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Nr. 15/89
•1 nach neu 11 Wochen der Diskussion, des Austau-
r - den ynd manchem Streit, selbst in den Familien, ^Entscheidung getroffen werden müsse
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Debatte stellte Ortsbürgermeister Zerfas das j Schied pjjj.gerinitiative »Rettet die Birke«, die Beschlüs- vfeemehiderates vom 13.12.1989, Tagesordnungs- Reratungund Beschlußfassung über die Aufstellung ikt ^„lanes im Industriegebiet »Auf der Birke« und
Tagesordnungspunkt 2: »Beratung und Be- r-nffilber die Anordnung der Baulandumlegung ge- SuGB und deren Einleitung gemäß § 47 BauGB für 46 bist »Auf der Birke« auszusetzen, zur Abstimmung. Xmeinderat lehnte das Begehren der Bürgerinitiative Birke« mit 10 Nein-Stimmen bei 6 Ja-Stimmen ab.
!l vrmeidung von Wiederholungen wird auf die eingehende f dang, die zum Beschluß gegeben worden ist, verwiesen).
ufsteüungsbeschluß für den Bebauungsplan »Auf der
l^St in"" 1 "" uud 1 Nein-Stimme faßte der Ortsgemeinde- [ iHgenroth den Beschluß, in den Gemarkungsteilen »Bir- iiHollerstücken«, »In der oberen Illbach«, »Im Dasbert«, *’ Blbitzchen« und »Im Güren« einen Bebauungsplan auf- ; en p er pianbereich umfaßt ein Gebiet, das - grob dargelt • wie folgt begrenzt wird:
Norden: von den Wirtschaftswegen 1632/4, 4340/1 und
17/2
Osten: von der Eisenbahnlinie Montabaur - Limburg (tlw.), hWirtschaftswegNr. 4338/1, dem Wirtschaftsweg Nr. 4205 o Wirtschaftsweg Nr. 19 (tlw.)
ouuen: von der nördlichen Parzellengrenze der Flurstücke M und 3640, der westlichen Parzellengrenze der Flurstücke 3641 bis 3648 und 760 sowie wiederum von der Bahnlinie lutabaur -
i: von der Bundesstraße Nr. 265.
[Bebauungsplan trägt die Bezeichnung »Auf der Birke«, teil diesen Beschluß sollen die planungsrechtlichen Voraus- ngen für die Ansiedlung eines großflächigen Industriebe- [bes geschaffen werden. Aufgrund des voraussichtlichen Flä- nbedarfs läßt sich die Ansiedlung nur nördlich des jetzigen ustriegebietes an der Bahnlinie ermöglichen. Das Plange- fumfaßteine Gesamtfläche von ca. 28,8 ha. Hierin einbezo- ist jedoch die vorhandene Waldfläche in einer Größe von ca. k
alt des Bebauungspanes ist es auch, den östlich der B 255 pandenen Hochwald in seinem jetzigen Bestand zu erhalten 1 als solchen im Plan auch festzuschreiben. Der Bestand des hwaldes soll mit dazu beitragen, daß sich das Industriege- j in Natur und Landschaft einbindet. Eine Vorgabe an die leitplanung wird es jedoch auch sein, das Plangebiet auch fstlichen und südlichen Tteil mit einer umfassenden Grünord- lg zu versehen, damit in Form eines großzügig angelegten Ingürtels landschaftliche Einbindung und Abschirmung erbt werden.
len der Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nut- igsowie des Erhalts des Hochwaldes im westlichen Planbe- :h wurde auch bereits eine Straßenplanung integriert, welche feinen eine verkehrsmäßige Anbindung der Industriebau- f vorsieht und zum anderen eine Ttassenf ortführung der pumgehung zuläßt.
fchzeitig beschloß der Ortsgemeinderat, den Verbandsge- pderat damit zu beauftragen, das Plangebiet in die nächst- jiche Novellierung des Flächennutzungsplanes der Ver- psgemeinde Montabaur aufzunehmen, per Beratung und Beschlußfassung n ahm en jeweils nur 5 .^Mer teil, da neben Ortsbürgermeister Zerfas und I. pigeordnten Erich Herbst noch weitere 7 Ratsmitglieder p bonderinteresse an der Beratung und Beschlußfassung ft teilnehmen durften.
pdnung der Baulandumlegung gemäß § 46 BauGB und de- f Btung gemäß § 47 BauGB für das Baugebiet »Auf der (“"beschlossen
OlHiRQm? des Ortsgemeinderates Heiligenroth vom fei,'Tagesordnungspunkt 1/2), der wegen Mitwirkung h SQU tgliedes, bei dem Sonderinteresse im Sinne von § 22 y memdeordnung für Rheinland-Pfalz vorlag, und daher I sam war, wurde ebenfalls mit 4 zu 1 Stimmen wiederholt.
Schloß der Ortsgemeinderat im überwiegend
öffentlichen Interesse gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungs
gerichtsordnung, den sofortigen Vollzug des Beschlusses anzuordnen.
