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Ut aufgenoemmen werden durften oder nach §§ 33 und 34 nicht aufgenommen werden sollten. lU Montabaur, den 28.6.1988

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Gemüseanbau-und Zierpflanzenerhebung 1988

L1. bis 8. Juli 1988 findet eine statistische Erhebung über L Erwerbsanbau von Gemüse und Erdbeeren sowie von Zier- banzen und Blumen statt.

jäkunftspflichtig sind nach dem Gesetz über -odennutzungs- und Emteerhebung alle Personen, die Gemüse y Erdbeeren oder Zierpflanzen und Blumen auf dem Freiland jjerin Unterglasanlagen anbauen, um die Erzeugnisse in un- jjarbeitetem, be- oder verarbeitetem Zustand zu verkaufen, Jadzwar unabhängig davon, ob der Anbau Haupt- oder Neben- «erbsz weig ist. Auskunftspflichtig sind somit auch Anbauer, Je nur nebenberuflich Garten- oder Ackerland bewirtschaften, iveit die Erzeugung über ihren Eigenbedarf hinaus geht und [e Mehrerzeugung zum Verkauf bestimmt ist.

Die Angaben der Auskunf tspflichtigen unterliegen der Geheim- ultung. Eine Verwendung zu steuerlichen Zwecken ist gesetz- [h ausgeschlossen.

iiiskunftsverweigerungen sowie nicht vollständig oder nicht jtchtzeitig erteilte Auskünfte stellen nach dem Gesetz eine Ord- ugsWidrigkeit dar.

tatistisches Landesamt Rheinland-Pfalz

Pie Verwaltung informiert

Verkauf von Baugrundstücken durch die Stadt Montabaur

i Stadt Montabaur bietet in folgenden Baugebieten Bau- ndstücke zum Ankauf an:

Baupbiet »Himmelfeld I«, 2. Bauabschnitt Baugebiet »Hemchen«, Stadtteil Horressen Baupbiet »Obere Köppelstraße«, Stadtteil Elpndorf.

iteressenten können sich mit dem Liepnschaftsamt der Ver- mdsgemeinde Montabaur, Rathaus, 6430 Montabaur, Tbl |1602/126195 in Verbindung setzen.

Schließung der Schulturnhallen der Verbandsgemeinde Montabaur

|lgende Schultumhallen sind in der Zeit vom 8. bis 24. August (einschließlich) wegen Durchführung von Grundreini- fflgsarbeiten pschlossen:

Ilrähallen der Augstschule Neuhäusel Schultumhalle an der Waldschule Montabaur-Horressen Schultumhalle an der Grundschule Horbach Schulturnhalle an der Joseph-Kehrein-Schule Montabaur

e Schultumhallen an der Grundschule Niederelbert und an

f r Grundschule Ruppach-Goldhausen bleiben in der Zeit vom bis 24.8. (einschl.) geschlossen.

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Abfuhr grüne Wertstoff tonne im Juli 1988

p Seiten der Westerwaldkreis-Abfallbeseitigung wird darauf ^gewiesen, daß im psamten Kreispbiet ab Freitag, dem p.88 bis Donnerstag, dem 7.7.88 an den jeweiligen Abfuhrta- pnur die grünen Wertstofftonnen entleert werden.

Wichtig für Mütter der Geburtsjahrgänge 1907 bis 1911

Kindererziehungsleistung nach dem Kindererziehungs­leistungsgesetz von 1987

[t)U0.1988 erhalten Mütter, die in den Jahren 1907 bis 1911 [hören sind, unter bestimmten Voraussetzunpn für jedes von kn pborene Kind eine Kindererziehungsleistung. Das gilt fch, wenn das Kind nach der Geburt verstorben ist. Die Lei- kg wird voraussichtlich monatlich 28,00 DM je Kind beträ­te.

Anspruch auf diese Leistung haben auch Mutter, die keine Ren­te aus der Rentenversicherung beziehen!

Aber: Es muß unbedingt ein Antrag gestellt werden.

Müttern, die eine Rente erhalten, wurde der Antragsvordruck von der Deutschen Bundespost bereits zugesandt. Sollte dieser grüne Vordruck verlorengegangen sein, 3tellt die Rentenrech­nungsstelle der Deutschen Bundespost auf Anforderung eine Zweitausfertigung aus.

