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Montabaur

Seite 18

§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug)

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlan­gen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnach­teile ein getreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches da­durch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

§ 44 Abs. 4 BauGB:

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

§24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Aus­zug)

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1) und

2. die Einberuf ungund die Tagesordnung von Sitzungen des Ge­meinderates (§ 34) ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb ei­nes Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Gemein­deverwaltung geltend gemacht worden ist.

Der Änderungs- und Erweiterungsbereich ist aus der auf der nächsten Seite abgedruckten Skizze ersichtlich.

Eitelborn, 19. Mai 1988 Hümmerich, Ortsbürgermeister

Kadenbach

Öffentliche Ausschreibung

Die Ortsgemeinde 5411 Kadenbach schreibt zum Neubau einer Aussegnungshalle (umbauter Raum ca. 1000 cbm) folgende ge- werke öffentlich aus:

1.) Erd-, Maurer-, Beton und Stahlbetonarbeiten. Baube­

ginn ca. 29. Wo. 1988, Schutzgebühr. 40,- DM

2. ) Zimmerarbeiten

Baubeginn ca. 40. Wa 1988 Schutzgebühr . . 30,- DM

3. ) Klempnerarbeiten

Baubeginn ca. 42. Wo. 1988 Schutzgebühr . 20,- DM

4. ) Dachdecker arbeiten

Baubeginn ca. 42. Wa 1988 Schutzgebühr . . 30,- DM

5. ) Blitzschutzarbeiten

Baubeginn ca. 42. Wd 1988 Schutzgebühr . . 20,- DM

Die Angebotsunterlagen für die einzelnen Gewerke können in doppelter Ausfertigung ab 7.6.1988 bis einschl. 18.6.1988 bei Ing.-Büro Hermann Jaeger, THftstr. 15, 5411 Kadenbach, Tbl. 02620/8410 gegen Vorlage eines Verrechnungsschecks angefor­dert oder abgeholt werden. Für die Schutzgebühr erfolgt keine Erstattung. Entsprechende Unterlagen können in o.g. Büro ab 7.6.1988 nach telef. Absprache bis zum Abgabetag eingesehen werden.

Angebotsabgabe bis Mittwoch, 6.7.1988,15.45 Uhr bei o.g. In­genieurbüro oder beim nachstehend genannten Eröffnungster- min im Bürgermeisteramt 5411 Kadenbach, Hauptstr. 28.

Die Angebote sind in verschlossenem Umschlag einzureichen und mit deutlich sichtbarer Aufschrift über die Gewerkeart zu versehen.

Die Angebotseröffnung findet Mittwoch, den 6.7.1988 im Bür­

germeisteramt Kadenbach, Sitzungssaal statt:

Erd-, Maurer-, Beton und Stahlbetonarbeiten ... 16.00 Uhr

Zimmererarbeiten. 16.15 Uhr

Klempnerarbeiten . 16.30 Uhr

Dachdecker arbeiten. 16.40 Uhr

Blitz schütz arbeiten. 16.u0 Uhr

Auf Verlangen hat der Bieter Nachweis seiner Fachkunde, Lei­stungsfähigkeit und Zuverlässigkeit zu erbringen. Der Zu­schlag wirdnach VOB/A Par. 25 auf das Angebot erteilt, welches unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte das Annehmbarste ist.

(S.) Karbach, Ortsbürgermeister

Neuhäusel

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Neuhäusel findet am

Mittwoch, dem 01. Juni 1988, um 20.00 Uhr im Sitzungsraum des Gemeindehauses statt.

iMlfj

Tagesordnung I. öffentliche Sitzung

1. Genehmigung der Niederschriften (öffentlicher 'Ifem . die Sitzungen des Rates am 17.03.1988 und 14.04 l9»s

2. Beratung und Beschlußfassung über 8

a) den Entwurf der Friedhofssatzung

b) die Anlegung von Grabfeldem mit besonderen Ge

tungsvorschriften Sa

c) den Entwurf einer Friedhofsgebührensatzung

Beratung und Beschlußfassung über die künftige Nutz und Gestaltung des neuen Platzes am Höhenweg/Thun 1 straße ®

Beratung und Beschlußfassung über die Erstellung ein Firmen-Wegweisers für das Gewerbegebiet Neuhäusel * Beratung und Beschlußfassung über die Ausschreibun der Arbeiten zum Ausbau eines Weges auf dem Friedhi zwecks Auf Schließung eines weiteren Grabfeldes 1

Beratung und Beschlußfassung über Angelegenheiten di

Schutzhütte

Beratung und Beschlußfassung über das Investitionsnri gramm für den Planungszeitraum bis 1992 8. Verschiedenes

II. Nichtöffentliche Sitzung

1. Genehmigung der Niederschriften (nichtöffentlicher Tti über die Sitzungen des Rates am 17.03.1988 und 14.04.198

2. Beratung und Beschlußfassung in einer Grundstüd sache

3. Beratungund Beschlußfassungüber einen Zuschußanti

4. Verschiedenes Neuhäusel, 24.5.1988 Hümmerich, Ortsbürgermeister

3.

4.

5.

6 .

7.

Kirmes in Neuhäusel vom 28.05. - 30.05.1981

Am nächsten Sonntag begeht die kath. Kirchen gemeinde«: Anna« in Neuhäusel den J ahrestag der Weihe ihres Gotteshj ses. Die Zivilgemeinde nimmt alter TVadition folgend, diesenl) zum Anlaß, die »Neuhäuseler Kirmes« zu feiern. Mehr dem hat ein Fest wie die »Neuhäuseler Kirmes« in unserem Orts besondere Bedeutung. Es ist in unserer von Hektik gepräg Zeit zu bedauern, daß altes dörfliches Brauchtum mehr u mehr schwindet, Sinn und Inhalt von Heimatfesten vieler verlorengehen. Dem gilt es hier in unserem von starkem Zm geprägten Ort entgegenzu wirken. Es sollte unser aller Anliegj sein, ein traditionsreiches Dorffest wie die »Neuhäuseler 1 mes« hochzuhalten und gebührend zu feiern. Darüber 1 bietet dieses Fest in unserem stetig wachsenden Ort die Gel genheit zu geselliger Begegnung und zu einem besseren gegf seitigen Kennenlernen. Diese Möglichkeit sollte von uns all] ob Alt- oder Neubürger genutzt werden.

Die Aufgabe, unsere diesjährige Kirmes vorzubereiten undl organisieren, hat erfreulicherweise wieder unsere Jugend übf nommen. Als Kirmesgesellschaft 1988 hat sie sich über Monj hin mit Eifer und Interesse der Vorbereitung dieses Dorffes gewidmet und keine Mühen und Kosten gescheut, der Kinnes nen festlichen Rahmen zu geben. Dafür und insbesonderefürl re Bereitschaft, die alte Tradition fortzusetzen und die Gesf tung der Kirmes zu übernehmen, sei unseren Jugendlichenj dieser Stelle ein herzliches »Dankeschön« gesagt.

An den Kirmestagen sollte auch unser Ort ein festlichesBildbj ten. Alle Einwohner der Gemeinde sind auf gerufen, während Kirmestage an ihren Häusern Fahnenschmuck zu zeigen.

Allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern wünsche ich für dien mestage Stunden der Freude und Geselligkeit. Den Gästen j serer Gemeinde entbiete ich ein herzliches Willkommen c wünsche ihnen

frohe und unterhaltsame Stunden in unserer Gemeind&J Hümmerich, Ortsbürgermeister

Simmern

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Der Eigentümer kann sich im Bürgermeisteramt, Schul , während der Dienststunden melden.