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Montabaur

Seite 10

Nr.:

IV

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Hinweis zur Überprüfung der Standfestigkeit von Grabsteinen

Die Unterhaltspflichtigen von Grabstätten werden darauf hin­gewiesen, daß in Kürze die Überprüfung von Grabsteinen statt­findet.

Um Reklamationen zu vermeiden, werden die Unterhaltspflich­tigen gebeten, die Grabsteine bereits selbst auf ihre Standfestig­keit zu überprüfen und festgestellte M ängel umgehend zu besei­tigen.

Ist ein Grabdenkmal im Zeitpunkt der Überprüfung nicht in Ordnung, wird es durch den Überprüfenden mit einem Aufkle­ber versehen, um den Unterhaltspflichtigen nochmals auf die Unfallgefahr hinzuweisen.

Sollte wider Erwarten der Unterhaltsverpflichtete trotz Aufkle­ber das Grabdenkmal nicht innerhalb einer Frist von 3 Wochen in Ordnung bringen, ist die Gemeinde gehalten, die verantwort­liche Person der Verbandsgemeinde als Friedhof sverwaltungzu melden.

Um entsprechende Beachtung wird gebeten!

16. Mai 1988

Ferdinand, Ortsbürgermeister

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Tum- und Sportverein 1921 Ahrbach e.V.

Abteilung Handball

Am Samstag, dem 21.5.1988, ab 11.30 Uhr nimmt die Herren­mannschaft des TbS Ahrbach am 2. Internationalen Kleinfeld- handballtumier in Bergheim-Niederaußem, auf der Sportanla­ge »Nordkampfbahn«, teil.

Treffpunkt ist an der Vogelsanghalle Heiligenroth um 9.15 Uhr. In der 2. Pokalrunde erreichte man folgendes Ergebnis: Damen: TUS Ahrbach - TV Weißenthurm 8 :11 (2 : 4)

Heiligenroth

Sommerferienspiele in Heiligenroth am 22./23.8.1988 Unter dem Motto »Phantasiereise« finden in diesem Jahr an 2 lägen Sommer-Ferienspiele für die 6-12 Jahre alten Kinder aus Heiligenroth statt.

Zur Vorbereitung des Programms treffen sich die jugendlichen Helfer am Dienstag, 24.5.88 um 16.00 Uhr mit der Jugendpfle­gerin der Verbandsgemeinde im Jugendraum in Heiligenroth.

SV Heiligenroth, Abt. »Alte Herren«

Freitag, 20.05.1988,19.00 Uhr, Heiligenroth - Laurenburg.

Kirmesgesellschaft Heiligenroth Am Samstag, dem 21.5.1988, sammelt die Kirmesgesellschaft zur Erstellung der Glocke, ausgeblasene Eier ein.

Wir bitten die Einwohner von Heiligenroth möglichst viele Eier auszublasen.

Ruppach-Goldhausen Weitere Ehejubiläen in Ruppach-Goldhausen Die Eheleute Alois und Maria Wirth, Hauptstr. 29, feiern am 30. Mai 1988, das seltene Fest der Diamantenen Hochzeit.

Das ortsübliche Ständchen findet am Abend desselben Tages in der »Ruhberg-Schänke« statt.

Die genaue Uhrzeit ist dem nächsten Wochenblatt zu entneh­men.

Am 26. Juli 1988 begehen die Eheleute Karl und Gertrud Frän- zer, St.-Barbara-Straße 28, das Fest der Goldenen Hochzeit. Nähere Einzelheiten werden zu gegebener Zeit an dieser Stelle bekanntgemacht.

Ferdinand, Ortsbürgermeister

Kadenbach

öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Kadenbach findet am Dienstag, 24. Mai 1988, um 19.00 Uhr im Bürgermeisteramt statt.

2 .

3.

Tagesordnung:

I. öffentliche Sitzung

I. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe des A träges zur Sanierung des Sportplatzes Beratung und Beschlußfassung über die Auftragsvermi zur Ausschreibung der Arbeiten für den Ausbau des K mesplatzes und der Gartenstraße Beratung und Beschlußfassung über die Ausschreibui von Reparatur-/Emeuerungs arbeiten in der gemeinde ^ nen Wohnung sowie dem Bürgermeisteramt

4. Verschiedenes

II. Nichtöffentliche Sitzung:

1. Grundstücksangelegenheit

2. Verschiedenes Kadenbach, 13.5.1988 Karbach, Ortsbürgermeister

Neuhäusel

Sprechstunde der Ortsgemeindeverwaltund verlegt

Wegen anderweitiger terminlicher Inanspruchnahme des C.

bürgermeisters wird die Sprechstunde der Ortsgemeindei

waltung am Donnerstag, 26. Mai 1988, auf Mittwoch, 25,1

1988, von 18.00 -19.30 Uhr vorverlegt.

Hümmerich, Ortsbürgermeister

Betreten des Waldes

Ausweisung neuer Wanderwege rund um Hülscheid

Genehmigungsbescheid

1. Dem Westerwaldverein, ZV Hillscheid e.V. Kastanienwei 5416 Hillscheid, wird hiermit gern. § 13 Landesforstg (LFG) vom 02.02.1977 (GVB1. S. 21) in Verbindungmitd §§ 17 und 18 Ziff. 3 der Landesverordnung zur Durch! rung des Landesforstgesetzes (LFGDVO) vom 17.05.19l (GVB1. S. 107) nach Anhörung all derjenigen, deren Inte sen durch die Kennzeichnung der Wanderwege besond] berührt werden (§ 17 Abs. 3 LFGDVO), im Einvernehi mit der Unteren Landespflegebehörde der Kreisven tung des Westerwaldkreises (§18 Abs. 1 LFGDVO)« nach Anhörung des Forstsamtsbeirates beim Forst: Neuhäusel am 30.03.1988 (§18 Abs. 1 LFGDVO), die G nehmigung zur Ausweisung der

Wanderwege des WWV, zu ZV Hülscheid, Rund um die Ortslage von Hillscheid

erteilt.

2. Diese Genehmigung gilt ausschließlich für die in der t graphischen Karte 1:25.000 (4-cm-Karte) gekennzieck| Streckenführung. Die in der Anlage beigeschlosseneK ist Bestandteil dieses Genehmigungsbescheides.

3. Der Genehmigungsbescheid mit der topographischest! te k ann ab dem 24.05.1988 für die Dauer von zwei Wocl im Dienstgebäude des Forstamtes Neuhäusel, Industf Straße, 5411 Neuhäusel (Tbl. 026 / 20 / 8002 ) von Montag! Freitg jeweils von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14| Uhr bis 16.00 Uhr eingesehen werden.

4. Die Genehmigung erfolgt nach § 13 LFG unter folgen| Auflagen:

-Die Markierung soll in ihrer Verteilung auf das für eia cheres Leiten eines ortskundigen Wanderers notwena Maß beschränkt werden; im Übermaß oder nicht zweckl sprechend angebrachte Markierungen sind auf Verlas! der Genehmigungsbehörde zu entfernen. J

- Die Markierung erfolgt mit farbigen Buchstaben auf| ßem Grund

HI 1 = rot HI 2 = blau HI 3 = grün

HI 4 = schwarz ,

und bezeichnet somit vier mein andergreifende Run<^ dermöglichkeiten unterschiedlicher Entfernung.

- Für die Markierung wird das Auf stellen von Hinweis dem im notwendigen Umfang erlaubt; bei deren An« gung an Bäumensind Aluminiunmägel zu benutzen ] nehmlich soll die Markierung mit Farbe auf Stamme j sen, etc. aufgetupft werden.