Montabaur
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Nr. 28|i "1
Bekanntmachung
Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes »In den Fichten
■ Auf der Trift« im Stadtteil Eigendorf
Hinweis:
Im Wochenblatt vom 30.06.1989, Nr. 26, auf den Seiten 8/9 wurde die Genehmigung der vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes für das Grundstück Nr. 186 bekanntgemacht. Dabei ist ein Schreibfehler unterlaufen:
Die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes »In den Fichten • Auf der Trift« bezieht sich nicht auf das Grundstück Nr. 186 sondern auf das Grundstück Nr. 188. Die öffentliche Bekanntmachungwird daher hiermit im nachstehenden Thxt wiederholt.
öffentliche Bekanntmachung
Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes »In den Fichten - Auf der Drift« der Stadt Montabaur für das Grundstück: Flur 1, Flurstück 188 gemäß § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) Bekanntmachung gemäß § 12 des Baugesetzbuches (BauGB). Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 01.06.1989 die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes »In den Fichten-Auf der Trift« gemäß § 13 BauGB beschlossen.
Die Änderung hat zum Inhalt:
Die überbaubare Fläche wird in südlicher Richtung erweitert und bis auf 10,00 m an die Baumbacher Straße herangeführt. Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat der vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes gemäß $ 24 GemO zugestimmt.
Die Bebauungsplan/-änderungs/-erweiterungsunterlagan können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, B auamt, Konrad-Adenauer-Platz 8, Zimmer 219, 6430 Montabaur während der Dienststunden (montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30 -12.46 Uhr und 13.30 -16.00 Uhr sowie dienstags von 7.30 • 12.46 und 13.30 • 18.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden.
Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes bzw. der Bebauungsplan änderung/-erweiterung Auskunft verlangen. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Es wird darauf hin gewiesen, daß die Verletzung der in§ 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.
Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben J ahren seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.
Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägungbegründen soll, ist darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug)
Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
§44 Abs. 4 BauGB:
Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird
Vit Verwaltung informiert
Manöver der Stationierungskrttfte
In der Zeit vom 20.07. - 04.08.1989 findet im Manövern, Rheinland-Pfalz eine Übung des V Corps, HHC, 6000 Frankl statt. Die Bevölkerung wird um Beachtung gebeten.
Bekanntmachung des Fundamtes
1 Nymphensittich ist zugeflogen. Kopf: weiß/gelb, graugef^
dert.
Der rechtmäßige Verlierer kann sich unter folgender Tfelef^ Nummer melden: 02602/3399.
§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug)
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1) und
2. die Einberufungund die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34) ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeic hnun g der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Gemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.
Montabaur, 07.07.1989 Dr. Possel-Dölken Bürgermeister
Stellenausschreibung
Die Stiftung Hoepitalfonds der Stadt Montabaur stellt zun| nächstmöglichen Tfermin
2 staatlich geprüfte Altenpfleger/innen, Krankenpfleger, Krankenschwestern
als Tbilzeitbeschäftigte mit der Hälfte der regelmäßigen Ar] beitszeit einer Vollzeitangestellten für ihr Alten- und Pfleg* | heim in Montabaur ein.
Wir suchen verantwortungsbewußte Mitarbeiter/innen, diel über die berufliche Qualifikation im Pflegedienst eines Altai heimes und ein besonderes Einfühlungsvermögen in die Si| tuation der älteren Heimbewohner verfügen.
Die Anstellungerfolgt im Angestelltenverhältnis undrichtal sich nach dem Bundesangestelltentarifvertrag. Daneben! werden die im öffentlichen Dienst üblichen SoziaHeistungaJ insbesondere eine Zusatzversorgung gewährt.
Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Bewerbung*|j schreiben, handgeschriebener Lebenslauf, Zeugnisabschrift ten, Lichtbild) richten Sie bitte bis zum4. August 1989 andii| Verbands gemeindeverwaltung - Personal amt - Konrad-Adenauer-Platz 8 6430 Montabaur.
Stellenausschreibung
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Nähere Auskünfte erteilen die Leiterin des Altenheim« 1 (Schwester Ulrike Pape) bzw. die Pflegedienstleitung (Fiat|j Hof)unter der Rufnummer 02602/2011 und das Fersanalanr der Verbandsgemeinde Montabaur (02602/126.132).
Die Verbandsgemeinde Montabaur stellt zum nächstmögü chenTbrmin
einen Schulhausmeister
für die Freiherr-vom-Stein Schule Nentershausen Schulturahalle) ein.
Gesucht wird ein Handwerker mit abgeschlossener Beruf*; ausbildung (Gesellenbrief). Gutes technisches Verständnii ist erforderlich. Der Bewerber sollte bereit und in der Lagd sein, mit den Lehrern der Schule harmonisch zusammenzuar beiten und auch die Belange der Schüler zu berücksichtiget Zu den Aufgaben des Schulhausmeisters gehören neben de Wartung und Unterhaltung der Gebäude und Einrichtungen! die Pflege der Außenanlagen. EvtL ist in den Abendstunde^ der Schlüsseldienst für die Schulturnhalle zu übernehmen. Die Anstellung erfolgt im Arbeiterverhältnis und richtet sich nach dem Bundesmanteltarifvertrag für Arbeiter g* ; meindlicher Verwaltungen und Betriebe Es erfolgt An! Schluß an die Zusatzversorgungskassa Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Bewerbung*; schreiben, handgeschriebener Lebenslauf, Zeugnisabschrf ten, Lichtbild) richten Sie bitte bis zum 28. Juli 1989 an difij Verbandsgemeindeverwaltung - Personal amt - Konrad-Adenauer-Platz 8 6430 Montabaur
(Das Personalamt (IbL 02602/126.132)erteilt auf Anfrage un verbindlich nähere Auskünfte

