Seite 5
Nr. 26/88
Nr. ?B'3! : a k aUr
dem
■Jugej
seempfl
dd die [
ejeeinl
narektl
danktet
ndschal
npfahlc
historid
’ngeni
Ut aufgenoemmen werden durften oder nach §§ 33 und 34 kß nicht aufgenommen werden sollten. lU Montabaur, den 28.6.1988
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Gemüseanbau-und Zierpflanzenerhebung 1988
L1. bis 8. Juli 1988 findet eine statistische Erhebung über L Erwerbsanbau von Gemüse und Erdbeeren sowie von Zier- banzen und Blumen statt.
jäkunftspflichtig sind nach dem Gesetz über -odennutzungs- und Emteerhebung alle Personen, die Gemüse y Erdbeeren oder Zierpflanzen und Blumen auf dem Freiland jjerin Unterglasanlagen anbauen, um die Erzeugnisse in un- jjarbeitetem, be- oder verarbeitetem Zustand zu verkaufen, Jadzwar unabhängig davon, ob der Anbau Haupt- oder Neben- «erbsz weig ist. Auskunftspflichtig sind somit auch Anbauer, Je nur nebenberuflich Garten- oder Ackerland bewirtschaften, iveit die Erzeugung über ihren Eigenbedarf hinaus geht und [e Mehrerzeugung zum Verkauf bestimmt ist.
Die Angaben der Auskunf tspflichtigen unterliegen der Geheim- ultung. Eine Verwendung zu steuerlichen Zwecken ist gesetz- [h ausgeschlossen.
iiiskunftsverweigerungen sowie nicht vollständig oder nicht jtchtzeitig erteilte Auskünfte stellen nach dem Gesetz eine Ord- ugsWidrigkeit dar.
tatistisches Landesamt Rheinland-Pfalz
Pie Verwaltung informiert
Verkauf von Baugrundstücken durch die Stadt Montabaur
i Stadt Montabaur bietet in folgenden Baugebieten Bau- ndstücke zum Ankauf an:
Baupbiet »Himmelfeld I«, 2. Bauabschnitt Baugebiet »Hemchen«, Stadtteil Horressen Baupbiet »Obere Köppelstraße«, Stadtteil Elpndorf.
iteressenten können sich mit dem Liepnschaftsamt der Ver- mdsgemeinde Montabaur, Rathaus, 6430 Montabaur, Tbl |1602/126195 in Verbindung setzen.
Schließung der Schulturnhallen der Verbandsgemeinde Montabaur
|lgende Schultumhallen sind in der Zeit vom 8. bis 24. August (einschließlich) wegen Durchführung von Grundreini- fflgsarbeiten pschlossen:
Ilrähallen der Augstschule Neuhäusel Schultumhalle an der Waldschule Montabaur-Horressen Schultumhalle an der Grundschule Horbach Schulturnhalle an der Joseph-Kehrein-Schule Montabaur
e Schultumhallen an der Grundschule Niederelbert und an
f r Grundschule Ruppach-Goldhausen bleiben in der Zeit vom bis 24.8. (einschl.) geschlossen.
;abaui
öden, E i, Groß Hübinf t, Nieda , Simm m Stadl in zur« für diel (in der! erbandj 5,wähij
otokoUl in die 1
Abfuhr grüne Wertstoff tonne im Juli 1988
p Seiten der Westerwaldkreis-Abfallbeseitigung wird darauf ^gewiesen, daß im psamten Kreispbiet ab Freitag, dem p.88 bis Donnerstag, dem 7.7.88 an den jeweiligen Abfuhrta- pnur die grünen Wertstofftonnen entleert werden.
Wichtig für Mütter der Geburtsjahrgänge 1907 bis 1911
Kindererziehungsleistung nach dem Kindererziehungsleistungsgesetz von 1987
[t)U0.1988 erhalten Mütter, die in den Jahren 1907 bis 1911 [hören sind, unter bestimmten Voraussetzunpn für jedes von kn pborene Kind eine Kindererziehungsleistung. Das gilt fch, wenn das Kind nach der Geburt verstorben ist. Die Lei- kg wird voraussichtlich monatlich 28,00 DM je Kind beträte.
Anspruch auf diese Leistung haben auch Mutter, die keine Rente aus der Rentenversicherung beziehen!
Aber: Es muß unbedingt ein Antrag gestellt werden.
