Seite 21
Nr. 17/89
l,ts- und
.SOV/iü
’il y ' if
sir i wah/o/a "snp
$ ;!' GRZ0,4/ •: J-fe
lg l! . <GFZ-o,a. s
'bar—.- s| _i_^ ■•__ 'I&lJl _
's;« , WAiio
1//.' —n '! GRZ 0,4
' ._ __
,7 : ^i o
-N'
1 i.' • sl a
T r ir' r r"?
-ff
3.0'
m. i o
«
// .' . ;.5o«
K ' ' V
T>
l* -.. i • o, ..
I ■'■ ^1 t - - • ■
, , . _.,_//• ,. •' •?£.? .
! '/ 9 tr ""■■ > •
-I-“--->»■—//*// !30¥ "Ö-
' ' /' ‘ -.
/*//
, hhi'i ■ ^ ■/ T •/;■ -■.
■V initi i.r c <
V. J £ // # i / . •
/ /
,. - .•;< •'s» , ,, . ,
•r-*/K v. ,-/ /.
/•?i5 / ' ■
*30S : L*8 5 •
"r./. J ' •' /■
NENTERSHAUSEN Bericht über die Sitzung des [Ortsgemeinderates Nentershausen vom 21.04.1989
U zum Bebauuagsplanverfähren »Wiesenmorgen« gefaßte zu Beginn der Sitzung einstimmig den Beschluß, äordnungspunkt: Beratung und Beschlußfassung zum ugsplanverfahren »Wiesenmorgen« gemäß § 11 BauGB Iftgesordnung aufzunehmen.
~ ~ anschließend, den Bebauungsplan »Wiesenmor- piglich mit dem Ibil des Geltungsbereiches in das Geneh- ■fähren einzubringen, soweit das Umlegungsgebiet ist, da die übrigen Flächen nicht im Flächennutzungs- fthalten sind. Dem endgültigen Abschluß des Bebau- mverfahrens »Wiesenmorgen« steht somit nichts mehr
! von den Festsetzungen des Bebauungsplanes »Im
verteilt
itaahm Kenntnis von den Bauabsichten auf dem Grund- TVeserstr. 19-underteilte, bezogen auf die Einhaltung der paren Grundstücksfläche sein Einvernehmen zu einer pigvon den Festsetzungen des Bebauungsplanes »Im
Tfl«,
litsverbindliche Bebauungsplan sieht für das Grund- tfeswstr. 19 im südöstlichen Bereich zur Weserstraße hin Pt überbaubare Grundstücksfläche von teilweise 10 m Fgrund der Hanglage im nördlichen Tbil des Grund- jsoll der Baukörper möglichst nahe an die Weserstraße pückt werden. Die im Bebauungsplan ausgewiesene Ab- pcne von 10 m würde dies allerdings nicht zulassen. Da- mte der Rat zu, daß die Abstandsfläche zwischen Bau- n< * Weaerstraße 5 m nicht unterschreiten darf.
S zur Änderung der Ehrschließungsbeitragssatzung be-
teneinderat beschloß einstimmig den Entwurf der |«r Änderung der Satzung über die Erhebung von Bei- t/!.. ® ers tmalige Herstellung von Erschließungsanla- yT^gsbeiträge), wie sie in der Sitzimg Vorgelegen 1 dieser Satzung ist es, die Änderungssatzung vom
30.12.1988 aufzuheben. Die Satzungsänderung, die zwar rechtlich zulässig ist, wurde aus Gründen der Praktikabilität wieder aufgehoben, da ansonsten die Festlegung von Gewebezuschlägen in Wohngebieten äußerst schwierig ist. Es gilt somit wieder die Erschließungsbeitragssatzungin der ursprünglich gefaßten Form vom 04.12.1987.
Straß«ibauarbeiten und Erdarbeiten zur Kabelverlegung für das Baugebiet »Wiesenmorgen« und »In den Wolfen« vergeben Nachdem die Verbandsgemeindeverwaltung eine öffentliche Ausschreibung für diese Arbeiten durchgeführt hatte, war es nun Sache des Ortsgemeinderates, die Arbeiten zu vergeben. Die Aufträge wurden jeweils an die billigst bietende Firma vergeben. Die Kosten sehen wie folgt aus:
Erstellung der Baustraße im Baugebiet »Wiesenmorgen«: ca. DM 77.500,00; Erdarbeiten zur Kabelverlegungfür die Straßen- beleuchtungim Baugebiet» Wiesenmorgen«: ca. DM 14.900,00, Erstellung der Baustraße im Baugebiet »In den Wolfen«: ca. DM 20.000,00, Erdarbeiten zur Kabelverlegungfür die Straßenbeleuchtung im Baugebiet »In den Wolfen«: ca DM 9.700,00.
Die Verlegung der Straßenbeleuchtungskabel wurde gleichzeitig beschlossen, da dies im Zuge des Straßenausbaues erforderlich ist. Eine spätere Verlegung wäre wesentlich teurer.
Haushaltsrechnung 1987 beschlossen und Entlastung erteilt Anfang Januar 1989 tagte der Rechnungsprüfungsausschuß der Ortsgemeinde in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, um sich dort von der ordnungsgemäßen Ausführung der Haushalts- und Kassengeschäfte der Gemeinde zu überzeugen. Eine noch unklare Rechnung führte dazu, daß der Ortsgemenderat in seiner Sitzung am 17.02.1989 die Haushaltsrechnung 1987 noch nicht beschloß, weil zuvor eine Klärung dieses Sachverhaltes gewünscht wurde Nachdem in dieser Sitzung diese Unstimmigkeit durch den I. Beigeordneten der Verbandsgemeinde, Herrn Reusch, ausgeräumt werden konnte, beschloß der Ortsgemeinderat einstimmig die von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1987 auf gestellte Jahresrechnung. Gleichzeitig erteilte er dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbands- gemeinde für das Haushaltsjahr 1987 die Entlastung.

