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Nr. 12/89
'T^ndstück zu verkaufen
l r Wiesengrund« steht ein ca. 1.300 qm großes Ich” y er kauf an.
st ück gich bitte an die Gemeindeverwaltung in **5Linoß08/606 bzw. 595 oder an die Verbandsge- ' JtungMontabaur, TfeL: 02602/126.0.
WELSCHNEUDORF Einbrüche in Welschneudorf L .„^.rinnen und Mitbürger
[ Tie® wurden in Welschneudorf mehrere Einbrü- ITVe Täter drangen vermutlich schon zu Ihgeszeiten Lungen unbemerkt ein.
KT Sie von diesen Vorfällen in Kenntnis setzen mit der Enete Vorkehrungen zur Vermeidung von Einbrüchen
[wir es den Einbrechern oft nicht zu leicht?
[ndlichem Gruß
Heiden, Ortsbürgermeister
Abgabe von Schlagabraum
istag dem 01.04.1989, wird gegen Gebühr Schlagab- ■dem Gemeinde- und Markwald abgegeben, jssenten treffen sich am 01.04.1989, um 09.00 Uhr am jelplatz Welscbneudorf.
t WO
NIEDERELBERT
Die Frauengemeinschaft informiert ji .1989 fährt die Frauengemeinschaft zu einem Vortrag EVAG in Montabaur. Thema: Vorführung von Küchen- nd Herstellung von Salaten. Abfahrt mit dem Linien- [l 4,30 Uhr, Rückfahrt ebenfalls mit dem Linienbus. i Anmeldung bei Leni Nink, TfeL 17296 erbeten.
de Wählergruppe Hubert Hübinger, Niederelbert •tsgemeinderat vertretene Freie W ählergruppe Hubert jer lädt alle wahlberechtigten Mitbürgerinnen und Mit- der Gemeinde Niederelbert am Donnerstag, dem 30. •9,20.00 Uhr, zu einer Wahlberechtigtenversammlung istwirtschaft »Fohr-Pils-Stube«, kleiner Saal, Inh. Gün-
nung:
Seht Uber die bisherige Arbeit im Gemeinderat
gaben für die nächsten fünf Jahre
Sprache
[Stellung der Kandidaten für einen Wahlvorschlag für Wahl zum Ortsgemeinerat.
ttiches Erscheinen aller wahlberechtigten Bürgerinnen r der Gemeinde wird gebeten.
SV Blau-Weiß 08 Niederelbert, Abt. Tennis ^pril veranstalten wir in der Ifennishalle Montabaur ein EN-DOPPEL NACHTTURNIER. Die Tbilnehmer- W18 Doppel begrenzt. Startgeld beträgt 30,00 DM. ™gbeiHerrn HaraldZbinden, TfeL 02602-16211 bis spä- [13.4.1989.
Der CDU-Gemeindeverband Montabaur sutet am 08. April 1989, ab 14.00 Uhr in der Vogelsang-
. —au;
[«tin, Oberelbert, IbL 02608/372
■“•Josef Zimmermann, Welschneudorf, Tbl. 0260
feko' 1 Niederelbert, TbL 0602/5969.
Lu 11 ° ie auc ^ Einzelheiten über den Fahrdienst faitung.
EISBACHGEMEINDEN
GIROD
öffentliche Bekanntmachung
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Girod für das Jahr 1989 vom 16.03.1989 I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVBL S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Geneh- migung durch die Kreis Verwaltung Mont abaur als Aufsichtsbehörde vom 10.03.1989 hiermit bekanntgemacht wird.
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1989 wird im
VERWALTUNGSHAUSHALT
in der Einnahme auf. 851.000,-DM
in der Ausgabe auf. 851.000,- DM
VERMÖGENSHAUSHALT
in der Einnahme auf. 652.000,-DM
in der Ausgabe auf. 65 2.000,- DM
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf. 0,- DM
2. der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf. 0,- DM
§ 3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus
haltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer:
a) für die land- und forstwirtschaftl. Betriebe
(Grundsteuer A). 220 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B). 240 v.H.
2. Gewerbesteuer:
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital. 280 v.H.
3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde,
die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
für den ersten Hund. 36,00 DM
für den zweiten Hund. 54,00 DM
für jeden weiteren Hund. 72,00 DM
§4
Der Oberflächenentwässerungsanteil für Verkehrsanlagen beträgt 11,50 DM pro qm Verkehrsfläche.
II.
Genehmigung der Haushaltssatzung:
Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Girod für das Haushaltsjahr 1989 werden gemäß § 24 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBL S. 419) keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben.
5430 Montabaur, 10.03.1989
Kreisverwaltung
des Westerwaldkreises
Abt. 1 Az. 029/901-10 (S.) Im Auftrag: Meckel
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 28.03.1989 bis 07.04.1989 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.
Girod, 16.03.1989 Gemeindeverwaltung Girod (S.) Hannappel, Ortsbürgermeister Hinweis:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufungund die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines J ahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Girod oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, geltend gemacht worden ist. (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz -GemO- vom 14.12.1973 (GVBl. S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 22.07.1988 (GVBL S. 135).

