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Nr. 22/89

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[Die Gesundheitsreform von A bis Z

Pie Krankenversicherung bleibt bezahlbar

I \jrsorge wird verstärkt - Die Pflege wird anerkannt -

jhcitsreform ist seit 1. Januar 1989 in Kraft. Über dieses Reformwerk t krafttreten und nachher viel geredet, auch manches, was nicht den * Spricht. Zum besseren Verständnis und zur Ausräumung von Un- nachfolgende Übersicht des Bundesministeriums für Arbeit Ordnung beitragen.

f Apotheke

L nicht auch schon mal passiert, daß Sie in der Apotheke eine Packung Setten bekommen, aber nur 20 Tabletten verbraucht haben? So sam- eünittelreste im Haushalt an, die irgenwann unbrauchbar werden ' jeauf dem Müll landen. Einen solchenümgangmit teuren Medikamen- iteten der Gemeinschaft können wir uns nicht leisten.

Lkerwird deshalb künftig häufiger als bisher nur Tfeilmengen bestimm- Smittel aus den Packungen herausnehmen und damit Ihnen und Ihrer KL sparen helfen, wenn die verordnete Menge von den angebotenen Sen abweicht.

Arzt es zuläßt, darf I hnen I hr Apotheker auch anstelle eines teuren On- ' ats ein preisgünstigeres, aber wirkstoffgleiches Präparat eines ande- Jdlers anbieten. Dann braucht nicht immer der teure Name eines be- .Präparats mitbezahlt zu werden, das chemisch genauso zusammenge- nedas preiswertere Produkt.

tootheke werden Sie also künftig ebenso gut versorgt wie zuvor. I hr Apo- asie aber besser als bisher über Möglichkeiten beraten, unnötige Ko-

(sparen.

Arzneimittel

jjahr 1987 ließen sich die Bundesbürger Arzneimittel im Wert von 18,9 jiMark verschreiben, darunter 50 Millionen Packungen Hustenmittel [Jionen Packungen Psychopharmaka. In den letzten fünf J ähren kletter- teien für Arzneimittel Jahr für Jahr um eine Milliarde Mark.

tuen System der Festbeträge wird dieser ruinöse Ausgabenanstieg ge- IbJuli 1989 wird damit begonnen, für wirkstoffgleiche Medikamente ei- ifetzusrtzen, der sich an günstigen Angeboten orientiert. I hr Arzt kann moch zwischen mehreren therapeutisch gleichwertigen und qualitativ ta Arzneimitteln auswählen. Das Mittel, das im Rahmendes Festbetra- lerhalten Sie in der Apotheke kostenlos. Siezahlen dann auch keine Ver- Egebühr mehr.

|nü39en Sie in Zukunft nur dann, wenn Sie ein Medikament benötigen, Loch keinen Fest betrag gibt. DAnn zahlen Sie eine Verordnungsgebühr Ifcherzwei) Mark. Diese Gebühr wird ab 1992 durch eine prozentuale Zu- [15 % des Arzneimittelpreises, höchstens aber 15 Mark je Mittel) abge- nSiebei Medikamenten mit Festbetrag ein teurere« Medikament verlan- d Ihr Arzt ein preiswerteres Mittel für therapeutisch ebensogut hält, ;dieDifferenz zum Festbetrag aus eigener Tasche Kinder und Jugendli- lSJahren sind von allen Zuzahlungen befreit. Für chronisch Krankeund unsschwache gelten Sonderregelungen (siehe Stichwort »Sozial-

Bäder, Massagen, Gymnastik

sehe Bäder und Massagen sowie gymnastische Übungen sind oft ein rBestand teil der Therapie Um aber auch hier das Kostenbewußtsein des unscharfen, wird eine Eigenbeteiligung in Höhe von 10 Prozent einge-

jmedizinisches Bad also 16,90 Mark, so wird der Badende künftig 1,69 [eigener Täsche zahlen müssen. Dies wird in aller Regel niemanden über­last dann nicht, wenn er jede Woche ein Bad in Anspruch nimmt. Er

i ndem Strich nur jedes zehnte Bad selbst bezahlen, greifen wieder Sonderregelungen, die chronisch Krankeund Einkom- uche vor unzumutbaren Belastungen schützen (siehe Stichwort »So-

Beitragsrückgewähr

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kdersich durch gesunde Ernährung und viel Bewegung fit hält und seinen nauch schon mal mit einem H ausmittel auskuriert, ärgert sich, weil dies »tragen zur gesetzlichen Krankenversicherung gar nicht honoriert wird, kicherte können dagegen einen ganzen Monatsbeitrag einsparen, wenn pfedes J ahresnur geringe oder gar keine Leistungen in Anspruch genom- kMöglicherweise funktioniert ein solches System der Beitragsrückge- k in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Beitragsrückgewähr

Nli künftig in einer Reihe von Modellversuchen erprobt.

