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Montabaur

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Weitere Bereitschaftsdienste

Tierarzt: 28./29.5./2.0.88: Dr.Sonnenwald, Montabaur, Dillstr. .Ttel. 02602/3511.

§2

Fortsetzung von Seite 14!

Alle Kinder und Erzieherinnen des Kindergartens bedanken sich recht herzlich dafür.

Der Kindergarten MT-Horressen

Firmung 1988 in MT-Horressen und Eigendorf In den Kirchengemeinden St. Johannes der Täufer und St. M a- ria Geburt findet am 12. November 1988 die Firmung statt und zwar für die Kommunion Jahrgänge 1983 und 1984. Neuzugezo- gene, deren Kinder auswärts zur Erstkommunion gegangen sind, mögen sich bitte im Pfarrbüro melden. Der Firmunterricht beginnt in Horressen am 30.5. um 15.00 Uhr im Pfarrheim, in Ei­gendorf am 31.5. um 15.00 Uhr im Pfarrzentrum.

Fanfarenzug 1961 Horressen e.V.

Der Fanfarenzug Horressen und die Freiwillige Feuerwehr Hor­ressen laden alle aktiven und inaktiven Mitglieder zu einer außerordentlichen Mitglieder Versammlung am 03.06.1988 um 20.00 Uhr in das Vereinslokal ein. Sinn ist es u.a. §§ der Vereins­satzung zu ändern.

Sitzungspunkte:

1. § 1 (Namensänderung des Vereins in Musikverein)

§ 12 (Erweiterung des Vorstandes um den Jugendwart des Musik Vereins)

§ 14 (Zugeständnis des doppelten Stimmrechtes für den 1. Vorsitzenden bei Abstimmungen innerhalb des Vor­standes)

2. Bericht über die weitere Jugendarbeit

3.

Verschiedenes

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AHRBACHGEMEINDEN

dr

Heiligenroth

Kirmesgesellschaft Heiligenroth

Die Kirmesgesellschaft geht am Montag, dem 30.5.1988, ab 18 Uhr ausgeblasene Eier für die traditionelle Kirmesglocke sam­meln.

Wir bitten die Bevölkerung, möglichst viele Eier auszublasen.

Ruppach-Goldhausen Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen für das Jahr 1988 vom 18.5.1988 I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) fol­gende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 4.5.1988 hiermit bekanntgemacht wird:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1988 wird im Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf. 1.009.000,- DM

in der Ausgabe auf. 1.009.000,- DM

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf. 792.000,- DM

in der Ausgabe auf . 792.000,-- DM

festgesetzt.

D

40,001

70,00 t 100,001

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf. 320.000 -

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungs­ermächtigungen auf . q

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für dasH haltsjahr wie folgt festgesetzt: ai

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A). 220

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B). 240 V

2. Gewerbesteuer

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital . 323 v

3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb desc meindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund..

für den zweiten Hund.

für jeden weiteren Hund .

§4

Der Oberflächenentwässerungsanteil für Verkehrsanlagen I trägt 11,50 DM pro qm Verkehrsfläche.

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung:

Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfj vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) erforderliche Genehmigung! folgenden Tbilen der Haushaltssatzung der Ortsgemein Ruppach-Goldhausen für das Haushaltsjahr 1988 wirdhiei erteilt:

Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von320.000,-D| 5430 Montabaur, 13. Mai 1988 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Im Aufträge (S.) Meckel

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 30.05.19881 9.6.1988 während der allgemeinen Dienststunden im Rathauf Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus. Ruppach-Goldhausen, 18.5.1988

Ortsgemeindeverwaltung Ruppach-Goldhausen (S.) Ferdinand, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. Ausschließungsgründe (§22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen^ Ortsgemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach j ser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter' nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begi den können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Niedej bert oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur,} tend gemacht worden ist. (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung« Rheinland-Pfalz -GemO- vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419, f 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 15.3.11 (GVB1. S. 31).

Verloren - gefunden

1 Schlüsselanhänger mit 2 Schlüsseln wurde im Freizeitgeläj gefunden.

Der Verlierer kann sich bei entsprechendem Eigentum®! weis während der Sprechzeiten des Bürgermeisters im Bür| meisteramt melden.

Ferdinand, Ortsbürgermeister

Besucherzeiten der Verbandsgemeindeverwaltung, Rathaus Großer Markt 10 u.Konrad-Adenauer-Platz 8,montags, mittwochj freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr,dienstags von 8.00 bis 12.00 Uhr, 16.00 bis 18.30 Uhr.

Femsprechanschlüsse der Verbandsgemeindeverwaltung 02602/1264) (Durchwahlmöglichkeit) - nach Dienstschluß u ^ er A n M « antworter unter Nr. 02602/126. Bürgermeister der Verbandsgemeinde und der Stadt Montabaur Dr.Possel-Dölken ( 02602/1 4 nach Dienstschluß 02602/126.184). I.Beigeordneter der Verbandsgemeinde Montabaur Reusch 02602/126.101 (nach Dienstsf 02602/126.187). Verbandsgemeindewerk (Wasserwerk) nach Dienstschluß: siehe Bereitschaftsdienst.

Redaktionsschluß für das Wochenblatt ist jeweils montags 12.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung.

Konten der Verbandsgemeindekasse: Kreissparkasse Montabaur Nr. 500017 (BLZ 57051001. Nassauische Sparkasse Mon^ Nr. 803 000 212 (BLZ 510 500 15), Volksbank Montabaur Nr. 108 (BLZ 570 910 00), Postscheckamt Frankfurt/Main Nr. (BLZ 500 100 60), Deutsche Bank Montabaur 430 5959 (BLZ 570 700 45).