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Nr. 50/88
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§2
! neu festgesetzt:
iite von bisher. 0,- DM
. auf 174.500,-DM
jer Gesamtbetrag der Verpflichtungs-
ennächtigungen von bisher. .
. auf •
§3
§ 4
L Oberflächenentwässerungsanteil für Verkehrsanlagen fcbt unverändert.
II.
Genehmigung der Nachtragshaushaltssatzung
f inach§98 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 96 Abs. 3 der Ge- iideordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. (erforderliche Genehmigung zu folgenden Tfeilen der Nach- gihaushaltssatzung der Ortsgemeinde Horbach für das jehaltsjahr 1988 wird hiermit erteilt:
(dam Gesamtbetrag der Kredite
174.500,- DM
(S.) Im Aufträge: gez. Meckel
|( Montabaur, 6.12.1988 Verwaltung des Westerwaldkreises iTl Az. 029/901-10
III.
r Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom UU988 bis 29.12.1988 während der allgemeinen Dienststun- L Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.
nach, den 9.12.1988
Ort sgemein deverwaltun g Horbach Noll, Ortsbürgermeister
Hinweis
■«Verletzung der Bestimmungen über I die AusschJießungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und I die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des (Gemeinderates (§ 34 GemO)
^beachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach die- ( deutlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichner Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün- n, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Horbach Jeder Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend ge- tbt worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von aland-Pfalz-GemO - vom 14.12.1973 (GVBLS. 419, BS 2020 Netzt geändert durch das Landesgesetz vom 15.3.1983 m s. 3i).
rieht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Horbach vom 01.12.1988
IXachtragshaushaltsplan 1988 »inntimmig beschlossen [Oitsgemeinderat beschloß mit 10 Ja-Stimmen, die in der icg vorliegende Nachtragshaushaltssatzung und den ittragshaushaltsplan 1988.
(Aufstellung des Nachtragshaushaltsplanes war aufgrund pder Kriterien erforderlich:
I Trotz Ausnutzung aller Sparmöglichkeiten entstand ein er- Iüblicher Fehlbetrag. Der Haushaltsausgleich war nur twreh die Änderung der Haushaltssatzung zu erreichen.
I Bei einzelnen Haushaltsstellen sind Ausgaben zu leisten,
I °J eim Verhältnis zu den gesamten Ausgaben einen erhebli- ’ m Umfang annahman
smd Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Investi- asmaßnahmen zu tätigen.
Nichts dieses gesetzlichen Erfordernisses sind sämtliche Q- und Ausgabenansätze fortgeschrieben bzw. dem fliehen Bedarf angepaßt worden. Als Auswirkung .fortSchreibung ist festzustellen:
16 Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushal- erhöhen sich von ursprünglich 664.600,- DM um nÄr au * nunmehr 607.500,- DM.
i und Ausgaben des Vermögenshaushaltes i ursprünglich 729.000,- DM um 223.000,- irv nunmehr 962.000,- DM.
Itn„v . amtb etrag der Kredite wird von 0,- DM auf nun- P® 174.600,- DM festgesetzt.
Verwaltungshaushalt
Die deutlich positivere Entwicklung des Verwaltungshaushaltes gegenüber den bisherigen Ansätzen dokumentiert der Zuführungsbetrag zum Vermögenshaushalt in Höhe von 94.600,- DM. Er liegt um 33.000,- DM über dem bislang gültigen Zuführungsbetrag.
Ausschlaggebend für diese positive Entwicklung im Verwaltungshaushalt sind die enormen Mehreinnahmen, die aus Holzverkäufen im Forst erzielt werden konnten.
Diese verbesserte Finanzsituation spiegelt sich auch beider freien Finanzspitze wider,die durch diesen Nachtrag auf 108.500,- DM anwächst (bislang 70.000,- DM).
Angesichts der Neuverschuldung von 174.500,- DM ist dies erfreulich, weil damit die dauernde Leistungsfähigkeit der Ortsgemeinde Horbach weiterhin gewährleistet ist.
Vennögenshaushalt
Da sich im Inestitionsbereich verschiedene Ausgabenpositionen ändern bzw. neue Ausgaben für bislangnicht berücksichtigte Investitionen zu veranschlagen waren, soll Ihnen die auf der nächsten Seite folgende Übersicht Klarheit über Ausgabe- und Einnahmeveränderungen aufzeigen:
Die öffentliche Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssat- zung 1988 für die Ortsgemeinde wird noch im Wochenblatt erfolgen.
Auftrag zum Ifeüumbau des Fachwerkhauses Sann er zur Buswartehalle vergeben
Der Ortsgemeinderat beschloß mit 6 J a-Stimmen und einer Gegenstimme, den Auftrag für den Ibilumbau des Fachwerkhauses, Haus Sanner, zur Buswartehalle, an die billigstbietende Firma zu einem Angebotspreis von ca 29.500 DM zu vergeben. Bei dieser Beschlußfassung haben drei Ratsmitglieder wegen Sonderinteresse nicht mitgewirkt.
HÜBINGEN
öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltsrechnung 1987 und des Entlastungsbeschlusses des vom 24.11.1988 der Ortsgemeinde Hübingen für das Haushaltsjahr 1987
I.
I. Haushaltsrechnung Verwaltungs- Vermögens- Gesamt haushalt/DM haushalt/DM DM
Feststellung des Ergebnisses:
Soll-Einnahmen
466.267,76 417.466,95
883.733,71
Summe bereinigte Soll-Einnahmen
466.267,76 417.466,95
883.733,71
Soll-Ausgaben
466.267,76 417.466,95
883.733,71
Summe bereinigte Soll-Ausgaben
466.267,76 417.465,95
883.733,71
Überschuß/Fehlbetrag -,-
V“ V*
Festgestellt:
Montabaur, 22.3.1988 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Reusch, I. Beigeordneter
II. Entlastungsbeschluß
Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1987 aufgestellte Jahresrechnung gern. § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1987 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet. Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigungnach § 100 Ge- mo erteilt.
Der Ortsbürgermeister und die zwei Beigeordneten haben an der Beratung und Beschlußfassung wegen Sonderinteresse gemäß § 22 Abs. 1 GemO nicht teilgenommen.
III.
öffentliche Auslegung
Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 19.12. - 29.12.1988 während der

