Montabaur
Seite 26
- Einkommensschwache (Monatseinkommensgrenze bei Ledigen 1.260 Mark, bei Verheirateten 1.732 Mark zuzüglich 315 Mark für jedes Kind)
- Bezieher von Sozialhilfe; Arbeitslosenhilfe und Ausbildungsförderung nach dem BAFöG
- Versicherte, die durch andere Zuzahlungen bereits überfordert wären (siehe Stichworte »Sozialklausel« und »Chronisch Kranke«),
Wichtig: Wer von Zuzahlungen zu Fahrtkosten nach der Sozialklausel ganz befreit ist, kann bei der Krankenkasse schon zu Jahresbeginn eine entsprechende Bescheinigung beantragen.
Thxiuntemehmen können dann direkt mit der Kasse abrechnen. Wenn absehbar ist, daß jemand - zum Beispiel ein Dialyse-Patient • durch Fahrtkosten weit über seine gesetzliche Belastungsgrenze hinaus vorleisten müßte; kann ebenfalls ein solcher Antrag gestellt werden. Die Kasse übernimmt die Kosten dann, wenn der zumutbare Eigenanteil geleistet worden ist. In solchen Härtefällen braucht niemand mit der Abrechnung bis zum J ahresende zu warten. Auf jeden Fall Quittungen sammeln!
Friiherkennung
Der rechtzeitige Gang zum Arzt oder Zahnarzt erspart nicht nur dem Betroffenen oft eine langwierige und womöglich schmerzhafte Erkrankung, sondern hilft gleichzeitig allen Versicherten, unnötige Ausgaben zu vermeiden. Eine bessere Früherkennung gehört daher zu den Kernstücken der Geeundheitsreform.
Im einzelnen sieht das Gesetz folgendes vor:
- Vom 35. Lebensjahr an kann sich jeder Versicherte alle zwei Jahre auf Kosten der Kasse gründlich untersuchen lassen, damit außer Krebs vor allem auch Herz - Kreislauferkrankungen, Nierenerkrankungen und Diabetes rechtzeitig erkannt werden.
- Vom 20. Lebensjahr an können sich Frauen und vom 45. Lebensjahr an können sich Männer einmal jährlich zur Früherkennung von Krebs untersuchen lassen.
Die Krankenkassen werden ihre Aufklärungsarbeit verstärken und die Öffentlichkeit auf Früherkennungsmaßnahmen hinweisen.
- Versicherte vom 12. bis zum 20. Lebensjahr können sich halbjährlich einer individuellen zahnmedizinischen Vorsorgeuntersuchung unterziehen. Dabei winkt ein Bonus bei später notwendigem Zahnersatz (siehe Stichwort »Zahnersatz«),
• Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen werden von der Kasse für Kinder bis zum 12. Lebensjahr gefördert.
- Die M aßn ahmen zur Früherkennung kindlicher E ntwicklungsstörungen werden ausgebeut.
siehe »Zahnbehandlung«.
Gebisse
Hörgeräte
Mini-Radios und Cassettengeräte mit Kopfhörern sind, wie vor allem junge Leute wissen, in den letzten J ahren immer preiswerter geworden. Anders bei den Hörgeräten: Weil sich niem and um die Kosten kümmerte; kletterten die Preise in zum Tteil abenteuerliche Höllen - ein unsozialer Griff in die Täschen aller Versicherten. Damit es künftig auch im Bereich der medizinischen Mikro-Elektronik einen Anreiz zu kostengünstigerer Produktion gibt, werden die Krankenkassen nach Beratung mit Fachleuten Festbeträge einführen. Dabei wird nach verschiedenen Graden und Arten der Hörschädigungdif ferenziert. Es gibt also kein »Einheitsgerät« und keinen »Einheitsfestbetrag«, sondern für jeden Patienten eine auch für ihn passende Regelung. Die Hersteller werden sich dann am jeweiligen Festbetrag orientieren müssen, wenn sie am Markt mithalten wollen. Das wird zu Preissenkungen und damit zu Ersparnissen für alle Versicherten führen.
Die Kosten für Batterien oder Akkus werden künftig nur noch hörgeschädigten Kindern und Jugendlichen bis zu 18 Jahren erstattet.
