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Nr. 28/89
Weitere Bereitschaftsdienste
9/6211 • Gast
Ferasprechentstörungsdienst der Pest KÖStenloser Kundendienst des Fernmeldeamtes 1 Koblenz: Montag bis Freitag: 08.00 -18.30 Uhr flfeL 1171 bzw. 01171) Sjfiastag: 08.00 • 13.00 Uhr (Tbl. 1171 bzw. 01171)
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Tierarzt
16J16.7.89: Dr. Schnabl, Lahnstein
02621/60860
Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft -Beratungsstelle- DipL-Sozialpüdagogin (FH) Petra Neust-Schönberger,
MontabaurS. 02602/3747
hzeiten: montags und donnerstags von8.00-12.00 Uhr.
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r ehrdienst * Kriegsdienstverweigerung
Zum Gespräch und klärender Beratung vor der Entscheidung für oder gegen den Kriegsdienst stehen die vom Bi- scEöflichen Ordinariat in Limburg beauftragten KDV- Barater zur Verfügung:
Juaendpfr. Alexander Brückmann, Kath. Jugendamt Montabaur, . 02602/2061 oder 2062
_ ralreferent Peter Klotz, Oberelbert,. 02608/306,
Detlef Kobold, Hoher,. 02602/17719
Johannes Müller-Rorig,
Kath. Jugendamt Montabaur. 02602/2061 oder 2062
Rita Reckenthäler, Kath. Jugendamt
Montabaur. 02602/2061 oder 2062
boralreferent Manfred Steiger, Holler. 02602/3496
AHRBACHGEMEINDEN
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BODEN
öffentliche Bekanntmachung
1. Die Fa. Walderdorff‘ sehe Tbngruben GmbH Herz & Co, Hauptstraße 16,6431 Boden, beabsichtigt im Bereich der geplanten Ibngrube Anna den AHRBACH in der Gemarkung DAHLEN von Tteilpunkt 6 + 330 bis 6 + 610 (180 m Länge) und in der Gemarkung BODEN vanTbüpunkt 6 + 710 bis 6 + 793 (83 m Länge) zu verlegen.
Die Verlegung des AHRBACHES wird durch die Errichtung eines neuen Tbntagebaues erforderlich.
Hierfür ist gern. § 31 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz • WHG) vom 23.09.1986 (BGBl. IS. 1629), §§ 72,106 Abs. 2 und 114 ff. des Wassergesetzes für das Land Rheinland-Pfalz (Landes- wassergesetz-LWG) vom04.03.1983 (GVBL S. 31) sowie §§ 72 ff. des VerwaltungsVerfahrensgesetz es (VwVfG) vom 26.06.1976(BGBL IS. 1263)-jeweils in der derzeit gültigen Fassung - die Durchführung eines förmlichen Planfeatetel- lungsverfahrsns erforderlich. Die Zuständigkeit der Bezirksregierung Koblenz ergibt sich aus den §§ 72 Abs. 7, 106 Abs. 2,107 Abs. 1 LWG.
2. Näheres über Art undUmfang der beantragten Maßnahme kann den Antrags- und Planunterlagen (Zeichnungen, Pläne und Erläuterungen) entnommen werden, die wie folgt zu jedermanns Einsichtnahme ausgelegt werden.
Die Planunterlagen liegen aus
vom 24.07.1989 bis 24.08.1989 einschließlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8,6430 Montabaur, während der Dienstzeit (montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30 -12.46 und 13.30 -16.00 Uhr sowie dienstags von 7.30 -12.46 und 13.30 -18.30 Uhr).
3. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis 2 Wochen nach Ablauf der ag. Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen gegen den Plan erheben.
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Sozialdienst des Gesundheitsamtes Montabaur
Sujhtkrankenhilfe, Psych. Krankenhilfe, Behindertenhilfe,
Ajmnhilfe
Sjjfechzeiten:
Mo - Fr von 8.00 • 12.30 Uhr und 13.00 -16.00 Uhr 'dem jeden 1. Do im Monat: idsprechstunden von 16.00 -18.00 Uhr.
Rauen gruppe - Sucht (für Betroffene und Angehörige): jeden 2. und 4. Do imMonat von 19.30-21.00 Uhr im Gesundheitsamt Montabaur, Fürstenweg 16, 6430 Montabaur, IbL 02602/3282 oder 6882.
_ SV Olympia 1919 e.V. Eschelbach
Freundschaftsspiel Glas-Chemie I • Eisbachtal I (02/42081 ^ er »SV Olympia Eschelbach bietet allen Fußballbegeisterten ( 03 / 221 »™^? “terassaaten Vergleich der beiden Spitzenmannschaften
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ausfmserem Bereich.
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Am Samstag, dem 16.7.1989, stehen sich auf dem Sportplatz in
s-Chemie I und Eisbachtal I in ei-
Si nemFreundscha ftsspiel gegenüber. Anstoß: 18.00 Uhr. 124/7011 Vorspiel' AH Eschelbach - AH Dreikirchen.
Diese Einwendungen müssen also bis spätestens einschließlich 07.09.1989 entweder bei den unter 2. genannten Behörden oder bei der Bezirksregierung Koblenz, Streee- mannstr. 3-6, 6400 Koblenz erhoben werden.
Das Datum des Eingangs bei den erwähnten Behörden ist maßgebend. Mit Ablauf der Einwendungsfrist werden alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf privatrechtlichen Titeln beruhen.
4. Nach Ablauf der Einwendungsfrist werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen gegen den Plan und die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan mit dem Häger des Vorhabens, den Behörden und den Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert.
Dieser Erörterungstermin wird mindestens 1 Woche vorher ortsüblich bekanntgemacht. Die Behörden, der Häger des Vorhabens und diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, werden von dem Erörterungstermin benachrichtigt.
Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.
6. Bei mehr als 100 vorzunehmenden Benachrichtigungen oder Zustellungen
• können die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden,
- kann die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen auch durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Im Auftrag Hecken

