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Montabaur

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3. Der Gesamtbetrag der Kredite erhöhte sich von ursprüng­lich 198.000,- DM um 142.600,- DM auf 340.600,- DM.

4. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen verminderte sich von ursprünglich 107.000,- DM um 107.000,-- DM auf nunmehr 0,- DM.

Eine deutlich positivere Entwicklung des Verwaltungshaushal­tes gegenüber den bisherigen Ansätzen dokumentierte der Zu­führungsbetrag zum Vermögenshaushalt in Höhe von 66.000,- DM. Er lag um 17.000,- DM über dem bislang gültigen Zufüh­rungsbetrag.

Nach den nunmehr vorliegenden Anhaltspunkten zum Haus­halt 1988 darf erfreulich darauf hingewiesen werden, daß sich die ursprüngliche Neuverschuldung von 313.500,- DM (Kredit­markt) auf rd. 250.000,- DM reduzieren wird. Mit der Aufnahme eines zinslosen Tilgungsdarlehens und eines zinslosen Ab­schreibungsdarlehens von der Fohr-Brauerei ergibt sich zum Jahresende eine Gesamtverschuldung in Höhe von 520.074,96 DM. Dies bedeutet für die Ortsgemeinde eine Pro-Kopf- Verschuldung von 696,22 DM. Im Vergleich zum Landesdurch­schnitt bei Gemeinden in der Größenklasse unter 1.000 Einwoh­ner zum 31.12.1987 mit 347,- DM zeigt sich eine deutlich dar­überliegende Pro-Kopf-Verschuldung.

Über Rücklagenmittel verfügt die Ortsgemeinde derzeit nicht.

Haushalt 1989 Verwaltungshaushalt

Das Volumen des Verwaltungshaushaltes vermindert sich von 573.000,- DM um 32.000,- DM auf nunmehr 641.000,- DM. Her­vorgerufen wird dies durch den Volumensrückgang im Forstbe­reich.

Die Einnahmensituation im Bereich der Steuern und Zuweisun­gen zeigt gegenüber dem Vorjahr keine Veränderung:

1988 1989

460.760,- DM 460.550,- DM 1 200,- DM

Auch die sonstigen Einnahmen der Ortsgemeinde Großholbach werden gegenüber 1988 in unveränderter Größenordnung er­wartet. Erstmalig allerdings sind Einnahmen aus der Vermie­tung des Bürgerhauses veranschlagt.

Während also die E innahm en der Ortsgemeinde zurückgehen, verzeichnen die Ausgaben einen stärkeren Anstieg. Verdeut­licht wird dies durch den Zuführungsbetrag zum Vermögens­haushalt des Jahres 1989 von 26.000,- DM. In 1988 waren im­merhin noch 66.000,- DM zu veranschlagen. Ein besonderer Aspekt dieses Rückganges sind die mehr zu erbringenden Zins­leistungen infolge der Neuverschuldung des Jahres 1988. Einen weiterer Ausgabenschwerpunkt stellen die von der Orts­gemeinde zu zahlenden Umlagebeträge dar, deren Entwicklung durch die nachfolgende Übersicht verdeutlicht wird:

1988 1989

Kreimimlage 122.500,-DM 131.000,-DM +8.500,-DM Verbandsge­meindeumlage 149.500,-DM 156.000,-DM +6.500,-DM

272.000,- DM 287.000,- DM + 15.000,- DM

Die Mehrbelastung bei den Umlagen resultiert ausschließlich aus dem Anstieg der Umlagegrundlage, die sich gegenüber dem Vorjahr wesentlich verändert hat:

1QQQ 1 QQQ

429.350,- DM 458.097,- DM

Als echte freie Finanz spitze und somit als Beurteilungsmaß­stab für die dauernde Leistungsfähigkeit der Ortsgemeinde Großholbach errechnet sich unter Beachtung der ordentlichen Tilgungsleistungen der Betrag von Ü 17.000,- DM. Dies bedeu­tet einen deutlichen Rückgang und läßt den Investitionsspiel­raum beträchtlich schrumpfen.