Müttern, die eine Rente erhalten, wurde der Antragsvordruck von der Deutschen Bundespost bereits zugesandt. Sollte dieser grüne Vordruck verlorengegangen sein, 3tellt die Rentenrechnungsstelle der Deutschen Bundespost auf Anforderung eine Zweitausfertigung aus.
Mutter, die keine Rente bekommen, müssen sich selbst einen Antragsvordruck besorgen.
Antragsvordrucke gibt es bei den Versicherungsämtera
den Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherungsträger und
den Versichertenältesten der Rentenversicherungsträpr. Diese Stellen helfen auch beim Ausfüllen der Anträp und nehmen sie entppn.
Wo diese Stellen zu finden sind, Mist u.a. bei den Stadt-, Ortsund Gemeindeverwaltunpn und bei den Krankenkassen zu erfahren.
Zum Nachweis der Anspruchsvoraussetzungen müssen dem Antrag grundsätzlich Fersonenstandsurkunden der Kinder (z.B. Geburtsurkunden) beipfügt werden. Diese Urkunden werden von den Standesämtern in der Bundesrepublik Deutschland und den entsprechenden Stellen in der DDR kostenfrei ausgestellt.
Sind Personenstandsfälle nicht vorhanden, kann unter bestimmten Voraussetzunpn auch der Nachweis durch andere Unterlapn in Betracht kommen. Nähere Auskünfte dazu erteilen die Stellen, bei denen die Antrapvordrucke zu erhalten sind. Die Mütter der Geburtsjahrgänp 1906 und früher sind bereits im Jahr 1987 zur Antraptellung auf prüfen worden. Die Mütter dieser Geburtsjahrgänp, die Schwierigkeiten bei der Beschaff ung von Geburtsurkunden hatten, sollten sich jetzt noch einmal an eine der Stellen wenden, die die Antrapvordrucke bereithalten. Dort erhalten sie Auskunft darüber, unter welchen Voraussetzunpn jetzt die Geburt auch durch andere Unterlapn nachpwiesen werden kann. Mütter der Geburtsjahrgänp 1912 bis 1916 werden im Jahr 1989,
Mütter der Geburtsjahrgänp 1917 bis 1920 werden im Jahr 1990
aufpfordert werden, die Kindererziehunpleistung zu beantragen.
Beratung:
Verbandspmeindeverwaltung Montabaur, Sachbearbeiter Herr Schnipp, Rathaus-Altbau, II. Stock, Zimmer 21, Tfelefon: 02602/126154, möglichst nach vorheripr 'Iferminvereinbarung. Darüber hinaus bietet die Bundesversicherunpanstalt für Angestellte, Berlin sowie die Landes versicherunpanstalt Rheinland-Pfalz, Speyer, einen weiterphenden Beratunpser- vice, durch Einsatz einer mobilen Datenübermittlunpstation. Mit dieser Datenübermittlunpstation können bei Ihrer Vorsprache unmittelbar Informationen abprufen werden.
Ein Abruf ist jedoch nur dann möglich, wenn Ihr Versicherunp- verlauf Skonto »pklärt«ist. Sollten Sie bisher noch keinen Versi- cherungsverlauf von Ihrem Rentenversicherunpträger erhalten haben, so ist davon auszuphen, daß eine Kontenklärung noch nicht erfolgt ist.
Den Antrag auf Kontenklärung stellen Sie bitte bei der Verbandspmeindeverwaltung' Versicherunpamt -. Der zuständi- p Sachbearbeiter ist Ihnen bei der Antraptellung und der Beschaffung fehlender Nachweise behilflich. Versicherte, die das 55. Lebensjahr vollendet haben und deren Versicherunpkonto pklärt ist, erhalten bei ihrer Vorsprache eine Rentenberechnung.
Sollten Sie selbst nicht vorsprechen können, können die Auskünfte auch an einen Bevollmächtigten erteilt werden. Aus Gründendes Datenschutzes ist in diesem Fall jedoch die Vorlap einer Vollmacht unbedingt erforderlich.
Das gilt auch für Eheptten!
Sprechtage:
1) Bundesversicherungsanstalt für Angestellte:
An jedem 1. Montag im Monat von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr;
2) Landesversicherungsanstalt Rheinland-Pfalz:
In der Repl an jedem 1. Dienstag im Monat, von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 15.30 Uhr,
3) Verbandspmeindeverwaltung M ontabaur - Versicherunpamt:
Montap - freitap vn 8.00 bis 12.30 Uhr, dienstap zu-^ sätzlich von 16.00 bis 18.00 Uhr.