Mutter, die keine Rente bekommen, müssen sich selbst einen Antragsvordruck besorgen.

Antragsvordrucke gibt es bei den Versicherungsämtera

den Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversi­cherungsträger und

den Versichertenältesten der Rentenversicherungsträpr. Diese Stellen helfen auch beim Ausfüllen der Anträp und neh­men sie entppn.

Wo diese Stellen zu finden sind, Mist u.a. bei den Stadt-, Orts­und Gemeindeverwaltunpn und bei den Krankenkassen zu er­fahren.

Zum Nachweis der Anspruchsvoraussetzungen müssen dem Antrag grundsätzlich Fersonenstandsurkunden der Kinder (z.B. Geburtsurkunden) beipfügt werden. Diese Urkunden wer­den von den Standesämtern in der Bundesrepublik Deutsch­land und den entsprechenden Stellen in der DDR kostenfrei aus­gestellt.

Sind Personenstandsfälle nicht vorhanden, kann unter be­stimmten Voraussetzunpn auch der Nachweis durch andere Unterlapn in Betracht kommen. Nähere Auskünfte dazu ertei­len die Stellen, bei denen die Antrapvordrucke zu erhalten sind. Die Mütter der Geburtsjahrgänp 1906 und früher sind bereits im Jahr 1987 zur Antraptellung auf prüfen worden. Die Müt­ter dieser Geburtsjahrgänp, die Schwierigkeiten bei der Be­schaff ung von Geburtsurkunden hatten, sollten sich jetzt noch einmal an eine der Stellen wenden, die die Antrapvordrucke be­reithalten. Dort erhalten sie Auskunft darüber, unter welchen Voraussetzunpn jetzt die Geburt auch durch andere Unterla­pn nachpwiesen werden kann. Mütter der Geburtsjahrgänp 1912 bis 1916 werden im Jahr 1989,

Mütter der Geburtsjahrgänp 1917 bis 1920 werden im Jahr 1990

aufpfordert werden, die Kindererziehunpleistung zu beantra­gen.

Beratung:

Verbandspmeindeverwaltung Montabaur, Sachbearbeiter Herr Schnipp, Rathaus-Altbau, II. Stock, Zimmer 21, Tfelefon: 02602/126154, möglichst nach vorheripr 'Iferminvereinbarung. Darüber hinaus bietet die Bundesversicherunpanstalt für An­gestellte, Berlin sowie die Landes versicherunpanstalt Rheinland-Pfalz, Speyer, einen weiterphenden Beratunpser- vice, durch Einsatz einer mobilen Datenübermittlunpstation. Mit dieser Datenübermittlunpstation können bei Ihrer Vor­sprache unmittelbar Informationen abprufen werden.

Ein Abruf ist jedoch nur dann möglich, wenn Ihr Versicherunp- verlauf Skonto »pklärt«ist. Sollten Sie bisher noch keinen Versi- cherungsverlauf von Ihrem Rentenversicherunpträger erhal­ten haben, so ist davon auszuphen, daß eine Kontenklärung noch nicht erfolgt ist.

Den Antrag auf Kontenklärung stellen Sie bitte bei der Ver­bandspmeindeverwaltung' Versicherunpamt -. Der zuständi- p Sachbearbeiter ist Ihnen bei der Antraptellung und der Be­schaffung fehlender Nachweise behilflich. Versicherte, die das 55. Lebensjahr vollendet haben und deren Versicherunpkonto pklärt ist, erhalten bei ihrer Vorsprache eine Rentenberech­nung.

Sollten Sie selbst nicht vorsprechen können, können die Aus­künfte auch an einen Bevollmächtigten erteilt werden. Aus Gründendes Datenschutzes ist in diesem Fall jedoch die Vorlap einer Vollmacht unbedingt erforderlich.

Das gilt auch für Eheptten!

Sprechtage:

1) Bundesversicherungsanstalt für Angestellte:

An jedem 1. Montag im Monat von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr;

2) Landesversicherungsanstalt Rheinland-Pfalz:

In der Repl an jedem 1. Dienstag im Monat, von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 15.30 Uhr,

3) Verbandspmeindeverwaltung M ontabaur - Versiche­runpamt:

Montap - freitap vn 8.00 bis 12.30 Uhr, dienstap zu-^ sätzlich von 16.00 bis 18.00 Uhr.