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im weiteren möchten die Pfadfinder darauf aufmerksam ma- h n daß sie m Fronleichnam wieder den Blumenteppich legen, ferzu werden Blumen in allen Farben und größeren Mengen be-
' • möchte, kann Blumen in der Zeit vom 28.05. bis
hl« helfen IUUtutc, nauu uimucu Ul uoi acu, vom ZÖ.UO. DIS
li 06 1988 an das Pfadfinderheim (Auf dem Kalk - unterhalb des l'.jLfnnrkplatzes) bringen.
Noch Plätze frei bei Freizeit
l di e Freizeit für behinderte und nichtbehinderte Kinder im [L von 9-13 Jahren sind noch einige Plätze frei Diese Frei- U die zum wiederholten Male in TVägerschaft des Kath. Ju- adamtes Westerwald durchgeführt wird, findet in diesem im Karlsheim Kirchähr statt. Vom 15. - 23. Juli 1988 geht isin diesem Jahr um das Thema Indianer. Der Unkostenbeitrag ■ DM.
L Nähere Informationen und Anmeldeformular möchte, wen- L sich bitte an das Kath. Jugendamt Westerwald, Auf dem tll, 6430 Montabaur, Tbl. 02602/2051 - 2052. Kolpingfamilie Montabaur Ilm Freitag, dem 20.6.1988,19.30 Uhr wallfahrtet die Kolping- unilie nach Wirzenborn. re ffpunkt: Pfarrkirche
TSV Eigendorf, Abt. »Alte Herren«
Lsamstag, dem 21.5.1988 spielen wir gegen die AH von Mon- hbaur.
»ielbegüm 15.30 Uhr.
jjffen »Sportplatz Waldschule« 15.00 Uhr.
Fer diesjährige A.H.-Ausflug der A.H. findet statt in der Zeit Ll 9 . 10.88 bis 23.10.1988. (Herbstferien). Reiseziel ist Berlin. |j erzu sind alle Aktiven und Inaktiven nebst Frau und Freun- i recht herzlich eingeladen. Anmeldungen bitte bis zum 1.6,1988 bei Herrn Reinhard Haas, Tbl. 17509 oder bei Herrn Richard Paulus, Tbl. 2906, wo auch nähere Einzelheiten erfahren erden können.
SV Horressen 1919 e.V. Jahreshauptversammlung des SV Horressen 1919 e.V. Einladung
f)ie Vereinsmitglieder des SV Horressen 1919 e.V. werden hier- pit zur ordentlichen Mitgliederversammlung^ ahreshauptver- nlung) am Mittwoch, 01.06.1988,20.00 Uhr im Vereinslokal johlmann herzlich eingeladen.
Die Tagesordnung in Reihenfolge der Tagesordnungspunkte
OP):
OP 1: Eröffnung und Begrüßung durch den Vorsitzenden OP 2: Ibtenehrung
OP 3: Geschäftsbericht des 1. Vorsitzenden OP 4: Kassenbericht des Vereins OP 5: Bericht der Kassenprüfer OP 6: Berichte der einzelnen Abteilungen
6.1 Gymnastikabteilung
6.2 Jugendfußball (JSG)
6.3 Alte Herren, Horressen
6.4 Ibnnisabteilung 6.6 Seniorenfußball (SG)
ÖP7: Aussprache über die vorgetragenen Berichte ÖP8: Entlastung des Vorstandes OP 9: Mitgliederehrungen pP 10: Neuwahl eines Kassenprüfers JjPll: Beschlußfassung über evtl, vorliegende Anträge pP 12: Verschiedenes
e, Änderungen oder Ergänzungen der Mitglieder zur Th- sordnung der Jahreshauptversammlung müssen dem 1. Vor- Jtzenden Siegfried Pietsch gern. § 13 Nr. 8 der Satzung des SV •Wessen 1919 e.V. 1 Woche vor der Versammlung schriftlich |it Begründung eingereicht bzw. zugesandt werden.