Internationaler Krankenschein
Den Versicherungsschutz I hier gesetzlichen Krankenversicherung können Sie in Form des Auslands-Krankenscheins mit über die Grenze nehmen - allerdings nur in bestimmte Länder (siehe unter Stichwort »Urlaub«).
Jugendliche und Kinder
Der Schutz der Gesundheit sollte möglichst früh beginnen. Deshalb bringt die Reform zusätzliche Leistungen der Krankenkassen für Kinder und Jugendliche:
- Die Maßnahmen zur Früherkennung kindlicher Entwicklungsstörungen werden ausgebaut.
- Versicherte vom 13. bis zum 20. Lebensjahr können alle sechs Monate zur zahnmedizinischen Vorsorgeuntersuchung gehen.
- Die zahnmedizinische Gruppenvorsorge in Kindergärten und Schulen wird durch zusätzliche Leistungen der Krankenkassen verbessert.
Kinder und Jugendliche bis zu 18 Jahren sind von allen Zuzahlungen (z. B. Rezeptgebühren, Krankenhaustagegeld) befreit - mit Ausnahme von Fahrtkosten und Zahnersatz. Die Sozialklausel sorgt dafür, daß die Eltern vor unzumutbaren Zuzahlungen geschützt werden: Ein Ehepaar mit 4.000 Mark brutto und zwei Kindern kann beispielsweise nur mit maximal 58 Mark im Monat belastet werden (siehe Stichwort »Sozialklausel«). Zahnspangen werden zu 100 Prozent von der Kasse bezahlt, wobei aber die Eltern zunächst 20 Prozent (beim zweiten und jedem weiteren Kind 10 Prozent) der Kosten zunächst vorschießen müssen. Sie erhalten diesen Eigenanteil nach planmäßigem Abschluß der Behandlung zurückerstattet (siehe Stichwort »Zahnbehandlung«)
siehe »Brillen«.
Kontaktlinsen
Krankenhäuser
An dem Grundsatz, daß jeder Kranke in unseren 2100 Kliniken optimal versorgt wird und jede nur denkbare medizinische Hilfe bekommt, ändert sich nichts. Operationen, von der Blinddarmentfemung bis zur Nierentransplantation bezahlen die Krankenkassen. Damit wir dieses System, um das wir in der ganzen Welt beneidet werden, aufrecht erhalten können, müssen wir mit den kostspieligen klinischen Einrichtungen sparsam und vernünftig umgehen.
___Nr.l
Für jeden, der im Bett eines Krankenhauses liegt, und sei es n I bein, muß die Gemeinschaft der Versicherten mittlerweile du* 1 )! 11 ' 16 ’ 8 ! Mark pro Tag aufbringen. Den Kostenanstieg auch in diesem g ■
zu bekommen, liegt im Interesse aller Versicherten. Di» r>_ff®“' 1 ® J
deshalb zwei neue Sparmaßnahmen vor:
1. Zehn Mark Eigenbeteiligung für 14 läge Da man im Krankenhaus auf Kosten der Gemeinschaft nicht n
sondern auch verpflegt wird, spart man dieLebenshaltungako8tai UIlt '
se entstanden wären. Deshalb schreibt das neue Gesetz vor daßWt’^i ab 1991 mit zehn M ark pro Tag (bisher fünf) an den Kosten beteihron ] dings nur für die ersten 14 Tage. Wer also fünf Tage im Krankmh rl 50 Mark. Wer aber länger als zwei Wochen bleiben muß, zahlt auch* 8 ** handlung viele Monate dauert, nur den Höchstbetrag von 140 M ,' Vi Jugendliche bis zu 18 Jahren sind von der Eigenbeteiligung befreit, *
2. Überweisung in kostengünstige Kliniken
N ach den neuen Gesetz soll der Arzt ein dem } __
senes, aber zugleich kostengünstiges Krankenhaus aussuchen, BesM,Ü mit einem unkomplizierten Beinbruch auf Einlieferung in die Uni-KP-iJ er die Mehrkosten selber tragen und darf damit nicht die Versieh™*" schaft belasten.
Kuren
Viele Krankheiten lassen sich oft nur durch eine Kur vermeiden oderncH heilen. Damit Kuren aber nicht zum Urlaub auf Kosten der Allgemeinheit? muß sich der finanzielle Aufwand der Krankenkassen auf die medizinisch! nahmen konzentrieren. E s liegt im I nteresse aller Versicherten, warn ^ se für Hotelunterkunft und Verpflegung begrenzt werden.
