Montabaur
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noch während der laufenden Arbeiten beseitigt wurden. So könne man nun über eine voll funktionsfähige Anlage verfügen. Der Stellungnahme von Paul Schweizer als Vorsitzenden der FWG- Fraktion war zu entnehmen, daß die Zustimmung zur Leistung der Mehrausgaben verweigert werde, daß man auch seinerzeit sich gegen den Bau dieses Stadions ausgesprochen habe. Letztendlich genehmigte der Rat mit 21Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 2 Enthaltungen die vorgenannten Mehrausgaben.
Der einstimmig genehmigte zusätzliche Mittelaufwand für den Ausbau der »Unteren Plötzgasse« stand im Zusammenhang mit der Verlegungder Ver- und Entsorgungsleitungen in der Oberen Plötzgasse. Bei Ausführung dieser Arbeiten zeigte sich die Notwendigkeit zur Erneuerung der Leitungen in der Unteren Plötzgasse. Der daraus resultierende Straßenausbau war haushaltsmäßig nicht eingeplant.
Vorschlagsliste für die Schöffenwahl beschlossen In diesem Jahr steht wiederum die Wahl der Schöffen für eine neue Amtsperiode an. Von der Stadt Montabaur wurde aus diesem Grund die Benennung von 31 Personen, die zur Wahl vorgeschlagen werden, erbeten. Die Wahl der Schöffen erfolgt durch ein gesondertes beim Gericht zu bildendes Gremium, welches seine Auswahl unter Zugrundelegung sämtlicher von den Gemeinden zu unterbreitenden Vorschläge trifft.
Unter Berücksichtigung der freiwilligen Bewerber sowie der von den Fraktionen unterbreiteten Vorschlägen wurde einstimmig folgender Personenkreis zur Schöffenwahl vorgeschlagen: Bahl Josef, Auf dem Kalk, Montabaur Bargende Ellinor, Siegstraße 27, Montabaur Bartholome Thomas, Bonner Straße 6, Mtbr.-Horressen Beckmann Paul, Im Wiesengrund 14, Montabaur-Horressen Benner Christoph, Saarstraße 70, Montabaur Blümel Peter, Steinweg 49, Montabaur Clarke, Christa, Fritz-Bluhm-Straße 17, Montabaur Decker Theo, Vorderer Rebstock 14, Montabaur Diel Herbert, Heiligenrother Straße 11, Mtbr.-Wirzenborn Drenkelfort Wolfgang, Tüunusstraße 26, Montabaur Fohr Heinz, Siegstraße 18, Montabaur Friemel Monika, Freiherr-vom-Stein-Str. 24, Montabaur Grebenstein Renate, Koblenzer Str. 7, Montabaur Hannappel Renate, Wiedstraße 2, Montabaur Haubrich, Winfried, Weststr. 7, Montabaur-Elgendorf Kleiner Margarete, Heiligenrother Straße la,
Mtbr.-Wirzenborn
Klemann Doris, Werkstraße 4, Montabaur Korb Elisabeth, Krokusstraße 5, Mtbr.-Eschelbach Kunkler Klaus, Thunusstraße 6, Montabaur Lieser, Mechthild, Karl-Walter-Straße 3, Montabaur Lollert Dietmar, Schillerstr. 15, Montabaur Nienaber Norbert, Krokusstr. 21, Mtbr.-Eschelbach Pieske Gerhard, Sonnenring 57, Montabaur Reifenberger Marianne, Hohe Straße 16, Montabaur Roßbach, Herma, Am Wolfsturm 2, Montabaur Schäfer Gabriele, Roßbergstr. 1 e, Montabaur Schwarz Wiltrud, Baumbacher Straße 54, Mtbr.-Elgendorf Stahlhofen-Kilian, Monika, Limburger Str. 11, Montabaur Stauch Ursula, Täunusstraße 2, Montabaur Veit, Hartmut, Hinterer Rebstock 14, Montabaur Westphal, Klaus-Joachim, Burgstraße 12, Montabaur
Erhebung von Vorausleistungen auf Erschließungs- und Ausbaubeiträge beschlossen
Jeweils einstimmigplädierte der Rat für die Erhebung von Vorausleistungen auf den zu erwartenden Erschließungs-/Ausbau- beitrag in folgenden Bereichen:
a) Für das Baugebiet »Im Hemchen« in Montabaur-Horressen
b) für die Meisenstraße in Montabaur-Horressen
c) für die Straße »Hinterer Rebstock« in Montabaur Die Vorausleistungsbetrüge wurden wie folgt festgelegt:
Zu lit. a) 15,-- DM/qm
Zu lit. b) 10,-- DM/qm Zu lit. c) 20,-- DM/qm
Durch die Erhebung der Vorausleistungen sollen die von der Stadt vorfinanzierten Investitionen zumTfeil abgedeckt werden. Für das Baugebiet »Im Hemchen« wurde darüber hinaus beschlossen, die Straßen »Im Hemchen« und Tälweg als Erschließungseinheit abzurechnen. Dies bedeutet, daß die aufzuwendenden Kosten für beide Straßenzüge zusammengerechnet und die Beitragslasten für die Anlieger gleich hoch festgesetzt werden.