Einzelheiten zu den von der Umlegung betroffenen Grundstücken sowie der Begründung zur Anordnung der sofortigen Vollziehung konnten bereits aus der öffentlichen Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses des letzten Wochenblattes (Wochenblatt Nr. 14 von Freitag, 07.04.1989, Seiten 10 -12) entnommen werden.
Verpachtung des Eigenjagdbezirkes Heiligenroth - Moschheim auf der Montabaurer Höhe
Der Ortsgemeinderat beschloß, die Jagdpacht im Eigenjagdbe- zirk Heiligenroth - Moschheim an Herrn Roger Jung, Heiligenroth, für 8.000,- DM pro Jahr zu vergeben zuzüglich einer Wildschadenspauschale von 3.760,- DM pro Jahr. Dem Ortsgemeinderat lagen insgesamt 7 Angebote für die Jagdpacht vor. Herr Roger Jung war unter diesen Anbietern der Meistbietendste In diesem Zusammenhang sah der Rat die Notwendigkeit der Anlage von Wildäsungsflächen. Die Erstanlage solle zusammen mit der Ortsgemeinde Moschheim erfolgen. Nach der Klärung mit dem Forstamt und der Einholung von Angeboten sollen die Flächen im Herbst 1989 angelegt werden.
Ortsgemeinde gibt Zuschuß in den Partnerschaftsfonds mit Epineuil
Bei einer Gegenstimme beschloß der Ortsgemeinderat, in den Partnerschaftsfonds einen Betrag von 1.000,- DM von der Ortsgemeinde aus einzubringen. Dieses Geld soll für die demnächst stattfindende Partnerschaftsveranstaltung verwendet werden.
Blumenanpflanzungen an der alten K 103 vorgesehen Der Ortsgemeinderat beschloß mehrheitlich 500,- DM für die Anschaffung von Blumen für die alte K 103 bereitzustellen.
Öffentliche Bekanntmachung
Gemäß § 17 Abs. 6 Satz 4 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz (GemO) vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) wird die Entscheidung des Ortsgemeinderates Heiligenroth über das Begehren der Bürgerinitiative »Rettet die Birke« öffentlich bekanntgemacht.
Der Ortsgemeinderat lehnte das Begehren der Bürgerinitiative »Rettet die Birke«, die Beschlüsse des Ortsgemeinderates vom 13.12.1988, Tagesordnungspunkt 2:
»Beratung und Beschlußfassung über die Aufstellimg eines Bebauungsplanes im Industriegebiet »Auf der Birke« und vom 24.01.1989, Tagesordnungspunkt 2:
»Beratung und Beschlußfassung über die Anordnung der Baulandumlegung gern. §46 BauGB und deren Einleitung gern §47 BauGB für das Baugebiet »Auf der Birke«, auszusetzen, mit 10 Nein-Stimmen bei 5 Ja-Stimmen ab.
Der Ortsgemeinderat hat sich mit den von der Bürgerinitiative vorgebrachten Bedenken gegen die geplante Ansiedlung der Firma EFFEM auseinandergesetzt und sich bei seiner Entscheidung, das Begehren der Bürgerinitiative zurückzuweisen, von folgenden Gründen leiten lassen:
I. Vorteile der möglichen Gewerbeansiedlung:
1. Arbeitsplätze:
Durch die Ansiedlung der Firma EFFEM werden in der ersten Ausbaustufe auf einer Fläche von 7 ha ca. 150 Arbeitsplätze geschaffen. Hiervon entfallen 140 Arbeitsplätze auf den gewerblichen Bereich und 18 Arbeitsplätze auf das Management und Büra Außer der Leitung des Betriebes erwartet das Unternehmen die Besetzung aller Stellen aus dem hiesigen Raum.
Da das Unternehmen sich ausschließlich auf die Herstellung des Produktes beschränkt, hat es für seine Standorte in Verden und Minden einen zusätzlichen arbeitsplatzschaffenden Faktor von 4,2. Für unseren Bereich wird nur von einem zusätzlichen Faktor von 1 ausgegangen, so daß sich in der ersten Ausbaustufe für den hiesigen Raum ein zusätzliches Arbeitsplatzangebot von 300 Arbeitsplätzen ergibt.
Dies ist nach der Auffassung des Ortsgemeinderates eine deutliche Verbesserung der Arbeitsmarktsituation nicht nur in der Ortsgemeinde Heiligenroth sondern in der gesamten Region. Er sieht die Möglichkeit, Arbeitsplätze zu schaffen, Pendlern eine heimatnahe Beschäftigung zu ermöglichen und u.U. vorsorglich Arbeitsplätze als Ausgleich für Personalabbau in anderen Bereichen zu bekommen.
Daneben ist in dem Industriegebiet »Auf der Birke« die Ausweisungeiner 2. und 3. Ausbaustufe mit Flächen von 5 bzw. 7 ha für den Zeitraum nach 1994 vorgesehen. Wenn man für diese Bereiche die gleiche Zahl von Arbeitsplätzen zugrundelegt, da die

