Montabaur
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4. die Festsetzung des Zahlungstermines,
5. die Eröffnung, daß der Beitrag als öffentliche Last auf dem Grundstück ruht und
6. eine Rechtsbehelfsbelehrung.
(3) Der Beitragsbescheid soll ferner den Beitragsschuldner darauf hin weisen, daß er bei der Gemeindeverwaltung Stundung, Ratenzahlung oder Verrentung beantragen kann.
Ein solcher Antrag soll die Gründe anführen, aus denen die Zahlung des Beitrags zum festgesetzten Zahlungstermin für den Beitragsschuldner eine unbillige Härte wäre.
§10
Vorausleistungen
(1) Im Fall des § 133 Absatz 3 BauGB können Vorausleistungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages erhoben werden.
(2) Für den Bescheid über die Vorausleistungen gilt § 9 sinngemäß.
§11
Ablösung des Erschließungsbeitrages Der Betrag einer Ablösung nach § 133 Abs. 3 Satz 2 BauGB bestimmt sich nach der Höhe des voraussichtlich entstehenden Beitrages.
Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht.
§12
InkrafttretenlAußerkraf ttreten Die Satzung tritt am läge nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 7. Juli 1983 außer Kraft.
Stahlhofen, 30.03.1989 (S.) Fehl, Ortsbürgermeister
Hinweis
Gern. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVBL S. 419), BS 2020-1, wird auf folgendes hingewiesen:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
a) Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse (§ 22 Abs.
1 GemO) und
b) die Einberufung und die ThgesOrdnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines J ahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad-Adenauer-Platz, 5430 Montabaur, geltend gemacht worden ist.
Ortsgemeinde Stahlhofen Fehl, Ortsbürgermeister
öffentliche Bekanntmachung Satzung
Uber die Erhebung einmaliger Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen der Ortsgemeinde Stahlhofen vom 30.03.1989 Der Ortsgemeinderat Stahlhofen hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§42 Abs. 11,18 Abs. 3 Satz 1 und 19 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 5 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Beiträge für einzelne Verkehrsanlagen Die Gemeinde erhebt abweichend von den §§13 und 14 KAG Beiträge für einzelne oder Abschnitte von öffentlichen Verkehrsanlagen nach § 42 Abs. 11 KAG.
§2
Maßstab
Maßstab ist die Geschoßfläche (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 KAG, § 5 KAVO).
§3
Tiefenmäßige Begrenzung der Grundstücksfläche Als tiefenmäßige Begrenzung der beitragspflichtigen Grund- stücksflächenach § 19 Abs. 1 Nr. 1 KAG werden 50 m festgelegt.
§4
Inkrafttreten/Außerkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt rückwirkend zum 16.05.1986 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Ausbaubeiträgen vom 07. Juli 1983 außer Kraft.
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Soweit eine Beitragspflicht aufgrund früherer S standen ist, gelten diese weiter. atzi
Stahlhofen, 30.03.1989 (S.) Pehl, Ortsbürgermeister Hinweis:
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnungvon Rh • -GemO- vom 14.12.1973 (GVBL S. 419), BS 2020 -iT' 1
gendes hingewiesen:
Eine Verletzung der Bestimmungen über a) die Ausschließungsgründe wegen Sonderintei 1 GemO) und
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b) die Einberufung und Tagesordnung von Sitzung „ gemeinderates (§34 GemO) 860 ® s 0
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines J ahrc ser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unte 3 R« nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzun 061 den können, gegenüber der VerbandsgemeindevJl Konrad-Adenauer-Platz, 6430 Montabaur, gelten ' worden ist.
Ortsgemeinde Stahlhofen Fehl, Ortsbürgermeister
Mutterboden abzugeben
Die Ortsgemeinde hat guten Mutterboden abzugeben U bei der Ortsgemeindeverwaltung Stahlhofen: Ibl. 02602 / 5 £
Neue Poststelle
Die neue Poststelle im Bürgermeisteramt-Hause wirdnocbl Monat April eröffnet. Genauer Tbrmin wird noch bekannt»* ben.
Fehl Ortsbürgermeister
UNTERSHAUSEN Widerrechtliche Benutzung des Kinderspiel und Bolzplatzes
Es ist wiederholt beobachtet worden, daß Heranwachsende di Kinderspiel- und Bolzplatz in einer Art und Weise benutzet,! zu wünschen übrig läßt und für die die Anlage nicht gHM wurde So wird durch wildes Fahren mit Kraftfahrzeugen (PH und Mopeds) die Grasnarbe mutwillig beschädigt und teiln nicht nur imerheblich zerstört. Ich weise darauf hin, c berechtigte Befahren der Anlage untersagt ist und bitte diebj treffenden Personen um entsprechende Beachtung.
Beachtung der Friedhofsordnung
Wiederholt ist festgestellt worden, daß Hunde mit i Friedhof geführt werden. Dies ist nach der Friedhofsordnul die neben dem vorderen Eingangangebracht ist, nicht gestatt Ich bitte die infrage kommenden Personen die gei nung zu beachten und ihre Hunde nicht mehr in das Inneredl Friedhofes mitzunehmen.
Verloren - gefunden
An der Bushaltestelle ist eine hellblaue Kindermütze gefugt worden. Die Fundsache kann bei mir abgeholt werden. Müller, Ortsbürgermeister
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Untershausen vom 20.03.1989
Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1989einstimmig verah det
Unter Tagesordnungspunkt 1 der Sitzung stand die Verabi düng des Haushaltsplanes/der Haushaltssatzung 1989 an.J Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur hatte hierzu in A Stimmung mit der Gemeinde einen Planentwurf erstellt und f _ Sitzung vorgelegt. N ach Erläuterungen zum Planinhalt te der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haushalt?' und der Haushaltssatzung. Die Haushaltssatzung sumarische Zusammenfassung des Haushaltsplanes dar enthält folgende Festsetzungen:
Verwaltungshaushalt: .. n
EinnahmenAusgaben .je 389.0W U

