Einzelbild herunterladen

Montabaur

Seite 12

Kirchenchor »St. Josef«

18.03.1989 Generalversammlung

24.06.-25.06.89 10-jähriges Bestehen

Verein der Freunde und Förderer der Freiw. Feuerwehr

14.01.1989

10.12.1989

Verkehrsverein |WK) 08.04.1989

01.06.1989

Gemeinde/Ortsvereinsring 13.05., 14.06., 15.06.1989 09.11.1989

18.11.1989

Generalversammlung

Nikolausfeier

Dorfreinigung und General­versammlung 20-jähriges Bestehen

Kirmes

Martinsumzug

Volkstrauertag

Sportfreunde »Germania« Kadenbach Die Fußballer von Kadenbach spielen am Sonntag, dem 18.12. um 14.00 Uhr auf dem Sportplatz in Kadenbach gegen den VfB Lützel um Punkte in der Kreisliga B.

Die Spielgemeinschaft Kadenbach/Simmera kämpft um Punk­te gegen den SC Vallendar auf dem Sportplatz in Simmera. Spielbeginn ist um 11.00 Uhr.

Der Sportverein beabsichtigt, am Samstag, dem 17.12.1988, die Kanalleitungen zum Sportplatz fertig zu verlegen. Es wird um rege Beteiligung der Helfer gebeten.

NEUHÄUSEL

Sportgemeinschaft Neuhäusel e.V.

Kurs »Wirbelsäulengymnastik«

In Zusammenarbeit mit dem Bildungswerk des Landessport­bundes Rheinland-Pfalz führt die SG Neuhäusel einen Kurs »Wirbelsäulengymnastik« durch. Mit einem gezielten Übungdsaufbau soll die Rücken-, Bauch-, Hüft- und Gesäßmus­kulatur gekräftigt, gedehnt und die gesamte Wirbelsäule stabi­lisiert werden, um Haltungsschäden vorzubeugen. Der Kurs fin­det unter Leitung des lizensierten Übungsleiters Michael Gei­ger statt und kann auch von Nichtmitgliedern besucht werden. Ort: St. Anna-Pfarrheim Neuhäusel Kursdauer: 10 x 1 Stunde

Wann? Jeden Donnerstag, erstmalig am 05. Januar 1989,20.00 Uhr

Kursgebühr: Vereinsmitglieder 15,00 DM, Nichtmitglieder 30,00 DM, incl Unfall- und Haftpflichtversicherung. Die Kurs­gebühr ist bei Kursbeginn zu zahlen.

Anmeldungen und Informationen: Michael Geiger, 5411 Eitel- bom, Helfensteinstr. 55,TbL 02620/2275, HansIÜein, 5411 Neu­häusel, Lampertsweg 19, TbL 02620/736.

SIMMERN

CDU-Ortsverband Simmera

Zur traditionellen J ahresabschlußfeier laden wir alle Mitglieder und Partner herzlich ein.

Die Veranstaltung ist am Freitag,dem 30. Dez., um 19.00 Uhr in der Gaststätte »Hilpisch«.

Anmeldungen bei W. Risser, 1hl. 8209, E. Schoenau, TfeL 8406. SPD-OV-Simmera

Zu einem Informationsabend am Mittwoch, 21.12.1988, um 19.30 Uhr in die Gaststätte Walter Wirges laden wir alle Bürge­rinnen und Bürger herzlich ein.

Thema: 1. Oberflächenentwässerung, 2. Schmutzwasser. Referent ist der Vorsitzende der SPD-Verbands- gemeinderatsfraktion Rainer Schlemmer.

h

BUCHFINKENLAND

DAUBACH

öffentliche Bekanntmachung Satzung

In der öffentlichen Bekanntmachung im Wochenblatt vom 02.12.1988 (Ausgabe Nr. 48/1988) fehlte der Hinweis gern. § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung. Daher wird hier die Satzungder Orts­gemeinde Daubach zur Änderung der Erschließungsbeitrags­satzung neu abgedruckt und veröffentlicht.

SATZUNG

der Ortsgemeinde Daubach Änderung der Satzung Uber die Erhebung VO n Bdtra für die erstmalige Herstellung von Erschließueosanl

(Erschließungsbeiträge) vom 26.11.1988^ lage( Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 132 des Bauen»» ches (BauGB) in der Fassung vom 8.12.1986 LV.m. § 24dr meindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 indä zung am 09.11.1988 folgende Satzung beschlossen, die hfe S bekanntgemacht wird: 61

§1

Die Satzungüber die Erhebung von Beiträgen für dieerstmaL Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließunesw! ge) vom 12. Dez. 1987 wird wie folgt geändert: 8 ~

§ 6 Abs. 1 erhält folgende Neufassung »( 1 ) Der nach § 3 ermittelte Erschließungsaufwand wirdnä Abzug des Anteils der Gemeinde (§ 4) auf die Gnl stücke nach den Grundstücksflächen verteilt. Für dieE mittlung der Grundstücksflächen gilt §5(2). Den Grud stücksflächen nach Satz 1 werden für die Grundstücke Kerngebieten, Gewerbegebieten und Industriegebiet 20 v. H. der Grundstücksflächen hinzugerechnet; das gb che gilt für überwiegend gewerblich, industriell odei ähnlicher Weise genutzte Grundstücke in sonstigen I gebieten.«

§2

Diese Satzungsänderung tritt rückwirkend ab 1.9 19871 Kraft.

Daubach, 26.11.1988 (Siegel) Poggemann, Ortsbürgermeister Gegen vorstehende Satzung werden keine Bedenken erholt (§ 24 Abs. 2 GemO).

Montabaur, den 21. Nov. 1988 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Im Aufträge: (Siegel) Hannappel Hinweis:

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland - GemO vom 14.12.1973 (GVBL S. 419), BS 20 20-1, wird auf: gendes hingewiesen: !

Eine Verletzung der Bestimmungen über {

a) die Ausschließungsgründe wegen Sanderinteresse (§!

Abs. 1 GemO) |

und

b) dieEinberufungunddielhgesardnungvonSitzungen Ortsgemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines J ahres nach ser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezej nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung bei den können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwalt Konrad-Adenauer-Platz, 6430 Montabaur, geltend gern: worden ist.

Ortsgemeinde Daubach (S) Poggemann, Ortsbürgermeister

HORBACH

öffentliche Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Horbach für das Jahr 1988 vom 9.12.1988

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 98 der Gemeindi nung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBL S. 4l9)fol| de Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, dienachGenel gung der Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbeni vom 6.12.1988 hiermit bekanntgemacht wird:

§1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden_

und damit der Gesa betrag des Haushalts planes einschl" Nachträge gegenüber auf nu bisher DM DM fesj

erhöht um DM

a) im Verwaltungshaushalt

die Einnahmen 53.000 554.500

die Ausgaben 63.000 654.500

6074

607.6