Über die Bewilligung einer Kur entscheidet die Krankenkasse nach wie ‘ eigenem Ermessen. Die Kosten fürdieärztlicheBehandlungsowieBadou mittel kann sie in voller Höhe übernehmen. Für Unterbringung und am Kurort gibt es bei offenen B adekuren aber künftig nur noch ein« Zus höchstens 15 M ark pro Tag. Ausgenommen von dieser Begrenzung sind aL tergenesungskuren. Hier kann der tägliche Zuschuß mehr als 15 Mark bl
Wenn die medizinischen M aßnahmen im Rahmen einer offenen B adekurnL reichen, kann die Krankenkasse auch eine Kur in einer Vorsorge- oder fei tionseinrichtung bewilligen. In solchen Fällen trägt die Krankenkassed Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Versicherte; die älter als 18 Ja! haben 10 Mark täglich selbst zu tragen.
Lelstunggkatalog
Die Leistungen des deutschen Geeundheitssystems sind im international stab Spitze:
- In den 2100 Kliniken unseres Landes wird jeder Kranke rund um die ij mit modernsten Mitteln optimal versorgt, ohne daß ihn die mei Leistungen auch nur einen Pfennig kosten.
- Auch der Gang zum Zahnarzt bleibt kostenlos. Sogar Zahnapangeaw von der Krankenkasse voll finanziert. Lediglich beim Zahnersatz gibt] ne Eigenbeteiligung.
• Medikamente werden voll bezahlt - abgesehen von einer im Verhält! den tatsächlichen Kosten geringfügigen Rezeptgebühr, die aber in Zu] bei vielen Medikamenten Wegfällen wird.
Durch die Gesundheitsreform wird der Leistungskatalog der Krankenkaj gar noch erweitert:
Ganz neu ist die Unterstützung für Menschen, die zu Hause einen Krai behinderten Angehörigen pflegen (siehe Stichwort »Pflege«): Siekönnenaiä auf Kosten der Krankenkasse während des Urlaubs von einer Hilfskraft vef lassen und haben ab 1991 Anspruch auf 25 Pflegestunden oder 400 Mark P geld im Monat. Und ebenfalls neu sind die erweiterten Vorsorgeuntesucl für die Früherkennung nicht nur von Krebs, sondern vor allem auchvol Kreislauf- Krankheiten, Nierenerkrankungen und Diabetes (siehe St| »Früherkennung«).
siehe »Arzneimittel«.
Medikamente
Naturheilmittel
Medikamente besonderer Therapieeinrichtungen, zum Beispiel homöopat oder anthroposophische Naturheilmittel, weiden durch die Gesundheit^ gegenüber anderen Medikamenten nicht benachteiligt.
siehe »Brillen«.
Optiker
Pflege
Wer zu Hause einen behinderten Angehörigen zu pflegen hat, weiß, wiesj Behinderte die gewohnte häusliche Umgebung und die Nähe zu Fami Freunden schätzt. Jeder weiß aber auch, wie schwer diese Arbeit oft fä die einen Angehörigen pflegen, sind völlig überfordert.
Nachdem sich die Sozialpolitik jahrzehntelang kaum um die Pflegebedüj und ihre Familien gekümmert hat, wird ihnen in Zukunft durch ganzneuelr gen besser geholfen.
Ab dem 1.1.1989 soll die einen Schwerpflegebedürftigen betreuender mal im Jahr Urlaub machen können. Die Kosten für eine Ersatzkraft (bi^ Mark) werden von der Krankenkasse bezahlt.
Ab dem 1.1.1991 werden Angehörige, die einen Schwerpflegebedürftig®] en, monatlich bis zu 25 Stunden durch eine von der Krankenkasse bezahlte! kraft entlastet. Damit haben sie mal Zeit für sich selbst. Anstelle dies® | kraft kann auch ein Pflegegeld in Höhe von 400 M ark monatlich in Anapnj nommen werden.
Diese Verbesserungen helfen jungen Familien mit behinderten KindercJ wie älteren Ehepaaren, eine Abschiebung des Pflegebedürftigen in an«“ st alten soweit wie möglich zu vermeiden. Kranken und Behinderten ein *“1 Leben in gewohnter Umgebung zu ermöglichen und dafür mehr Geld a»| auszugeben, ist ein Gebot der Menschlichkeit.

