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Nr. 22/89
Prothesen
m für amputierte Gliedmaßen bleibt es bei der alten Regelung: Da es m Einzelanfertigungen handelt, können keine Festbeträge eingeführt ^pie Kasse übernimmt weiterhin die im Einzelfall anfallenden Kosten ohne
®ze.
Quittungen
aeuen Sozialklausel brauchen Durchschnitts Verdiener nicht mehr als jaitund Besserverdienende nicht mehr als vier Prozent ihres Bruttover- ’lür Zuzahlungen im Gesundheitswesen auszugeben. Ob Sie und Ihre Fa- Obergrenze im Laufe des J ah res erreichen oder überschreiten werden. ** fjje anfangs noch nicht wissen. Deshalb: Auf jeden Fall alle Quittungen ^ (z. B. Krankenhaustagegeld, Tkxifahrten, Zuzahlungen zu medizini- gnHern etc.)!
Rentner
n’tragder Rentner zur Krankenversicherung wird zum 1. Juli 1989 von 5,9 (aU [ die Hälfte des Beitragssatzes angehoben, der für Arbeitnehmer gilt, ° t {etwa 6,6 Prozent. Die anderen 6,6 Prozent trägt die Rentenversicherung. L,er Rentner wird sich über diese Anhebung des Beitrages ärgern, auch wenn fV «ring ist. Gerade Rentner sollten sich aber auch vor Augen führen, was Li (largemein schaft der Versicherten für sie leistet.
(Ausgaben der Krankenkassen für die Rentner haben sich im Laufe von acht ' »verdoppelt, obwohl im gleichen Zeitraum die Zahl der Rentner nur um fünf ait gestiegen ist. Dies hat nicht nur mit der gestiegenen Lebenserwartung, miuch mit gewachsenem Gesundheitsbewußtsein und teureren Behand- uiethoden zu tun. Die Ausgaben zu Gunsten älterer Menschen sind nur zu /aitfn, weil jeder berufstätige Versicherte zur Zeit mit 3,5 Prozent seines Karbeitsentgelts zur Finanzierung der Krankenversicherung der Rentner
t> Arzneimittel«.
Rezeptgebühr
Rollstuhle
| «schied ene Rollstuhlmodelle werden die Krankenkassen nach Absprache Ln Behinderten verbänden Feetbeträgeeinführen. Damit soll auch in diesem [schden Herstellern ein Anreiz gegeben werden, zumindest ihre Massenprobpreisgünstiger anzubieten. Keine Festbeträge gibt es für Sonderanfertigun- fceinen speziell angefertigten Elektrorollstuhl für 20.000 Mark benötigt, jdihn nach wie vor von der Kasse voll bezahlt bekommen.
Sozialklausel
|ntueSozialklausel sorgt dafür, daß niemand durch Eigenbeteiligung an den judheitskosten unzumutbar belastet wird. Bezieher geringer Einkommen n Zuzahlungen ganz befreit, alle anderem müssen maximal zwei Prozent - Monatsgehältern über 4.575,00 Mark vier Prozent - ihres Einkommens dafür tben. Dabei gelten jeweils Freibeträge, dieFamilien mit Kindern zugute kom-
felietreit von allen Zuzahlungen - außer den fünf Mark (ab 1991 zehn Mark) für [asten 14 Tage im Krankenhaus - sind
[kicherte mit einem Monatseinkommen von 1.260 Mark bei Alleinste- [latden,
[ 1 , 132,50 Mark hei Eheleuten
[1911,50 Mark bei Ehepaaren mit einem Kind,
11362,60 Mark bei Ehepaaren mit zwei Kindern (für jedes weitere Kind er- [Mit sich die Einkommensgrenze um 315 M ark),
iger von Arbeitslosenhilfe, Sozialhilfe und Kriegsopferfüraorgev Studenten, die nach dem BAFÖG gefördert werden.
Iiiei Prozent des E inkonunens begrenzt sind die Zuzahlungen aller Versicher- uircn Bruttoeinkommen über den oben genannten Beträgen liegt, aber 4.575 nimMonat nicht übersteigt. Versicherten mit mehr als 4.575 Mark Einkom- kmMonat wird eine maximale E igenbeteiligung von vier Prozent zugemutet, lavier Zahlenbeispiele:
pgehalt (DM)
3000
4000
5000
6000
»Me monatliche Belastung (DM):
pstehende:
60
80
200
240
paare;
51
71
91
221
Isnem Kind:
44
64
84
209
pei Kindern:
38
58
78
196
Ifci Kindern:
32
52
72
183
P® Sozialklausel bringt vielen Kranken, besonders denen, die regelmäßig Fische Leistungen in Anspruch nehmen müssen, eine finanzielle Entla-
Sterbegeld
Pbeim Inkrafttreten der Gesundheitsreform bereits Versicherten wird wei- FSterbegeld gezahlt.
