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.Wird die fortlaufende Markierung durch forstbetriebli- jhe Maßnahmen unterbrochen, so hat der Genehmigungsempfänger fehlende Markierungszeichen zu ergänzen.
. Eine beabsichtigte Auflassung der Wanderwegekennzeichnung ist der Genehmigungsbehörde anzuzeigen; diese kann die Beseitigung der Markierung verlangen. .Privatrechtliche Vereinbarungen lassen die im Bescheid getroffenen Festlegungen unberührt.
• Die nachträgliche Änderung oder Festlegung von Auflagen im öffentlichen Interesse bleibt Vorbehalten.
.Die Genehmigungsbehörde behält sich im öffentlichen Interesse auch den jederzeitigen Widerruf der Genehmigung vor. Die Beseitigung der Markierung kann bei einem Widerruf verlangt werden.
Dieser Bescheid wird gern. § 14 Ziff. 2 LFGDVO in den Amtsblättern bzw. dem amtlichen Ibil der Wochenblätter der Verbandsgemeindeverwaltungen Höhr- Grenzhausen, Montabaur und Vallendar veröffentlicht.
(grlindung:
|Der Westerwaldverein, Zweigverein Hillscheid e.V., hat beim istamt Neuhäusel als der zuständigen Unteren Forstbehörde e Ausweisung von Wanderwegen rund um Hillscheid nach Landesforstgesetz beantragt.
Lider Markierung von Wanderwegen in diesem Gebiet ist die Ergänzung eines großräumig bereits bestehenden Wanderwe- jpjetzes, ein sicheres Leiten ortskundiger Wanderer, das rei- lungslose Nebeneinander zahlreicher Waldinteressengruppen, lier insbesondere die Abstimmung mit dem bestehenden Reit- iregenetz und die Vereinheitlichung von M arkierungsverf ahren ad-form.
Bei der Entscheidung waren die Rechte, Pflichten und wirt- khaftlichen Interessen der Waldbesitzer sowie die Belange der Allgemeinheit und des Westerwaldvereines gegeneinander und Voreinander abzuwägen.
per ZV Hillscheid e.V. hat mit seinem Antrag dem Forstamt [fahäusel vorgelegt zur Prüfung:
1 topographische Karte (neuester Stand) im Maßstab 1: 26.000, in der der Verlauf der Wanderwege eingezeichnet war,
eine Beschreibung und Darstellung der vorgesehenen Kennzeichnung (Wanderwegemarkierung) und die von der Oberen Landespflegebehörde mit Schreiben vom 23.09.1980 - 553-804 - gern. § 12 Abs. 2 des Landesgesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Lan- oespflegegesetz - LPflG-) vom 05.02.1979 (GVB1. S. 36,
BS 791-1) erteilte Befugnis zur Kennzeichnung von Wanderwegen.
[fit Schreiben vom 28.12.1987 - 421-4221- hat die Bezirksregie- mg Koblenz - Forstdirektion - als Obere Forstbehörde das |oistamt Neuhäusel mit der Durchführung des Genehmigungs- erfahrens für die Ausweisung der Wanderwege rund um die rtslage von Hillscheid gern. § 18 Ab. 4 LFGDVO beauftragt.
i Anhörung aller, deren Interessen durch die Kennzeich- |mgbesonders berührt werden und nach Anhörung des Forst- mtsbeirates wird dem Antragsteller nach gewissenhafter Abwägung der Belange aller Beteiligten die Aus weisimg von Wanwegen rund um die Ortslage von Hillscheid im Einvemeh- ®n mit der Unteren Landespflegebehörde beim Westerwaldreis genehmigt.
ichtsmittelbelehrung: lsgen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Be- ptgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist pim Forstamt Neuhäusel, Industriestraße, 6411 Neuhäusel - [ntereForstbehörde - schriftlich oder zur Niederschrift einzule- fcn.
|si schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Wider- Inichsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch F dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist. pze hierzu siehe Seite 12!)
Simmern
Bericht über die Sitzung des Urtsgemeinderates Simmern vom 26.04.1988
lohannes Ferner zum neuen Mitglied des Rates verpflichtet dem Ausscheiden von Frau Monika Christmann aus dem Tsgemeinderat • diese hatte durch Wohnsitzwechsel ihre Mit- pschaftsrechte im Rat verloren - wurde als Nachfolger Jo- es ^CTner in den Rat berufen.
ii___ Nr. 20/88
Anläßlich der 1. Tfeilnahme an einer Ratssitzung wurde er vom Vorsitzenden durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung der mit der Übernahme des Ehrenamtes verbundenen Rechte und Pflichten verpflichtet.
