Montabaur
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öffentliche Bekanntmachung
BtHnrfam n g von teil biologischer auf mechanische Reinigung (Hausklärgruben Mindestgröße 3 cbm bei 300l/EW)in Klei gen gemäß DIN 4261 in den Ortsgemeinden Niederelbert, Untershausen, Girod und Nomborn Eine erfreuliche Nachricht für alle Bewohner im Bereich der vorgenannten Ortsgemeinden.
Der von uns beantragten Reduzierung von teilbiologischer auf mechanische Reinigung (Hausklärgruben Mindestgröße 31 , 3001/EW) in Kleinkläranlagen gemäß DIN 4261 für den Bereich der Ortsgemeinden Niedereiert, Untershausen, Girod im bom hat die Kreis Verwaltung als Untere Wasserbehörde mit Zustimmung des Wasserwirtschaftsamtes Montabaur entm Soweit in der B augenehmigungeine größere Hausklärgrube vorgeschrieben war, diese jedoch noch nicht eingebaut ist, gß-- zierung ebenfalls.
6430 Montabaur, 28.4.1989 Verbandsgemeindewerke Montabaur Galke (stellvertr. Werkleiter)
GIROD Fundsache
Ein roter Damen schirm mit Holzgriff wurde als Fundsache abgeliefert. Fundort: Gastwirtschaft Höhn, Girod (wählen nachtstage stehengeblieben).
Hannappel, Ortsbürgermeister
öffentliche Bekanntmachung
Die gern. §§ 16 und 64 Abs. 2 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14. Dezember 1973 (GVB1. S. 419)(BS2 jährlich einzuberufende Bürgerversammlung findet in der Ortsgemeinde Girod am
Donnerstag, dem 11 . Mai 1989, um 20.00 Uhr in der Grundschule Girod
statt.
Tagesordnung:
1. Bericht des Ortsbürgermeisters über aktuelle Fragen aus dem örtlichen Bereich
2. Bericht des I. Beigeordneten der Verbandsgemeinde über Maßnahmen der Verbandsgemeinde
3. Diskussion und Beantwortung von Fragen der Bürger
Alle Bürger und Einwohner sind herzlich zur Te ilnahm e an der Bürgerversammlung eingeladen.
Girod/Montabaur, 25. April 1989
Ortsgemeinde Girod Verbandsgemeinde M 01
Hannappel, Ortsbürgermeister Dr. Possel-Dölken, Bürgen
GÖRGESHAUSEN
Änderung des Bebauungsplanes »Im Strichen» der Ortsgemeinde Görgeshausen
Der Ortsgemeinderat Görgeshausen hatte in seiner Sitzung am 28.06.1988 beschlossen, den Bebauungsplan »Im Strichen«! Flurstück Nr. 10 dergestalt zu ändern, daß die bisherige Ausweisung als Spielplatz entfällt und eine Wöhnhausbebauungvi hen wird. Das Bebauungsplanänderungsverfahren wurde gemäß § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) ven durchgeführt; die Bebauungsplanänderung ist mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung am 22.07.1988 rechtsverbindlich. Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 31.01.1989 beschlossen, diese vereinfacht durchgeführte Bebauungsplan^ aufzuheben und ein neues, förmliches Änderungsverfahren durchzuführen.
Die Bebauungsplanänderung hat nach wie vor zum Inhalt, daß für das Flurstück Nr. 10 die bisherige Ausweisung als Spii entfällt und stattdessen eine Wohnhausbebauung nach Maßgabe einer überbaubaren Fläche und den übrigen Festsetzui Bebauungsplanes vorgesehen ist.
Der Aufhebungsbeschluß und erneute Änderungsbeschluß des Ortsgemeinderates vom 31.01.1989 wird hiermit nach § 2 und 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.
Görgeshausen, 24.04.1989 Ulenseer, Ortsbürgermeister
öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes »Im Strichen» der Ortsgemeinde Görgeshausen für das Flurstück 10 (Flur 13); öffentliche Auslegung der Planänderungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB).
Der Ortsgemeinderat von Görgeshausen hat in seiner Sitzung am 31.01.1989 beschlossen, den Bebauungsplan für das Flu Nr. 10 (Flur 13) dergestalt zu ändern, daß die bisherige Ausweisung als Spielplatz entfällt und eine Wohnhausbebauungvorg wird.
Der Ortsgemeinderat hat in dieser Sitzung gleichzeitig den Beschluß gefaßt, auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung:(§3 BauGB) zu verzichten, da sich die Planänderung auf das Plangebiet und die Nachbargebiete nur unwesentlich auswirkt. Der Planänderungsentwurf einschL Begründung liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 08. Mai 1989 bis 08. Juni 1989 beider Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8,6430 Montabaur, wäl Dienststunden (montags, mittwochs, donnerstags undfreitags von 7.30 -12.45 und 13.30 -16.00 Uhr sowie dienstags von 7.30 und 13.30-18.30 Uhr) sowie in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in Görgeshausen während der ortsüblichen Dien! den öffentlich aus.
Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur und der Ortsgei Görgeshausen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Die Planänderung ist aus der auf der nächsten Seite abgedruckten Skizze ersichtlich.
Görgeshausen, 24.04.1989 Illenseer, Ortsbürgi