Vermögenshaushalt:

Das vomOrtsgemeinderat beschlossene Investitionsprogramm bildet die Grundlage für die Aufstellung des Vermögenshaus­haltes. Ausweislich dieses Programmes sind für die folgenden Investitionen und Ausgaben Mittel bereitgestellt:

1. Umbau der Holzbrücke über

den Ahrbach. 6.000,-- DM

2. Zuschüsse für Dorfemeuerungsmaß-

nahmen. 2.000,-- DM

3. Bau eines Fußweges an der B 49 . 50.000,- DM

4. Erschließung Neuwiese/Kreuzwiesei/

Strüthehen. 15.000,- DM

5. Tfeilausbau der Kirch- und

Friedhof Straße . 15.000,-- DM

6. Erschließung Birkenweg. 160.000,-DM

7. Straßenoberflächenentwässerungsaiiteil

8. Straßenbeleuchtungserweiterung...

9. Erwerb von beweglichen Sachen ^

des Anlagevermögens - Bürgerhaus -

10. Baukosten Bürgerhaus. J' 6,1 !

11. Außenanlage Bürgerhaus. »3

12. Dachumbau der Garage am

Feuerwehrgerätehaus .

13. Wirtschaftswegebau. o?

14. Zuführung zur allgemeinen Rücklage..'

15. Tilgung von Krediten an , y

private Unternehmen .

16. Tilgung von Krediten an Kreditmarkt ccj

Finanziert wird dieser Ausgabenkatalog durch die f gung folgender Einnahmen: 611

1. Zuweisung der Stadt Montabaur zum Umbau der Holzbrücke über

2. Zuweisung des Naturparks Nassau

zum Umbau der Holzbrücke über den Ahrbach.

3. Erschließungs-u. Ausbaubeiträge. 2653 m

4. Zuweisung des Landes zum Tfeilausbau

der Kirch-und Friedhof staße.^

5. Zuweisungen des Landes und des Kreises

zum Bau des Bürgerhauses.

6. Zuweisungen von übrigen Bereichen

zum Bau des Bürgerhauses..

7. E innahm en aus dem Verkauf

von Grundstücken.

8. Investitionsschlüsselzuweisung.

9. Zuführung vom Verwaltungshaushalt ... 26.00

Ausblick 1990 -1992 Zuschüsse für Dorferneuerungsmaßnahmen und die £

ßimgvonNeubaugebieten bilden die Investitionsschvi

kommender Jahre. Ausweislich des Finanzplanes istzui zienmgdieser Vorhaben keine Neuverschuldungnotwi lerdings ist dann erforderlich, daß einkalkulierte f ßungsbeiträge auch fließen werden.

Aufträge für Elmrichtungsgegenstände des Bürgerhi geben

Einstimmigfaßte der Rat jeweils den Beschluß für dieAis vergäbe zum Kauf und der Lieferung von Einrichtung ständen für das neugeschaffene Bürgerhaus, das zwisc lieh bereits schon eingeweiht wurde, die Kücheneim wird ca. DM 26.700,00 kosten und die Einrichtung^ Dienstzimmer des Ortsbürgermeisters ca. DM 2.600,Cf Neue Friedhofssatzung und Friedhofsgebührenfii schlossen

Einst immi g beschloß der Ortsgemeinderat die in d vorliegende und von der Verwaltung in Abstimmung! Ortsgemeinde ausgearbeitete Fassung der Friedhofs? Die derzeit geltende Friedhof ssatzungder Ortsgemeiiäj dem Jahre 1977. Mit der neuen Satzung wird die satzui liehe Regelung sowohl der derzeitigen Rechtslage als a« seit J ahren praktizierten Verfahren auf dem Friedhofaij Eine wesentliche Änderung besteht lediglich darin, (lall Grabgrößen und Gestaltungsvorschrif ten nicht mehriii zung, sondern in Belegungsplänen festgesetzt werden] Der Beschluß über die Friedhofsgebührensatzung« ner Einhaltung mehrheitlich gefaßt. Die Neufassungds hofsgebührensatzung wurde erforderlich, da die dem# bührensatzung rechtlich zum Tteil überholt und aufierij der Gebührenkalkulation her anzupassen ist. Beide vom Ortsgemeinderat beschlossenen Satzungen nach der Vorlage bei der Kreisverwaltungundder Ausl? durch den Ortsbürgermeister im Wochenblatt veröffa| Ausbau des Fußweges an der Limburger Straße (B 4# Der Rat war der Auffassung, daß bezüglich des Auslijl Fußweges an der Limburger Straße (B 49) nun endlich» schehen müsse. Er beauftragte daher die Verbandst Verwaltung Montabaur, einen Gestaltungs- und Kor schlag für den Ausbau zu unterbreiten. Wenn dies tungsvorschlag vorliegt, wird der Rat nochmals üw Punkt zu beraten haben.

Gebühr für die Benutzung des Bürgerhauses von aus Personen

Der Ortsgemeinderat war einvemehmlich der Auffas bei Hochzeitsfeiem und sonstigen Privatfeiern von* gen Personen im Bürgerhaus eine Gebühr von 250,01^ ben wird.