(ausgerechnet werden, ob durch den überlegteren Umgang mit medizini- ptungen genügend Geld eingespart wird, um die Beitragsrückgewähr zu

m.

[sollfreilich vom Gang zum Arzt abgeschreckt werden. Deshalb können M Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten, die Betreuung Mngeren und jungen Müttern und alle Leist ungen an Kinder und Jugend- r '8 Jahren in Anspruch genommen werden, ohne daß dadurch die Bei- tewähr entfällt. Der einzelne Versicherte soll aber einen Anreiz bekom- «nnötige und nur vermeintlich »kostenlose« Besuche bei Ärzten und pzu verzichten. Die Beitragsrückgewähr kann so zu einem neuen Den- FSicherten führen, zu mehr Mitverantwortung des einzelnen für das F® der Solidargemeinschaft.

Brillen

n die der Versichertengemeinschaft durch Brillen entstehen, werden [Maßnahmen gesenkt:

N Brille wird nicht alle drei Jahre von der Krankenkasse bezahlt, p nur noch bei einer Veränderung der Sehstärke (mindestens 0,5 [ttl. Medizinisch zwingend erforderliche Ausnahmen sind möglich. [Bestell zahlt die Kasse nur noch 20 Mark (bisher 40 Mark). Ent- P preiswerte Brillengestelle sind bereits erhältlich.

[Wgläser werden Festbeträge eingeführt, die unter den bisher gel- I "'eisen liegen.

Weil die Krankenkassenzuschüssezu Gestell und Gläsern schon bisher nach oben begrenzt waren, hat schon in der Vergangenheit ein Brillenhersteller nach dem an­deren die Preise gesenkt und auch modische Brillen kostengünstig angeboten. I m Interesse aller Versicherten gilt es, die Konkurrenz noch stärker zu beleben und den Spielraum für weitere Preissenkungen auszunutzen.

Kontaktlinsen werden auch künftig nur in medizinisch begründeten Ausnahme­fällen von den Krankenkassen bezahlt. Ansonsten zahlt die Kasse nur den Betrag, den sie für eine vergleichbare Brille hätte aufwenden müssen.

Chronisch Kranke

Chronisch kranke Menschen, die auf regelmäßige medizinische Betreuung ange­wiesen sind, werden in vielen Fällen künftig weniger zuzahlen als vor der Reform. Nehmen wir als Beispiel einen gehbehinderten Krebspatienten, der zytostatische Behandlung, Behandlung auf Stärkung der Abwehrlage, einer Anämie* Osteopo­rose und Schmerzmittel sowie 90 Taxifahrten benötigte Er hatte nach altem Recht 900 M ark für die Täxif ährten (Hin- und Rückfahrt zehn M ark) und 100 Mark für Rezeptgebühren für 50 Mark Packungen verschiedener Medikamente (zwei Mark pro Rezept) zu zahlen, also 1.000 M ark im Jahr. Wenn er nicht gerade ein sehr geringes Einkommen an der Sozialhilfegrenze hatte* gab es für diesen Patienten keine gesetzliche H ärtef allregelung. H atteer zum Beispiel als Alleinstehender ein Monatseinkommen von 3.000 M ark, blieb es bei der Zuzahlung von 1.000 M ark im J ahr aus eigener Tasche. Die neue Sozialklausel dagegen befreit nicht nur die Be­zieher geringer Einkommen völlig von jeglichen Zuzahlungen, sondern zieht für alle Einkommen bis 4575 M ark eine einheitliche Belastungsgrenze von zwei Pro­zent (bei höheren Einkommen vier Prozent) - siehe Stichwort »Sozialklausel«. Un­ser Krebspatient muß also nach neuem Recht nur maximal 60 M ark pro Monat für Zuzahlungen aufwenden - 720 Mark im Jahr. Er spart durch die Gesundheitsre­form 280 Mark im Jahr.