_Nr2l/8
Durchführung eines Grenzregelungsverfahrens fn
Grundstücke r
an der Wall-, Wilhelm-Mangels- und Kolpingstraße beschi Der Umlegungsausschuß der Stadt Montabaur wurde hÜ* tragt, für die innerhalb des im Zusammenhang bebauten 0* teiles liegenden Grundstücke an der Wall-, Wilhelm-Mant und Kolpingstraße ein Grenzregelungsverfahren durchziffi ren. Zur Begründung für diese Entscheidung wurde angefüh daß durch den Ausbau der vorgenannten Straßen vieleTfei]™ zellen entstanden. Im Rahmen des Grenzregelungsverfahn? sollen zumeinen dieseTfeilparzellen entfallen. Zum anderenwi° geprüft, ob die bereits durch Fortführungsmessungen gehn! teil Grundstücke an den Straßen an die Stadt bzw. GrundstM von Stadt an die Anlieger übereignet werden können.
Änderungsverfahren zum Bebauungsplan »Hemchen« weitgehendst abgeschlossen
Als letzte Verfahrensschritte, was die Mitarbeit des Rates anb langt, stand noch die Entscheidung über Bedenken und Am gungen im Rahmen der Offenlage sowie der Satzungsbeschlu zur Änderung des Bebauungsplanes »Hemchen« im Stadtte Horressen an. Beide Beschlüsse wurden vom Rat einstimmi bzw. mit einer Gegenstimme mehrheitlich ausgesprochen! halt dieses ÄnderungsVerfahrens war es, statt des im rechte bindlichen Bebauungsplan beiderseits der Meisenstraße ausd wiesenen Bürgersteiges nur einen einseitigen Gehweg auszuwj sen. Wegen des relativ geringen fußläufigen Verkehrs sowie aj Gründen der Wirtschaftlichkeit sollte ein Gehsteig entfalle] Unter Berücksichtigung der topografischen Verhältnisse™ nunmehr lediglich an der Westseite der Meisenstraße ein Bt] gersteig angelegt.
Weitere Entscheidungen zur Änderung des Bebauungsplanes »Lindchen« getroffen Die Entscheidung zur Änderung des Bebauungsplanes »Liaj chen« die die rings um die Ruhrstraße angrenzenden Grundl chen erfaßt, wurde vom Stadtrat bereits am 14.01.1988 ausjj sprechen. Ziel der Planänderung soll es sein, einer Ansiedlui großflächiger Einzelhandelsbetriebe außerhalb von Sondert bieten und außerhalb des Stadtkerns entgegenzuwirken. Di über hinaus soll die Planänderung eine Verträglichkeit der Ni| zungen herbeiführen.
Aml9.05.1988 hatte der Rat über Bedenken im Rahmen derv gezogenen Bürgerbeteiligung zu entscheiden. Die EntschJ düng zu einer Eingabe von Eigentümern eines mit einem ( schäftshaus bebauten Anwesens führte zu einer kontrovers Diskussion. Vertreter der SPD- und FWG-Fraktion plädier für die Stattgabe der von den Grundstückseigentümern vorJ tragenen Bedenken entsprechend denen eine Nutzungsej Schränkung durch Anpassung des Bebauungsplanes r Baunutzungsverordnung 1977 nicht erfolgen sollte. Zur I gründung wurde ausgeführt, man befürchte, daß diese 1' Zungsbeschränkungen Gewerbetreibende von einer Besiec lung dieses Bereiches abhalten oder gar in Nach bargebiete v drängen könnte. Für die CDU-Fraktion wurde in ÜbereinstiJ mung mit den Aussagen von Bürgermeister Dr. Possel-Dölkl erklärt, das eingeleitete Änderungsverf ahren solle der Stadtl diglich die Möglichkeit der Einflußnahme hinsichtlich der if dortigen Bereich zu vollziehenden Bebauung erhalten. Kein| falls sei es beabsichtigt, ansiedlungswilligen Gewerbetreilx den unnötige Härten aufzuerlegen. Dennoch müßten mit Riil sicht auf die in diesem Bereich auch vorhandene Wohnbebauuf bestimmte Beschränkungen ausgesprochen werden. Letztla wurde durch Mehrheitsbeschluß dem Beschlußvorschlag \ Verwaltung entsprochen, wonach die zuvor erwähnten Bedl ken zurückgewiesen wurden. Eine weitere Anregungseitensof Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes hinsichtlich planuM rechtlicher Festsetzungen fand Berücksichtigung. Zur FortfT rung des Verfahrens wurde daran anschließend noch Zustimmungs- und Offenlegungsbeschluß ausgesprochen. |
Namen für Straßen im Baugebiet »Auf dem Wassergraben III« vergeben 3 Straßenzüge innerhalb des Bebauungsplanbereiches" dem Wassergraben III« waren vom Rat zu benamen. Nac&'j angegangener Ausschußberatung wurden euistunmigW“] Namen festgeiegt:
»Am Wassergraben«, »Am Spießweiher« und »Spessartsh | Der Verlauf der vorgenannten Straßen ist auf der, auf Sei j abgedruckten Skizze zu ersehen.

