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Nr. 28/89

Veranstaltungshinweise der Stadt Montabaur

Ganz im Zeichen des Blues steht dienächste gemeinsame Veran­staltung der Stadt Montabaur und der Nachfolgeorganisation der AGJ, Arbeitsgemeinschaft Kultur im Westerwald (AKU). Drei Größen jener musikalischen Urmutter des Rock, Jazz und Poppräsentieren beim »Summertime Blues« am Freitag, 25. Au­gust ab 20.00 Uhr, im Haus Mons Tabor einen interessanten fTC *rschnitt durch die »Black Music«: der Rhythm'n Blues- list Little Willie Littlefield (USA), die Frankfurt City Blues |d (Bundesrepublik) und als besonderer Leckerbissen Maxi- loward's Blues Explosion (USA), fctle Willie Littlefield, 1931 in Houston/Tfexas geboren, lebt heute in Holland und tourt von dort aus regelmäßig durch alle europäischen Länder. Sein Programm verspricht neben guter [üsik auch ein perfektes Entertainment.

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llues Power - Made in Germany« präsentieren die fünf Musi­kerder Frankfurt City Blues Band, die seit 1976 den bundes­deutschen Musikmarkt erfolgreich mit rockig-frechem »Big- City-Blues« bereichern.

, Ahiireas August (Piano, Gesang), Volker Stegmann (Saxophon), Lutz Sommer (Gitarre, Gesang), Michael Harmsen (Baß) und r Hfirald Heini (Schlagzeug) sorgen mit ehrlicher, unkomplizier­ter jjund geradeheraus spontan improvisierter Musik für ein un­vergeßliches Live-Erlebnis.

Maxine Howard dürfte vielen heimischen Blues-Fans späte­stens seit ihrem Auftritt beim Lahnsteiner Bluesfestival ein Be­griff sein. Die 38-jährige Sängerin aus Oakland ist eine der aus­drucksstärksten Blues-Sängerinnen, die es heute gibt.

Ihre Auftritte vermitteln Lebensfreude, Spaß an Tanz und Ge­sang und sind für das Publikum eine einzige Aufforderung zum Mitmachen.

«gärten sind ab dem 17. Juli 1989 bei folgenden Vorverkauf sstel- len erhältlich:

Foto Schwaderlapp, 5412 Ransbach-Baumbach,

Tbl. 02623/2366

Musikhaus Haseneier, 5400 Koblenz, Tbl. 0261/12781

aus Wengenroth, 5438 Westerburg, Tbl. 02663/3368 el & Erde, 5430 Montabaur, Tbl. 02602/4343

1

Laß leben, 6432 Wirges, Tbl. 02602/60272

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, ZL 206, 5430 Mon­tabaur, Tbl. 02602/126 107

Die Rille, Mittelstr. 86, 5460 Neuwied, Tbl. 02631/23984.

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Stadt Montabaur:

Straße verlaufend von bis

Beitragssatz pro qm bei­tragspflichtiger Grund- stücksfläche

Eichendorffstr. von Roß­bergstraße bis Straßenparzel­le 126/7 - Abschnitt -

Montabaur, 30. Juni 1989 Dr. Possel-Dölken Bürgermeister

10,00 DM Vorausleistung

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: Öffentliche Bekanntmachung

'Bekanntmachung der Beitragssätze für die Ausbaubeiträge für Verkehrsanlagen gemäß § 2 Abs. 1 Satz 4 in Verbindung mit § 42 Abs. 11 Satz 5 Kommunalabgabengesetz Für die nachstehend auf geführten Verkehrsanlagen werden fol­gende Beitragssätze öffentlich bekanntgemacht:

öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan »Christches Weiher« der Stadt Montabaur Inkrafttreten gemäß § 12 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der vom Stadtrat Montabaur am 26.01.1989 als Satzung be­schlossene Bebauungsplan »Christches Weiher« wurde der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises gemäß § 11 BauGB an­gezeigt. Die Kreis Verwaltung hat am 29.06.1989 (Az. 6A/60, 610-13) erklärt, daß der Bebauungsplan Rechtsvorschriften nicht verletzt.

Die Bebauungsplanunterlagen können bei der Verbandsge­meindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad-Adenauer- Platz 8, Zimmer 219,5430 Montabaur wählend der Dienststun- den (montags, mittwochs, donnerstags und freitags van 7.30 12.45 Uhrund 13.30 -16.00 Uhr sowie dienstags von 7.30 -12.45 und 13.30 -18.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes Aus­kunft verlangen.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Es wird darauf hin gewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs.

1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvor­schriften dann imbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben J ähren seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.

Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Form­vorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug)

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlan­gen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnach­teile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches da­durch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

§ 44 Abs. 4 BauGB:

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches her beigeführt wird.

§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rhenland-Pfalz (GemO) (Aus­zug)

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1) und

2. dieEmberufungund die Tagesordnung von Sitzungen des Ge­meinderates (§ 34) ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb ei­nes J ahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechts Verletzung begründen können, gegenüber der Gemeinde­verwaltung geltend gemacht worden ist.

D as Plangebiet umfaßt -grob dargestellt - einen Bereich, der be­grenzt wird

im Norden: von der ehemaligen Kreisstraße Nr. 151 (verlängerte Straße »AmGrubenfeld«, den südlich der Ruhrstraße gelegenen Grundstücken

im Osten: von der Weserstraße

im Süden: von den Grabenparzellen Nr. 2309 und 2294/1 im Westen: von der Landesstraße Nr. 312 (Eigendorf-Horressen) Montabaur, 07.07.1989 In Vertretung.

Dr. Hütte, 1. Beigeordneter