lontabaux
Seite 5
Nr. 28/89
Veranstaltungshinweise der Stadt Montabaur
Ganz im Zeichen des Blues steht dienächste gemeinsame Veranstaltung der Stadt Montabaur und der Nachfolgeorganisation der AGJ, Arbeitsgemeinschaft Kultur im Westerwald (AKU). Drei Größen jener musikalischen Urmutter des Rock, Jazz und Poppräsentieren beim »Summertime Blues« am Freitag, 25. August ab 20.00 Uhr, im Haus Mons Tabor einen interessanten fTC *rschnitt durch die »Black Music«: der Rhythm'n Blues- list Little Willie Littlefield (USA), die Frankfurt City Blues |d (Bundesrepublik) und als besonderer Leckerbissen Maxi- loward's Blues Explosion (USA), fctle Willie Littlefield, 1931 in Houston/Tfexas geboren, lebt heute in Holland und tourt von dort aus regelmäßig durch alle europäischen Länder. Sein Programm verspricht neben guter [üsik auch ein perfektes Entertainment.
Sta_
Htiti"
LS,
.ftui'j
\\
SOI
1.1S
llues Power - Made in Germany« präsentieren die fünf Musiker’der Frankfurt City Blues Band, die seit 1976 den bundesdeutschen Musikmarkt erfolgreich mit rockig-frechem »Big- City-Blues« bereichern.
, Ahiireas August (Piano, Gesang), Volker Stegmann (Saxophon), Lutz Sommer (Gitarre, Gesang), Michael Harmsen (Baß) und r Hfirald Heini (Schlagzeug) sorgen mit ehrlicher, unkomplizierter jjund geradeheraus spontan improvisierter Musik für ein unvergeßliches Live-Erlebnis.
Maxine Howard dürfte vielen heimischen Blues-Fans spätestens seit ihrem Auftritt beim Lahnsteiner Bluesfestival ein Begriff sein. Die 38-jährige Sängerin aus Oakland ist eine der ausdrucksstärksten Blues-Sängerinnen, die es heute gibt.
Ihre Auftritte vermitteln Lebensfreude, Spaß an Tanz und Gesang und sind für das Publikum eine einzige Aufforderung zum Mitmachen.
«gärten sind ab dem 17. Juli 1989 bei folgenden Vorverkauf sstel- len erhältlich:
Foto Schwaderlapp, 5412 Ransbach-Baumbach,
Tbl. 02623/2366
Musikhaus Haseneier, 5400 Koblenz, Tbl. 0261/12781
aus Wengenroth, 5438 Westerburg, Tbl. 02663/3368 el & Erde, 5430 Montabaur, Tbl. 02602/4343
1
Laß leben, 6432 Wirges, Tbl. 02602/60272
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, ZL 206, 5430 Montabaur, Tbl. 02602/126 107
Die Rille, Mittelstr. 86, 5460 Neuwied, Tbl. 02631/23984.
Öfknti bekannt/nachungen
srFrf;
warj|
rchdf.
enbt
neigt
in.
Stadt Montabaur:
Straße verlaufend von bis
Beitragssatz pro qm beitragspflichtiger Grund- stücksfläche
Eichendorffstr. • von Roßbergstraße bis Straßenparzelle 126/7 - Abschnitt -
Montabaur, 30. Juni 1989 Dr. Possel-Dölken Bürgermeister
10,00 DM Vorausleistung
. ■ T . ( • §
: Öffentliche Bekanntmachung
'Bekanntmachung der Beitragssätze für die Ausbaubeiträge für Verkehrsanlagen gemäß § 2 Abs. 1 Satz 4 in Verbindung mit § 42 Abs. 11 Satz 5 Kommunalabgabengesetz Für die nachstehend auf geführten Verkehrsanlagen werden folgende Beitragssätze öffentlich bekanntgemacht:
öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplan »Christches Weiher« der Stadt Montabaur Inkrafttreten gemäß § 12 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der vom Stadtrat Montabaur am 26.01.1989 als Satzung beschlossene Bebauungsplan »Christches Weiher« wurde der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises gemäß § 11 BauGB angezeigt. Die Kreis Verwaltung hat am 29.06.1989 (Az. 6A/60, 610-13) erklärt, daß der Bebauungsplan Rechtsvorschriften nicht verletzt.
Die Bebauungsplanunterlagen können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad-Adenauer- Platz 8, Zimmer 219,5430 Montabaur wählend der Dienststun- den (montags, mittwochs, donnerstags und freitags van 7.30 • 12.45 Uhrund 13.30 -16.00 Uhr sowie dienstags von 7.30 -12.45 und 13.30 -18.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes Auskunft verlangen.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Es wird darauf hin gewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs.
1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann imbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.
Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben J ähren seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.
Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug)
Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
§ 44 Abs. 4 BauGB:
Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches her beigeführt wird.
§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rhenland-Pfalz (GemO) (Auszug)
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1) und
2. dieEmberufungund die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34) ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines J ahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechts Verletzung begründen können, gegenüber der Gemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.
D as Plangebiet umfaßt -grob dargestellt - einen Bereich, der begrenzt wird
im Norden: von der ehemaligen Kreisstraße Nr. 151 (verlängerte Straße »AmGrubenfeld«, den südlich der Ruhrstraße gelegenen Grundstücken
im Osten: von der Weserstraße
im Süden: von den Grabenparzellen Nr. 2309 und 2294/1 im Westen: von der Landesstraße Nr. 312 (Eigendorf-Horressen) Montabaur, 07.07.1989 In Vertretung.
Dr. Hütte, 1. Beigeordneter

