Montabaur
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Für die Nachmittagssprechstunden wollen Sie bitte einen Tfer-
min vereinbaren. (Tfelefon: Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur 02602/126154).
Die Beratungen werden im Rathaus-Altbau, I. Stock, Zimmer 12, durchgeführt.
Information zur Rentenversicherung Sprechtage
Der nächste Sprechtag der Bundes Versicherungsanstalt für Angestellte ist am Montag, dem 4.7.88 von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 16.00 Uhr.
Der nächste Sprechtag der Landesversicherungsanstalt Rheinland-Pfalz ist am Dienstag, dem 5.7.88 von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 16.00 Uhr.
Die Versicherten werden gebeten, ihre Versicherungsunter lagen mitzubringen. Sollte ein Versicherter nicht selbst vorsprechen können, können die Auskünfte auch einem Bevollmächtigten erteilt werden. Aus Gründen des Datenschutzes ist jedoch die Vorlage einer Vollmacht unbedingt erforderlich.
DAs gilt auch für Ehegatten.
Für die Nachmittagssprechstunden bitten wir um vorherige Tfer min Vereinbarung.
Anmeldungen: Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Tbl. 02602/126.154.
Die Bertungen werden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus-Altbau, I. Stock, Zimmer 10 und 12 durchgeführt.
Benutzung von Behindertenparkplätzen und Parkerleichterungen für Schwerbehinderte
Die Benutzung von Sonderparkplätzen für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung steht nicht allen Inhabern eines Behindertenausweises zu - wie oft irrtümlich angenommen wird.
Sonderparkplätze für Schwerbehinderte sind so beschildert:
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Das Zusatzzeichen »Rollstuhlfahrersymbol« bedeutet, daß nur Inhaber eines entsprechenden besonderen Parkausweises diesen Parkplatz benutzen dürfen.
Der Ausweis ist bei der zuständigen Verkehrsbehörde zu beantragen; er wird nur erteilt, wenn der Antragsteller im Besitz eines Behindertenausweises mit dem Merkmal »AG« - außergewöhnlich gehbehindert - oder »BL« - blind - ist (mit Fahrer). Zuständige Verkehrsbehörde für die Verbandgemeinde Montabaur
ist die Verbandsgemeindeverwaltung - Ortspolizeibehörde
Außergewöhnlich gehbehindert sind Personen, die sich dau nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung au' halb ihrer Kraftfahrzeuge bewegen können. e
Hierzu zählen u.a. Querschnittsgelähmte, Doppeloberschen amputierte n
Inhaber der ag. Behindertenausweise dürfen die Behindei Parkplätze auch benutzen, wenn sie ihren Behindertenausw (»AG« oder »BL«) gut sichtbar auf das Amaturenbrett i Fahrzeuges legen.
Andere Inhaber von Behindertenausweisen, auch mit dal Merkmal »g« - oder mit einer Minderung der Erwerbsfähieka sind nicht zur Benutzung der Behindertenparkplätze 1 ™ tigt.
Der Parkausweis sieht so aus:
Erläuterungen:
Grund: blau
Schrift und grafisches Symbol: weiß
Wir weisen darauf hin, daß die imberechtigte Benutzung voj ausgewiesenen Behindertenparkplätzen mit Verwamgelda_ ab 30,00 DM bzw. Abschleppen des Falschparkers geahndet werden kann.
Dies ist erforderlich, um den wirklich besonders hilfsbedür gen und auf die Benutzung der Behindertenparkplätze angewil senen Mitbürgern eine selbständige Erledigung ihrer AngelJ genheiten sowie Besuche bei Ärzten usw. zu ermöglichen.
Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer, nicht nur wegen der And hung von Verwarngeldern, sondern aus Verständnis und Rttd| sichtnahme die Behindertenparkplätze zu respektieren.
Für die Erläuterung eventueller Unklarheiten stehen wir zu Verfügung.
Verbandsgemeindeverwaltungg als Ortspolizeibehörde
Neubesetzung der Kehrbezirke Montabaur Stadt und Stadtteil Horressen
Mit Wirkung vom 1. Juli 1988 übernimmt Bezirksschornsteid fegermeister Werner Loth, Hochstr. 21, 6431 Daubach, dij Kehrbezirke Montabaur Stadt und Stadtteil Horressen.
Besucherzeiten der Verbandsgemeindeverwaltung, Rathaus Großer Markt 10 u.Konrad-Adenauer-Platz 8,montags, mittwochs bij freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr,dienstags von 8.00 bis 12.00 Uhr, 16.00 bis 18.30 Uhr.
FemsprechanschlUsse der Verbandsgemeindeverwaltung02602/126-0 (Durchwahlmöglichkeit) - nach Dienstschluß über An antworter unter Nr. 02602/126. Bürgermeister der Verbandsgemeinde und der Stadt Montabaur Dr.Possel-Dölken (02602/126.10 nach Dienstschluß 02602/126.184). I.Beigeordneter der Verbandsgemeinde Montabaur Reusch 02602/126.101 (nach Dienstschlu 02602/126.187). Verbandsgemeindewerk (Wasserwerk) nach Dienstschluß: siehe Bereitschaftsdienst.
Redaktionsschluß für das Wochenblatt ist jeweils montags 12.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung.
Konten der Verbandsgemeindekasse: Kreissparkasse Montabaur Nr. 500 017 (BLZ 57051001. Nassauische Sparkasse Montabau Nr. 803 000 212 (BLZ 510 50015), Volksbank Montabaur Nr. 108 (BLZ 570 910 00), Postscheckamt Frankfurt/Main Nr. 108 006ü - (BLZiöOO 10060)) Deutsche Bank Montabaur 430 5959 (BLZ 570 700 45).