Fanfarenzug «1961 Horressen e.V.«
Fanfarenzug Horressen und die Freiwillige Feuerwehr Hor- * D laden alle aktiven und inaktiven Mitglieder zu einer m ^ordentlichen Mitgliederversammlung am 03.06.88, um PO Uhr in das Vereinslokal ein. Sinn ist es u.a. §§ der Vereins- P^gzu ändern, pzungspunkte;
J^Nainensändemng des Vereins in Musikverein)
I ‘(Erweiterung des Vorstandes um den Jugendwart des Mu- f^reins)
(Zugeständnis des doppelten Stimmrechtes für den 1. Vor- bei Abst immun gen innerhalb des Vorstandes) i weitere Jugendarbeit
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Heiligenroth
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Heiligenroth vom 10.05.1988
Umlegung für das Baugebiet »Hinter der Kirche« beschlossen Mehrheitlich entschied der Rat die Umlegung für das Baugebiet »Hinter der Kirche« anzuordnen. Dieser Umlegungliegt der Bebauungsplan »Ortsmitte« zugrunde. Formal wurde zugleich der Einleitungsbeschluß gefaßt. Das Umlegungsverfahren erhält die Bezeichnung »Hinter der Kirche«. Von diesem Verf ahr en wird folgender Bereich erfaßt:
Das Umlegungsgebiet wird begrenzt im Westen und Norden durch die Rheinstraße; im Osten durch den Graben 4071/1 (westliche Grenze der Grundstücke Neustraße Haus-Nr. 7 - 19 und Rheinstraße 42); im Süden durch den Fußweg 4/14 (Verbindung Kirchstraße - Neustraße entlang dem Friedhof).
Die im einzelnen von diesem Verfahren betroffenen Grundstücke werden durch gesonderte öffentliche Bekanntmachungen noch zur Kenntnis gegeben.
Verfahren zur Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes »Industriegebiet« weitgehendst abgeschlossen
Bereits am 11.11.1986 entschied der Rat den Bebauungsplan »Industriegebiet« zu ändern und zu erweitern. Den Planungsanlaß sah der Rat insbesondere darin, über dem Bebauungsplan die planerischen Festsetzungen zu schaffen für die in diesem Teilabschnitt dringend erforderlichen Straßenbaumaßnahmen, so beispielsweise für
- eine Verbreiterung der B 255
- eine Neugestaltung des Kreuzungspunktes B 256/K 152
- Schaffung einer Zu- und Abfahrt von der B 255 / auf die B 255 von/zur K 152
- Neugestaltung des Knotenpunktes B 255/Autobahnzubringer
- Anlegung eines Fuß- und Radweges entlang der B 255 und Anbindung an die Industriestraße
Gegenstand der PlanänderungZ-erweiterung war es u.a. auch, die gewerbliche Baufläche zu erweitern, um so planerische Voraussetzungen zu schaffen für weitere Gewerbeansiedlungen. Ein in den Bebauungsplan integrierter Grünordnungsplan soll sicherstellen, daß auch grünordnerische Maßnahmen verwirklicht werden.
Als letzte Verfahrensschritte - was die Mitarbeit des Rates anbelangt • standen mm in der Sitzung am 10. Mai 1988 die Entscheidungen über Bedenken und Anregungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung sowie der Satzungsbeschluß an. Zunächst war hierzu über zwei Eingaben zu entscheiden. Insgesamt fielen die Stellungnahmen hierzu positiv aus, cLh. eine Anregung wurde berücksichtigt zu der weiteren Eingabe wurde bemerkt, daß diese bereits durch die Festsetzungen in dem Bebauungsplan berücksichtigt ist. Abschließend wurde alsdann die Zustimmung zu dem Änderungs- und Erweiterungsplan erklärt und dieser als Satzung beschlossen. Es schließt sich nunmehr noch die Vorlage des Planes bei der Kreisverwaltung an. Nach Genehmigung folgt letztlich noch die öffentliche Bekanntmachung.
Weitere Entscheidungen des Rates Vertagt wurde eine Beschlußfassung über die Auftragsvergabe zum Druck der Chronik. Trotz Einholungmehrerer Kostenangebote konnte noch keine Einigungüber die Auf tragserteilungzur Drucklegung erzielt werden. Der Rat gelangte einstimmig zu dem Entschluß, zunächst von der mindestbietenden Firma ein Musterstück anzufordern, um Aufschluß über die Gestaltung der Chronik zu erhalten.
Einstimmig befürwortet wurde letztlich noch die Anlegung eines Fußgängerüberweges über die K 152 im Eingangsbereich der Ortslage (am Gemeindezentrum). Ein entsprechender Antrag soll gestellt werden. Für die Gemeinde wurde zugleich die Bereitschaft erklärt ,evtl. erforderliche Baumaßnahmen selbst durchzuführen.

