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Montabaur

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4. die Festsetzung des Zahlungstermines,

5. die Eröffnung, daß der Beitrag als öffentliche Last auf dem Grundstück ruht und

6. eine Rechtsbehelfsbelehrung.

(3) Der Beitragsbescheid soll ferner den Beitragsschuldner dar­auf hin weisen, daß er bei der Gemeindeverwaltung Stundung, Ratenzahlung oder Verrentung beantragen kann.

Ein solcher Antrag soll die Gründe anführen, aus denen die Zah­lung des Beitrags zum festgesetzten Zahlungstermin für den Beitragsschuldner eine unbillige Härte wäre.

§10

Vorausleistungen

(1) Im Fall des § 133 Absatz 3 BauGB können Vorausleistungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages er­hoben werden.

(2) Für den Bescheid über die Vorausleistungen gilt § 9 sinnge­mäß.

§11

Ablösung des Erschließungsbeitrages Der Betrag einer Ablösung nach § 133 Abs. 3 Satz 2 BauGB be­stimmt sich nach der Höhe des voraussichtlich entstehenden Beitrages.

Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht.

§12

InkrafttretenlAußerkraf ttreten Die Satzung tritt am läge nach ihrer öffentlichen Bekanntma­chung in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Erschlie­ßungsbeiträgen vom 7. Juli 1983 außer Kraft.

Stahlhofen, 30.03.1989 (S.) Fehl, Ortsbürgermeister

Hinweis

Gern. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVBL S. 419), BS 2020-1, wird auf fol­gendes hingewiesen:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

a) Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse (§ 22 Abs.

1 GemO) und

b) die Einberufung und die ThgesOrdnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines J ahres nach die­ser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün­den können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad-Adenauer-Platz, 5430 Montabaur, geltend gemacht worden ist.

Ortsgemeinde Stahlhofen Fehl, Ortsbürgermeister

öffentliche Bekanntmachung Satzung

Uber die Erhebung einmaliger Beiträge für öffentliche Ver­kehrsanlagen der Ortsgemeinde Stahlhofen vom 30.03.1989 Der Ortsgemeinderat Stahlhofen hat aufgrund des § 24 der Ge­meindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§42 Abs. 11,18 Abs. 3 Satz 1 und 19 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 5 des Kommu­nalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:

§1

Beiträge für einzelne Verkehrsanlagen Die Gemeinde erhebt abweichend von den §§13 und 14 KAG Beiträge für einzelne oder Abschnitte von öffentlichen Ver­kehrsanlagen nach § 42 Abs. 11 KAG.

§2

Maßstab

Maßstab ist die Geschoßfläche (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 KAG, § 5 KAVO).

§3

Tiefenmäßige Begrenzung der Grundstücksfläche Als tiefenmäßige Begrenzung der beitragspflichtigen Grund- stücksflächenach § 19 Abs. 1 Nr. 1 KAG werden 50 m festgelegt.

§4

Inkrafttreten/Außerkrafttreten

(1) Diese Satzung tritt rückwirkend zum 16.05.1986 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Aus­baubeiträgen vom 07. Juli 1983 außer Kraft.

Nr.J

UUgl

Soweit eine Beitragspflicht aufgrund früherer S standen ist, gelten diese weiter. atzi

Stahlhofen, 30.03.1989 (S.) Pehl, Ortsbürgermeister Hinweis:

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnungvon Rh -GemO- vom 14.12.1973 (GVBL S. 419), BS 2020 -iT' 1

gendes hingewiesen:

Eine Verletzung der Bestimmungen über a) die Ausschließungsgründe wegen Sonderintei 1 GemO) und

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b) die Einberufung und Tagesordnung von Sitzung gemeinderates (§34 GemO) 860 ® s 0

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines J ahrc ser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unte 3 R« nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzun 061 den können, gegenüber der VerbandsgemeindevJl Konrad-Adenauer-Platz, 6430 Montabaur, gelten ' worden ist.

Ortsgemeinde Stahlhofen Fehl, Ortsbürgermeister

Mutterboden abzugeben

Die Ortsgemeinde hat guten Mutterboden abzugeben U bei der Ortsgemeindeverwaltung Stahlhofen: Ibl. 02602 / 5 £

Neue Poststelle

Die neue Poststelle im Bürgermeisteramt-Hause wirdnocbl Monat April eröffnet. Genauer Tbrmin wird noch bekannt»* ben.

Fehl Ortsbürgermeister

UNTERSHAUSEN Widerrechtliche Benutzung des Kinderspiel und Bolzplatzes

Es ist wiederholt beobachtet worden, daß Heranwachsende di Kinderspiel- und Bolzplatz in einer Art und Weise benutzet,! zu wünschen übrig läßt und für die die Anlage nicht gHM wurde So wird durch wildes Fahren mit Kraftfahrzeugen (PH und Mopeds) die Grasnarbe mutwillig beschädigt und teiln nicht nur imerheblich zerstört. Ich weise darauf hin, c berechtigte Befahren der Anlage untersagt ist und bitte diebj treffenden Personen um entsprechende Beachtung.

Beachtung der Friedhofsordnung

Wiederholt ist festgestellt worden, daß Hunde mit i Friedhof geführt werden. Dies ist nach der Friedhofsordnul die neben dem vorderen Eingangangebracht ist, nicht gestatt Ich bitte die infrage kommenden Personen die gei nung zu beachten und ihre Hunde nicht mehr in das Inneredl Friedhofes mitzunehmen.

Verloren - gefunden

An der Bushaltestelle ist eine hellblaue Kindermütze gefugt worden. Die Fundsache kann bei mir abgeholt werden. Müller, Ortsbürgermeister

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Untershausen vom 20.03.1989

Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1989einstimmig verah det

Unter Tagesordnungspunkt 1 der Sitzung stand die Verabi düng des Haushaltsplanes/der Haushaltssatzung 1989 an.J Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur hatte hierzu in A Stimmung mit der Gemeinde einen Planentwurf erstellt und f _ Sitzung vorgelegt. N ach Erläuterungen zum Planinhalt te der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haushalt?' und der Haushaltssatzung. Die Haushaltssatzung sumarische Zusammenfassung des Haushaltsplanes dar enthält folgende Festsetzungen:

Verwaltungshaushalt: .. n

EinnahmenAusgaben .je 389.0W U