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Seite 13

Nr. 50/88

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§2

! neu festgesetzt:

iite von bisher. 0,- DM

. auf 174.500,-DM

jer Gesamtbetrag der Verpflichtungs-

ennächtigungen von bisher. .

. auf

§3

§ 4

L Oberflächenentwässerungsanteil für Verkehrsanlagen fcbt unverändert.

II.

Genehmigung der Nachtragshaushaltssatzung

f inach§98 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 96 Abs. 3 der Ge- iideordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. (erforderliche Genehmigung zu folgenden Tfeilen der Nach- gihaushaltssatzung der Ortsgemeinde Horbach für das jehaltsjahr 1988 wird hiermit erteilt:

(dam Gesamtbetrag der Kredite

174.500,- DM

(S.) Im Aufträge: gez. Meckel

|( Montabaur, 6.12.1988 Verwaltung des Westerwaldkreises iTl Az. 029/901-10

III.

r Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom UU988 bis 29.12.1988 während der allgemeinen Dienststun- L Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.

nach, den 9.12.1988

Ort sgemein deverwaltun g Horbach Noll, Ortsbürgermeister

Hinweis

«Verletzung der Bestimmungen über I die AusschJießungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und I die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des (Gemeinderates (§ 34 GemO)

^beachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach die- ( deutlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­ner Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün- n, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Horbach Jeder Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend ge- tbt worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von aland-Pfalz-GemO - vom 14.12.1973 (GVBLS. 419, BS 2020 Netzt geändert durch das Landesgesetz vom 15.3.1983 m s. 3i).

rieht über die Sitzung des Ortsgemeinde­rates Horbach vom 01.12.1988

IXachtragshaushaltsplan 1988 »inntimmig beschlossen [Oitsgemeinderat beschloß mit 10 Ja-Stimmen, die in der icg vorliegende Nachtragshaushaltssatzung und den ittragshaushaltsplan 1988.

(Aufstellung des Nachtragshaushaltsplanes war aufgrund pder Kriterien erforderlich:

I Trotz Ausnutzung aller Sparmöglichkeiten entstand ein er- Iüblicher Fehlbetrag. Der Haushaltsausgleich war nur twreh die Änderung der Haushaltssatzung zu erreichen.

I Bei einzelnen Haushaltsstellen sind Ausgaben zu leisten,

I °J eim Verhältnis zu den gesamten Ausgaben einen erhebli- m Umfang annahman

smd Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Investi- asmaßnahmen zu tätigen.

Nichts dieses gesetzlichen Erfordernisses sind sämtliche Q- und Ausgabenansätze fortgeschrieben bzw. dem fliehen Bedarf angepaßt worden. Als Auswirkung .fortSchreibung ist festzustellen:

16 Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushal- erhöhen sich von ursprünglich 664.600,- DM um nÄr au * nunmehr 607.500,- DM.

i und Ausgaben des Vermögenshaushaltes i ursprünglich 729.000,- DM um 223.000,- irv nunmehr 962.000,- DM.

Itnv . amtb etrag der Kredite wird von 0,- DM auf nun- P® 174.600,- DM festgesetzt.

Verwaltungshaushalt

Die deutlich positivere Entwicklung des Verwaltungshaushal­tes gegenüber den bisherigen Ansätzen dokumentiert der Zu­führungsbetrag zum Vermögenshaushalt in Höhe von 94.600,- DM. Er liegt um 33.000,- DM über dem bislang gültigen Zufüh­rungsbetrag.

Ausschlaggebend für diese positive Entwicklung im Verwal­tungshaushalt sind die enormen Mehreinnahmen, die aus Holz­verkäufen im Forst erzielt werden konnten.

Diese verbesserte Finanzsituation spiegelt sich auch beider frei­en Finanzspitze wider,die durch diesen Nachtrag auf 108.500,- DM anwächst (bislang 70.000,- DM).

Angesichts der Neuverschuldung von 174.500,- DM ist dies er­freulich, weil damit die dauernde Leistungsfähigkeit der Orts­gemeinde Horbach weiterhin gewährleistet ist.

Vennögenshaushalt

Da sich im Inestitionsbereich verschiedene Ausgabenpositio­nen ändern bzw. neue Ausgaben für bislangnicht berücksichtig­te Investitionen zu veranschlagen waren, soll Ihnen die auf der nächsten Seite folgende Übersicht Klarheit über Ausgabe- und Einnahmeveränderungen aufzeigen:

Die öffentliche Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssat- zung 1988 für die Ortsgemeinde wird noch im Wochenblatt erfol­gen.

Auftrag zum Ifeüumbau des Fachwerkhauses Sann er zur Bus­wartehalle vergeben

Der Ortsgemeinderat beschloß mit 6 J a-Stimmen und einer Ge­genstimme, den Auftrag für den Ibilumbau des Fachwerkhau­ses, Haus Sanner, zur Buswartehalle, an die billigstbietende Fir­ma zu einem Angebotspreis von ca 29.500 DM zu vergeben. Bei dieser Beschlußfassung haben drei Ratsmitglieder wegen Son­derinteresse nicht mitgewirkt.

HÜBINGEN

öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltsrechnung 1987 und des Entlastungsbeschlusses des vom 24.11.1988 der Ortsgemeinde Hübingen für das Haus­haltsjahr 1987

I.

I. Haushaltsrechnung Verwaltungs- Vermögens- Gesamt haushalt/DM haushalt/DM DM

Feststellung des Ergebnisses:

Soll-Einnahmen

466.267,76 417.466,95

883.733,71

Summe bereinigte Soll-Einnahmen

466.267,76 417.466,95

883.733,71

Soll-Ausgaben

466.267,76 417.466,95

883.733,71

Summe bereinigte Soll-Ausgaben

466.267,76 417.465,95

883.733,71

Überschuß/Fehlbetrag -,-

V V*

Festgestellt:

Montabaur, 22.3.1988 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Reusch, I. Beigeordneter

II. Entlastungsbeschluß

Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemein­deverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1987 aufge­stellte Jahresrechnung gern. § 114 GemO. Gleichzeitig wird be­schlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsge­meinde für das Haushaltsjahr 1987 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet. Soweit Mehr­ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht geneh­migt worden sind, wird hiermit die Genehmigungnach § 100 Ge- mo erteilt.

Der Ortsbürgermeister und die zwei Beigeordneten haben an der Beratung und Beschlußfassung wegen Sonderinteresse ge­mäß § 22 Abs. 1 GemO nicht teilgenommen.

III.

öffentliche Auslegung

Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 19.12. - 29.12.1988 während der