Datenschutz

Warum jemand beim Arzt oder im Krankenhaus war, geht niemanden etwas an. Dieser Leb aisbereich gehört zur I ntimsphäre des Maischen und steht unter dem Schutz des Grundgesetzes. Da in unserem modamen Gesundheitswesen täglich Millionen von Abrechnungen bewältigt werden müssen, kann auf elektronische Datenverarbeitung freilich nicht verzichtet werden. Deshalb wurden im Zuge der Gesundheitsreform neue Regelungen geschaffen, die die elektronische Verarbei­tung von persönlichen Daten der Versicherten regeln und auf das Mindestmaß re­duzieren.

- Patientenbezogene Daten werden nur erfaßt, soweit dies zur Prüfung der Leistungspflicht der Krankenkasse und für stichprobenartige Wirtschaft­lichkeitsprüfungen bei den Ärzten notwendig ist.

- Die auf den Abrechnungsbelegen angegebenen Diagnosen werden nicht ge­speichert.

- Alle personen bezogenen Aufzeichnungen sind nach der Abrechnung oder der Wirtschaftlichkeitsprüfung zu löschen.

Die Krankenversichertenkarte* die bis 1992 den Krankenschein ab lösen soll, dient ausschließlich als Berechtigungsausweis und zur Übertragung von Name* Anschrift, Geburtsdatum, Krankenversichertennummer und Art des Versicherungsverhältnisses.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz war an der Gesetzgebungsarbeit von Anfang an beteiligt und hat abschließend erklärt: »Kein Bürger unseres Lan­des muß in Zusammenhangmit der Gesundheitsreform Angst vor dem »gläsernen Patienten« haben.

Eigen beteiligungen

Eigenbeteiligungen gibt es nach wie vor nur in sehr begrenztem Umfang. Nie­mand muß sich an den Kosten etwa einer Nieren tr ansplantation oder einer lebens­rettenden Behandlung in der Intensivstation beteiligen, und wer ein ganzes Jahr im Krankenhaus liegen muß, braucht deshalb nicht mehr zuzuzahlen, als jemand, der nach zwei Wochen wieder entlassen wird. Lesen Sie die auf Sie möglicherweise zukommenden Eigenbeteiligungen bitte unter folgenden Stichworten nach:

- Arzneimittel

- Bäder, Massagen, Gymnastik

- Brillen

- Fahrtkosten

- Krankenhäuser

- Kuren

- Zahnersatz

Zwar sind durch die Reform die Eigenbeteiligungen in begrenztem M angestie­gen. Andere Leistungen wurden dafür aber neu eingeführt (siehe Stichwörter »Pflege« und »Früher kennung«). Und bei Arzneimitteln fällt die jetzt van zwei auf drei M ark gestiegene E igenbeteiligung weg, wenn ein Medikament im Rahmen der jeweiligen Festbeträge liegt, die die Krankenkassen nach und n ach festsetzen wer­den.

Die Eigenbeteiligungen sind sozial verantwortbar, denn wer unter bestimmten Einkommensgrenzen liegt, muß nichts aus eigener Tasche zuzahlen. Bei Durch- schnittsverdienem ist die Eigenbeteiligung auf zwei Prozent ihres Einkommens begrenzt (siehe Stichwort »Sozialklausel«).

Fahrtkosten

Die Gemeinschaft der Versicherten soll mit Fahrtkosten nur noch dann belastet werden, wenn die Fahrten medizinisch begründet sind und die Kosten dem einzel­nen nicht zugemutet werden können.

Die Kosten für dieFahrt zum Arzt sind dem Versicherten in aller Regel zuzumuten. Bei Fahrten ins Krankenhaus, ob mit Täxi oder Rettungswagen, beträgt die E igen­beteiligung maximal 20 Mark pro Fahrt. Die darüber hinausgehenden Kosten trägt die Krankenkasse

Erstattet werden also jeweils die über 20 Mark hinausgehenden Ausgaben für

- öffentliche Verkehrsmittel,

- Thxis oder Mietwagen,

wenn öffentliche Verkehrsmittel aus medizinischen Gründen nicht benutzt wer­

den können.

- Krankenwagen oder Rettungswagen, warn diese aus medizinischen Grün­den eingesetzt werden j

- Benutzung des privaten PKW (0,31 DM Kilometergeld, höchstens aber bis ^

zu den Kosten, die bei Inanspruchnahme eines öffentlichen Verkehrsmittels r:

entstanden wären). i

Wer nur wenig Geld hat, wird von der Eigenbeteiligung an den Fahrtkosten völlig verschont. Dies gilt für