Montabaur
Seite 12
Parkflächen und sonstigen öffentlichen Flächen bereits bei dem Flächenbedarf der Ausbaustufe 1 berücksichtigt worden sind, so kann man von weiteren 2 x 150 Arbeitsplätzen = 300 Arbeitsplätze ausgehen.
2. Finanzkraft der Ortsgemeinde:
Durch die Ansiedlung der Firma EFFEM ist eine verbesserte Finanzkraft der Ortsgemeinde zu erwarten. Höhere Einnahmen aus der Gewerbesteuer und aus dem Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer werden die Gemeinde in die Lage versetzen, die erforderlichen Einrichtungen für ihre Bürger vorzuhalten und zu schaffen.
Dadurch wird die finanzielle Leistungsfähigkeit der Ortsgemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben und für neue Investitionen gesichelt und verbessert.
3. Bau der Nordumgehung
Die Ansiedlung der Firma EFFEM würde wegen ihrer arbeitsmarktpolitischen Bedeutung den Bau der sog. Nordumgehung in der Priorität der Straßenbaumaßnahmen des Kreises erheblich auf werten. Wenn sich die Betriebsansiedlung verwirklichen läßt, wird die Ortsumgehung zwischen Heiligenroth und Ruppach kurzfristig (Baubeginn 1990) gebaut und damit die stark befahrene Rheinstraße vom Durchgangsverkehr (insbesondere vom Schwerlastverkehr) entlastet. Damit würde eine langjährige Forderung der Gemeinde und aller betroffenen Anlieger endlich Wirklichkeit.
II. Wie sind mögliche Beeinträchtigungen durch die Industrie- ansiedlung aufgrund der Feststellungen der Bürgerinitiative zu bewerten.
Die Bürgerinitiative hat erklärt, daß eine Beeinträchtigung der Lebensqualität durch
a) Lärm und Verkehr,
b) Verbrauch von Landschaft,
c) Umweltbelastungen und
d) einen hohen Trink Wasserverbrauch eintritt.
Vorweg muß fest gestellt werden, daß durch jede Maßnahme, ob durch ein Auto oder dem B au eines H auses, um im persönlichen Bereich zu bleiben, eine Beeinträchtigung von Lebensqualität für andere eintreten kann. Die Entscheidimgfür den Rat lag darin, ob durch die Ausweisung eines Industriegebietes und die beabsichtigte Ansiedlung von EFFEM eine nicht vertretbare Beeinträchtigung für die Bevölkerung entsteht.
Zu a): Lärm und Verkehr
Bedingung für die Ausweisung des Gebietes und die Ansiedlung des Unternehmens war, daß die Anbindung dieses Industriegebietes immittelbar an das überörtliche Straßennetz erfolgt, ohne daß die Ortslage berührt wird. DieseBedingung wird uneingeschränkt unter Inkaufnahme hoher Investitionen der öffentlichen Hand und der Unternehmen zum Schutz der Bevölkerungrealisiert. Die Fabrikationsanlagen liegen ausnahmslos in erheblicher Entfernung hinter der Autobahn, die zwischen der Ortslage und dem Industriegebiet liegt, so daß Lärmeinwirkungen auf die Wohnbebauung ausgeschlossen sind.
zu b): Verbrauch von Landschaft
Die Schaffung von 150 Arbeitsplätzen erfolgt nicht auf 20 ha sondern, wie bereits unter I) zum Ausdruck gebracht worden ist, auf einer Fläche von sieben ha. Wenn darüber hinaus durch den ausdrücklichen Willen der Gemeinde ein die Landschaft schonender Eingriff vorgenommen wird, indem die überbaubaren Flächen nicht bis zur möglichen Grenze, die die Baunutzungsverordnung zuläßt, vorgenommen wird, sondern deutlich darunter bleibt, so liegt das Exakt im Interesse der Gemeinde und ist ein Positivum für uns.
Zu c): Umweltbelastungen
Zunächst ist festzustellen, daß die Gemeinde durch die vorlie- gendeFassungdes Ansiedlungsvertrages sichergestellt hat, um jeder andersartigen Erzählung in der Gemeinde durch Dritte vorzubeugen, daß in dem Gebiet eine Produktionsstätte zur Verarbeitung von Produkten auf Ibnbasis errichtet wird. Bei der Verwendung von Tbn handelt es sich um einen natürlichen Rohstoff, der im Westerwald über Jahrzehnte in vielen Orten schon verarbeitet wird und dessen Auswirkungen bekannt sind. Für- das Produktionsverfahren wird das Unternehmen eine Rauchgasreinigung einbauen, die allen Erfordernissen der TA-Luft und sonstigen Vorschriften entspricht. Darüber hinaus werden aber auch die sonstigen Faktoren geprüft, wie das bei einer Indu- strieansiedlung nicht anders sein kann.
