KÖStenloser Kundendienst des Fernmeldeamtes 1 Koblenz: Montag bis Freitag: 08.00 -18.30 Uhr flfeL 1171 bzw. 01171) Sjfiastag: 08.00 13.00 Uhr (Tbl. 1171 bzw. 01171)

/16404

istagj

Tierarzt

16J16.7.89: Dr. Schnabl, Lahnstein

02621/60860

Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft -Beratungsstelle- DipL-Sozialpüdagogin (FH) Petra Neust-Schönberger,

MontabaurS. 02602/3747

hzeiten: montags und donnerstags von8.00-12.00 Uhr.

2/16631

2/900111

620/331

36/144/

r ehrdienst * Kriegsdienstverweigerung

Zum Gespräch und klärender Beratung vor der Entschei­dung für oder gegen den Kriegsdienst stehen die vom Bi- scEöflichen Ordinariat in Limburg beauftragten KDV- Barater zur Verfügung:

Juaendpfr. Alexander Brückmann, Kath. Jugendamt Mon­tabaur, . 02602/2061 oder 2062

_ ralreferent Peter Klotz, Oberelbert,. 02608/306,

Detlef Kobold, Hoher,. 02602/17719

Johannes Müller-Rorig,

Kath. Jugendamt Montabaur. 02602/2061 oder 2062

Rita Reckenthäler, Kath. Jugendamt

Montabaur. 02602/2061 oder 2062

boralreferent Manfred Steiger, Holler. 02602/3496

AHRBACHGEMEINDEN

m

BODEN

öffentliche Bekanntmachung

1. Die Fa. Walderdorff sehe Tbngruben GmbH Herz & Co, Hauptstraße 16,6431 Boden, beabsichtigt im Bereich der geplanten Ibngrube Anna den AHRBACH in der Gemar­kung DAHLEN von Tteilpunkt 6 + 330 bis 6 + 610 (180 m Länge) und in der Gemarkung BODEN vanTbüpunkt 6 + 710 bis 6 + 793 (83 m Länge) zu verlegen.

Die Verlegung des AHRBACHES wird durch die Errich­tung eines neuen Tbntagebaues erforderlich.

Hierfür ist gern. § 31 des Gesetzes zur Ordnung des Wasser­haushalts (Wasserhaushaltsgesetz WHG) vom 23.09.1986 (BGBl. IS. 1629), §§ 72,106 Abs. 2 und 114 ff. des Wassergesetzes für das Land Rheinland-Pfalz (Landes- wassergesetz-LWG) vom04.03.1983 (GVBL S. 31) sowie §§ 72 ff. des VerwaltungsVerfahrensgesetz es (VwVfG) vom 26.06.1976(BGBL IS. 1263)-jeweils in der derzeit gültigen Fassung - die Durchführung eines förmlichen Planfeatetel- lungsverfahrsns erforderlich. Die Zuständigkeit der Be­zirksregierung Koblenz ergibt sich aus den §§ 72 Abs. 7, 106 Abs. 2,107 Abs. 1 LWG.

2. Näheres über Art undUmfang der beantragten Maßnahme kann den Antrags- und Planunterlagen (Zeichnungen, Plä­ne und Erläuterungen) entnommen werden, die wie folgt zu jedermanns Einsichtnahme ausgelegt werden.

Die Planunterlagen liegen aus

vom 24.07.1989 bis 24.08.1989 einschließlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zim­mer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8,6430 Montabaur, wäh­rend der Dienstzeit (montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30 -12.46 und 13.30 -16.00 Uhr sowie diens­tags von 7.30 -12.46 und 13.30 -18.30 Uhr).

3. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis 2 Wochen nach Ablauf der ag. Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen gegen den Plan erheben.

608/33

itagv«

ihnänH

26 / 61 «

664/34S|

24 / 7 !

02/2501]

Sozialdienst des Gesundheitsamtes Montabaur

Sujhtkrankenhilfe, Psych. Krankenhilfe, Behindertenhilfe,

Ajmnhilfe

Sjjfechzeiten:

Mo - Fr von 8.00 12.30 Uhr und 13.00 -16.00 Uhr 'dem jeden 1. Do im Monat: idsprechstunden von 16.00 -18.00 Uhr.

Rauen gruppe - Sucht (für Betroffene und Angehörige): jeden 2. und 4. Do imMonat von 19.30-21.00 Uhr im Gesund­heitsamt Montabaur, Fürstenweg 16, 6430 Montabaur, IbL 02602/3282 oder 6882.

_ SV Olympia 1919 e.V. Eschelbach

Freundschaftsspiel Glas-Chemie I Eisbachtal I (02/42081 ^ er »SV Olympia Eschelbach bietet allen Fußballbegeisterten ( 03 / 221 »^?terassaaten Vergleich der beiden Spitzenmannschaften

Fai

uff

(36/64-

ausfmserem Bereich.

t

Am Samstag, dem 16.7.1989, stehen sich auf dem Sportplatz in

s-Chemie I und Eisbachtal I in ei-

Si nemFreundscha ftsspiel gegenüber. Anstoß: 18.00 Uhr. 124/7011 Vorspiel' AH Eschelbach - AH Dreikirchen.

Diese Einwendungen müssen also bis spätestens ein­schließlich 07.09.1989 entweder bei den unter 2. genannten Behörden oder bei der Bezirksregierung Koblenz, Streee- mannstr. 3-6, 6400 Koblenz erhoben werden.

Das Datum des Eingangs bei den erwähnten Behörden ist maßgebend. Mit Ablauf der Einwendungsfrist werden alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf privatrechtli­chen Titeln beruhen.

4. Nach Ablauf der Einwendungsfrist werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen gegen den Plan und die Stellung­nahmen der Behörden zu dem Plan mit dem Häger des Vor­habens, den Behörden und den Personen, die Einwendun­gen erhoben haben, erörtert.

Dieser Erörterungstermin wird mindestens 1 Woche vor­her ortsüblich bekanntgemacht. Die Behörden, der Häger des Vorhabens und diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, werden von dem Erörterungstermin benachrich­tigt.

Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungster­min kann auch ohne ihn verhandelt werden.

6. Bei mehr als 100 vorzunehmenden Benachrichtigungen oder Zustellungen

können die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntma­chung benachrichtigt werden,

- kann die Zustellung der Entscheidung über die Einwen­dungen auch durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Im Auftrag Hecken