P® stärk unterschiedlichen Sterbegeldbeträge werden nunmehr auf ein- “2.100 Mark festgesetzt. Beim Tbd mitversicherter Angehöriger werden «ark gezahlt. Diese neuen Beträge bedeuten für die meisten Versicherten *zung, für manche aber auch eine Verbesserung der bisherigen Leistungen, ^diejenigen, dienachdem 1. Januar 1989 in die gesetzliche Krankenkasse J.gibt es kein Sterbegeld mehr. Private Sterbegeld Versicherungen für die wKrankenversicherung Eintretenden gibt es für wenige Mark im Monat.
Taxifahrten
Urlaub
Auch in den schönsten Wochen des J ahres ist man vor Krankheit und Unfall nicht gefeit. Wenn Sie im U rlaub ins Ausland fahren, besorgen Sie sich bitte vor Reiseantritt einen Auslands-Krankenschein bei I hier Krankenkasse. Er gilt in allen Staaten der Europäischen Gemeinschaft (Belgien, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande Portugal und Spanien) sowie in einigen Nicht-E G-Staaten, mit denen Versicherungsabkommen bestehen (Finnland, Jugoslawien, Österreich, Rumänien, Schweden, Türkei).
In allen übrigen Staaten haben Sie keinen Versicherungsschutz durch diegesetzliche Kranken Versicherung. Wenn Siebeispielsweiseinder Schweiz oderinden USA Urlaub machen wollen, empfiehlt es sich, eineZusatzversicherung abzuschließen.
Vorsorgeuntersuchung
siehe »Früherkennung«.
Wirtschaf tlichkeitsprüfungen
Das weithin unüberschaubare Abrechnungssystem der gesetzlichen Krankenversicherung verführt einzelne Ärzte zuweilen zu einem verschwenderischen Umgang mit den Geldern der Versicherten - die Kassen zahlen’s ja. Manche schwarze Schafe manipulieren auch schon mal die Abrechnungen. Die Gesundheitsreform schiebt diesem Fehlverhalten einen Riegel vor. Die Krankenkassen werden bei jeweils zwei Prozent der Arzte pro Quartal die Wirtschaftlichkeit von Behandlungen und Verordnungen überprüfen. Das liegt im Interesse aller Versicherten.
Zahnbehandlung
Nirgends wird so viel Geld für dieZahnbehandlung ausgegeben, wie in der Bundesrepublik Deutschland. Mit 287 M ark pro J ahr und Einwohner halten wir - noch vor den USA und Schweden - den Weltrekord. Leider geben wir das Geld aber oft an
der falschen Stelle aus: Weil viele Bur: deobürger zu spät zum Zahnarzt gehen, entstehen unnötig hohe Kosten für Zahnersatz.
Die Gesundheitsreform verteilt die Schwerpunkte neu:
Mehr Geld für Vorsorge und regelmäßige Kontrollen, weniger für Gebisse.
Im einzelnen gelten folgende Regelungen:
- Die Kosten der Behandlung durch den Zahnarzt werden weiterhin von der Kasse übernommen, ausgenommen für die Behandlung bei Zahnersatz. Der vorzuleistende Eigenanteil beträgt beim 1. Kind 20 %, für das 2. und jedes weitere Kind jeweils nur 10 Prozent.
- Beim Zahnersatz mußte der Versicherte schon bisher etwa 20 bis 25 Prozent aus eigener Thsche zahlen. Dieser Eigenanteil steigt auf 30 Prozent für technisch einfachen, 40 Prozent für mittleren und 50 Prozent für aufwendigen Zahnersatz. Wieviel der Versicherte im Einzelfall zuzahlen muß, hängt künftig davon ab, ob er regelmäßig Vorsorge betrieben hat: Verzichtet er darauf, wird sich sein Eigenanteil ab 1991 um jeweils 10 Prozentpunkte erhöhen. Hat er dagegen sogar schon seit mehr als zehn Jahren regelmäßig Vorsorge betrieben, erhält er einen zusätzlichen Bonus von fünf Prozentpunkten. Wer also regelmäßig zum Zahnarzt geht und später nur einen technisch einfachen Zahnersatz benötigt, muß nur 25 Prozent der Kosten selber tragen. Wer sich dagegen um die Pflege seiner Zähne nicht kümmert und später einen aufwendigen Zahnersatz braucht, wird 50 Prozent, ab 1991 sogar 60 Prozent selbst zahlen müssen. Das ist eine vernünftige Regelung, die die Eigenverantwortung des einzelnen stärkt und im Interesse aller Versichertai liegt. Auch hier greift freilich wieder die Sozialklausel: Einkommensschwache werden vor finanzieller Uberbelastung geschützt (siehe Stichwort »Sozialklausel«).
Wir verlegen in unserem Haus 67 verschiedene Mitteilungsblätter. Um Ihnen unnötige Wartezeiten bei der Vermittlung Ihres Anrufes zu ersparen, beachten Sie bitte folgende Punkte:
1. Welches Mitteilungsblatt betrifft Ihr Anruf?
2. Was ist der Grund Ihres Anrufes?
— Anzeige aufgeben — Anzeige ändern — Reklamation — Rechnungswesen — Redaktionelle Beiträge — Zustellung •
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