Nachwahlen zur Vervollständigung der Gemeindeausschttsse durchgefUhrt
Gleichfalls im Zusammenhang mit dem Ausscheiden von Ratsmitglied Christmann standen die Nachwahlen zur Vervollständigung verschiedener Gemeindeausschüsse. Einstimmig betraute der Rat Johannes Ferner mit folgenden Ausschußtätigkeiten:
- Stellvertretendes Mitglied im Haupt- und Finanzausschuß
- Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuß
- Mitglied im Ausschuß für Umwelt - Landwirtschaft - und Ortsverschönerung
Ortsgemeinde nimmt wiederum am Wettbewerb »Unser Dorf soll schöner werden« teil Bewertungskommission kommt am 25. Mai 1988 nach Simmern
Einstimmig plädierte der Rat für eine Tfeilnahme am diesjährigen Wettbewerb »Unser Dorf soll schöner werden«. Damit nimmt die Gemeinde Simmern zum 23. Mal an vorgenanntem Wettbewerb teil. Wegen der im vergangenen Jahr erreichten guten Plazierung und den mit der Ausschreibung des Wettbewerbes verbundenen Regelungen n immt . S imme rn in diesem J ahr in der Sonderklasse teil. Ortsbürgermeister Schneider gab den Mitgliedern des Rates zur Kenntnis, daß die Bewertungskommission die Gemeinde bereits am Mittwoch, 26. Mai 1988 in den Vormittagsstunden auf suchen wird. Die Bevölkerung wird gebeten, das ihre dazu zu tun, daß sich die Gemeinde in einem gepflegten Zustand vorzeigen k ann .
Vorschlagsliste fUr die Schöffenwahl erstellt Für die in diesem Jahr wiederum anstehenden Schöffenwahlen sind aufgrund eines vom Landgericht ermittelten Zahlenschlü- sels von der Gemeinde S imm ern zwei Wahlvorschläge zu unterbreiten. Einstimmig nominierte der Rat Johannes Ferner und Edgar Witsch für dieses Ehrenamt. Die Wahl selbst obliegt einem Ausschuß beim Gericht, der hierfür sämtliche von den Gemeinden unterbreiteten Vorschläge zugrunde legt.
Aufnahme eines langfristigen Kommunalkredites beschlossen Zur Finanzierung von Maßnahmen des Vermögenshaushaltes 1987 beschloß der Rat die Aufnahme eines langfristigen Kredites von 120.500 DM. Die VerbandsgemeindeverwaltungMonta- baur wurde mit der Kreditaufnahme in der notwendigen Höhe undzu den zu diesem Zeitpunkt günstigsten Konditionen beauftragt.
Bei Aufstellung des Haushaltsplanes 1987 war von einem Kreditbedarf von 774.200 DM ausgegangen worden. Nach der vorläufigen Jahresrechnung für das Jahr 1987 vermindert sich der Darlehensbedarf auf 620.500 DM. Im Laufe des vergangenen Jahres wurde bereits ein Darlehen von 500.000 DM auf genommen, so daß nur noch über die verbleibende Differenz summe ein Kredit aufzunehmen ist.
Haushaltsplan/ -Satzung 1988 einstimmig verabschiedet Einstimmigkonnte der Vorsitzende nach der Abstimmungüber den im Entwurf vorgelegten Haushaltsplan bzw. die Haushaltssatzung 1988 feststellen.
Die Haushaltssatzung - diese stellt u.a. die summarische Zusammenfassung der Einzelansätze des Haushaltsplanes dar - weist folgende Festsetzungen aus:
Verwaltungshaushalt
Einnahmen/Ausgaben. 903.000 DM
Vermögenshaushalt
Einnahmen/Ausgaben. 210.000 DM
Der Gesamtbetrag der Kredite wurde auf 61.000 DM festgesetzt.
Die Gemeindesteuern betragen:
Grundsteuer A. 220 %
Grundsteuer B. 240 %
Gewerbesteuer. 280 %
Hundesteuer
für den 1. Hund . 50,-- DM
für den 2. Hund . 75,—DM
für jeden weiteren Hund . 100,-- DM
Aussagen zur Haushaltssituation sowie Prognosen zum Verlauf des Haushaltsjahres 1988 enthielt der dem Haushaltsplan beigefügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Informationen zur Kenntnis gegeben.
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