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Nr. 21/88
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Diamantene Hochzeit der Eheleute Alois und Maria Wirth
La Wirth, Hauptstr. 29, findet am Montag, 30 5 1988 2 n™ £ in der »Ruhberg-Schänke« statt. - 1988 ' 2a30
jidinand, Ortsbürgermeister
Zuschuß der Ortsgemeinde für neue Orgel festgelegt
nseiner Sitzung am 9.5.1988 hatte der Ortsgemeinderat über inen Antrag der kath. Kirchengemeinde auf Gewährung eines luschusses zur Neuanschaffung einer Orgel zu beschließen.
|s wurde einvemehmlich ein Betrag von 10.000,- DM festge- 4 , der entsprechend der Gesamtfinanzierung der Orgel mit Job,- DM in diesem Jahr und mit je 2.500,- DM in den beiden felgenden Jahren ausgezahlt werden soll.
Kauf eines neuen Unimogs beschlossen
n derselben Sitzung stand der Kauf eines neuen Unimogs auf
jer Tagesordnung.
lach eingehender Erörterung, auch bereits vorher im Haupt- IdFinanzausschuß, wurde die Neuanschaffung zum Gesamt- leis von ca. 90.600,- DM beschlossen.
ralteUnimog wird für ca. 24.600,- DM in Zahlung gegeben, larfür ein 8 Jahre altes Fahrzeug bei seinerzeitigen Anschaf- mgskosten von ca. 58.000,- DM nach als guter Erlös bezeich- et werden kann, zumal aufgrund des Alters naturgemäß be- sits größere Reparaturen angefallen bzw. in den nächsten Jah- aizu befürchten sind. Zudem ist der neue Unimog gegenüber em alten Fahrzeug technisch ganz erheblich verbessert, so daß er Kauf allenthalten befürwortet wurde.
‘Auslieferung soll voraussichtlich im August/September 188 erfolgen.
lerdinand, Ortsbürgermeister
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l\iS Ahrbach - Sportjugend informiert ^endliche aus den Niederlanden zu Gast in Ruppach- Goldhausen
I erThS Ahrbach unterhält seit ca. 6 Jahren freundschaftliche eziehungen zu den Eindse Boys aus den Niederlanden. Nach- andie A- und B-Jugend der JSG Ahrbach im August letzten ■es zu Besuch in Eind waren, sind unsere Freunde aus Eind fm 27. bis 29. Mai 1988 in Ruppach-Goldhausen zu Gast.
I n Samstag, dem 28. Mai 1988, findet ein freundschaftlicher räftevergleich zwischen den A-Jugendlichen der EindseBoys, ir JSG Herschbach und der JSG Ahrbach statt. Dieser beut um 15 Uhr auf dem Sportplatz in Ruppach-Goldhausen.
I ® Jugendfußballer aller Tteams würden sich über reges Zuhauerinteresse sehr freuen. Während und nach den Spielen ist 1 Getränke und Speisen bestens gesorgt, sodaß eigentlich |chts dagegen spricht noch länger dort zu verweilen.
1® aufgestellter Fernseher - zum Anschauen des DFB-Pokal- isales- und gute Musik vom Band sollen das ihre hierzu beitra-
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j“Vordergrund jedoch steht die Begegnung der Jugendlichen Nderen Betreuer. M an kennt sich ja schon von den vorherigen 'Suchen und hat sich sicher viel zu sagen.
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Nr. 108«
* Freiwillige Feuerwehr Heiligenroth
Bfahrt der Jugendfeuerwehr zu den Karl-May-Festspielen r“Elspe am Sonntag, dem 29.5., 10 Uhr am Feuerwehrgeräte- Wir bitten alle Reiseteilnehmer um pünktliches Erschei-
SV Heiligenroth e.V.
- Abt. Tischtennis -
Die Mannschaftsmeldungen für die Saison 1988/89 müssen in Kürze dem Verband zugestellt werden.
Wir bitten daher insbesondere alle aktiven Spielerinnen und Spieler (Damen, Herren, Jungen, Schüler) am Donnerstag, dem 26.5.1988, zum TVaining zu erscheinen.
Hier nochmals die 'Dainingszeiten:
17.30 - 18.30 Uhr Schülerinnen/Schüler
18.30 -19.30 Uhr Mädchen/Jungen
19.30 - 22.00 Uhr Damen/Herren
- Abt. Alte Herren -
Samstag, 28.5., 19 Uhr Heiligenroth - Stahlhofen Freitag, 3.6., 18.30 Uhr Heiligenroth - Wirges Zuschauer sind herzlich willkommen.
MGV Cädlia Ruppach-Goldhausen Wandertag des MGV am 29.5.1988. Ziel: Grillhütte Nombom. Abmarsch: 10 Uhr an der Ruhbergschänka Eingeladen sind alle, die Spaß am Wandern haben (auch Inaktive und Nichtmitglieder).
Geplant ist folgender Ablauf: Wanderung zur Grillhütte Nombom. Dort Mittagsrast, dann Möglichkeit zu einer Rundwanderung wieder mit Ziel Grillhütte Nombom und anschließendem gemütlichem Beisammensein.
Für Verpflegung ist bestens gesorgt. Am Abend stehen Pkws für die Heimfahrt zur Verfügung.
Gleichzeitig wird noch auf folgende Tfermine hingewiesen:
28.5. Ständchen Silberhochzeit Willi Köllig
30.5. Ständchen Diamanthochzeit Alois Wirth.
AUGST
Eitelborn
Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplan/-änderung/-erweiterung »Helfensteinstraße und Bodenweg« der Ortsgemeinde Eitelbom hier: Inkrafttreten gemäß § 12 des Baugesetzbuches (BauGB). Die vom Ortsgemeinderat Eitelbom am 15.12.1987 als Satzung beschlossene Bebauungsplan/-änderung/-erweiterung »Helfen- steinstraße und Bodenweg« wurde der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises gemäß § 11 BauGB angezeigt. DieKreisverwal- tung hat am 20.04.1988 (Az. 6A/60,610-13) erklärt, daß die Be- bauungsplan/-änderung/-erweiterungRechtsvorschriften nicht verletzt.
Die Bebauungsplan/-änderungs/-erweiterungsunterlagen können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, B auamt, Konrad-Adenauer-Platz 8, Zimmer 219, 5430 Montabaur während der Dienststunden (montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30 -12.45 Uhr und 13.30 -16.00 Uhr sowie dienstags von 7.30-12.45 und 13.30 -18.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden.
Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes bzw. der Bebauungsplanänderung/-erweiterung Auskunft verlangen. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Es wird darauf hingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.
Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.
Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung Von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