Nr,
Zu d): Wasserversorgung Der Wasserverbrauch ist nach Überzeugung des Or rates entsprechend den Feststellungen der dafü 1 Gremien der Verbandsgemeinde sichergestellt ^ U3t ^ fristig die Trinkwasserversorgung in der Verh j M ontabaur gefährdet wird. Die Verbandsgememri verfügt nach den vorliegenden Unterlagen in den r] 01 Verordnung ausgewiesenen Wasserschutzgebieten ße Wasserreserven, daß nach dem Verbrauch für di c tabaur und das Industriegebiet Heiligenroth die " ■ ge der Firma EFFEM nicht einmal 10 % der nie! aber jederzeit verfügbaren Wasserreserven des 'ft n Montabaurer Höhe ausmacht. eui
Völlig unberührt bleiben die Reserven, über die die meinde in den anderen vier Versorgungsbereichen v rf. halb ist nicht nur die Ansiedlung dieses Unternehmen auch die Ansiedlung weiterer Unternehmen möglich . 8 in irgendeiner Form eine Gefährdung der 'Hinkwassl gung dank dieser weitschauenden Vorsorge eintreten nachdem die Verbandsgemeinde diese Aufgabe übem hat.
Ganz selbstverständlich ist es, daß durch Übereil sehen den Verbandsgemeindewerken und demüntet chergestellt ist, daß jede Einsparungsmöglichkeit - h. nehmen aus wirtschaftlichen Gründen, bei der Verba meinde zur Schonung der Wasservorräte -, aber auch Möglichkeiten der Versorgung ausgelotet werden.
Im übrigen bezwecken die Beschlüsse des Ortsgen. vom 13.12.1988 (Aufstellung des Bebauungsplanes) um 24.01.1989 (Anordnung und Einleitung des Umlegung} rens), die am 28.03.1989 wiederholt worden sind, ledigL Einleitung eines gesetzlich geregelten Verfahrens. In i Verfahren ist die Abwägung aller relevanten Belange und essen durch den Ortsgemeinderat vorzunehmen. Unter rem ist durch eine Umweltverträglichkeitsprüfung zu teln, welche Auswirkungen im Falle der Ausweisungdes begebietes zu erwarten sind. Ferner sind die Stellung der TVäger öffentlicher Belange wie der betroffenen Büj der Abwägung zu bewerten. Erst danach wird entschiec
Die von der Bürgerinitiative geforderte Aufhebung i Schlüsse würde die Möglichkeit der Ansiedlung der Firn FEM auf Dauer verhindern, bevor die ag. Prüfungen,Gi ten und Stellungnahmen, also gesicherte Entscheidung lagen, vorliegen.
Heiligenroth, 04.04.1989 Zerfas, Ortsbürgermeister
RUPPACH-GOLDHAUSEN
Bericht aus der Ortsgemeinderatssitzui vom 28. März 1989
Stellungnahme der Gemeinde Ruppach-Goldhausen z bauungsplanentwurf »Auf der Birke» in Heiligenroth Ortsbürgermeister Ferdinand gab zunächst einen Übe über den zeitlichen Ablauf und den Sachstand zum I ungsplanverfahren »Auf der Birke« in Heiligenroth, s die Beteiligung der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhaus trifft.
Hauptsächlich erwähnte er hierbei nochmals de Briefes an die Verbandsgemeindeverwaltung Montaba« 08.03.1989, in dem die Beantwortung weiterer Fragen u: Vorlage von Unterlagen gefordert wird, ummöglicheUn» lastungen für Ruppach-Goldhausen prüfen zu können Wochenblatt vom 24.3.89). Schriftliche Antworten undlli gen lagen jedoch bis zur Sitzung nicht vor. Der an derSi teilnehmende 1. Beigeordnete der Verbandsgemeiadr
tung Montabaur, Herr Heinz Reusch machte zu t’.
Themenbereichen Aussagen folgenden Inhalts:
a) Abschluß eines Ansiedlungsvertrages Die Belange von Ruppach-Goldhausen werden beacht» ge für Ruppach-Goldhausen sind möglich.
b) Größe des Plangebietes .
Hier handelt es sich hauptsächlich um einen Wunschder FEM wegen möglichst großzügiger Erschließung.
c) Wasserverbrauch und -Vorrat ,.
sind lt. Herrn Reusch mehr als ausreichend. Er wiedew len und Angaben, wie sie bereits bisherigen Pressevf chungen zu entnehmen waren.

